Informationsfreiheit: Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Identitätsnachweis

In Rheinland-Pfalz sind anonyme Anfragen an Landesbehörden nicht mehr möglich. Das entspricht einem bundesweiten Trend: Immer mehr Behörden greifen in die informationelle Selbstbestimmung von AntragsstellerInnen ein. Bald werden die Gerichte darüber entscheiden. Denn gegen die Regelung wurde in der vergangenen Woche Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Bundesverfassungsgericht wird nicht über Selektorenherausgabe an G-10-Kommission entscheiden – CC BY-SA 2.0 via flickr/Mehr Demokratie

In der vergangenen Woche haben die Open Knowledge Foundation Deutschland und ich in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz eingereicht. In der Beschwerde geht es vor allem um eine Regelung, die seit Einführung des Gesetzes Anfang des Jahres in Rheinland-Pfalz anonyme Anfragen an Behörden verhindern soll.

Der Zwang zum Identitätsnachweis zielt offenbar darauf ab, vor allem Anfragen über FragDenStaat.de zu verhindern. Über die Plattform ist es nämlich möglich, Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen an Behörden ggf. anonym oder pseudonym zu stellen.

Eingriff in informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf Auskunft gilt allerdings ohnehin für jede Person unabhängig von Herkunft, Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Da die neue Regelung sachlich nicht gerechtfertigt ist, soll sie offensichtlich von Anfragen abschrecken. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar.

Das entspricht einem bundesweiten und auch internationalen Trend: Auch Bremen und Thüringen haben in den letzten Jahren mit Reformen ihrer Informationsfreiheitsgesetze die Möglichkeit zur anonymen Antragsstellung abgeschafft. In Spanien musste das Online-Portal „Tu Derecho de Saber“ sogar schließen, weil die Behörden eine Registrierung mit einer elektronischen ID zur Voraussetzung für Anfragen an Behörden gemacht haben.

Während BürgerInnen alleine für Anfragen immer mehr Daten von sich angeben müssen, dürfen BehördenmitarbeiterInnen unterdessen unter Berufung auf den Datenschutz immer häufiger anonym bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied unlängst, dass Daten von Jobcenter-MitarbeiterInnen wie etwa Telefonnummern nicht herausgegeben werden müssen.

Hochschulen müssen keine Auskunft mehr geben

Ein weiterer Kritikpunkt der Verfassungsbeschwerde betrifft Hochschulen. Bis auf einzelne Informationen etwa über Namen von Drittmittelgebern müssen Wissenschaftseinrichtungen mit dem neuen Gesetz auf Anfragen keine Auskunft mehr geben. Damit lässt sich nicht mehr überprüfen, ob zum Beispiel durch Kooperationen mit der Industrie eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit droht. Gerade in Rheinland-Pfalz ist das ein akutes Thema, wie der Fall der Boehringer-Ingelheim-Stiftung zeigt, die 150 Millionen Euro an die Uni Mainz überwies und sich dafür weitgehende Einflussmöglichkeiten sicherte.

Die Verfassungsbeschwerde wurde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Hier geht es zur vollständigen Beschwerdeschrift (pdf).

Die Verfassungsbeschwerde wird über die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert, die auch andere Prozesse koordiniert. Sie finanziert sich vor allem durch Spenden und Beiträge von Fördermitgliedern.

Finanzierung von Anfragen und Klagen

Die Finanzierung von Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen ist seit kurzem über das spenden- und stiftungsfinanzierte Transparenzklagen.de möglich. Auch Kosten für Anfragen, die erfolgreich sind, können möglicherweise übernommen werden: Wikimedia hat angekündigt, Gebühren für Anfragen zu bezahlen, sofern Inhalte daraus in Projekten wie der Wikipedia verwendet werden. Mehr Infos dazu gibt es beim 33c3.

27 Ergänzungen

  1. Wenn man die Klageschrift liesst, fragt man sich unweigerlic, welche juristischer Laie diese verfasst hat. Welche Grundrechte eines eingetragnenen Vereins sollen hier verletzt sein?

    Und offenbar hat dabei jemand nicht begriffen, dass die Informationsfreiheit kein Grundrecht ist, denn es ist nur die Freiheit, sich aus oeffentlich zugaenglichen Quellen zu informieren, erfasst.

    Viel Spass dabei, baden zu gehen!

    1. Warum antworte ich dir? Weil eben solches Unwissen eine Gefahr für die Demokratie ist. Demokratie kann nur leben wenn sie von den Bürgern gelebt wird. Dazu muss jeder seine Rechte kennen und sie auch einfordern. “ nur die Freiheit, sich aus oeffentlich zugaenglichen Quellen zu informieren“, stimmt aus rechtlicher Sicht nicht, den schon der Begriff „öffentliche Quellen“ ist bei dir undefiniert. Es gibt in einem demokratischen Staatswesen Vorgänge bei denen der Bürger ein Mitwirkungsrecht und /oder ein Informationsrecht hat, z.Bsp. im Baurecht, im Verwaltungsrecht. Hergeleitet werden diese Rechte aus den Grundechten des Grundgesetzes, insbesondere $2GG. Deswegen müssen Behörden bestimmte Dinge zuerst bekannt machen, mit Widerspruchsfrist, in der Presse oder im öffentlichen Anzeiger, bevor sie diese umsetzen dürfen. Da also, wo der Bürger ein Informationsrecht hat gibt es auch eine Antwortpflicht der Behörden, die in der Regel bei 4 Wochen liegt. Danach kann man den verwaltungsrechtlichen Beschwerdeweg bis hin zum Petitionsrecht beschreiten. Aber auch ganz allgemein, gibt es ein „Anfragerecht“ immer, nur leider gibt es nicht bei allen Vorgängen eine Antwortpflicht.

      1. Warum Du mir antwortest, kann ich nicht sagen … dies ist mir eigentlich auch eal.

        Nun, offenbar ist es Dir entgangen, dass die Beteiligungsrechte u.a. im Bauplanungsrecht gesondert geregelt ist. Dort gibt es bestimmte Auslegungsfristen, die mit dem IFG nichts zu tun haben und auch nicht mit Art. 5 GG.
        Und der Begriff „oeffentlich zugaengliche Quellen“ ist recht klar definiert: alles, was nicht irgendwo abgeschlossen ist, beispielsweise im Internet, in Zeitungen etc.

  2. Es ist halt quatsch, dass Hochschulen betreffende Informationen jetzt nicht mehr zugänglich wären.
    Das war auch beim Informationsfreiheitsgesetz schon der Fall. Damals hatte das VG Mainz die Uni Mainz nicht als Verwaltungsbehörde eingestuft und somit würde das IFG nicht für diese gelten.

    1. So ein Urteil ist gesetzwidrig denn das TFG gilt nicht nur für Verwaltungsbehörden sondern für alle öffentlich-rechtlichen Institutionen und Dritte von ihnen beauftragte. Aber gegen Windmühlen braucht man nicht zu kämpfen den eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

  3. Geht es um das „Grundrecht auf Auskunft“ oder um „Identitätsnachweis“. Geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor. Das Recht auf Auskunft für den Bürger kann sich nur auf Rechtsgründe beziehen die ihm ein Auskunftsrecht verleihen. Warum sollte man einen Identitätsnachweis bei der Wahrnehmung eines Rechts verweigern? Vor allem, eine Anfrage in Erwartung einer Antwort, ergibt nur Sinn wenn auf die Anfrage auch eine Antwort erteilt wird, insofern muss man den Urheber der Anfrage als Adressaten der Antwort wohl kennen.

  4. Warum sollte man eine Anfrage anonym stellen? Stellen dürfen? In einer funktionierenden Demokratie sollte das nicht notwendig sein. Eine anonyme Anfrage ist mit den Begriffen, Demokratie, Meinungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht der Person §2GG nicht vereinbar, denn das würde zu einer „geheimen Demokratie“ führen. In einer repräsentativen Demokratie ist eine direkte Kontrolle des Staatswesens durch den Bürger nicht vorgesehen, also Anfragen zu diesem Zwecke auch nicht zulässig. Eine Anfrage kann sich daher immer nur auf die Verletzung eines persönlichen Rechts beziehen. Etwas anders sind Petitionen.

    1. > In einer funktionierenden Demokratie sollte das nicht notwendig sein.

      Was auch voraussetzen würde, dass die Demokratie noch funktioniert. Und wenn sie funktioniert, dann wie lange noch? Sogenannte „westliche Demokratien“ zerfallen allmählich zu Autokratien, bzw. Vorstufen dazu. Unbequeme Demokraten könnten sich in wenigen Jahren aus Sicht der Herrschenden zu Regimegegnern gewandelt haben. Verfassungsgerichte gib es dann nicht mehr, oder sind vollständig kontrolliert von den Autokraten.

      Was uns heute noch als selbstverständlich und sicher erscheint, ist nicht für alle Zukunft festgeschrieben und garantiert. Selbst die UN samt Sicherheitsrat wird schon als „Club“ bezeichnet. Stabilität und Sicherheit waren schon immer eine Frage des Glaubens. Doch die Zahl der Gläubigen erreicht langsam eine kritische Marke.

  5. Bemerkungen zur Beschwerde: 1.) da ein Landesgesetz Gegenstand der Beschwerde ist, ist das Verfassungsgericht des Bundes nicht zuständig, zuständig ist der Verfassungsgerichtshof RHLP. Bereits jetzt schon, auch die Verfassungsmäßigkeit einzuklagen ist ein Rechtsschritt zu früh, da diese Notwendigkeit nicht belegt werden kann. 2,) bei einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht, auf Verletzung eines der Grundrechte, muss immer §20 als Bezug hinzu, denn erst daraus leitet sich das Recht für jeden Bürger zur Beschwerde gemäß der andere Grundrechtartikel §1-§18 her, Eine Beschwerde allgemein, gegen eine Verordnung oder Gesetz, ohne daß ein Vorgang der Verletzung eines Grundrechtes vorliegt und ohne Bezug auf §20, ist dem einfachen Bürger nicht zulässig und wird abgewiesen ja sogar mit einer Ordnungsstrafe belegt. Bevor die Beschwerde beim BdVG zulässig ist muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein, oder eine Verletzung der Grundrechte eines Bürgers in einem konkreten Falle vorliegen. Daß dies in diesem Falle „nicht erreicht werden kann“ ist nicht belegt, sondern wird vorweggenommen. Als letzter Schritt bietet sich der Gang zum EuGH an. Lt. Grundgesetz gelten Grundrechte, außer §1GG und §2GG als „unantastbar“, nicht uneingeschränkt. Trotzdem viel Erfolg!

  6. Wann wurde das Gesetz geändert? Das Transparenzgesetz ist seit Dezember 2015 in kraft. Wurde es danach nochmals angepasst und wann. Danke für die Rückantwort.

      1. Habe ich. Nur leider nix gefunden. Als Pfälzer hat man so seine Probleme. Sie kennen doch sicher noch Herrn Kohl

  7. Ich habe mir mal das LTranspG RHLP angeschaut. Da ist der Zwang zum Identitätsnachweis das geringste Problem. Es ist ein typisch formuliertes Gesetz wie fast alle Gesetze der letzten 10 Jahre. Es werden da Rechte gewährt, deren Inanspruchnahme, im gleichen Gesetz bis zur Nichtgewährung verweigert werden darf, mit frei zu gestaltenden Gründen, §14-$17. Nach dem Schema: „Du hast das Recht bei mir zu Wohnen, wenn ich dich gemäß meines Hausrechtes nach meinem eigenen freien Ermessen nicht rauschmeiße“. Demokratie und Transparenz geht anders. Augenwischerei-Gesetze die keinen Rechtsanspruch generieren. So etwas nennt man Staatswillkür. So einer juristisch ausgefuchsten Nichtgewährungstrickserei ist rechtlich kaum beizukommen, denn es wird ein Recht im Prinzip gewährt, die de facto Inanspruchnahme jedoch bis zur Nichtgewährung eingeschränkt. Für so ein Nichtgesetz, wegen dem Identitätszwang vors BdVG zu ziehen, lohnt den Aufwand nicht.

  8. Wo kommen solche Gesetze her die keinen einklagbaren Rechtsanspruch generieren? Es ist zur Unart der Legislative geworden, Gesetze nicht durch hoheitlich tätige Personen ausarbeiten zu lassen, sondern von privatrechtlich tätigen Kanzleien die dazu beauftragt werden, welche allerdings mit Lobbyeinfluss und Korruption finanzkräftiger Interessengruppen auf Amtsträger, ausgewählt werden. Diese Kanzleien bringen dann die Interessen ihrer Interessengruppen (Finanzinstitute, Großkonzerne, usw.) in die Gesetze mit ein, welche von den Bundestagsabgeordneten mit viel rechtlichem Unwissen und Desinteresse, zum Teil unter Fremdeinfluss, ganz einfach durchgewunken werden. TTIP lässt grüßen. Das ist der eigentliche Skandal der Unterwanderung unserer Demokratie bis ins Parlament und die Regierung, bis ins Mark der Demokratie. Mit Rechtsmitteln ist solchem Treiben nicht beizukommen, da die Rechtsmittel selber ja korrumpiert wurden. Die „Steuerzentrale“ der Demokratie wurde gekapert.

    1. Versuchen sie es doch einmal mit dem GG. ;-) Besonders Punkt 4
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      Der Bund und die Länder
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      Art 20
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      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
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      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
      besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
      Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

      1. Tja … genau damit haben unsere etablierten Parteien (SPD/Union/Grüne) ein echtes Problem!
        Deswegen muss das Grundgesetz ja geändert werden!
        … unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ und im Namen der Sicherheit,versteht sich!

        Die Grundgesetzänderung hat nur ein Ziel, den Souverän von genau diesen Rechtsmitteln zu „erlösen“ … wer weiß, was er (Souverän/Bürger) damit (in seiner politischen „Unwissenheit“, die von der Politik ausdrücklich erwünscht ist) anrichten könnte!
        Der Souverän (Bürger) opponiert gegen seine Vertreter … das können die Vertreter doch nicht durchgehen lassen, oder müssen sie?
        … ja sie müssen … aber nicht mehr lange!
        Kommt Zeit, kommt Anschlag und dann die Grundgesetzänderung!
        … und dann ist der von Ihnen benannte „Punkt 4“ nur noch eine schöne Erinnerung!

        1. Angenommen, wir wenden Punkt 4 an, dann würden alle als Terroristen gebrandmarkt. Weil sie ja die Grundordnung stören. So macht es Erdogan und bei uns passiert es genauso. Glauben Sie, die Polizei würde unser Grundrecht interessieren, wenn von Oben der Schießbefehl kommt. Wer eine Kugel zwischen den Augen hat, wird nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Zumal er ja als Täter und Terrorist bezeichnet wird. Somit kann man sich lange darauf berufen, bis man schwarz wird. Die schleichende Enddemokratisierung ist im vollen Gang. Es dauert keine 10 Jahre mehr. Viele Bürger riechen den Braten, wissen sich aber nicht wirklich zu helfen. Welche Alternative gibt es? Um etwas zu verändern, müßten Menschen Verantwortung übernehmen und in eine Partei eintreten. Wieviele tun dies, wenn es doch den Stammtisch gibt.

          1. Die Polizei?
            Aktuell ist jeder Polizist seinem Gewissen verpflichtet und er kann sich einer Anweisung verweigern, so er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann!
            … ich gehe mal vom Ideal aus, woraufhin diesem „Verweigerer“ keine Repressionen angedroht bzw. angedeien werden!
            Klar muss dieser Polizist sein Handeln begründen, diese Begründung beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der jeweiligen Situation!

            „Die aktuelle Polizei“ (ich verallgemeinere das jetzt mal) wird mit „Kompetenzzuwachs“ geködert wird, werden einige Kröten geschluckt … doch längst nicht mehr in dem Ausmaße, wie zu Stuttgart 21 Zeiten … auch deren Verantwortliche haben gelernt, das der Politik nicht mehr zu trauen ist!

            „Den Schießbefehl“ gibt es aktuell für die „normale“ Polizei nicht … diesen Spezialpart erledigen zumeist speziell geschulte Einheiten, mit speziellen Persönlichkeitsprofilen …
            … deswegen wurden in München entsprechend konditionierte Feldjäger „in der Hinterhand“ gehalten … diese wurden nicht eingesetzt, also gab es keinen Grundgesetzverstoß!
            Deswegen möchten unsere Politiker auch den Bundeswehreinsatz im Inneren legetimieren, um die Polizei umgehen zu dürfen … und …
            … falls sich „Die aktuelle Polizei“ sich den Weisungen der etablierten Politik verweigern sollte, würde diese (nach der bevorstehenden Grundgesetzänderung) durch bewaffnete Truppen ersetzt … schlimmer noch … falls sich „Die aktuelle Polizei“ genötigt fühlen sollte, dem Souverän zur Seite zu stehen … wäre die etablierte Politik bereit, eben genau diese bewaffneten Truppen ebenfalls gegen „Die aktuelle Polizei“ einzusetzen!
            Das müssen die politikambitionierten Gewerkschaftsvertreter der Polizeien nur noch begreifen … und es dämmert ihnen schon, auch wenn sie es noch nicht Wahr haben wollen!

            … es gibt immer mehr Bürger, die Verantwortung übernehmen, nur machen sie es nicht mehr öffentlich … aus guten Gründen!
            Der Verfassungsschutz sucht schon explizit nach solchen potenziellen Gefährdern, um diese dann präventiv zu diskreditieren …

            … im übrigen, werden unsere etablierten Volksvertreter jetzt alle Register, noch vor derBundestagswahl, ziehen müssen, damit nicht eine „falsche (nicht etablierte) Partei“ gewählt wird …
            … ich meine hier jetzt nicht die AFD … gibt noch eine andere Partei … die Grünen? Nein … die arbeitet seit ihrer Satzungsänderung mit den Brandstiftern Hand in Hand zusammen, wie man an Baden Württemberg schön sehen kann!

            Kleiner Satz zu den Stammtischen … durch die sozialen Netzwerke sind die ehemals kleinen und einzelnen Stammtische, themenbasiert, untereinander vernetzt!
            Deswegen wollen die Innenminister auch die sozialen Netzwerke „kontrollieren“ …

          2. Auf den Punkt. Deswegen werden auch zu Bundesligaspielen/Demos immer andere Polizeieinheit entsendet, damit keiner seinem Nachbarn eins über die Rübe ziehen muss. Da wird schon geübt. Das schlimmste was uns passieren kann, ist die Bundeswehr im inneren. 20 Jährige sollen dann über Leben und Tod entscheiden.

          3. Nein … die 20 Jährigen befolgen dann den Befehlen der etablierten Politiker, die von ihren Beratern den Rat bekommen haben, dem Souverän (Bürger) „die Grenzen“ aufzuzeigen, wer hier im Land die wirkliche Macht inne hat!
            Hui … aber leider gilt noch das Grundgesetz und der Vertreter darf sich nicht zum Herrscher aufschwingen und über die Konten seiner Kunden frei verfügen … noch darf der Kunde entscheiden, was er mit seinem Guthaben macht!
            Bisher hat der Kunde die klassischen Banken gewählt, diese haben aber das Guthaben ihrer Kunden entweder vergeudet oder in die eigenen Taschen gesteckt …
            Jetzt besteht die Gefahr, das sich der Kunde neue Vertreter suchen … in der Hoffnung, das die anderen Vertreter ihr Guthaben nicht veruntreuen, wie die alten Vertreter!

            … ich Hoffe das die Gleichsetzung mit Vertretern und Banken etwas besser aufgenommen wird, als die ungreifbare Welt der Politik … im Grunde genommen ist die Währung der Politik eine Mischung aus dem Geld und die Persönlichkeitsrechte der Bürger … und was macht man als Kunde, wenn die Bank (Partei) und deren Vertreter, sein (Kunde) Guthaben verschleudert, ja sich sogar daran bereichert, wie Schröder mit den 7,5 Milliarden Euro?
            … ja genau … man wählt sich eine andere Bank mit anderen Vertretern!

        2. „… und dann ist der von Ihnen benannte „Punkt 4“ nur noch eine schöne Erinnerung!“ Das ist doch gar nicht notwendig, denn es ist nur ein Notbehelfsartikel ohne Entsprechung in der Realität, denn es „haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand“, aber nur „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Das ist in der Praxis ein nicht erfüllbares Kriterium. Der Artikel §20 ist insofern weiter nichts als eine juristisch theoretische salvatorische, aber in der Praxis hilflose, Klausel ohne Umsetzbarkeit mit zulässigen Mitteln. Gemacht gleich nach der Diktatur der Nazis, hat man da wohl an so etwas wie „Diktatorenmord“ gedacht, mit postumer Rehabilitierung. Alles in allem eine juristische Unbeholfenheit. Eine postume Rehabilitierung ist ihnen gemäß §20 GG also gewiss.

          1. Da muss ich ihnen zustimmen. Papier ist geduldig u. soll uns nur Hoffnung machen. Der Sieger am Ende bestimmt die Realität.

      2. Was heißt „Widerstand“? Es muss nicht nach Art des Thomas Münzer sein. Widerstand kann auch heißen den Rechtsweg vor das BdVG zu beschreiten. Was mit „Widerstand“ gemeint ist definiert das Grundgesetz nicht. Wohl aber darf man darunter Widerstand jeder Art verstehen, da das GG es nicht näher spezifiziert. Auch wenn es nicht immer augenscheinlich ist, jedes Handeln nach Gesetz impliziert das Risiko dem Gesetz nicht genüge zu tun.

  9. Jedes Recht kann nur durch Grundrechte verwirklicht werden, dazu gibt es zwei Aspekte
    1.) das Grundrecht der Inanspruchnahme des gewährten Rechts – garantiert die Ausübungsfreiheit
    2.) das Grundrecht des Anspruchs auf Gewährung des Rechts – garantiert die Anspruchsfreiheit
    wobei sich das zweite aus dem ersten herleitet, denn ein Recht auf Inanspruchnahme ohne einen Anspruch auf Rechtsgewährung kann nicht verwirklicht werden. Ein Recht das also nicht eingeklagt werden kann, ist ein nicht existierendes Recht. Leider ist das Recht der Informationsfreiheit im Grundgesetz §5 nur auf öffentlich zugängliche Quellen garantiert, und nur insoweit einklagbar. Weiteres Regeln Gesetze, Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der Länder, welche in ihrem Offenlegungsanspruch nicht über §5GG hinaus gehen müssen. Im Verhältnis zum Staatswesen ist so ein Grundrecht wertlos um Offenlegung zu erzwingen, solange der Staat bestimmen darf was öffentlich zugänglich sein darf.

  10. ja genau ! Das muss auch noch sein , Mit ausweis ein email schreiben!

    Meine erfsahrung von Behörden:

    Antworten sind fehlerhaft ,teils unverschämt oder beleidigend ( Stadt ),
    stellen dumme Rückfragen , oder antworten „nichts“

    Selten bekam ich mal gute Info.

    Der Ausweis wird daran nur soviel ändern ,dass gewise Personen zb einer Partei, oder sonst schon bekannt in der Behörde , vom OB oä. dann gar keine Antwort mehr bekommen.
    Selbes wird bei den Ländern auch so kommen.
    Wetten dass ?

  11. Wenn das wirklich kommt ,dan muss sowieso das Auskunftrecht erneuert werden.
    Behörden dürfen dann keine Horrosummenfür Anfragen mehr abkassieren !

    zB wenn man was vom Trinkwasser speziell wissen will. Oder Prüfungen von korrupten Firmen
    beim Landratsamt ! Legionellen Untersuchungen etc….Alles muss der Bürger extra zahlen !
    Gewerbeauskünfte usw…
    Das ist ja Business aus Korruptiven ! Das muss verboten werden !
    ( weil irgend eine Lobby Partei dies vor ca 10 Jahren aus dem Gesetz nahm !
    Dass zB Landratsämter Kontrollen in Trinkwasser durchführen dürfen ( Baukontrolle ) etc…
    Das ist eine riesen Sauerei ,wenn man in Wohnanlagen irgendwelche ungeprüften Firmen
    hat die dann das Trinkwasser mit unnötigen Korrosionsmittel füllen uder Legionellen nur alle 10 Jahre testen ,weil die Hausverwalter Pfuscher sind !

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.