Innenministerium will Videoüberwachung in Diskotheken erleichtern

Das Innenministerium will die Videoüberwachung in Einkaufszentren, Sportstätten und Diskotheken ausbauen und begründet den Plan mit der Verhinderung von Terroranschlägen. Datenschützer, Juristen und die Opposition haben verfassungsrechtliche Bedenken und warnen vor Symbolpolitik.

Die Bundesregierung will Videoüberwachung stark ausweiten. Betroffen sind auch Clubs und Diskotheken. Foto: CC-BY 2.0 PFNKIS

Das Aufstellen privater Videoüberwachungssysteme soll deutlich erleichtert werden. Dazu sieht das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ (pdf) vor, die bisherige datenschutzrechtliche Überprüfung einzuschränken. Möchte eine private Einrichtung, wie ein Einkaufszentrum oder eine Vergnügungsstätte, heutzutage Kameras zur Videoüberwachung auf ihrem Gelände installieren, muss sie zwischen ihren Interessen und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen abwägen. Diese Abwägungsentscheidung ist im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen. Ist das nur ungenügend geschehen, ordnen Datenschützer auch schon mal den Abbau an. Der bisherige Umgang der Datenschützer mit Videoüberwachung missfällt dem Innenministerium:

Hierbei hat sich eine restriktive Aufsichtspraxis beim Einsatz optisch-elektronischer Sicherheitstechnologien herausgebildet.

Künftig soll daher die „Sicherheitslage“ in der Abwägungsentscheidung stärker berücksichtigt werden als bisher. Dadurch soll den Ermittlungsbehörden an öffentlich zugänglichen Orten, wie „Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkräume[n]“, mehr Videomaterial zur Verfügung stehen.

Zum Einsatz von „intelligenten“ Auswertungstechniken findet sich im Gesetzesentwurf nichts. Seit dem Sommer hatte das Bundesinnenministerium wiederholt nach Technologien verlangt, die auffälliges Verhalten und Gesichter erkennen.

Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil eines neuen Sicherheitspakets, welches in weiten Teilen von der großen Koalition beschlossen ist. Weitere Bestandteile sind: elektronische Fußfesseln für verurteilte „Extremisten“ nach der Haft, mehr Geräte zur automatisierten KfZ-Kennzeichenerfassung für die Bundespolizei und Bodycams für Polizisten.

Keine guten Gründe für den Ausbau der Videoüberwachung

Datenschützer lehnen das Gesetzesvorhaben entschieden ab, wie aus einer aktuellen Erklärung (pdf) der Datenschutzkonferenz hervorgeht. Erst vor wenigen Tagen hatte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ebenfalls grundsätzliche Kritik an den Plänen de Maizières geübt.

Die Datenschützer kritisieren, dass das Innenministerium nicht ausreichend begründe, wie der Ausbau der Videoüberwachung in privaten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit erhöhe. Im Übrigen sei es nicht die Aufgabe privater Einrichtungen die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten – dafür müsse der Staat selber sorgen. Auch werde der Nutzen von Videoüberwachung, insbesondere gegen Terrorangriffe, hochgespielt, so die Datenschützer:

In der Praxis bleibt die Bedeutung der Kameras daher auf eine Speicherung auf Vorrat und für die spätere Strafverfolgung beschränkt. Auch die mögliche Erhöhung eines faktisch ungerechtfertigten subjektiven Sicherheitsgefühls könnte Grundrechtseingriffe nicht rechtfertigen. Insoweit ist die Regelung, die von den privaten Betreibern eine stärkere Gewichtung des Schutzes von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Betroffenen bei der rechtlichen Abwägung fordert, letztlich gar nicht geeignet, das Ziel der gesetzlichen Regelung zu erreichen.

Deutscher Richterbund: „verfassungsrechtliche Bedenken“

Deutliche Kritik kommt auch vom Deutschen Richterbund, dem größten Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland. In einer Stellungnahme äußert er verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetzesentwurf:

Es erscheint fraglich, ob § 6b Abs. 1 Satz 2 BDSG-E [der Gesetzesentwurf] einer Überprüfung am Maßstab des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der jeweiligen Betroffenen standhält. Mit der geplanten Maßnahme werden ganz überwiegend Personen überwacht, die selbst keinen Anlass dafür geben. Das Vorhandensein einer Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führt zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens, was bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstellt.

Die Ausweitung der Videoüberwachung stelle einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, so der Richterbund weiter. Es sei fraglich, ob dieser verhältnismäßig sei. Wie die Datenschützer warnt der Richterbund davor, Kernaufgaben des Staates an private Betreiber zu verlagern.

Digitale Gesellschaft: „ungerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung“

Auch die Bürgerrechtler der Digitalen Gesellschaft haben sich in einer Stellungnahme (pdf) mit dem Gesetzesentwurf befasst. Sie bemängeln, dass das Innenministerium das Gesetz mit den Anschlägen in München und Ansbach begründet, ohne klarzustellen, inwiefern diese durch eine Videoüberwachung hätten verhindert werden können:

Diese Delikte werden in der Regel von Personen begangen, die den eigenen Tod im Zuge der Tatbegehung zumindest billigend in Kauf nehmen. Ein zu allem entschlossener Täter wird sich von dem Umstand, dass er bei seiner Tat gefilmt wird, nicht von der Durchführung seines Tatplanes abbringen lassen.

Opposition: „kein sicherheitspolitischer Mehrwert“

Als Reaktion auf den Gesetzesentwurf kündigte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine eigene parlamentarische Initiative im Bundestag an. Konstantin Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen im Bundestag kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

„Trotz des fraglichen sicherheitspolitischen Nutzens hält das Bundesministerium auch weiterhin an der Notwendigkeit des Ausbaus der Videoüberwachung fest. Dabei haben die Antworten der Bundesregierung auf unsere jüngste Kleine Anfrage noch einmal gezeigt, dass die Bundesregierung bis heute kein schlüssiges Konzept vorlegen kann. Dies gilt für die Ausweitung der Videoüberwachung insgesamt, besonders aber für den geplanten Einsatz sogenannter „intelligenter Videoüberwachung“, mit dem eine gänzlich andere grundrechtliche Eingriffstiefe einhergeht. Die Überlegungen von Thomas de Maizière sind insgesamt völlig unausgegoren. Sicherheitspolitisch stellen sie keinen Mehrwert dar, schaffen aber neue Gefahren für die Grundrechte

Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Seit Jahren heißt schwarz-rote Sicherheitspolitik eine Strafverschärfung und Grundrechtseinschränkung nach der anderen – gebracht hat es nichts. Im Gegenteil: Wer den Datenschutz einschränkt und damit verfassungsmäßige Grundrechte für verhandelbar erklärt, muss sich nicht wundern, dass andere dem Beispiel folgen und Rechtsstaat sowie Grundgesetz in Frage stellen.

Nutzen von Videoüberwachung nicht belegt

In ihren Stellungnahmen weisen Datenschützer und Juristen auf fehlende empirische Belege für die Wirksamkeit von Videoüberwachung. In der Tat gibt es keine Studien, die sich mit dem Nutzen von Videoüberwachung für die öffentliche Sicherheit in Deutschland befassen. Dafür aber internationale Untersuchungen, wie der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes in einem Interview gegenüber Correctiv anmerkte:

Alle empirischen Untersuchungen etwa aus England würden zeigen, dass mehr Kameras nicht weniger Kriminalität brächten. Gewalttäter ließen sich nicht von Kameraobjektiven abschrecken. Und für Strafermittlungen seien die Aufnahmen auch nicht hilfreich – bei den Untersuchungen der Kölner Silvestervorfällen hätten Videoaufzeichnungen nichts gebracht. Kameras würden eigentlich nur auf Parkplätzen eine Wirkung haben, auf überwachtem Gelände würden weniger Autos gestohlen.

Das ist Thomas de Maizière offenbar aber gleich. Ihm gehe es darum Stärke zu zeigen, resümiert Christian Rath in der taz:

Doch de Maizière geht es vermutlich nur um die Botschaft, er verstärke die Sicherheit, indem er die Videoüberwachung ausweite.

Das passt gut in eine Zeit, in der zwei Drittel der Deutschen die Kriminalitätsentwicklung vollkommen falsch einschätzen.

[Update 17.11.2016]:
Der Piratenpolitiker Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein, warnt in einem Statement vor permanenter Überwachung:

Die CDU plant eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. Überwachung bewirkt Konformität, keine Sicherheit. Die Bürger haben ein Recht auf reale Sicherheit und auf Respekt vor ihrer Privatsphäre.

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19 Ergänzungen

    1. Ja, wo kämen wir hin, wenn wir Die Öffentlichen Toiletten nicht überwachen würden. Die Terroristen würden vielleicht den Klodeckel beim pinkeln nicht hochklappen. Undenkbar!
      Die Politik muss sofort handeln! WIR WERDEN ALLE STÖRBEN!

    2. Hiermit fordere ich Überwachungskameras in Umkleidekabinen für Frauen. Die Terroristen sollen keine Chance haben unsere arischen Frauen zu vergewaltigen.

  1. Wann hat Videoüberwachung jemals einen Terroranschlag verhindert?

    Selbst wenn die Systeme mit Gesichtserkennung und durch Algorythmen in Echtzeit durchforstet würden, so könnten sie niemals einen Anschlag verhindern…obwohl!?…doch, könnten sie wohl! Nämlich indem jeder Bürger eine mit GPS überwachte Halsfessel trüge, welche beim kleinsten Anzeichen einer Abnormalität den Störer durch gezielten Elektroschock außer Gefecht setzt…
    Das hilft zwar nicht den tausenden von Opfern durch: Rauchen, Alkohol, Drogen, Verkehrsunfällen, Multi-Resistente-Keime, Klimaerwärmung, Regenwaldsterben, größer werdende soziale Ungleichheit, radioaktive Kontaminierung von einen der 450 Atomkraftwerke, Überfischung der Meere, Glyphosat-und Gentechnikschäden, (Drohnen)kriege im nahen Osten…was relevantes vergessen!?

    Aber hey, wir brauchen auf der Loveparade wenigstens keine angst mehr vor Bomben zu haben :) höchstens davor totgetrampelt zu werden, aber auch an dem Problem arbeiten „die da oben“ sicherlich schon.

    Und jetzt alle zusammen vor dem Schlafengehen noch einmal mir nachsprechen:
    Krieg ist Frieden,
    Freiheit ist Sklaverei,
    Unwissenheit ist Stärke.
    Amen!

  2. Interessant wäre für mich persönlich an dieser Stelle, wie viele Anschläge statistisch in den letzten fünf Jahren in Deutschland durch den BND und Partner verhindert wurden. Durchgegangen sind ja offensichtlich kaum nennenswerte Anschläge. Das würde bedeuten, dass wir seit Jahren keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen benötigen würden. Gerade mit „Öffnung unserer Grenzen“ für Flüchtlinge, ohne intensive Prüfung der Identität, müsste hier eigentlich jeden Tag Party sein, ist es aber nicht.

  3. Ich bin dafür das alle Mülleimer Video Überwacht werden. Denn nur so können wir kontrollieren ob die Bürger auch ihren Müll richtig trennen. Ja denn Mülltrennung ist wichtig !

  4. Realitätscheck – die angeblich restriktive Praxis ist lächerlich. Es gibt viel zu viel von dieser entwürdigenden elektronischen Dauerbegaffung, und die Datenschutzämter haben nicht annähernd das Personal oder die Durchsetzungsmöglichkeiten, die sie bräuchten. Das kann jeder erleben, der sich über klar illegale Videoüberwachung beschwert. Es lohnt sich, das einmal auszuprobieren.

  5. Worum geht es den Herrschaften aus der Riege der Datenmessies?

    Angeblich ist es unsere SICHERHEIT, die ihnen so sehr am Herzen liegt!
    Nun gibt zum Thema Sicherheit zwei Seiten:
    Die objektive -> Zahlen zum Thema Mord, Totschlag und Terrorismus gibt es hochoffiziell beim Statistischen Bundesamt (https://www.destatis.de/)
    Die subjektiven -> ängstigen uns nicht stets und ständig Medien, gewisse Politiker und ähnliche mit ständigen Terroranschlägen?
    Dazu eine kleine Geschichte:
    Eines Tages fuhr ich im Zug von Berlin (meiner Heimatstadt) mit einer Frau und ihrer Tochter in einem Abteil. Da die Zugfahrt lang war und ich nichts anderes zu tun hatte kamen wir ins Gespräch. Ich erkundigte mich nach ihrem Aufenthalt. Die beiden hatten ein Städtetrip nach Berlin geplant und sich für ein Wochenende in ein Hotel eingebucht. Doch sie waren weder entspannt noch von der Stadt begeistert, sondern wirkten verstört und entspannten sich nur allmählich.
    Was lief schief?
    Die Mutter hatte im Fernsehen immer wieder (jedes Jahr) die Bilder der damaligen Straßenschlachten des inzwischen legendären „1. Mai“ gesehen – und geglaubt Berlin sei eine durch und durch brutale Stadt, in der JEDER ZU JEDER ZEIT verprügelt wird! Das wollte sie nicht und blieb konsequenter Weise mit ihrer Tochter das gesamte Wochenende im Hotelzimmer!
    Ich war so geschockt, daß ich vergaß zu fragen warum sie überhaupt nach Berlin fuhr!

    Was will ich damit sagen? Es gab in diesen Zeiten einmal im Jahr an einem Ort in Berlin tatsächlich Gewalt, jedoch beschränkte sie sich auf einen sehr überschaubaren Umkreis und im allgemeinen auf einen einzigen Tag, ja einen einzigen Abend.
    In jedem anderen Bezirk Berlins, in jeder anderen Straße dieser Stadt flogen keine Steine und an 364 anderen Tagen (seien wir großzügig, sagen wir einfach 350, das ist statistisch immer noch überwältigend!) blieben die Steine unter den Füßen und die Wahrscheinlichkeit von einem getroffen zu werden war und ist bis heute um ein vielfaches höher wenn man stolpert und mit dem Kopf auf eben jenen Stein fällt!

    Genauso steht es um den Terror! Wieviele Tote hat der Terror in unserem Land gekostet? Selbst in ganz Europa! Dreist wenn man die ganze Welt nähme – und in Kriegs- und Krisengebieten werden viele Tote ganz schnell zu Terroropfern…
    Ich beschränke mich auf Europa und nehme mir Zahlen so um 2013 des Statistischen Bundesamtes, da das die jüngsten mir vorliegenden Daten sind. Die dort aufgeführten Toten von Gewaltverbrechen (das ist überwiegend kein Terror, sondern schnöder Mord, Totschlag, etc) in ganz Europa bleiben bei weitem hinter den Verkehrstoten allein in Deutschland zurück!!!
    Was MÜSSTE man daraus für einen Schluß ziehen?
    Vergeßt die Terroristen, sie sind nicht ausschlaggebend! Verbietet den Straßenverkehr!!! (Okay, okay, okay vielleicht wäre „sicherer machen“ auch möglich ;-) )

    Stattdessen sollen wir ALLE, vorsichtshalber, rund um die Uhr bespitzelt, abgehört und gefilmt werden! Spitzenidee, sehr unterhaltsam und billig!
    Apropos: Wer zahlt die Milliarden? Oh, wir selbst…
    Wer verdient daran? Äh…
    Und nun wäre es interessant zu recherchieren welcher Politiker sich ständig für „unsere Sicherheit“ stark macht und vielleicht davon profitiert!

    Ganz nebenbei: Noch weit mehr Menschenleben kostet die Depression – so gibt es in Deutschland rund 10.000 Suizide pro Jahr! Ein erheblicher Teil dieser Menschen nimmt sich das Leben weil sie keinen Ausweg sehen – sehr vielen hätte man helfen können.
    Doch damit verdient niemand Geld.
    Damit gewinnt niemand einen Wahlkampf.
    Arme, traurige Welt!

    1. PS:
      Bitte nicht falsch verstehen, natürlich ist Terrorismus schrecklich, natürlich gedenke ich der Opfer wie jeder fühlende Mensch auch, natürlich würde ich, stünde es in meiner Macht, Terrorismus einfach abschaffen.
      DOCH: Wenn ich die Wahl hätte ob ich die unschuldigen Opfer des Terrors retten würde oder die ebenfalls unschuldigen Opfer des Straßenverkehrs, deren Gruppe jedoch um ein VIELFACHES GRÖSSER ist oder vielleicht gar die Depression abschaffen und dadurch nicht nur eine weit größere – ebenfalls unschuldige – Menschenmenge retten würde, sondern auch denen das Leiden ersparen, die so schwer betroffen sind, daß sie Suizid begehen, dann würde ich ohne Zögern die dritte Gruppe wählen, da es die größte der drei Gruppen ist.

      Also: Ich bin ebenfalls gegen Terror, doch für eine VERHÄLTNISMÄßIGKEIT, die in dieser Diskussion regelmäßig fehlt!

      1. Der Terror ist ein strategisches Kalkül. Denn er dient nicht nur der Sicherheit durch Überwachung, sondern der Wirtschaftsspionage, der strukturellen und politischen Spionage sowie der Erfassung der Stimmung in der Bevölkerung und der gezielten Lengbarkeit eben dieser. Angst ist eine der stärksten Emotionen, die wir kennen. Sie macht uns gefügig.

        Einer, der diese Strategien und das Wissen nun aktiv nutzen wird ist DONALD TRUMP. Und jedes Überwachungsmittel, dass am Netz hängt, kann dieser Mensch anzapfen.

        Man kann eigentlich nur noch beten.

  6. Ich bin für eine vollständige Videoüberwachung sämtlicher Wasch- und Desinfektionsräume in Krankenhäusern, um die Zahl der Ansteckungen mit MRSA zu senken. Mit Videoüberwachung kann man doch alle Probleme dieser Welt lösen, vielleicht kann man auf diese Weise Tausende MRSA-Tote pro Jahr vermeiden.

  7. Es ist wichtig, dass immerzu und unermüdlich darauf hingewiesen wird, dass bestehende Kameras sehr leicht mit einem Minicomputer (Stichwort „IoT“), Gesichtserkennungssoftware und einer Anbindung an eine Onlinedatenbank nachgerüstet werden können.

    Zumindest in meinem, nicht sehr technik-afinen Umfeld ist sich niemand dessen wirklich bewusst.
    Da lautet die Standardreaktion (sinngemäss): „Wirklich? – Ja, jetzt wo du es sagst, stimmt, das könnte irgendwann vielleicht mal möglich sein.“

  8. Ob die gleiche Protagonisten auch die optische & akustische Überwachung aller Publikumsflächen an üblichen Spielstätten klassischer Konzerte gefordert hätten ? Schließlich werden dort nach kriminalistischer Erfahrung Straftaten wie Steuerhinterziehung, Bestechung, Bestechlichkeit u.ä. Begünstigungsdelikte vorbereitet.

  9. Hier steht das subjektive Sicherheitsgefühl von Menschen im Widerspruch zum ebenso subjektiven Gefühl des permanenten Überwachtwerdens von (anderen?) Menschen. Man kann natürlich sagen, ersteres ist „faktisch“ ungerechtfertigt, und letzteres ist prinzipiell höher zu bewerten, aber ob man sich dabei auf das Grundgesetz berufen kann, ist nicht offensichtlich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.