Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments nimmt Transatlantisches Datenschutz-Abkommen an

Ermittlungsbehörden in USA und EU sollen künftig verbindliche Standards für den Austausch personenbezogener Daten bekommen. Das ist Anliegen des transatlantischen Datenschutz-Abkommens, das heute vom Innenausschuss des Europaparlaments angenommen wurde. Schon nächste Woche soll das Parlament das bereits unterzeichnete Abkommen ratifizieren.

US-Justizministerin Loretta Lynch und niederländischer Justizminister van der Steur bei der Unterzeichnung des Abkommens im Juni. Bild: EU-Kommission

Heute hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der EU und der USA, so die offizielle Bezeichnung, mit 41 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Das Abkommen (Englisch: „Umbrella-Agreement“) soll Lücken der bestehenden Datentransfer-Abkommen schließen. Während das „Privacy-Shield Abkommen“ den Verkehr kommerzieller Daten zwischen Unternehmen reguliert, ist das „Umbrella-Agreement“ ein Rahmenabkommen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Ermittlungsbehörden. Es regelt die Weitergabe von Daten an andere Behörden sowie Drittstaaten und enthält Bestimmungen zu Speicherfristen. Darüber hinaus gewährt es das Recht auf Einsicht der Daten und das Recht, diese gegebenenfalls zu berichtigen.

Nachdem die Verhandlungen zum Abkommen im September 2015 abgeschlossen wurden, musste der US-Kongress zunächst das „Judicial Redress“-Gesetz verabschieden, das EU-Bürgern ein Einklagen ihrer Rechte vor US-Gerichten ermöglicht. Am 2. Juni 2016 wurde das Datenschutzabkommen von Delegationen der USA und der EU unterzeichnet. Auf die heutige Bestätigung durch den zuständigen Ausschuss folgt am 1. Dezember eine finale Abstimmung des EU-Parlaments. Da die Abgeordneten in der Regel den Empfehlungen der Ausschüsse folgen, war die heutige Annahme ein entscheidender Schritt.

Die Mitglieder der Linksfraktion lehnten den Beschluss ab. Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin für die Linksfraktion, bemängelt das Zustandekommen des Abkommens in „Hinterzimmerverhandlungen“:

Das Europaparlament wurde bis kurz vor Schluss mal wieder nicht einbezogen: Dem Innenausschuss ließ man gerade mal etwas mehr als vier Wochen Zeit, um das Abkommen und den Bericht zu bewerten, vermutlich wollte sich die Kommission einfach nur schnell eine pro forma Zustimmung abholen. Diese haben wir als Linksfraktion verwehrt.

Weiter kritisiert sie:

Es gibt zwar Rechtsschutzregelungen für die EU-BürgerInnen, aber deren Einklagbarkeit ist zu bezweifeln. Was fehlt, sind angemessene und einklagbare Schutz-Garantien: klare, eindeutige Definitionen; strenge, schlupflochfreie Auflagen; unabhängige Kontrollinstanzen mit entsprechenden Kompetenzen.

Wir kritisieren außerdem, dass dieses Abkommen, trotz anderslautender Aussagen seitens der Kommission, als eine Angemessenheitsentscheidung dienen könnte, die auf den anderen Datenaustausch mit den USA Anwendung findet und eine Verringerung des Datenschutzstandards darstellen würde.

Außerdem kritisiert Ernst, dass es keine Rechtsgarantien für Nicht-EU-Bürger in der EU gibt. Dies widerspreche dem Geist der EU-Verträge und stelle eine Diskriminierung dar.

Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter sowie innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, sieht in der Realisierung des Abkommens jedoch einen „große[n] Fortschritt für den transatlantischen Datenschutz“:

In Zukunft werden hohe verbindliche Standards und starke individuelle Rechte gelten, wenn Daten an Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den USA übermittelt werden. Nach sechs Jahren Verhandlungen ist es gelungen, die großen Lücken in den bestehenden Datentransfer-Abkommen in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und den USA zu schließen.

Das ist der Anfang eines neuen Wegs, transatlantisch verbindliche, hohe Standards für den Schutz von Grundrechten auszuhandeln, statt die bisherigen lückenhaften und teilweise sehr niedrigen Standards gegenseitig anzuerkennen.

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2 Ergänzungen

  1. Die Grünen waren einmal eine Bürgerrechtspartei. So ändern sich die Zeiten. Schade eigentlich und eine Schande, dass ausgerechnet nur noch die Nachfolger der SED sich überhaupt noch ein wenig für so etwas wie Bürgerrechte und Grundrechte einsetzen.

    Eine Blamage und Schande ist das, wenn die selbsternannte Bürgerrechtspartei diese Farce einen „große[n] Fortschritt für den transatlantischen Datenschutz” bezeichnet und mitträgt. Genau das habe ich diesem Herrn auch auf seiner Webseite als Kommentar geschrieben. Mal sehen, ob der „Moderator“ (Zensor?) das freischaltet.

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