Franzose kommt zwei Jahre ins Gefängnis für Surfen auf islamistischen Webseiten

Ein 32-jähriger Mann ist in Frankreich zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er mehrfach Websites besucht hat, die der Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) nahestehen sollen. Rechtliche Grundlage für die Verurteilung ist ein im Zuge des Anti-Terror-Pakets erlassenes Gesetz. Gegen das wird auch vor dem Verfassungsgericht geklagt.

Achtung beim Surfen im Netz – wer in Frankreich „terroristische“ Webseiten aufruft, kann schnell vor Gericht landen. Foto: ebayink unter CC BY-NC-ND 2.0

Für zwei Jahre muss ein Franzose hinter Gittern, weil er mehrmals islamistische Webseiten besucht hat. Die Polizei entdeckte den Browser-Verlauf des Mannes bei einer Hausdurchsuchung, wie französische Medien berichten. Auf Computer, Handy und USB-Stick des Franzosen fanden die Ermittler Fotos und Hinrichtungsvideos des „Islamischen Staates“ (IS). Außerdem verwendete er die IS-Fahne als Hintergrundbild auf seinem Computer und „13novembrehaha“ als Password – den Tag der islamistischen Anschläge auf das Bataclan und weitere Orte in Paris mit 130 Todesopfern. Verurteilt wurde er aber für das mehrmalige Besuchen von islamistischen Websites.

Keine Hinweise auf Anschlagspläne

Vor dem Gericht im südostfranzösischen Département Ardèche beteuerte der Mann, die Websites nur aus Neugier besucht zu haben. Er hätte den Unterschied zwischen „richtigem“ und „falschem“ Islam verstehen wollen, zitiert France Bleu den Mann. Das Gericht wertete jedoch die auf seinen Geräten gefundenen Dateien und Aussagen von Verwandten als Beleg für seine Sympathie mit dem „Islamischen Staat“.

Es hätte keine Hinweise auf Anschlagspläne gegeben, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber The Verge. Der Mann sei den Ermittlungsbehörden nicht als Islamist bekannt gewesen und hätte ausschließlich Vorstrafen für geringe Vergehen gehabt. Zusätzlich zur zweijährigen Haftstrafe muss der Franzose eine Strafe von 30.000 Euro zahlen.

13 weitere Verurteilte

Frankreich hatte nach den Anschlägen in Paris im Januar und November 2015 einen bis heute andauernden Ausnahmezustand ausgerufen und mehrere Anti-Terror-Gesetze erlassen. Darunter das hier angewandte Gesetz, das für den regelmäßigen Besuch von „terroristischen Websites“ eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis vorsieht.

Strafrechtlich nicht verfolgt wird, wer aus „gutem Glauben“, um die Öffentlichkeit zu informieren, für wissenschaftliche Zwecke oder die Beweisführung bei Prozessen solche Websites aufruft. Nutzer können allerdings nicht herausfinden, welche Websites als problematisch gelten, da es keine Listen gibt. Juristen und Bürgerrechtler kritisieren das im Juni verabschiedete Gesetz und haben es vor das Verfassungsgericht gebracht. Dieses soll in den nächsten drei Monaten über die Verfassungsmäßigkeit urteilen, wie Reuters berichtet.

Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte das neue Gesetz anwenden. Mindestens 13 weitere Menschen wurden bis Mitte Oktober verurteilt, heißt es in französischen Medien. Darunter ein 28-jähriger Mann aus Marseille, der in einer Bibliothek „dschihadistische“ Websites aufgerufen haben soll. In einem anderen Verfahren war ein 18-Jähriger zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er sein WLAN-Netzwerk „Daesh 21“ genannt hat.

Netzsperren auf EU-Ebene geplant

Auch europäische Institutionen wollen verstärkt gegen „terroristische“ Websites vorgehen. Mitte November einigten sich Rat, Kommission und Parlament auf die sogenannte Anti-Terrorismus-Richtlinie. Sie sieht unter anderem Netzsperren vor, also den Zugang zu Websites mit „terroristischem“ Inhalt von Mitgliedstaaten blockieren zu lassen. Amnesty International, Human Rights Watch und weitere Menschenrechtsorganisationen warnen in einem Aufruf davor, öffentlichen Protest zu kriminalisieren und das Recht auf Meinungsäußerung einzuschränken.

Derweil setzt die französische Regierung ihren Kurs zur Zensur des Netzes fort. Sie will das Betreiben von „irreführenden“ Anti-Abtreibungs-Websites ebenfalls mit Haft- und Geldstrafen ahnden. Websites, die Frauen „psychologisch und moralisch“ unter Druck setzen, sollen verboten werden. Konservative und die katholische Kirche bezeichnen das Vorhaben als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Gesetz wird nächste Woche im Senat besprochen, wo es im Frühjahr bereits einmal blockiert wurde.

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17 Ergänzungen

  1. Hintergrundfrage: Haben die in Frankreich keinen Straftatbestand „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“? Falls nein, haben sie evtl. einen Ersatz herbeizuführen versucht. Nein, das soll kein Apologismus sein, jemanden nur fürs Surfen zu verurteilen find ich zwielichtig. Andererseits ist das bei KiPo ja auch so und muss auch so sein. Und die Hausdurchsuchung fand ja nicht deswegen statt, und er ist kein unbescholtener Bürger. Leid tut er mir auch nicht!

    1. Es kann doch nicht Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sein, wenn man deren Webseiten liest und ggf. sogar die Ziele gut findet. Unterstützung, Weiterverbreitung oder Werbung fängt doch erst an, wenn ich irgendwo für sie werbe, sie unterstütze, Propaganda weiterleite, usw. Dieses Gesetz ist nichts anderes als Gesinnungsjustiz. Eine Demokratie muss aushalten, wenn Leute auf scheiss Ideologien stehen, die der Demokratie entgegen stehen. Solange das nur im Kopf stattfindet erst Recht.

  2. Bin ja mal gespannt, wieviele Jahre man auf das Surfen von NP.org bekommen wird…

  3. So ein idiotischer Unsinn, warum werden dann solche Terror Websites nicht einfach offline genommen ?

    Ich meine der IS ist doch weltweit in allen Ländern verboten, da sollte es doch kein Problem sein solche Domains zu löschen und fertig dann braucht man auch keine Netzsperren.

    1. Genau das ist nämlich der falsche Ansatz.
      Nur weil die westliche Rechtsprechung etwas als Illegal bezeichnet, heisst das noch lange nicht das man das freie Internet aufgeben soll und eine freiheitliche Diskussion unterdrücken soll.

      Die so genannten „rechtmäßigen“ Drohnenschläge der US-Regierung, oder IP-Bill, das BND-Gesetz…

      Der Staat legt aus wie er es möchte und definiert selber was legal und was illegal ist.

      Heute ist es der IS, morgen vielleicht die Oppositionspartei.

  4. Die Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht, und mit Artikel 19 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Natiionen explizit aufgeführt.

    Was Frankreich jetzt ist, kann sich dagegen jeder selbst beantworten.

    1. Amen.

      Regierungen, die vom ‚Sympathisantentum‘ faseln, sollte man vor Gericht bringen. Anklage wegen ‚Radikalisierung‘. Sie machen sich ihrer eigenen Gummitatbestände schuldig.

      Radikalisieren? Das tun sie jeden Tag, durch ihre kranke Doppel- und Dreifachmoral. Zum Verschwinden des Terrorismus leisten sie einen großen negativen Beitrag.

      Ich stecke mir jetzt eine ‚Daesh 21‘ Victory-Zigarette an. Ohne implizierte Sympathie. Für niemanden.

  5. Wer stellt sich hin und fordert diese Willkürgesetze, die unrechtmäßige Anwendung eines, in seiner eigenen Argumentation nicht mehr beendbaren, schönrednerischen „Ausnahmezustands“, der jedes Bürgerrecht jedem Bürger versagt, der eine massive Bedrohung für die freie öffentliche Gesellschaft ist, abzuschaffen. Wer stellt sich hin und sagt, das Risiko von Anschlägen muss eingegangen werden. Wir werden sie auf Dauer ohnehin nicht vermeiden können. Eine Lösung dieser Gefahren ist sicher nicht diese. Wer meint denn, dass damit irgendetwas positives erreicht werden könnte? Und wenn ja, müssen wir alle dann vor unseren Regimen in Zukunft mehr Angst haben als vor Bomben? Der Preis, die Zerstörung der Gesellschaft, die Umwandlung in ein totalitäres Willkürsystem ist bei weitem zu hoch.
    Die im Artikel genannten Beschuldigungen sind keinen Millimeter mehr von chinesichen Verhältnissen entfernt.

  6. Zur Erinnerung: Abdelhamid Abaaoud hatte die Anschläge in Paris im Interview mit der “Dabiq” angekündigt. Leider, leider liest kein einziger NATO- oder assoziierter Geheimdienst die Hauszeitung des ”islamischen Staates”. So erhielten also weder die Regierungen einen Bericht, noch wurden die zuständige Staatsanwaltschaft oder die Polizei gewarnt und Abaaoud und seine Spiessgesellen hatten freie Bahn.

    http://spon.de/aeC5E

    Was, Ihr habt Mühe mit der Vorstellung, alle Geheimdienste gleichzeitig haben zufällig nichts mitbekommen? Das müsst Ihr aber GLAUBEN, es ist wie in der Kirche!

    1. Fakten haben nichts mit Glauben zu tun.

      Die Geheimdienste sind restlos überfordert mit dem Anti-Terrorismus. Menschenrechte und Grundgesetze verletzen wollen sie trotzdem sehr gern.

      1. Zumindest das FBI hat sich längst etwas anderes als Hauptziel vorgenommen:

        „Auch Dir FBI hob die Bedeutung der Cyber-Gefahr für FBI hervor. FBI geht davon aus, dass
        Cyber das Thema Terrorismus in seiner Bedeutung für die Sicherheitsbehörden ablösen
        wird.“ (Quelle: MAT A BMI-6a.pdf, Blatt 17)

        Und jetzt sollten wir uns alle fragen, warum diese Bedeutungsverschiebung im #NSAUA (auch von der Opposition) nicht thematisiert worden ist.

  7. ohje, unser Internet hieß früher al-kaida und der Name des Orts in dem ich lebe. Das war aber nur ein Witz. Wir fanden das alle lustig. Hart dass man in Frankreich für sowas verurteilt werden kann.

  8. Sind diese Worte nicht das Fundament der heutigen Französischen Republik? „Liberté, Égalité, Fraternité“
    Gelten Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in Frankreich nicht mehr??
    Wenn man einen Polizeibesuch bekommt, weil man sein Handy ausschaltet hat oder ins Gefängnis kommt, weil man nicht die RICHTIGEN Webseiten besucht hat, dann gebe ich der heutigen Französischen Republik keine fünf Jahre mehr. Ich tippe eher darauf, dass Paris bald brennen wird, wie einst 1789. Die Geschichte wiederholt sich.

  9. Wenn das Verfassungsgericht nicht mitspielt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird es gerne annehmen und mit Sicherheit gegen Frankreich entscheiden.
    Und wenn Frankreich die Gefangenen dann nicht freilässt, wird mit Militär einmarschiert und befreit.

    Das ist vergleichbar mit dem „Overkill“ der französischen Revolution.

    Eigentlich sollte man jetzt ein Bildschirmvideo machen, wo man solche Seiten besucht, sie abspeichert, und klischeehafte arabische Floskeln (Alla hu akbar), Lachen etc. im Hintergrund spricht.

    Und internationale Hacker sollten in Frankreich WLAN-Router hacken, und entsprechende SSID vornehmen.
    Fällt zwar leider auch schnell den Nutzern auf, aber naja…

    Wenn die „Anti-Abtreibungswebsites“ verboten werden, dann sicher auch proaktive/provokante Suizidwebseiten.
    Da freue Ich mich schon drauf, das wäre ein Anreiz auch eine Version in französisch zu machen.
    Bisher habe Ich nur eine englische Version gebastelt, bzw. bin daran.
    Sozialkritische Kunst (jeder kann und soll seinen Suizid mit anprangerndem Abschiedsbrief hinterlassen), ähnlich „Flüchtlinge Fressen“, aber es ist nicht nur Show, die Anleitungen sind echt und wirksam, die Foren können wirklich genutzt werden.
    Und die Suizidenten sollen wenn möglich sogar einen Hinweis hinterlassen dass sie die Seite genutzt haben.
    Daher werde Ich noch Infoflyer basteln, die man neben sich legen kann (für die Polizei die die Person findet etc.), die man bei öffentlichen Suiziden in die Luft wirft, oder auch ein Warnzettel für Giftgas-Suizid (Schwefelswasserstoff…) im Auto, abgeklebter Wohnung etc..
    Denn bei so etwas kommt ja üblicherweise ein Kampfstoffteam der Feuerwehr, in den USA auch „HAZMAT“ genannt.
    Wer schon mal einen Eindruck bekommen will, der Name der Webseite ist die englische Version von „Letzte-Entscheidung“ gefolgt von „.com“.
    Neben der Homepage auch interessant /forum und /forums. Da experimentiere Ich noch mit zwei Forensystemen.
    Aber man kann sich mal die Kategorien und Beschreibungen ansehen.

    Das ausgerechnet die katholische Kirche die Kriminalisierung von Anti-Abtreibungs-Websites kritisiert…
    Da bin Ich mal gespannt, wie die zur Kriminalisierung solcher Suizid-Webseiten steht. Ist ja eine „Todsünde“…

    Wie wäre es mit einer Anti-Frankreich-Webseite ohne jeden islamistischen Hintergrund.
    Auch so geschickt aufgebaut, dass keinerlei physischer Terror und Anschläge propagiert werden.
    Aber eben „Nieder mit Frankreich“, Abschaffung des aktuellen Staates etc..
    In Deutschland ist das nicht verboten.
    Ja, auch die Propaganda für „Psychoterror“ dürfte rechtlich nicht klar verboten sein.
    Im Rahmen einer Suizidwebseite könnte man ja erklären dass man statt Bombenanschlägen, Giftgasanschlägen, tödlichen Erregern etc., auch „Psychoterror“ durch verstörende Suizide in der Öffentlichkeit ausüben kann.

    Man stelle sich vor, Samstag, Sonntag etc., an einem Ort wo viele Menschen, Familie etc. sind, und einer, oder sogar verteilt mehrere Menschen schneiden sich vor aller Augen die Kehle durch, das Blut spritzt in die Masse, pumpende Fontainen…
    Oder der Klassiker Selbstverbrennung, oder man trennt sich den Kopf ab…
    Das geht z.B. mit Drahtseil an Laterne o.ä., anderes Ende um den Hals, und dann mit Vollgas losfahren.
    Egal ob Auto oder Motorrad.
    Aber auch der Sprung aus einem Gebäude mit solchen Seil um den Hals und an Heizung führt schon nach wenigen Metern Fall zur Kopfabtrennung. Kopf und Körper schlagen getrennt auf dem Boden auf.

    Solche Bilder können Menschen über Tage, Wochen, Monate, evtl. widerkehrend länger verstören…
    Aber nach Dt. Recht dürfte es schwer hart zu kriminalisieren sein…
    Evtl. überhaupt nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.