Generation Preset: Wie digitale Voreinstellungen die Popmusik prägen

Der Zündfunk-Generator hat eine spannende Sendung zum Thema „Generation Preset: Wie digitale Voreinstellungen die Popmusik prägen“ gemacht.

Heute braucht niemand mehr ein Orchester. Gibt’s als Plugin. Schon in den 70ern versuchte man reale Instrumente mit dem Synthesizer zu imitieren: Ganze Heerscharen von Chartsbands schufen ihre Hits mit sogenannten Presets. Bedeuten die technischen Möglichkeiten Fluch oder Segen für unsere Kreativität?

Hier ist die MP3.

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11 Ergänzungen

  1. In der Popmusik mit Synthesizern zu arbeiten ist auf jeden Fall billiger als tatsächlich spielende Musiker. Der Hörerklientel ist das relativ egal, Hauptsache es dröhnt. Unabhängig von der Musikrichtung bemerke ich jedoch zunehmend Künstler, die auch selbst Instrumente spielen, weil der Anspruch an eine musikalische Darbietung wesentlich höher angesetzt werden kann. Welche Art Musik als kreativ empfunden wird bleibt letztlich dem Hörer überlassen. Im Prinzip geht Heute zwar fast alles auf digitalem Weg, aber die analoge Musik wird nie aussterben, denn sie ist wegen ihrer Natürlichkeit näher am Menschen.
    mfg R.K.

  2. Ganze Heerscharen von Organisten benutzen Presets, seit Jahrhunderten. Man kann sicherlich diskutieren, wie weit Presets populäre Musikstile prägen, aber sie sind – wie Virtualität generell – keine ausschließlich digitalen Phänomene. Das fällt aber erst auf, wenn man größere Bögen spannt. Sendungen wie diese können dann auch nur strukturell kulturpessimistisch die „Fluch oder Segen“ Frage stellen. Ich halte es hier mit Michael Harenberg. Er schreibt
    „(…) daß schon die Orgel als Vorläuferinstrument und Leitbild heutiger digitaler Klangerzeuger darauf verweist, daß die Unterscheidung zwischen „natürlichen“ und technischen Instrumenten eine weitgehend künstliche ist. „Natürlichkeit“ als ideologischer Ausdruck bürgerlicher Sehnsuchtsphantasien des 19. Jahrhunderts muß als Entscheidungskriterium obsolet bleiben. Gegenstand der Instrumentenbauer aller Epochen sind technische (Musik)Maschinen, auf der Höhe der jeweiligen Produktivkraftentwicklung“
    Siehe Artikel „Virtuelle Instrumente – von der Orgel zum Cyberinstrument“, pdf hier:
    http://www.audio.uni-lueneburg.de/texte/harenberg_virtuell.pdf

  3. Seit gut 1 Jahrzehnt gibt es keine Musik mehr, die man als stilprägend bezeichnen kann. Das hat aber weniger mit der Verwendung von Presets zu tun, sondern mit Faktoren der Wertschöpfung. Selbstgemachte Musik und selbstgemachter Klang, oder gar der Einsatz ( mit üben verbunden ) von Instrumenten erfordert Zeit, KÖnnen und Engagement . Diese Zeit bekommen junge Künstler nicht mehr, da die Portale die Ihnen zur Verfügung stehen, sei es YouTube oder Soundcloud oder so Zeug, ein Verschenken der Wertschöpfung, z.b über die Zwangsverpflichtung zur Nutzung von Creative commens. Diese benutzen wiederrum, wie zwischenzeitlich so viele andere, nur noch Musik, die Ihnen umsont geliefert werden . Ein Teufelskreis, der Kreativität schlicht und einfach finanziell killt. Übrigbleibt halt die Soße im Lego Kasten Musik Prinzip. Das sind Software Programme wie z.b Ableton, die jeder Laie so einsetzen kann, dass jedes Preset ( da gibt es terrabyte weise fertige Gitarren Drum, sonst was sounds) in compo zueinander irgendwie von alleine passt. Üble soße, besondrers beliebt in Netzkreisen. Besonders schlimm wird es, wenn zu dieser Soße dann noch irgendwer eine „echtes Saxophon“ oder so Kram spielt. Würg.

    1. > Ein Teufelskreis, der Kreativität schlicht und einfach finanziell killt.

      Askese jeglicher Art war schon immer bestens dazu geeignet, Kreativität zu voller Entfaltung zu bringen.

      1. Wenn sich die Kreativität mangels durchsetzbarer Rechte nicht monetarisieren lässt und jeder die Kreativität anderer beliebig nutzen kann, wird sich der Kreative irgendwann überlegen, ob er seine Kreativität nicht in eine andere Richtung lenkt. Kostenlose, allen frei zugängliche Inhalte können nur große Vermarkter signifikant monetarisieren. Und die pushen was läuft – Einheitsbrei für die Asketen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    2. Es ist sicher richtig, dass Musikern, ob sie mit dem PC oder analog Musik machen, schlicht die Zeit fehlt musikalische Qualität (was auch immer das sein mag) zu produzieren.
      Viele Musiker, die ein Studium absolviert haben, wechseln irgendwann ihrem Beruf und/oder Unterrichten ihr Instrument, da sie allein von ihrer Musik nur in relativ seltenen Fällen leben können.

      Zum einen sind es die geringen oder gar nicht vorhandenen Einnahmen durch die finanzielle Vergütung von veröffentlichten Werken, zum anderen sind es Musikkonsumenten die sich nur in geringer Anzahl wirklich für die Musik, die sie konsumieren, interessieren respektive hinhören was sie da hören, und natürlich dadurch indirekt auswählen ob Musik oder welche Musik bekannt wird.

      Eine finanzielle Vergütung von Veröffentlichungen würde sicher helfen, aber es ist auch die Gesellschaft für welche die Wertschätzung von Musik nicht so bedeutend ist wie beispielsweise Sportarten wie Fußball. Nichts gegen Fußball, aber hier wird sicher leicht deutlich wie unterschiedlich das Bewusstsein für Qualität in den Bereichen Sport und Musik ist.

      Diese relativ gesehen, geringe Wertschätzung für Musik bringt das Problem (Qualität und musikalische Vielfalt) mehr auf den Punkt, als die Frage ob Presets eines Computerprogramms genutzt werden oder nicht.
      Wenn Musikkonsumenten sich mit Musik beschäftigen würden wie mit anderen Dingen unseres gesellschaftlichen Lebens, wären die Probleme für Musiker mit Sicherheit nicht so groß und es würden sich Lösungen finden was die Verwertung von Rechten angeht bzw. es würde auch für gute Musik bezahlt werden.

      Es ist ja nicht nur(!) eine Frage der Verwertung von Leistungen im Netz, sondern es ist ja in allen Bereichen in denen ein Musiker aktiv werden kann so, dass sich kaum eine Lebensgrundlage schaffen lässt. Die Bereitschaft sogar hochprofessionelle Musiker zu bezahlen, ist in allen Tätigkeitsfeldern eines Musikers peinlich gering!
      Dazu hier ein Artikel dessen Thematik meiner Meinung nach nicht nur für Jazzmusiker gilt:
      https://www.ndr.de/kultur/musik/jazz/Studie-zu-Arbeitsbedingungen-von-Jazzmusikern,studie240.html

      Zitat von Markus Beckedahl:
      „Möglicherweise hab ich was übersehen, aber wo gibt es denn eine Zwangsverpflichtung zur Nutzung von Creative Commons Lizenzen bei Soundcloud oder Youtube?“

      Wegen der ausgesprochen schwierigen Lage könnte man schon sagen, dass der „unbekannte Musiker“ durchaus gezwungen ist über YouTube und Co zu veröffentlichen, da er sonst noch weniger Chancen hat wahrgenommen zu werden.
      Gerade, wenn der Musiker nicht im im Mainstream paddelt.

  4. Creative commens ist eine etwas nebelige ausschweifende AGB die inhaltlich den AGBs z.b von YouTube ( oder flickr, oder Tumblr, oder etc. etc. ) gleichsteht. Deshalb kann Creative commens getrost als Synonym für gleichlaufende AGB Praxis all dieser Rechte – und Datenverschenkportale einsetzten. Bei Youtube steht z.b ( examplarisch, ähnliches findest sich aucb bei anderen )

    10. Rechte, die Sie einräumen
    10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

    YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
    jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang

      1. Die Aussage ist, dass es zwischen den AGBs von Youtube und den genannten anderen, inhaltlich keine Unterschiede zur Creative Commens AGBs gibt. Einschränkend , um genau zu sein, zu der „Verschenk alles“ Option der Creative commens AGBs. Soweit ich den Aufsätzen von CC Guru lessig zu diesen Thema folge, und auch unter Betrachtung der Anwendung von CC bei der Wikipedia oder anderen Portalen, die CC als AGB Alternative zu eigenen AGBs anbieten, dann ist aber leider nur diese „Zero“ CC AGB zur Teilnahme zulässig. Es ist zulässig, Creative Commens als Synonym für diese Praxis, die eine Verschenken der Wertschöpfung des Contents und der Daten an die Portalbetreiber für eine Teilnahme voraussetzen, einzusetzen.

  5. Ach, waren das noch Zeiten, als wir einen Kamm in die Hand bekamen und Pergament darüber spannten. Außerdem räumten wir den Küchenschrank aus und probierten mit dem Kochlöffel (HOLZ nicht Plastik) alle Schlagzeugvarianten aus – inklusive POP O.
    Neue Deutsche Welle gibt es nur noch im Bundesdatenschutzgesetz, leider.
    Vielleicht wacht ja in Mannheim irgendein alter Waver auf und fängt an mit neuen Cookies für Wafer aus den Anfängen des Digitalen Zeitalters. Also ich mag:
    Karel Gott (Biene Maja), Alexandra und Montserrat Caballe (oder so ähnlich, die mit dem Barcelona Pep und dem Sänger von der Queen, dem Mercury Freddy).
    Bussi Susi

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