Funktioniert das deutsche Leistungsschutzrecht? Die Bundesregierung prüft

Nach langem Warten gab die Bundesregierung nun bekannt, das deutsche Leistungsschutzrecht zu evaluieren. Angekündigt hat sie das bereits 2013 im Koalitionsvertrag, konnte sich aber erst jetzt dazu durchringen, ihr Versprechen umzusetzen. Auf die Ergebnisse der Überprüfung müssen wir jedoch weiterhin warten.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien auf die Evaluation geeinigt.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien auf die Evaluation geeinigt. – CC BY-SA 4.0 via Wikipedia/Martin Rulsch

Die Bundesregierung hat erstmals bekannt gegeben, dass die Evaluierung für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Gange ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne hervor. Demnach überprüft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das im März 2013 verabschiedete Gesetz hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele. Ende 2013 wurde im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD angekündigt, eine Evaluation vorzunehmen.

Mit dem Leistungsschutzrecht (LSR) erhalten Verlage die Möglichkeit, von Suchmaschinenbetreibern oder News-Aggregatoren wie „Google News“ Lizenzgebühren für die Nutzung von Textauszügen zu verlangen. Ob das LSR das gewünschte Ziel erfüllt, Verlagen mehr Einnahmen im Internet einzubringen, kann die Bundesregierung nach drei Jahren immer noch nicht beantworten.

Zweck verfehlt

Suchmaschinenbetreiber sollen eine Vergütung an die Verlage zahlen, um Textauszüge anzeigen zu dürfen. Davon ist hauptsächlich Google mit hierzulande über 90 Prozent Marktanteil betroffen. Freilich gewährt die Verwertungsgesellschaft Media, zu der 330 Fernseh-, Hörfunk- und Internetangebote gehören, dem Suchmaschinenbetreiber eine kostenlose Lizenz. Google kann dadurch weiterhin Vorschautexte in den Suchergebnissen anzeigen. Das führt jedoch zu Wettbewerbsverzerrung und stärkt das Monopol der Firma.

Das LSR betrifft daher nur Suchmaschinen mit ohnehin geringem Marktanteil. Da das Gesetz allerdings hauptsächlich gegen Google gerichtet ist, scheint es seinen Zweck verfehlt zu haben. Das Unternehmen muss Verlage in der Praxis weiterhin nicht entschädigen.

Oettinger ohne Rückendeckung?

Vor der Einführung des Gesetzes im März 2013 gab es Kritik an dem Vorhaben. Über ein Jahr nach dem Inkrafttreten des LSR konstituierte der Bundestag den Ausschuss Digitale Agenda, um unter anderem eine Beurteilung für das Gesetz einzuholen. Die Experten kamen einstimmig zu dem Schluss, dass das Gesetz abgeschafft werden sollte.

Der deutsche EU-Digitalkommissar Günther Oettinger setzt sich für ein LSR auf europäischer Ebene ein. Geplant sind unter anderem eine Schutzfrist von 20 Jahren und eine Einschränkung der Linkfreiheit. Gegenüber Journalisten beteuerte er diese Woche, die Unterstützung der Bundesregierung zu haben.

Ich habe die Unterstützung wichtiger Regierungen. Unter anderem Ihrer, meiner. Ich bin im engen Kontakt mit Frau Grütters, Herrn Maas dazu, dem Kanzleramt. Ich habe in zahlreichen Ausschüssen im Parlament Rückendeckung.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage lässt anderes vermuten. Sie wolle ja erst prüfen, ob die Vorschläge „für einen gerechten Interessensausgleich bei der Wertschöpfung im Internet“ sorgen. Dem EU-Kommissar müssen wohl andere Informationen vorliegen.

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6 Ergänzungen

  1. Man darf getrost davon ausgehen, dass ein Politiker schon die Unwahrheit sagt, wenn er einem die Tageszeit ansagt.

  2. Standardvorgehen: das ist unpopulaer. Also laesst man Oettinger in Bruessel mit voller Rueckendeckung daran arbeiten, waehrend man selber prueft. Das Ergebnis der Pruefung kommt erst nach der Wahl und ist ohnehin relativ irrelevant, denn die Regelung aus Bruesel wird jedenfalls viel besser und muss daher unbedingt umgesetzt werden.

  3. Alle Gesetze sollten ein automatisches Ablaufdatum haben, sonst müllen uns die Politiker mit immer mehr Gesetzesschrott zu.

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