Grobplanung, Feinplanung? Noch mehr Widersprüche zum Gemeinsamen Überwachungszentrum von fünf Bundesländern

Still aus einem Werbevideo (https://www.youtube.com/watch?v=h6Hhy_enZmU).
Still aus einem Werbevideo (https://www.youtube.com/watch?v=h6Hhy_enZmU).

Die Berliner Piraten haben sich erneut nach dem „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ erkundigt. Wirklich schlau macht die Antwort an den Abgeordneten Christopher Lauer aber nicht, stattdessen tun sich weitere Widersprüche auf.

Das Gemeinsame Überwachungszentrum (GKDZ) wird in Leipzig und Dresden errichtet, beteiligt sind außer Sachsen die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Im Herbst hatte der Berliner Innensenat erklärt, es gebe bereits „Grobplanungen“ zur technischen Ausstattung des GKDZ.

Jetzt rudert der Staatsekretär im Senat für Inneres und Sport, Bernd Krömer, zurück: Zunächst sei eine „ressortweite Abstimmung“ des Staatsvertrages erforderlich, der in den beteiligten Ländern kursiert. Erst dann erhielten die Abgeordneten Auskünfte zu den „Grobplanungen“.

Doch keine Parlamentsbefassung

Jedoch hatte das sächsische Innenministerium die Lage anders dargestellt. In einer Präsentation für die Landesdatenschutzbeauftragten hieß es vor einem Jahr, „inhaltlich und zeitlich abgestimmte Kabinetts- und Parlamentsbefassungen“ hätten bereits begonnen. Auch hier widerspricht der Berliner Innensenat: Die Abgeordneten würden erst im späteren Gesetzgebungsverfahren mit dem GKDZ befasst.

Ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit des Vertrages bleibt der Öffentlichkeit verborgen: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden abschlägig beschieden, auch ein Widerspruch ist abgelehnt.

Auch die Rechnungshöfe haben noch keine Möglichkeit zur Prüfung des GKDZ. Derzeit könnten laut dem Senat keine Kosten zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelt werden, dies sei erst im Rahmen einer „Feinplanung“ möglich. Im Berliner Haushalt für 2016 wurden bereits Mittel für das GKDZ bereitgestellt, jedoch nicht abgerufen. Wird das GKDZ nicht wie geplant 2018 fertiggestellt, müssen die Bundesländer ihre eigenen TKÜ-Anlagen zunächst weiterbetreiben. Welche Kosten für die Verlängerung entsprechender Verträge über das Jahr 2018 hinaus entstehen, kann der Berliner Senat derzeit nicht beziffern.

Schuld an der Verzögerung sei der schleppende „Willensbildungsprozess“ der Regierungen der beteiligten fünf Länder. Erst danach werden Ausschreibungen für die Einrichtung und des Betriebs des GKDZ veröffentlicht. Ungefähr dann wollen die Länder ihren Parlamenten eine „Gesamterrichtungskostenbetrachtung“ vorlegen. Zwar liege bereits eine „Grobschätzung“ der künftigen Betriebskosten vor. Jedoch bleibt auch dieses Papier zunächst geheim.

Versand von „Stillen SMS“

Der inzwischen aus dem Amt verabschiedete Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz Alexander Dix erläutert in einer Stellungnahme ein paar Einschätzungen zu den Funktionen des GKDZ. Das Fünfländer-Überwachungszentrum wird laut der Antwort auf eine weitere Anfrage der Piraten auch „Stille SMS“ verschicken. Wie diese „technische Dienstleistung“ umgesetzt wird, steht erst in der späteren „Feinplanung“.

Vermutlich wird die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch die Abgeordneten nach der Errichtung des GKDZ nicht leichter. So bescheinigt der Berliner Senat der „Stillen SMS“ zwar einen „erheblichen Beitrag“ für den „polizeilichen Gesamterfolg“. Allerdings wird in den Abrechnungsunterlagen nicht protokolliert, in welchen Kriminalitätsphänomenen „Stille SMS“ eingesetzt werden und ob die Ermittlungsergebnisse auch anders hätten erzielt werden können.

6 Ergänzungen

    1. Falsch! Herr Krömer moderiert eine Late-Night-Show, die Kult-Status hat. Ihr habt doch alle keine Ahnung!

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