EU-Urheberrechtsreform gefährdet Grund- und Verbraucherrechte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) findet die Vorschläge der EU-Kommission zur geplanten Reform der europäischen Urheberrechtsrichtlinie enttäuschend und sieht „viel Luft nach oben“. Weiter nach unten geht es ja auch kaum, da hat Günther Oettinger ganze Arbeit geleistet und alle Wünsche der Verleger-Lobbys umgesetzt.

Der Kampf ums EU-Urheberrecht (Foto: Christopher Dombres, CC0)

In einer 14-seitigen Stellungnahme kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband den Reformvorschlag der EU-Kommission. Vier Punkte werden besonders hervorgehoben, die wir in diesem Rahmen auch am bedeutendsten finden.

Abmahn-Flut wird durch Reform nicht eingedämmt

Es fehlt eine neue flexible Schrankenregelung, um Alltagshandlungen zu entkriminalisieren. Genau das fordert auch die „Recht auf Remix“-Kampagne seit längerem. Der Vorschlag der EU-Kommission geht darauf genau gar nicht ein. Ob das daran liegt, dass sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger mangels eigener Erfahrung im Netz nicht vorstellen kann, dass Menschen tatsächlich die ganze Zeit, ob bewusst oder unbewusst, von einer Urheberrechtsverletzung in die nächste klicken?

Geplantes Leistungsschutzrecht verstärkt Unübersichtlichkeit der Rechtslage

Der Exportschlager Leistungsschutzrecht, was bisher in Deutschland nicht funktioniert, soll jetzt EU-weit gelten. Mit sämtlichen Kollateralschäden, die die EU-Abgeordnete Julia Reda auf unserer letzten „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz aufzeigte.

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Vorschläge zementieren die Macht der Großkonzerne anstatt Startups zu fördern

Der VZBV kritisiert die geplante Einführung von verpflichtenden Uploadfiltern für hochgeladene Inhalte auf Plattformen. Die Einführung von Vorabfiltern für hochgeladene Inhalte auf Plattformen sei unverhältnismäßig und bedrohe Grundrechte. Der Axel-Springer-Manager Christoph Keese kommentierte heute auf Twitter, solche Technologien nicht einzusetzen sei „unmoralisch und unfair“. Auf unserer letzten „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz erklärte der Rechtsanwalt Ansgar Koreng, dass Upload-Filter „Meinungsfreiheit, Datenschutz und Vielfalt im Netz“ gefährden.

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Geoblocking schafft weiterhin digitale Grenzen innerhalb des EU-Binnenmarkts

Entgegen zahlreicher Versprechungen von Seiten der EU-Kommission soll das Geoblocking nur halbherzig abgeschafft werden. Einen europäischen digitalen Binnenmarkt wird es so nicht geben, wenn weiterhin virtuelle Grenzen existieren.

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28 Ergänzungen

  1. Zitat:“Vorschläge zementieren die Macht der Großkonzerne anstatt Startups zu fördern …“

    Startups haben keine Pöstchen bzw. gut bezahlte Beraterverträge für die Politiker, wenn diese ihre Polit Karriere beendet haben … wäre es anders herum, würden sie (Politiker) den Startups Dienen und ihnen Vorteile verschaffen, wo sie nur können!

    1. Wer Startups romantisiert, hat wohl noch nie den Namen Samwer gehört. Undifferenzierter Welpenschutz für die gesamte Gründerszene ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Ich bin ja nicht als Freund von Don Alphonso bekannt, aber langsam wird es Zeit für eine Renaissance Dotcomtod-artiger Kritik an so mancher Startup-Klitsche.

      1. Startups sind in diesem Fall ein Synonym für Organisationseinheiten, die sich das Wohlwollen unserer Politiker nicht durch zukünftige Pöstchen erkaufen können … klar, manche Startups könnten das in Zukunft mit „Links“ finanzieren … aber das wäre für die heutigen Gesetzgebenden Politiker eine Wette … und unsere Politiker sind keine Zocker … sie sind halt bodenständig!

    2. Interessanter Ansatz des VZBV unter Support von Markus Beckedahl. Versuche mir gerade vorzustellen, wie der Verbraucherschutz bzgl. Konsum von Filmen und Musik von seiten des VZBV und Beckedahl so gestaltet werden könnte, dass wir alle etwas davon haben. Wie wäre es mit einer Rücknahmepflicht der Ware ( also hier Filme und Musik ), wenn die Ware sich als schlecht herausstellt? Wieso soll das, was bei Gurken und Hackfleich gilt, nicht auch für Medienwaren gelten ? So könnten die Verbraucher ( früher von Herrn beckedahl „Nutzer “ genannt, oder Verbraucher klingt NOCH sozialer) viel mehr einkaufen und bei Mangel der Qualität wieder zurückgeben. Das würde auch den Warenverkäufern zugute kommen, testen den nun die Verbraucher die Ware, die Sie sonst, z.b die Neue Helene Fischer Platte, gar nicht erst konsumiert hätten. Auch ist die Idee eines Verfalldatums spannend. Warum soll Musik oder Filme noch nach 2 jahren Konsumfähig sein ?? Somit ergibt eine Einschränkung der Warenverwertung aus Verbraucherschutzperspektive Sinn. Ware nach den Verfalldatum, muss dann aus den Verkehr gezogen und vernichtet werden. Das ergibt auch ökonomisch Sinn, denn die Verbraucher ( wobei ist das im Verbraucherinteresse?) müssen dann stets Frischware kaufen. Also ganz echt. Mir fällt vieles ein, um zu Begründen wieso das VZBV neuerdings als Vertreter jener agiert, die den selben Quark schon nicht vernüftig argumentieren konnten, als Verbraucher noch „Nutzer“ genannt wurden.

    3. Interessanter Ansatz des VZBV unter Support von Markus Beckedahl. Versuche mir gerade vorzustellen, wie der Verbraucherschutz bzgl. Konsum von Filmen und Musik von seiten des VZBV und Beckedahl so gestaltet werden könnte, dass wir alle etwas davon haben. Wie wäre es mit einer Rücknahmepflicht der Ware ( also hier Filme und Musik ), wenn die Ware sich als schlecht herausstellt? Wieso soll das, was bei Gurken und Hackfleich gilt, nicht auch für Medienwaren gelten ? So könnten die Verbraucher ( früher von Herrn beckedahl „Nutzer “ genannt, oder Verbraucher klingt NOCH sozialer) viel mehr einkaufen und bei Mangel der Qualität wieder zurückgeben. Das würde auch den Warenverkäufern zugute kommen, testen den nun die Verbraucher die Ware, die Sie sonst, z.b die Neue Helene Fischer Platte, gar nicht erst konsumiert hätten. Auch ist die Idee eines Verfalldatums spannend. Warum soll Musik oder Filme noch nach 2 jahren Konsumfähig sein ?? Somit ergibt eine Einschränkung der Warenverwertung aus Verbraucherschutzperspektive Sinn. Ware nach den Verfalldatum, muss dann aus den Verkehr gezogen und vernichtet werden. Das ergibt auch ökonomisch Sinn, denn die Verbraucher ( wobei ist das im Verbraucherinteresse?) müssen dann stets Frischware kaufen. Also ganz echt. Mir fällt vieles ein, um zu Begründen wieso das VZBV neuerdings als Vertreter jener agiert, die den selben Quark schon nicht vernüftig argumentieren konnten, als Verbraucher noch „Nutzer“ genannt wurden.

  2. Das war doch nicht unser guter Herr Oettinger. Das waren sicher die Schlitzaugen ;-) , die ihm dies Nachts ins Ohr geflüstert haben und ihn dabei so schwer traumatisiert haben, dass er auch noch die Quoten „Homoehe“ mit dem Leistungsschutzrecht der Lobbyvorgaben verwechselt hat. Wenn man solche Politiker hat, braucht man kein Putin oder Erdogan. Das schaffen wir selbst und ist alternativlos.
    Merkel sprach auch heute von dem hohen Gut der Pressefreiheit. lol
    |
    Solange es die Regierung nicht selbst betrifft und man auf andere zeigen kann. Die Aussage und mit welcher Selbstsicherheit dies von Frau Merkel gesagt wird verwundert mich nicht. Bei einer gleichgeschalteten Presse (zu 99%) braucht man auch niemand verhaften, die tanzen eh nach der Pfeife der Regierung.

  3. ihr habt über günni gelacht. der man hat alles durch, wofür man ihn geschickt hat und hat sich jetzt selbst pensioniert. so jemand wird in ein amt gekauft um ziele durch zu setzen. und ihr solltet nicht glauben das der das wegen der pensionspeanuts gemacht hat, der wird sich an stuttgart 21 noch dümmer und dämlicher verdienen.

  4. Oettinger? Wurde der nicht in Deutschland (Baden Württemberg) aufgrund politischer Fehleistungen bei den Landtagswahlen vom Wähler abgestraft und die CDU musste die Regierungsverantwortung an die Grünen abgeben? Hat man ihn nicht durch Fürsprache der Kanzlerin in die EU-Politik abgeschoben, um dort noch ein lukratives Gandenbrot für seine politische Leistung zu bekommen? Kann man einen zweit- oder drittklassigen Politiker ohne fachlichen Know-how dort für die ganz Europa arbeiten lassen? Muß man sich dann über ein solches Ergebnis (nimms den Schwachen weg und schiebs den Mächtigen in den Rachen) wundern?

    1. OH Erich, da sind Sie aber durch allerlei Durcheinander ziemlich gefickert worden ! Sie meinen ggf. Mappus ( also der kleine dicke mit den hochstimmingen lisber. schwäbisch aktzent!. Öttinger stand für die alte Machtbasis ( also Teufel, das Kretschmann Original ), und wäre Öttinger noch in BW, dann wäre BW noch christlich ! Der arme Junge musste gehen, weil es die jungen Neoliberlaen in der CDU ( die schwafeln auch den ganzen Start up und Netzpolitik Unsinn, der auch bei NP steht, und drehen gern rassistische Netzpolitische Videos in denen die GEMA als gierige Zigeuner dargestellt werde ) im Weg stand. Der Anlass war ( irgendwie putzig), dass der arme von seiner Frau erst gehörnt worden ist und diese dann daraus noch eine Yellow Press Geschichte machte. Höhepunkt : Öttis Mami beschwert sich bei Bild über soviel Böses gegenüber Ihren Jungen.

        1. Tippfehler/Korrektur
          Den Porscheliebhaber Oettinger hat ein Porschehändler gehörnt.
          Ironie der Geschichte.

  5. Einseitiger als die Darstellung von Herrn Beckedahl gehts wohl kaum.
    Gegenfrage: Warum soll eine Plattform wie Youtube nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Nutzer Inhalte unter Verletzung der Rechte Dritter einstellen? Weil sie diese nicht selbst eingestellt haben? Das mag ja sein, aber sie verdienen daran und wer von von einer Rechtsverletzung Dritter profitiert, soll dafür auch zahlen müssen. Das scheint Youtube ja auch langsam einzusehen; siehe GEMA-Einigung.
    Das alles immer mit dem Totschlagargument „Meinungsfreiheit“ abzutun, ist naiver Optimismus im Sinne von Sascha Lobo: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sascha-lobo-kolumne-korrekte-furcht-vor-digitalisierung-a-1119363.html. Inwiefern ist das schlichte Einstellen eines Musikstücks mit Standbild bei Youtube eine „Meinungsäußerung“???

  6. Reda ist wensentlich peinlicher als Öttinger. Wäre es nach Ihr gegangen, dann hätte es gestern keinen fairen Deal zwischen YouTube und der GEMA und den 80.000 angeschlossen Vereinsmitgliedern gegeben, sondern das Geld wäre längst zu den üblichen kalifornischen 3 Verdächtigen gegangen. Aktuel bzg. LSR ist Sie azum selben Zweck Lobbyistin der Kalifornier, im Bestreben, dass diese zwar die Mrd. scheffeln, jedoch unsere Industrie, die im gegensatz zu Redas Lieblinge, Steuern bezahlen, und soz.vrs. rechtliche Arbeitsplätze haben, PLeite geht, und die prekäre Schraube weiter angedreht wird. Das LSR kann nur ein 1. Schritt sein. Noch weit wichtiger ist das Voranbringen der Plattformbestuerung. Ich frag mich , ob Reda wirklich nur unglaublich naiv ist, oder gefangen in den Blasenbullshit Ihres Echoraums, oder ob Sie wenigenstens bereist einen Deal für die Zeit nach dem EU Parlament hat, damit sich diese üble rangeschmeiße an demokratie und sozialfeindliche Mrd. wenigstens für Sie lohnt.

    1. @Rechtschreibschlampenmutti
      „Ich frag mich , ob Reda wirklich nur unglaublich naiv ist, oder gefangen in den Blasenbullshit Ihres Echoraums oder ob Sie wenigenstens bereist einen Deal für die Zeit nach dem EU Parlament hat,“

      Eher ersteres. Alphabet & Co. können sich das Geld sparen. Ihre Brüsseler Freelance-Lobbyistin ist Überzeugungstäterin und macht das gratis.

  7. Wenn ich ganz böse wäre, würde ich fragen, was VERBRAUCHERschützer bei Urheber- und Leistungsschutzrechten überhaupt mitzureden haben. Musikalische, literarische, cineastische und journalistische Werke kann man ja nicht „verbrauchen“ wie ein Stück Seife oder eine Dose Ravioli. Versteht man „Verbraucher“ als schiefes Synonym für „Kunde“, stimmt es aber immer noch nicht, denn ein Kunde bezahlt für Dienstleistungen, die er nutzt. Hier geht es aber darum, dass Werke genutzt werden (bzw. werden sollen), ohne dass irgendjemand dafür bezahlt – also weder der Rezipient/Sharer noch der Werbetreibende, der dem Rezipienten/Sharer die Plattform bereitstellt.
    Das Grundgesetz verlangt ungehinderten Zugang zu Informationen und Wissen, die Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe sind, aber keinen kostenlosen Zugang. Das ist ein großer Unterschied. Damit die Privatsphäre nicht weiter gefährdet wird, als sie es durch Silicon-Valley-Konzerne et. al. schon ist, kann die Lösung also nur in Pauschalvergütungen bestehen, die von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden. Konsequent wäre es, Umsätze mit Online-Werbung mit Abgaben zu belegen und so die Kreativen an den Gewinnen teilhaben zu lassen, die ohne ihre Arbeit nicht möglich wären.
    Natürlich müssen die Urheber und Künstler den Löwenanteil davon abbekommen. Leistungsschutzrechte für Medienunternehmen sind genau so weit legitim, wie auch eine Leistung erbracht wird. Diese Leistungen variieren im Umfang, aber sie existieren.

    1. Wenn ich ganz böse wäre, würde ich fragen, was VERBRAUCHERschützer bei Urheber- und Leistungsschutzrechten überhaupt mitzureden haben.

      Schade, dass wir in einer Demokratie leben, oder?

      1. Folgendes ist aber auch schade. 10 Jahre neoliberaler Netzpolitik BLOG als PR Maschine für Prekarisierung unserer Gesellschaft zum Dienste der Geldvermehrung kalifornischer Anti Demokraten. In weiteren Schulterschuß, um jeden noch so albernen „Zensur“ und „Überwachung“ Vorwurf so zu formulieren, dass die bereits genannten zwar agieren können wie Sie wollen, aber sich er Staat bei deren Geschäften und strukturierter kommerzailisierung des privaten gefälligst raushalten soll. Schade könnte man auch die krude Mischung aus AFD Fans, Ken FM und Russia Today Fans der Kommentatoren finden. Soviel kann man schade finden.

      2. Das ist ja wieder mal ein echter Beckedahl. Es ist nichts demokratisch daran, wenn sich eine über viele Jahre aus öffentlichen Haushalten subventionierte Lobbyistentruppe, die ursprünglich mal angetreten war, um das Machtungleichgewicht zwischen Industrie und Konsumenten ein wenig auszugleichen, auf die Seite multinationaler Konzerne schlägt – zu Lasten der Urheber und Künstler. Wenn „Verbraucherschutz“-Orgs schon ihr Tätigkeitsfeld über ihre eigentliche raison d‘etre hinaus ausdehnen, sollte man meinen, dass sie wenigstens die Kleinen stärken und nicht die Großen.
        By the way. großer Meister: Wann wird eigentlich der Kommentar von Thomas Elbel freigeschaltet? Ich bin gespannt, was er zum Thema zu sagen hat.

          1. Anderen die Worte im Mund umzudrehen, macht keinen guten Eindruck. Vielleicht nehmen Sie mal Argumente zur Kenntnis und diskutieren sachlich. Allerdings kann sich ja jeder Mitleser hier selbst sein Bild davon machen, dass Ihnen mehr nach Krawallpolemik ist als nach Diskurs.

      3. Demokratie? Hören Sie mal zu: In Österreich habe ich hautnah miterlebt, wie inkompetent und polemisch sich die Hausjuristinnen des Arbeiterkammer vor den Karren der Anti-Urheberrechtsfront spannen ließen: „Urheberrecht – reformierbar oder obsolet?“ lautete die reisserische headline der AK. Die üblichen Verdächtigen hatten im Auftrag der AK (sprich: von der AK bezahlt) ihre empirisch höchst unfundierten Meinungen zu einer „Studie“ mit Fallbeispielen, ich zitiere: „synthetisiert“ (!) und stellten darin Behauptungen auf, wie dass man in Schulen und Kindergärten vor lauter Rechtsunsicherheit gar nicht mehr kreativ arbeiten könnte. Also, um es mal klar zu sagen, reinster Bullshit.

        Dies kritisch festzustellen, spricht einer Verbraucherschutzorganisation ja keinesfalls ihr Mitspracherecht im demokratischen Prozess ab. Man sollte aber bitte nicht jede maniupalitve Farce (vgl: Brexit-Kampagne) als demokratische Ruhmestat und zum Willen des Volkes hochstilisieren. Nur mal so meine 2 Cents.

  8. Warum wird der Beitrag von Thomas Elbel Ihren Lesern vorenthalten? Wo ist die Transparenz? Wo ist Freiheit für die Verbraucher Ihres Blogs, wirklich alle Meinungen zum Thema zu erfahren? Gibt es eine sachliche Auseinandersetzung mit den Argumenten von Herrn Froitzheim?

    1. Ach, jetzt kommen die Troll-Kumpels, das hat man ja häufig bei radikalen Urheberrechtsverfechtern. Mal wieder über eine Facebook-Gruppe mobilisiert? Einen Kommentar von einem Herrn Ebel haben wir nicht gefunden, vielleicht hat er woanders kommentiert?

  9. Ich bin da recht frei ich habe die EU nicht gewählt somit können die mich,
    schon 1 mal vor Gericht vorgebracht.

    EU Recht bei Inkasso, tja es lief auf nichts

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.