EuGH-Urteil zu offenen Netzen: Hintertür für Abmahnindustrie bleibt offen [Updates: Reaktionen]

Der Europäische Gerichtshof hat seine lang erwartete Entscheidung zu offenen Netzen verkündet. Für WLAN-Anbieter gibt es weiter keine Rechtssicherheit: Sie können zu Passwortsicherung und Identitätsprüfungen verpflichtet werden – und müssten für solche gerichtlichen Anordnungen wohl die Kosten tragen.

Auch zukünftig gibt es für Menschen und Unternehmen, die offene WLANs anbieten, keine Rechtssicherheit. Foto: CC-BY-SA Matthias Spielkamp

Was für eine Enttäuschung! Wer damit gerechnet hatte, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des von Sony Music abgemahnten Tobias McFadden heute endlich den Weg für offene Netze in Europa freimachen würde, lag daneben. Auch zukünftig gibt es für Menschen und Unternehmen, die offene WLANs anbieten, keine Rechtssicherheit.

Das Gericht stellte in seinem Urteil (Pressemitteilung) zwar unmissverständlich klar, dass Betreiber offener WLANs in einem gewerblichen Umfeld nicht für Urheberrechtsverletzungen haften, die Dritte über ihr Netz begehen: WLAN-Betreiber können nach Europarecht weder zur Zahlung von Schadenersatz noch zum Tragen von Abmahn- oder Gerichtskosten verpflichtet werden.

Gleichzeitig hält der EuGH es in Auslegung der eCommerce-Richtlinie jedoch für möglich und für angemessen, dass WLAN-Betreiber bei wiederholten Urheberrechtsverstößen aus ihrem Netz gerichtlich dazu verpflichtet werden können, ihr (dann nicht mehr) offenes Netz mit einem Passwort zu sichern. An dieser Stelle folgt der Gerichtshof wider Erwarten nicht dem Votum seines Generalanwalts Maciej Szpunar, der die Position vertrat, eine Verpflichtung zur Passwortsicherung widerspreche dem öffentlichen Interesse. Besonders schwer wiegt, dass der EuGH die Herausgabe des Passworts an einen Identitätsnachweis der Nutzer geknüpft sehen möchte:

Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass eine solche Maßnahme dazu angetan ist, Nutzer eines Kommunikationsnetzes von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Um diesen Abschreckungseffekt zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.

Eine Hintertür für die Abmahnindustrie bleibt offen

Ganz unabhängig davon, dass sich in einem lokalen Netzwerk mit mehreren Nutzern nicht ohne weiteres eindeutig zuordnen lässt, wer eine Rechtsverletzung begeht, sondern es sich um eine reine Abschreckungsmaßnahme handelt: Der EuGH schafft damit die Grundlage für ein neues Geschäftsmodell der Urheberrechtsanwälte.

Statt Abmahnungen zu verschicken, könnten Rechteinhaber sich jetzt darauf verlegen, serienweise gerichtliche Unterlassungsanordnungen mit Verschlüsselungspflicht zu erwirken. Hier wird es zentral darauf ankommen, wer die Kosten für solche gerichtlichen Anordnungen zu tragen hätte. Wenn WLAN-Betreiber nach dem ersten angeblichen Verstoß vor Gericht gezerrt werden und die Kosten dafür tragen müssten, wäre die Situation kaum besser als bisher.

Und tatsächlich freut sich mit Waldorf Frommer bereits eine der größten Abmahnkanzleien über die Entscheidung des EuGH:

So stellt der EuGH zwar […] fest, dass eine Haftung auf Schadenersatz und darauf bezogene Abmahn- bzw. Gerichtskosten nicht besteht, wenn ein Dritter den WLAN-Zugang für Rechtsverletzungen nutzt. Entscheidender ist jedoch, dass das europäische Recht eine Haftung auf Unterlassung bzw. Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen ausdrücklich vorsieht und darauf entfallende Abmahn- und Gerichtskosten vom WLAN-Betreiber verlangt werden können.

In dem Urteil des Gerichtshofes heißt es dazu:

Hingegen ist diese Bestimmung [Art. 12 Abs. 1 der eCommerce-Richtlinie, Red.] dahin auszulegen, dass es ihr nicht zuwiderläuft, dass der Geschädigte die Unterlassung dieser Rechtsverletzung sowie die Zahlung der Abmahnkosten und Gerichtskosten von einem Anbieter, der Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt und dessen Dienste für diese Rechtsverletzung genutzt worden sind, verlangt, sofern diese Ansprüche darauf abzielen oder daraus folgen, dass eine innerstaatliche Behörde oder ein innerstaatliches Gericht eine Anordnung erlässt, mit der dem Diensteanbieter untersagt wird, die Fortsetzung der Rechtsverletzung zu ermöglichen.

Das heißt konkret: Je nach dem, wie deutsche Gerichte im Einzelfall entscheiden, könnten auf Betreiber offener WLANs im gewerblichen Umfeld also nicht nur aufwendige Passwort- und Identifizierungsmechanismen zukommen, sondern auch weiterhin saftige Rechnungen.

Echte Rechtssicherheit für offene Netze? Die deutsche Politik ist gefragt

Tatsächlich rächt sich jetzt, dass die Große Koalition sich im Frühsommer nicht dazu durchringen konnte, echte Rechtssicherheit zu schaffen und jeglichen Unterlassungsansprüchen der Rechteinhaber einen Riegel vorzuschieben. In der Gesetzesbegründung fand sich damals zwar eine deutliche Absichtserklärung, WLAN-Anbieter vor Kosten zu schützen und die Haftungsprivilegierung auf Unterlassungsansprüche auszuweiten – im Gesetz fehlt diese explizite Klarstellung jedoch.

Der EuGH sagt in seinem Urteil schließlich nicht, dass solche gerichtlichen Sperrverfügungen europarechtlich zwingend notwendig sind, sondern lediglich, dass sie möglich sind. Hätte der deutsche Gesetzgeber die Frage der Unterlassungsansprüche klar geregelt, gäbe es diese neue Unsicherheit für Betreiber offener WLANs zukünftig nicht.

Nun ist also wieder die Politik gefragt: Wenn die Große Koalition es ernst meint mit ihrem Ziel, offene WLAN-Netze in Deutschland voranzubringen, wird sie beim Telemediengesetz in Sachen Freistellung von Unterlassungsansprüchen nachbessern müssen.

Die Politik ist gefragt: Wir brauchen Rechtssicherheit für offene WLANs.
Die Politik ist gefragt: Wir brauchen Rechtssicherheit für offene WLANs.

Reaktionen: Hintertüren, offene Fragen, Enttäuschung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes schafft neue Hürden für den Betrieb offener Netze. Entsprechend enttäuscht sind auch viele Reaktionen, die wir hier laufend aktualisieren werden.

Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft sieht in dem Urteil eine neue Gefahr für offene Netze:

Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es Antworten liefert. Zwar freuen wir uns darüber, dass die Betreiber eines offenen WLAN für Rechtsverletzungen Dritter weder auf Schadensersatz noch auf Gerichts- oder Abmahnkosten haften. Dass Nutzerinnen und Nutzer bei wiederholten Verstößen ihre Identität offenlegen sollen und der Zugang mit einem Passwort gesichert werden muss, ist jedoch ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen. Völlig unklar bleibt nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen soll und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssen. Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?

Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Halina Wawzyniak, zeigt sich vom Urteil des EuGH ebenfalls enttäuscht:

Wer mit einem endgültigen Ende der Störerhaftung rechnete, wird bitter enttäuscht. Anstatt die dringend notwendige Rechtssicherheit herzustellen, lässt der EuGH weiter Hintertüren für die Abmahnindustrie offen. Die wird sich herzlich dafür bedanken, dass ihr Geschäftsmodell auch weiter funktionieren wird. Der Verbreitung offener WLANs hat der EuGH dagegen einen Bärendienst erwiesen. Niemand wird sein WLAN öffnen, wenn er befürchten muss, für Rechteverletzungen, die andere begehen, belangt zu werden.

Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, kritisert die neuen Hürden für offene Netze als unverhältnismäßig:

Ich bedaure, dass der Europäische Gerichtshof der Ansicht des Generalanwalts nicht gefolgt ist. Dort hieß es noch, die die Verpflichtung zur Absicherung von WLANs sei ein ein unverhältnismäßiges Hindernis für das wichtige Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit Internetzugang. Der gesellschaftliche Nutzen freier WLANs überwiegt mögliche Risiken für Rechteinhaber bei Weitem.

Der Redaktionsleiter von iRights.info, David Pachali, bewertet das Urteil als Hemmnis für die Verbreitung offener Netze:

Der Gerichtshof hat im Ergebnis ähnlich entschieden wie die deutsche Rechtsprechung, die sich für offene WLANs als Hindernis erwiesen hat. Die Hoffnungen auf mehr offene WLAN-Netze nach einem Urteil des höchstem europäischen Gerichts dürften damit weitgehend enttäuscht werden.

Mit Hinweis auf die Kosten, die mit einer gerichtlichen Anordnung einhergehen können, kommt Jürgen Kuri bei heise.de zu folgendem Schluss:

Insofern scheint die Abmahnindustrie zwar möglicherweise geschwächt, aber noch lange nicht am Ende zu sein.

Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler kritisiert die Praxisferne der Entscheidung des EuGH:

Die Entscheidung ist gerade mit Blick auf offene Netze enttäuschend und nicht praxistauglich. Denn der EuGH postuliert ausdrücklich, dass der Anbieter gehalten ist, sein Netz mittels Passwort zu schützen und hierzu vorher eine Registrierung der Nutzer durchzuführen, wobei unklar bleibt, welche Anforderungen an eine Authentifizierung der Nutzer tatsächlich zu stellen sind. Wer das nicht macht, läuft Gefahr, vom Gericht hierzu verpflichtet zu werden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Handelsverbands Deutschland, Stephan Tromp, sieht die Politik in der Pflicht, jetzt schnell für Rechtssicherheit zu sorgen:

„EU- und Bundespolitik müssen schnell für Rechtssicherheit sorgen. Ansonsten sind die rechtlichen Risiken für Händler, die ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen groß“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer. […] Wenn EU-Kommissar Günther Oettinger seine frisch aus der Taufe gehobene Kampagne für mehr freie WLAN-Angebote erfolgreich gestalten möchte, müssen auch die rechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene stimmen.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, Markus Luthe, bedauert, dass die umständliche Registrierungsraxis für WLAN-Zugänge in Hotels aufgrund des Urteils nicht vereinfacht werden kann:

Somit ist der erhoffte Befreiungsschlag in Sachen rechtssicherer WLAN-Angebote der Hotellerie sowohl durch den deutschen Gesetzgeber, als auch durch das oberste europäische Gericht ausgeblieben. Es wird sich somit in der betrieblichen Handhabung nicht viel ändern können.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kommentiert:

Leider ist das Gericht dem Plädoyer des Generalanwalts nicht in allen Punkten gefolgt. Das Urteil hat somit Licht und Schatten. Es hätte durchaus auch deutlicher im Sinne derjenigen, die ihre Netze für die Allgemeinheit öffnen, ausfallen können. Das hätten wir uns gewünscht. Ob es nach dem EuGH-Urteil tatsächlich zu einer, auch von der Europäischen Kommission in den letzten Tagen erneut forcierten, flächendeckenden Abdeckung mit freien Funknetzen kommt, erscheint daher aus heutiger Perspektive fraglich. Ein gutes Stück Rechtsunsicherheit bleibt also auch nach dem heutigen Urteil bestehen.

Um zu erfahren, ob auch die Bundesregierung in Anbetracht des Urteils Handlungsbedarf sieht, hat sich von Notz zudem mit einer schriftlichen Frage an sie gewandt:

Wird die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Ankündigung, die Auswirkungen der jüngsten Reform des Telemediengesetztes (TMG) erst im Jahr 2018 evaluieren zu wollen, das gerade erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Anlass nehmen, gesetzgeberisch umgehend nachzubessern und gerichtliche Anordnungen zur Sicherung des Zugangs zu einem Funknetz per nachträglicher Passwort-Sicherung und Nutzeridentifikation vollständig auszuschließen, indem man zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, wie es offenbar auch die sich aus der Gesetzesbegründung ergebende Intention des nationalen Gesetzgebers war, im Gesetzestext selbst rechtssicher ausschließt?

Für Legal Tribune Online stellt Carl Christian Müller fest, dass „die Störerhaftung lebt“:

Im Ergebnis also kein guter Tag für den Freifunk – und zwar europaweit. Nachdem der EuGH den Freifunkern nicht zur Seite gesprungen ist, liegt der Ball nun wieder im Feld des deutschen Gesetzgebers. Dieser müsste Unterlassungsansprüche in diesen Fallkonstellationen explizit ausschließen. Das könnte er auch, denn dies stünde jedenfalls nicht im Widerspruch zur Entscheidung vom Donnerstag. Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Unterlassungsansprüche grundsätzlich im Einklang mit europäischem Richtlinienrecht stehen. Zwingend sind sie aber nicht.

Der Berliner Jurist (und gelegentliche netzpolitik.org-Autor) Ulf Buermeyer beschreibt in einer ausführlichen Analyse auf heise.de die Gefahr eines WLAN-Sterbens:

Verschlüsselungs- und Perso-Zwang fürs WLAN? Das ist so ziemlich das exakte Gegenteil der Rahmenbedingungen, in denen sich eine Kultur offener Netze entwickeln kann, die sich die Bundesregierung offiziell zum Ziel gesetzt hat. Die Abmahnindustrie muss ihre Strategie wohl nur ein wenig modifizieren: Nach den Vorgaben des EuGH liegt es nahe, dass gewisse Urheberrechtsinhaber nun statt Abmahnungen zu verschicken serienweise Unterlassungsanordnungen mit Verschlüsselungspflicht bei Gericht beantragen. Ob es so kommen wird dürfte wohl zentral davon abhängen, wer die Kosten für solche gerichtlichen Anordnungen zu tragen hätte. Der EuGH jedenfalls lässt ausdrücklich zu, dass hier die WLAN-Betreiber zur Kasse gebeten werden.

Der Frankfurter Richter Reto Mantz zieht im Offene-Netze-Blog ein kritisches Fazit, sieht jedoch ebenfalls Spielraum für eine politische Lösung:

Das Urteil des EuGH ist katastrophal für den Betrieb offener WLANs. Und damit sind nicht nur Freifunk-Netze gemeint, sondern jedes öffentliche WLAN. Der EuGH hat klargestellt, dass der Betreiber eines WLANs nicht auf Schadensersatz haftet – das ist aber keine Neuerung. Aber der Betreiber eines WLANs, der dieses nicht sichert und die Identität seiner Nutzer erfragt, kann auf Unterlassung und ebenso auf Zahlung von Abmahnkosten haften – so wie bisher auch. Dass dies keinen Anreiz für den Betrieb eines WLANs darstellt, liegt auf der Hand. Die Folge des EuGH-Urteils könnte sein dass alle WLANs gesichert werden und die Nutzer für jedes WLAN ein Passwort erfragen oder sich anmelden müssen. Die Nutzung von öffentlichen WLANs könnte dadurch praktisch zum Erliegen kommen. […] Es bleibt am Ende ein Aufruf an die Politik: Der EuGH hatte nur darüber zu entscheiden, was aus Sicht der E-Commerce-Richtlinie unzulässig wäre. Der nationale Gesetzgeber dürfte also durch das Urteil nicht gehindert sein, andere Regelungen zu treffen. So kann der deutsche Gesetzgeber – wie er es mit der Neuregelung von § 8 TMG beabsichtigt hat – ohne Weiteres die Kosten einer Abmahnung als nicht erstattungsfähig erklären und möglicherweise auch auf andere Weise einen gerechten Ausgleich zwischen den betroffenen Rechten herstellen.

Im Blog Freifunk statt Angst fordert Christian Heise, Vorstandsmitglied des Fördervereins Freie Netze, den Gesetzgeber auf, gegen die Rechtsunsicherheit bezüglich Verschlüsselung tätig zu werden:

Richtig und erfreulich ist die klare Feststellung des Gerichts, dass wir nicht haften, wenn wir unser Netzwerk mit Freunden und Fremden teilen. Weltfremd aber ist die Annahme, dass die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in einem solchen Ausmaß stattfinden, dass die Rechte auf Informationsfreiheit und Kommunikationsfreiheit für alle Menschen empfindlich eingeschränkt werden müssten. Der Gerichtshof sitzt der jahrelangen destruktiven Argumentation der Content-Industrie auf, dass offene Netze in erster Linie zugunsten der Urheberverwertungsindustrie reglementiert werden müssten. Die Realität der Freifunk-Anbieter und -Nutzer aber ist in Wahrheit: Ehrenamtliche Communities vermitteln Netz, Wissen und Zugang ohne kommerzielle Hintergründe, müssen sich aber permanent mit den jahrzehntealten Forderungen der Konzerne auseinandersetzen.

Rechtsanwalt Niko Härting schreibt bei CR Online von einem „klaren Sieg der Abmahnindustrie“:

Nicht nur im Hause Sony dürften die Korken knallen. Der EuGH stärkt durch sein heutiges Urteil in Sachen Mc Fadden ./. Sony die Abmahnindustrie. Zugleich schafft das Urteil neue Unsicherheit für die Betreiber von öffentlichen WLANs.

In einem längeren Artikel fasst er für den Verein Digitale Gesellschaft nochmal die Gesamtsituation zusammen:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall McFadden gegen Sony Music verlangt von WLAN-Betreibern nahezu Unmögliches, wenn sie kostenpflichtigen Abmahnungen entgehen wollen. Damit wirft es die Bemühungen um rechtssichere Bedingungen für den Betrieb offener Netzzugänge um Jahre zurück. Dass insbesondere in Deutschland kostenpflichtige Abmahnungen gegen Hotspot-Anbieter möglich bleiben, liegt aber nicht allein an dem Urteil der Luxemburger Richter. Auch die Große Koalition hat mit der viel zu verzagten, erst vor wenigen Monaten verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes maßgeblich zu der verfahrenen Situation beigetragen.

Der Rechtsanwalt Carlo Piltz weist auf dem Blog de lege data noch auf einen weiteren kritischen Aspekt hin:

Der EuGH macht die zu erzielende Abschreckungswirkung davon abhängig, dass sowohl ein Passwort vergeben werden muss und dieses zwingend von der Offenbarung der Identität der WLAN Nutzer abhängt. Das Ergebnis dieser Maßnahme muss nach dem Urteil des EuGH sein, dass die Nutzer „nicht anonym handeln können“. Damit gestattet es der EuGH, dass WLAN Anbieter gerichtlich dazu verpflichtet werden können personenbezogenen Daten der Nutzer zur Identifizierung zu verarbeiten. Sie müssen ihre „Identität offenbaren“. Folglich wird diese Entscheidung auch datenschutzrechtliche Implikationen für die Anbieter von offenen WLANs haben.

Die ARD Tagesschau schlägt den Bogen zum deutschen Gesetz zur Störerhaftung:

Solche Finanziellen Folgen [Abmahn- und Gerichtskosten, Anm. d. Redaktion] sollte eigentlich das neulich beschlossene, deutsche Gesetz zur Störerhaftung beseitigen. Doch es mehren sich die kritischen Stimmen, dass das neue Gesetz, diesen Zweck, unabhängig vom heutigen Urteil, gar nicht erreicht. Die Folge ist Rechtsunsicherheit.

Die Badische Zeitung kommt zu dem gleichen Schluss:

Das ist aber nur ein kleiner Erfolg. Denn sobald Musik- oder Filmfirmen feststellen, dass ein offenes WLAN zu Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, können sie künftig eine gerichtliche Anordnung gegen den WLAN-Betreiber beantragen, damit er sein WLAN gegen solchen Missbrauch schützt. […] Wer ein offenes WLAN betreibt, trägt also auch künftig ein Risiko. Wer dieses vermeiden will, wird deshalb von vornherein den Zugang zu seinem WLAN beschränken.

Die zuständigen SPD-Politiker Marcus Held, Lars Klingbeil und Christian Flisek scheinen diese Sichtweise aber nicht zu teilen:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass WLAN-Anbieter nicht für die Rechtsverletzungen Dritter haften. WLAN-Anbieter können im Rahmen der Störerhaftung auch nicht auf Schadenersatz oder Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Das ist eine Bestätigung des WLAN-Gesetzes, das im August in Deutschland in Kraft getreten ist.

Auch der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, sieht in dem Urteil eine Bestätigung des neuen deutschen Gesetzes:

Vermittelt ein WLAN-Anbieter Informationen nur, entsteht für den Urheberrechtsinhaber kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte im WLAN festgestellt wird. Auch die für das Schadensersatzbegehren aufgewandten Abmahn- oder Gerichtskosten können nicht verlangt werden. Damit bestätigt der EuGH endgültig die Schlussfolgerungen der deutschen Gesetzesänderung im Telemediengesetz (TMG), die Ende Juli in Kraft getreten ist.

Wie im Text bereits erwähnt, sieht sich die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer durch das Urteil bestätigt. Wenig überraschend herrscht auch beim Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) große Zufriedenheit über das Urteil. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI und Digitalbeauftragter des Wirtschaftsministeriums, zeigt sich besonders erfreut darüber, wie viel Gehör er und seine Kollegen bei EU-Entscheidern finden:

Von den entscheidenden europäischen Stellen kommen diese Tage erfreuliche Signale in Richtung der Interessen der Kreativwirtschaft.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

31 Ergänzungen

  1. Wenn der gesunde Menschenverstand nicht ausreicht, muss eben eine technische Lösung her, die dem parasitären Abmahnwesen ein ENDE bereitet. Muss ja nicht gleich ein kostenpflichtiger VPN Zugang sein ;)

    Ich persönlich würde mir eine Partei wünschen, die noch Zukunftsvisionen, Ziele und Spass an Technik und gemeinschaftlichem Zusammenhalt hat. Mit einer Alterbeschränkung auf maximal 40. Besitzstandswahrer, Lobbybüttel und ideenloses Gesindel haben wir in der derzeitigen Parteienlandschaft schon genug. So kann das nix werden wie man sieht.

  2. Es ist schon beachtlich, wie tief der Hass europäischer Juristen auf die Digitalisierung sitzt. In den USA wäre ein solch unsinniges Richterrecht am Gesetzgeber vorbei nicht denkbar. Da sind die WLANs auch seit Jahrzehnten offen. Dort gibt es sogar Politiker wie den damaligen Bürgermeister von New York, die sich dafür einsetzen, dass WLANs selbst im Central Park kostenlos und ohne Zugangsbeschränkungen wie in Europa verfügbar sind. Einer der vielen Gründe, warum die USA in der Digitalisierung Marktführer sind.

    Konstantin von Notz von Bündnis90/Die Grünen hat auch einen Kommentar abgegeben zum EUGH-Urteil:
    https://gruen-digital.de/2016/09/eugh-urteil-zur-stoererhaftung-licht-schatten-und-neue-fragen/

  3. Europaland ist und bleibt Lobbyland, egal ob Agrar, Kfz, Umwelt oder eben Digitalisierung (Anwälte).

    1. Ist das in den USA denn anders? Kann da jeder sein WLAN öffnen und ab dafür? Ist ne ernste Frage, weiß ich nicht …

      1. Wie es rechtlich aussieht, weiss ich leider nicht. Bin aber gerade seit 3 Wochen in den Staaten und kann sagen, dass wirklich fast überall offene Netze verfügbar sind… komplett ohne Absicherung, mit Häkchen setzen, dass man lieb ist oder einem Wlan-Namen der Form „SHOP_PW_IS_XYZ“. Gibt ein paar Läden, die wirklich verschlüsseln, da bekommt man das Pw nur als Kunde…oder wenn man in die Speisekarte guckt oder so.

        Schade, dass die EU immer regelmässig alles verbockt.

        1. Im Verhältnis haben wir Europäer recht wenig Bandenkriminalität in Hinsicht auf Schießereien … in diversen Städten der US&A würden die Menschen einfach nur Lachen, über die Anschläge von Paris oder Brüssel … weil … solche Schießereien dort zum Alltag gehören!
          -> http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_70667160/naechtliche-bandenkriege-chicago-im-festen-griff-der-kriminalitaet.html
          -> https://m.youtube.com/watch?v=BxtdTLOdepw
          -> https://m.youtube.com/watch?v=19AaIB30yPg
          Auch wenn es Pietätlos Erscheinen mag, diese Städte wären heil froh, über die paar Anschläge …
          … und Frankreich ruft den Ausnahmezustand aus!
          Das Stinkt doch alles …

          Zum Thema … klar wollen unsere Politiker keine offenen WLANs … der Europäer ist friedlich, aber durchaus bereit für bestimmte Dinge auf die Straße zu gehen, so man sie dazu motivieren könnte!
          … und unsere Bevölkerungsdichte je Quadratkilometer ist sehr hoch … was es sehr schwierig macht, eine Protestlawine aufzuhalten …
          Ein Mobilfunknetz kann man abschalten … Internetzugänge kann man sperren … aber die offenen WLANs bleiben offen, sogar Betriebsbereit … und mit einer passenden Kommunikationsschnittstelle, ist es auch möglich innerhalb WLAN Netzwerkes zu Kommunizieren … auch übergreifend -> https://freifunk.net/worum-geht-es/technik-der-community-netzwerke/
          Wenn einer in einem Solchen Mesh-Netzwerk eine Asterisk Telefonanlage anbietet, die wiederum mit anderen Asterisk-Anlagen Kommuniziert, wie OSTEL.co … so wäre das ein politischer Albtraum!
          … und klar … die Router schlucken nicht viel … eine kleine USV … und die Behörden können auch den Strom kappen … das Terrornetzwerk würde weiter arbeiten!
          Stadt … bzw. Landesweite Kommunikation wäre immernoch möglich (ein Satellitenuplink je Stadt…)!
          Die Behörden wären allesamt ausgeschlossen … de Misere wäre am Kochen und das Maas wäre voll am Abdrehen!
          Aber wollen wir Europäer das?
          … nein … lieber bezahlen wir noch immer viel Geld fürs Telonieren … und lassen uns gern abhören!

  4. Also ganz einfach WLAN öffnen für Gäste/Kunden/Passanten und VPN Tunnel ins Ausland. Die paar Euro ist mir die Sicherheit allemal wert.

    1. Kleine Linuxdose mit einer modifizierten Endian Firewall (mit TOR Paket), tut ihren Dienst bei mir Heeme … Abmahnanwälte?
      Die Müssen zuerst an der Endian vorbei!

  5. Auch wenn ich hier niemand was Neues erzähle, eigentlich muss der Gesamtkontext mal wieder klar in die Öffentlichkeit der Normalbürger (die schon lange den Faden verloren hat…). Das fehlt mir ein bisschen…

    Die Abmahmafia ist und bleibt eine private Selbstjustiz, basierend auf Angst, Einschüchterung, und erstmal bewusst drakonisch überzogenen Gebühren und Bedingungen… Ohne jede staatliche Kontrolle. Ohne, daß das wenigstens straftbar wäre, unverhältnismässige „Unterlassungen“ mit privaten Fantasiestrafen zu erpressen.

    Abgezockte Profis gegen normale Laien, (die sich unseren Feudal-Rechtsstaat ohnehin nicht leisten können… und komme mir keiner mit der Lachnummer „Prozesskostenhilfe“)

    Bei „Vergehen“ deren Schwere ungefähr mit „CDs im Elektromarkt geklaut“ korrespondiert. Allein die Erpressungsgelder genannt „Kosten“ sind dafür gerne vierstellig. Es gibt ja nicht einmal Statistiken, wieviel die Abmahnmafia damit so verdient… da keine Meldepflichten und null Kontrolle.

    — ursprünglich geschaffen von SPD und CDU, um die Gerichte zu „entlasten“…

    „Ja“. Dürfe man Pferde und Autodiebe einfach so am nächsten Baum aufhängen, würde das die Gerichte auch „entlasten“. … — Erkennt jemand den rechtsstaatlichen Fehler?

    Jetzt muss man halt wie gewohnt Freifunk machen, sprich: über digitale Nicht-Enwicklungsländer den Traffic ausleiten. (auch das steht nirgendwo bei ARD, ZDF oder Qualitätspresse, und kaum ein Normalbürger weiss das…)

    Bonustrack: Warum haftet eigentlich niemand für Briefumschläge? Oder Baumärkte nicht für potentielles Einbruchswerkzeug… ob uns die Junta-Parteien DAS erklären können?

      1. Jupp und bald dürfen wir auch nicht mehr Furzen … wegen dem brennbaren Methan!
        Ja … der Mensch ist eine Wandelnde Chemiewaffenfabrik, wie diese LKW im Irak, damals …

        1. Sehr geehrter Herr/Frau Habo,

          vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir dürfen Ihnen mitteilen,dass wir eine Neubewertung des Risikos humane Methanproduktion vornehmen werden.

          Eindrückliche Wahrnehmungen und Schilderungen von Teilnehmern letzter Experten-Hearings haben wir zum Anlass genommen, Ihren dort demonstrierten Selbstversuch als potentiell gefährlichen Gasangriff zu bewerten.

          Daher wollen wir Sie persönlich einladen, an einer Expertenrunde des Ministeriums des Inneren teilzunehmen, an der auch ein Vertreter der Bundeswehr teilnehmen wird, wie auch ein Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes.

          Wir übernehmen alle Kosten zur Vorbereitung, Reisekosten, Endreinigung und Abtransport, ggf. inklusive Bestattung nach Ihren Vorgaben und Betreuung von Angehörigen.

          Wir hoffen, dass Ihre Demonstration als Zündfunke für eine noch bessere Sicherheits-Gesetzgebung dienen wird. Mindestens aber zu einer Anpassung der Grenzwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz.

          Mit vollendeter Hochachtung
          gez.

  6. Also Passwort nur gegen Ausweis. Aber was bringt das dann?
    50 Nutzer im Laden benutzen zur selben Zeite das gleiche Passwort. Wer hat jetzt die Urheberrchtsverletzung begangen?
    Und nach einem Monat hat der WLAN Anbieter dann zig hundert Ausweisdaten, aber wer wann im WLAN war weis dann immer noch keiner.

    Also wenn das nicht mir verpflichtungen bezüglich tracking einherget, was ich nicht hoffen will, hat das mit dem Ausweis doch auch keinen Sinn ausser, dass der Zugang zum WLAN erschwert wird.

  7. „… ob uns die Junta-Parteien DAS erklären können?“
    „…Besitzstandswahrer, Lobbybüttel und ideenloses Gesindel haben wir in der derzeitigen Parteienlandschaft schon genug.“

    Was manche hier ablassen, stinkt echt zum Himmel. Lobbybüttel und Besitzstandwahrer – das kann ich ja noch akzeptieren. Ideenloses Gesindel sehe ich nur in der AfD, die mit Vollgas zurück in die Vergangenheit will. Frauen zurück an den Herd, Klimawandel? Gibts nicht! usw.

    Aber in einer Demokratie von Junta-Parteien zu sprechen geht mal gar nicht. Natürlich müssen sich die derzeitigen – vor allem Regierungs- Parteien fragen lassen, ob sie noch das Volk vertreten.

    Dem Verfasser schlage ich vor, mal ein Jahr in einem Land mit Militärjunta zu leben, und dann zurückzukommen. Du wirst sehr, sehr schnell feststellen, dass es in Deutschland keine Junta gibt.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen – ich bin mit der derzeitigen Politik, speziell mit Bezug auf Digitalisierung, Urheberrecht, Datenschutz etc. auch nicht einverstanden – aber gewisse Spielregeln gehören in einer Demokratie dazu. Mit dem Begriff „Junta“ Parteien zu verunglimpfen gehört nicht dazu.

  8. Ich Frage mich warum die Story immer heißt:
    freies W-Lan vs. Rechteinhaber …
    das ist für freies W-Lan ein ganz beschissener Talking Point,
    weil mitschwingt „die wollen eh nur klauen“
    freies W-Lan vs. Provider …
    funktioniert viel besser. Die bösen Provider wollen sich nur an den Mobilkunden bereichern,
    und haben deswegen ein Interesse freies W-Lan ganz böse bähbäh zu finden.

    Wenn ich nun Provider wäre mit einem milliardenschweren Geschäft,
    und offen wenig tun kann, weil mir die rechtliche Handhabe fehlt.
    „Ich will kein freies W-Lan, ich will Menschen abzocken.“ klingt halt unsexy …
    in welche Lobby würde ich dann mein Geld kippen? :>

  9. Macht es nun eigentlich einen Unterschied ob ich als Privatperson oder wie Hr. McFadden als Geschäftsmann mein wlan öffne? In der Presse lese ich nur vom gewerblichen Fall…

    1. Kurz? Verständlich? Könnte Knapp werden!
      Nun, als Geschäftsmann hast du die Absicht dein Geschäftsmodell durch den WLAN attraktiver für deine möglichen Kunden zu machen … hui!
      Der EUGH hat auch dieses Interesse (siehe Anstalt Artikel), das dieses genau so läuft!
      Wenn eine Privatperson oder auch viele Privatpersonen offene WLANs anbieten, wird das Angebot z.B. von -> http://m.unitymedia.de/wifi/kunden unterminiert … ja warum sollen sie sich zu Hause einen Anschluss legen lassen, wenn Andere ihr WLAN kostenlos zur Verfügung stellen?
      Ja genau!
      Offene WLANs sind Wirtschaftsschädlich!
      Also wird eine Privatperson quasi „pro forma“ wegen Wirtschaftsschädigung bestraft, da dieser sein WLAN nicht für den eigenen Profit nutzt!
      Klingt nach den Ferengi Politik -> http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Ferengi
      … jupp, evtl. war der EUGH auch das Vorbild …

      Ich habe einen Bekannten, der sich via Richtantenne in ein Hotel einklinkt … Elender Schmarotzer, der Kerl!
      Nicht?

      1. Also ich habe mein wlan nicht mehr passwortgeschützt. Bin mal gespannt ob das überhaupt jemand bemerkt und benutzt…

  10. Wie will die Abmahnindustrie eigentlich feststellen das die „Störung“ durch ein nicht gesichertes WLAN erfolgte?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.