EU-US-Datenschutzabkommen „unvereinbar mit europäischem Primärrecht“

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Das „Umbrella Agreement“ ist noch nicht in trockenen Tüchern. – CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/howardignatius

Das sogenannte „Umbrella Agreement“ zwischen der EU und den USA ist nicht mit europäischem Primärrecht und dem „Respekt für fundamentale Rechte“ vereinbar, heißt es im von statewatch.org geleakten Rechtsgutachten (PDF) des juristischen Dienstes des EU-Parlaments. Da der Vertrag einer „Internationalen Übereinkunft“ entspreche, habe es Vorrang vor sekundären Rechtsakten der EU, beispielsweise der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Zudem seien die nicht ausreichend ausgestalteten Klagemöglichkeiten vor US-Gerichten auf EU-Bürger beschränkt und stünden nicht für Personen zur Verfügung, die zwar in der EU leben, aber Bürger eines Drittstaates sind.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments wollten sich Vetreter der Kommission dieser Ansicht nicht anschließen, wie euractiv.com berichtete:

Francisco J. Fonseca Morillo, Deputy-Director General of DG Justice, dismissed that claim. Morillo called the Judicial Redress Act an “unprecedented act by the US Congress” and said “to consider the extent of such an improvement as not the maximum and thus make the Umbrella Agreement illegal is difficult to understand”.

Officials clashed over the details of the Umbrella Agreement in an hour-long debate, with European Data Protection Supervisor Giovanni Buttarelli, rebuffing the European Commission’s argument that all EU residents could have judicial redress as too ambiguous.

“Everyone in the EU should have the right to judicial redress. Not only EU nationals,” Buttarelli told MEPs.

A Commission source told EurActiv the EU executive is not considering making changes to the Umbrella Agreement since it was initialed by EU and US lawmakers last year.

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