Internetfreiheit und Machtmissbrauch im südlichen Afrika

Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Freiheitsrechte auch online gelten, wurde jüngst durch eine UN-Resolution betont. Nicht alle Staaten haben ihr aber zugestimmt, darunter Südafrika. Dort und in anderen Staaten der Subsahara-Region werden Online-Inhalte mehr und mehr kontrolliert oder blockiert.

Heute ist der Geburtstag von Nelson Mandela, der nicht nur in Südafrika als Freiheitskämpfer geehrt und an dessen Vermächtnis erinnert wird. In der letzten Zeit häufen sich viel zu viele Geschichten über Länder im südlichen Afrika, die rigoros gegen Internetfreiheiten durchgreifen. Südafrika kam in die Schlagzeilen, als die dortige Regierung entschied, nicht für eine UN-Resolution des Menschenrechtsrat über die „Förderung, Sicherung und Wahrnehmung von Menschenrechten im Internet“ zu stimmen. Sie besagt:

The Resolution

1. Affirms that the same rights that people have offline must also be protected online, in particular freedom of expression, which is applicable regardless of frontiers and through any media of one’s choice, in accordance with articles 19 of the Universal Declaration of Human Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights […]

(Die Resolution bekräftigt, dass dieselben Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen, insbesondere die freie Meinungsäußerung, ungeachtet der Grenzen und durch jedwedes Medium der eigenen Wahl, in Übereinstimmung mit Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.)

Es gab außerdem die Berichte, dass die simbabwische Regierung den Nachrichtenversand über Whatsapp behindert hat, wodurch die Kommunikation für ein geplantes „stay away“ als Protest gegen die simbabwische Wirtschaft gestört wurde. Dass am Protesttag morgens keine Nachrichten über Whatsapp zugestellt wurden, ist zwar unbestritten. Aber die Regierung und die Mobilkommunikationsprovider schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu, wer die Schuld am politischen Kommunikationsloch trägt.

Beide Vorfälle sind besorgniserregend, weil sie Beispiele für den Machtmissbrauch beim Recht auf Kommunikation und Recht auf Information sind. Die Herausforderungen in Sachen Internetfreiheit, Meinungsfreiheit und Online-Regulierung kommen zu einer Zeit, in der überall auf der Welt machtvolle Institutionen versuchen, Regeln immer mehr zu verschärfen, und ein digitales Umfeld schaffen wollen, in dem Zensur ausgeführt oder mindestens angedroht wird.

In Südafrika existiert beispielsweise das „Film and Publications Board“, das versucht, Online-Inhalte zu kontrollieren. Kürzlich kam die absurde Entscheidung der Leitung der South African Broadcasting Corporation (SABC) hinzu, Aufnahmen von gewaltsamen Protesten zu verbieten. In Simbabwe beschränkt die Regierung zeitgleich die Nutzung von Whatsapp während eines angemeldeten Protestes (#ShutdownZimbabwe2016).

Den Text der UN-Resolution verwässern?

Südafrika hat zusammen mit Ländern wie China, Indien, Indonesien, Saudi-Arabien, Katar, Kenia und Russland gegen die besagte UN-Resolution gestimmt, die sich mit Internetfreiheit beschäftigt, und damit gegen die große Mehrheit aller Staaten der Vereinten Nationen. „My Broadband“ zufolge war der Grund für die Gegenstimme, dass Südafrika immer noch über Themenbereiche wie die Kriminalisierung von Rassismus und Hate Speech verhandeln würde. So erklärte es Ncumisa Pamella Notutela, die stellvertretende Ständige Repräsentantin der Ständigen Vertretung Südafrikas bei den Vereinten Nationen.

Ncumisa Pamella Notutela
Ncumisa Pamella Notutela.
Foto: CC-BY-NC-SA 2.0, urgthinktank

Notutela sagte, dass „die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht absolut ist und dass dies Pflichten und Verantwortungen für den Rechtsinhaber mit sich bringt“. Weiter sagte sie zur Begründung der Nicht-Zustimmung, dass sich die Resolution nicht mit Cyber-Mobbing auseinandersetze, was problematisch sei. Südafrika, zusammen mit anderen Ländern, welche die Resolution nicht unterschrieben haben, würde gern bestimmte Paragraphen geändert haben, bevor man zustimme. Laut der „Association of Progressive Communication“ (APC) hätten diese vorgeschlagenen Änderungen aber „den Text verwässert und den Respekt für Online-Menschenrechte untergraben, der über die letzten Jahre im Menschenrechtsrat etabliert wurde“.

Zusätzlich ignoriert die Antwort der südafrikanischen Regierung, dass die Resolution sehr wohl bereits Probleme bezüglich Hate Speech anspricht. Die Erklärung der südafrikanischen Regierung benennt also nicht die tatsächlichen Gründe für ihre Ablehnung der Resolution. Die irreführenden Kommentare darüber, dass die Resolution angeblich Hate Speech und Cyber-Mobbing nicht behandeln würde, reichen als Erklärung dafür nicht aus, warum man die Zustimmung zu grundlegenden Menschenrechten im Internet verweigert.

Dieser Text entstand gemeinsam mit Thandi Smith von Media Monitoring Africa, einer südafrikanischen NGO, die sich für eine gerechte Gesellschaft mit kritischen, vielfältigen und ethisch verantwortungsvollen Medien einsetzt und gegen Bedrohungen der Pressefreiheit arbeitet. Sie beobachtet die Medien und deren Inhalte in der Region der Subsahara, bietet aber auch Schulungen für Journalisten und Bürger an.

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3 Ergänzungen

  1. Überholspuren für den Staat, staatliche Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung, die mächtigen Edgars und Putins dieser Welt, und jetzt auch Südafrika haben es erkannt und umgesetzt. Brüssel und Berlin haben es auch erkannt, tun sich aber aufgrund dieses elenden freiheitlich demokraisch rechtsstaatlichen Zeugs schwerer, sie sind aber auf einem guten Weg.

    Zu dem Thema online/offline passend hat sich auch der deutsche Innenminister geäußert, der in Zusammenhang mit den massenhaften Wohnungseinbrü, äh Wohnungsdurchsuchungen nicht nur von Anonymität und rechtsfreiem Raum gefaselt hat (skurril), sondern auch sagte, dass auch Online kein Grundrechtsfreier Raum ist und auch hier, wie offline es dem Staat z.B. untersagt ist, anlasslos/verdachtslos zu speichern, wer sich mit wem wann und wo unterhält, wo man sich mit wem aufhält, wer mit wem die Nacht verbringt. Deutlicher hat sich bisher noch kein Minister von der Vorratsdatenspeicherung distanziert.

    „[N] sagte, dass „die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht absolut ist“ und „dass sich die Resolution nicht mit Cyber-Mobbing auseinandersetze“ diese Argumentation kommt einem irgendwie bekannt vor, die hatten wohl unseren Präsidialprediger als Berater.

  2. Schade, dass wir als EU diese Entwicklung nicht mehr glaubhaft öffentlichen rügen können, schließlich werden bei uns gerade nach und nach die gleichen Mechanismen etabliert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.