Jahr der „gemeinsamen Zentren“: Europäische Geheimdienstzentrale in den Niederlanden geplant

Der niederländische AIVD: Sitz des neuen europäischen Geheimdienstzentrums?
Der niederländische AIVD: Sitz des neuen europäischen Geheimdienstzentrums?

Die Matrix europäischer Geheimdienste erhält einen neuen Knoten. Einem Bericht des SPIEGEL zufolge wollen die Dienste aller EU-Mitgliedstaaten ein „Anti-Terror-Zentrum“ im niederländischen Den Haag einrichten. Auch Norwegen und die Schweiz würden beteiligt. Vorbild sei das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Staatsschutz des Bundeskriminalamtes ungeachtet des deutschen Trennungsgebotes zusammenarbeiten.

Das neue Zentrum in den Niederlanden wird von der 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) verantwortet. Dort organisieren sich die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie ebenfalls Norwegen und die Schweiz. Die „Counter Terrorism Group“ erhält auf diese Weise erstmals eine physische Präsenz.

Vor sechs Wochen hatte bereits die WELT über eine geplante „Intelligence Cell“ berichtet und geschrieben, diese werde bei bei der Polizeiagentur Europol angesiedelt. Vermutlich hat die Zeitung das Geheimdienstzentrum aber mit dem am 1. Januar bei Europol gestarteten „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ verwechselt.

Noch mehr Zentren mit Wil van Germert

Viel wahrscheinlicher ist, dass das die europäischen Geheimdienste Einrichtungen des niederländischen Inlandsgeheimdienstes AIVD nutzen wollen. Die Niederlande haben nicht nur den EU-Ratsvorsitz inne, sie führen auch die „Counter Terrorism Group“. Vorsitzender ist Rob Bertholee, der derzeitige Leiter des AIVD. Laut der WELT erfolgt die Einrichtung des Geheimdienstzentrums auf Initiative der Niederlande, aber auch Luxemburgs und Deutschlands.

Grund zur Konfusion gibt es aber tatsächlich genug: Denn der frühere Leiter des AIVD, Wil van Germert, wechselte erst 2014 zu Europol, um dort außer dem „Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ ein „Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ und ein „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ aufzubauen. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass Europol und das Geheimdienstzentrum (wie im deutschen GTAZ) auf die ein oder andere Weise kooperieren werden.

Laut dem Spiegel würden in dem Geheimdienstzentrum unter anderem „Erkenntnisse zu ausländischen Kämpfern und der Bedrohung, die von ihnen ausgeht“ zusammengetragen. Diese sollen dann „auf multilateraler Basis so schnell und umfassend wie möglich“ ausgetauscht werden. Allerdings ist fraglich, welchen Mehrwert das Geheimdienstzentrum bieten soll. Denn bereits jetzt werden die Strukturen der „Counter Terrorism Group“ zum Informationsaustausch genutzt.

Verarbeitung auch von Originalquellen?

Eine Erklärung wäre, dass das Geheimdienstzentrum Originalquellen („rawintelligence“) verarbeiten soll, und nicht nur in den Mitgliedstaaten ausgewertete Informationen („assessedintelligence“) zur weiteren Analyse erhält. Unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ hatte die WELT berichtet, die beteiligten Inlandsgeheimdienste würden Verbindungsbeamte entsenden. Außer dem Austausch von Informationen sollten sie auch „Koordinierungsaufgaben“ übernehmen.

Die Gründung der „Counter Terrorism Group“ erfolgte durch den informellen „Berner Club“. Über dessen Struktur ist äußerst wenig bekannt, auch parlamentarisch ist der Zusammenschluss kaum kontrollierbar. Zunächst hatten sich die fünf Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Österreichs und der Schweiz im „Berner Club“ organisiert. Mittlerweile sind alle übrigen Inlandsgeheimdienste aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen hinzugekommen. Treffen auf „Arbeitsebene“ finden vierteljährlich statt.

Berichten zufolge ist auch die EU-Kommission Teil der „Counter Terrorism Group“, allerdings ist unklar welche Abteilungen auf welche Weise dort mitarbeiten. Angeblich existieren im „Berner Club“ und in der „Counter Terrorism Group“ keine weiteren Arbeitsgruppen, auch dies könnte also ein neues Feature des Geheimdienstzentrums darstellen.

Keine EU-Kompetenz für Belange der Geheimdienste

Eigentlich hat die EU keine Kompetenz für geheimdienstliche Belange, dennoch ist beim Generalsekretariat des Rates das Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (früher: „Joint Situation Center“) angesiedelt. Wie die „Counter Terrorism Group“ erstellt die in Brüssel gelegene Einrichtung Lageberichte und Bedrohungsanalysen für die Inlandsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten. Eine ähnliche Struktur wird vom Auswärtigen Dienst betrieben.

Allerdings verfügt das „EU Intelligence Analysis Centre“ weder über AgentInnen, noch führt es Überwachungsmaßnahmen durch. Stattdessen ist das Lagezentrum aus Zulieferungen aus den Mitgliedstaaten angewiesen. Die Einrichtung wird seit letztem Herbst von dem deutschen Ex-Bundesnachrichtendienstler Gerhard Conrad geleitet.

11 Ergänzungen

  1. „[…] in der Nähe der niederländischen Hauptstadt Den Haag einrichten.“

    Die Hauptstadt der Niederlande ist Amsterdam, aber ansonsten gelungener Artikel!

  2. Hmm, warum wurde den der Verfassungsschutz und der Staatsschutz in Deutschland getrennt?
    Hat das einen Grund?
    Warum wird das in Europa dann wieder zusammengelegt?
    Haben die anderen europäischen Länder dies auch in ihren Ländern getrennt und legen das dann in Europa wieder zusammen?
    Warum bekommt Den Haag (Niederlande) die Kompetenz Europaweit Verfassungsschutz und Staatsschutz zu bündeln?
    Klingt ein wenig unerfahren, ich weiß, aber ich verstehe es wirklich nicht.
    Lieben Gruß SUSI

    1. Vereinfacht gesagt heißt Trennungsgebot: Jemand der beim BfV arbeiteter darf nachrichtendienstliche Tätigkeiten (abhören etc.) betreiben, darf die Zielperson aber nicht festnehmen. Das muss die Polizei machen. Umgekehrt gilt dasselbe (Polizei darf keine nachrichtendienstliche Tätigkeiten betreiben usw.)

      Einer der Gründe warum es das Trennungsgebot gibt, war die Gestapo die genau diese zwei Tätigkeiten vereinigen konnte.

      Ich finde dieses Konzept – und da wird der Großteil der User mir nicht zustimmen – in Teilen überholt. Beide, Verfassungsschutz und Polizei sind dem BMI unterstellt, daher weiß ich nicht, warum man nicht dem BfV auch exekutive Maßnahmen zugesteht. Das BfV wird darüber hinaus auch vom PKGr kontrolliert.

      1. >Das BfV wird darüber hinaus auch vom PKGr kontrolliert.

        Formal betrachtet sollte das so sein. Auf Handlungsebene jedoch ist aufgrund mangelnder Ressourcen des PKGr eine umfassende Kontrolle in der Praxis nicht herstellbar. Dieser Umstand war und ist noch immer so gewollt. Erst im Rahmen des NSAUA wurde Kritik laut, die eine Aufstockung des PKGR in Aussicht stellt. Für eine umfassende Kontrolle, wird es aber auch weiterhin nicht ausreichen. Der Schritt soll vor allem dazu dienen, das öffentliche Rufen verstimmen zu lassen.

        > Ich finde dieses Konzept – und da wird der Großteil der User mir nicht zustimmen – in
        > Teilen überholt. Beide, Verfassungsschutz und Polizei sind dem BMI unterstellt, daher
        > weiß ich nicht, warum man nicht dem BfV auch exekutive Maßnahmen zugesteht.

        Hierzu ausführlich https://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei#Praktische_Beispiele

        Das Trennungsgebot muss organisatorisch strikt eingehalten werden, weil alles andere gegen Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG und Art. 87 I 2 GG verstößt.

        In der Praxis besteht jedoch schon ein gewisser Grad der Aufweichung durch enge Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei – die zur Kritik berechtigt.

        Und dann gibt es auch noch den Polizeilichen Staatsschutz beim BKA: http://www.bka.de/DE/DasBKA/Organisation/ST/organisationST__node.html?__nnn=true
        Diese leise Behörde könnte man im weitesten Sinne als „Geheime Staatspolizei“ bezeichnen.

  3. @Oktroy
    Dass das PKGr in seiner jetzigen Form nicht funktioniert, beweist ja die aktuelle Situation. Da sind wir uns einig. Ich bezweifele auch, dass ein Hans-Christian Ströbele, diese Dinge zu 100% versteht (insb. technisches), denn nur dann ist es möglich, die richtigen Fragen im Bezug auf z.B. Datenschutz zu stellen. Stichwort „Beifang“, der öfters schon im NSAUA erwähnt wurde.

    Die verlinkten Artikel sind mir bekannt, es müsste keinen Staatsschutz beim BKA geben, wenn das BfV teilweise polizeiliche Befugnisse bekäme, natürlich vor dem Hintergrund eines PKGrs, was die Ressourcen und Expertise besitzt, seiner Aufgabe nachzukommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.