Gemeinsames Überwachungszentrum: Sogar Rechtsgutachten bleibt geheim

Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).

Der Berliner Datenschutzbeauftragte verfügt zwar über ein Gutachten zum Gemeinsamen Überwachungszentrum, will es aber auch weiterhin nicht herausgeben. Es geht um das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ), dem die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin die Telekommunikationsüberwachung übertragen wollen.

Die Errichtung des Dienstleistungszentrums wird in einem Staatsvertrag geregelt, dessen Entwurf geheim bleiben soll. Für den Aufbau des GKDZ holte Sachsen als federführendes Bundesland externe Gutachten ein. Auch diese sollen geheim bleiben. Das betrifft sogar eine Expertise des Rechtswissenschaftlers und netzpolitschen Beraters der CSU, Dirk Heckmann.

Über die Plattform Frag den Staat hatte ein Petent das Heckmann-Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Berliner Senat angefordert. Mit wackeliger Begründung wurde der IFG-Antrag abgelehnt. Unter anderem handele es sich demnach nicht um ein Gutachten für alle Bundesländer, sondern gehöre Sachsen. Und dort existiert kein Informationsfreiheitsgesetz.

Nun wurde auch der Widerspruch gegen die Heimlichtuerei abgelehnt. Verfasst ist die Mitteilung vom Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix.

Dix begründet die Zurückweisung damit, dass es sich formal nicht mehr um ein Gutachten handelt, sondern dass das Dokument zu einer „Mitteilung“ der beauftragenden Behörden geworden sei. Die Herausgabe solcher „Mitteilungen“ sei aber nicht vom Berliner IFG abgedeckt. Überdies sei das Gutachten gemeinschaftlich beauftragt worden, also sei es nunmehr eine „gemeinschaftliche Mitteilung“ auch der anderen Bundesländer. Und dort gilt das Berliner IFG ebenfalls nicht.

Gegen den Bescheid, der 50 Euro kostet, kann innert einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Der Petent freut sich über Argumentationshilfen zu einer möglichen Klage gegen die IFG-Ablehnung in Gestalt des Widerspruchbescheids in der Kommentarspalte.

13 Ergänzungen

  1. Mich würde das Urteil Verwaltungsgericht Berlin 1.9.2011 VG 2 k 179.10 interessieren. Vielleicht kommt man darüber weiter. Kannst Du per link eine Fundstelle veröffentlichen?

    1. In welchen Bereichen und mit welcher Rechtfertigung?
      Da ich mich als Teil des Staates zu definieren habe und mich auch nicht aus der Verantwortung stehlen kann, stellt sich mir die Frage, was ich warum vor mir selbst verheimlichen sollte.

  2. Soll da etwa eine neue „Zone“ eingerichtet werden? Also mich erinnert das immer mehr an Staaten wie es die DDR war. Oder färbt da lediglich die Nähe zum Nachbarn Polen ein wenig ab?

    1. Du hast nicht viel Ahnung von der DDR oder nicht viel nachgedacht.
      Mielke hätte sich wohl nicht mal die Mühe solcher Gutachten gemacht. Diese Demokratiesimulationskaspereieen hat man sich gleich ganz gespart.

  3. Ontopic: ich würde argfumentieren, dass Bürger des Landes Berlin die zu einem Staatsvertrag, den das Land schließt, gehörigen Dokumente, einsehen können müssen.
    Ein Staatsvertrag regelt UNTER GLEICHEN ein gemeinsames Vorhaben. Auch wenn ein Bundesland mit der Ausführung der exekutven Vorhaben beauftragt wird, so handelst es sich doch um stellvertrend ausgeführte Tätigkeiten, die zudem vertraglich reversibel sind. Entsprechend müssen die Diskussions-Grundlagen und Vertragsbestandteile allen Bürgerinnen und Bürgern der beteiligten Länder offenstehen.
    Das in anderen Vertragsländern restriktivere Transparenzregeln gelten, darf keine Minderung der Rechte der Bürger anderer beteiligter Partnerländer nach sich ziehen, da sonst eine Rechtserosion durch Hinzuziehung restriktiver Partnerländer herbeigeführt werden kann.
    Entsprechend kann Berliner Bürger*innen die Einsicht in die zum Vertragsentwurf gehörigen Dokumente nur verweigert werden, wenn Berlin als Partner aussteigt oder zum Wohl der Geheimhaltung ausgeschlossen wird.

    Es wird ja auch niemand bezweifeln, dass bei gemeinsamen Rundfunkanstalten (NDR, RBB, MDR) die Ausführung bestimmter Aufgaben (TV-Zentrale, Radio-Zentrale etc.) zwar in einem Bundesland konzentriert ist, dann aber für die Journalist*innen auch die Pressegesetze der Einsatz-Bundesländer gelten.
    Sonst verweise ich demnächst die MDR-Kamerateams in Thüringen darauf, dass sie als Sachsen keinen Informationsanspruch haben, oder wie? ;)
    Zugegeben: Das Beispiel hinkt, aber ich musste es noch bringen…

  4. Der Petent könnte sich entsprechende Infos über abgeordnetenwatch.de/Parlamentwatch e. V. einholen. Die haben mit solchen Sachen bereits einschlägige Erfahrungen (Klage gegen die Bundesverwaltung).

    1. Liebe Irene,

      da es noch umRegierungshandeln geht, wird abgeordnetenwatch da nicht viel rausholen können. Dazu müsste das Gutachten erstmal den parlamenten vorliegen…
      und fragdenstaat.de ist ja bereits involviert und ähnlich klagend aktiv.

  5. Mh. noch ein bisschen #ontopic:
    Wie wäre es jetzt, hilfsweise die behördeninternen Schreiben und Einschätzungen,Aktennotizen etc. zum Gutachten und/oder zu dieser IFG-Anfrage abzufragen (natürlich unter der strengen Maßgabe, alle nicht berlinspezifischen Inhalte zu schwärzen^^).
    Vielleicht lässt sich so ja zumindest ein wenig Aktenbewegung rund um das Gutachten aus den Archiven befreien, das zu weiteren IFG-Anfragen führen kann.
    Gibts noch irgendein MdL/MdA, das zum Gutachten eine kleine Anfrage stellen kann oder das vorzeitig im Innenausschuss auf die Tagesordnung bringt?
    Der Rechnungshof eines der beteiligten BL könnte das Gutachten auch mal abfordern, um die derzeit „pasuchal“ in vielen Landeshaushalten eingestellten Mittel fürs TKÜ-Zentrum abzugleichen, ob sie so fianzierbar sind oder sogar überfinanziert würden…

  6. Es macht schon traurig, wie die Demokratie und die freie Meinungsäußerung durch immer mehr Überwachung zu Grabe getragen wird.
    Irgendwann schmeiß ich den ganzen Elektroniksch*** in die Tonne und schreibe wieder mehr Briefe.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.