Erstmal kein Ehrendoktor für Snowden

Bereits seit April 2014 schwelt ein Streit zwischen der philosophischen Fakultät der Universität Rostock und ihrem Rektor darum, ob Edward Snowden die Ehrendoktorwürde verliehen werden darf. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat sich heute gegen die Verleihung ausgesprochen.

Gemeinsam mit dem Sozialdemokraten und Bildungsminister Mathias Brodkorb wehrte sich der Rektor der Uni, Wolfgang Schareck, nach einer formalen Beanstandung auf gerichtlichem Wege gegen das Vorhaben der philosophischen Fakultät. Das Verwaltungsgericht hat heute gegen den Fakultätsrat und den damaligen Dekan der philosophischen Fakultät, Hans-Jürgen von Wensierski, entschieden, so dass der Dr. h. c. (für honoris causa, „ehrenhalber“) vorerst nicht vergeben werden darf.

Allerdings: von Wensierski lässt sich nicht beirren und kündigte an, eine Berufung anzustreben oder aber ein erneutes Ehrenpromotionsverfahren in die Wege zu leiten. Ziel der Verleihung war erklärtermaßen, ein Zeichen zu setzen:

Edward Snowden hat sich um die Wissenschaft verdient gemacht, indem er ihr eine Fülle forschungsrelevanter Daten zur Verfügung gestellt hat, die Bearbeitung neuer oder erweiterter Fragestellungen in mehreren Disziplinen ermöglicht hat und ihr die Grundlage für eine neue Standortbestimmung gegeben hat.

Dem steht allerdings das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern im Wege, wie das Verwaltungsgericht heute feststellte. Dieses war im Jahr 2002 geändert worden und setzt seitdem hohe Maßstäbe für eine Verleihung eines Ehrendoktors. Der Vorsitzende des Gerichts sagte dem NDR:

In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.

Zusammen mit dem Hochschulrecht in Berlin sei die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern die strengste in Deutschland.

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11 Ergänzungen

  1. Vorausschauender Kadavergehorsam ?
    Bevor sich das dunkle Imperium der USA noch pikiert fühlt.
    Wirklich jämmerlich lakaienhafte Kriecher ohne Arsch in der Hose.

    1. Gaaaaaah! Geil!!!!

      Money Quote:

      „Die USA, wie auch immer es letztlich um deren Geheimdienstkontrolle bestellt ist, sind die größte freiheitliche Demokratie. Die DDR dagegen war gewiss kein Rechtsstaat. Der Geheimdienst eines Rechtsstaates ist nicht die Stasi. Wir brauchen Geheimdienste, um innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten. Es kann nicht unser Ziel sein, Hackern die Kontrolle über rechtsstaatliche Verfahren zu überlassen.“

      1. Es kann aber sehr wohl unser Ziel sein, rechtsfreie Räume innerhalb staatlich kontrollierter und mit Steuermitteln finanzierter Institutionen nicht zuzulassen, rechtswidriges Handeln zu unterbinden und bei Nichteinhaltung die entsprechenden Protoganisten zur Verantwortung zu ziehen. Gerade weil wir eine Demokratie sind und in einer Demokratie Gesetze ausnahmslos für alle gelten.

        Wer meint, sich an geltendes Recht nicht halten zu müssen, oder gar eigene Regeln aufstellen zu können, darf dies gerne gerichtlich überprüfen lassen, ob zulässig oder eben nicht zulässig, wie es u.a. auch bei „Nothilfe/Notwehr“ üblich ist.

        Einen Staat im Staat, der nach Gutdünken geheime Regeln erlässt und nach Belieben kreativ interpretiert, darf es in einer parlamentarischen Demokratie nicht geben.

        1. „Gerade weil wir eine Demokratie sind und in einer Demokratie Gesetze ausnahmslos für alle gelten.“
          Wäre wünschenswert aber realitätsfremd.
          Die Deutsche Regierung sowie die meisten anderen Regierungen weltweit Demostrieren immer wieder dass Gesetze für den pöbel gelten, aber nicht für die Regierenden selbst.
          Geheimverträge sowie Institutionen die nach Gutdünken agieren sind hierzulande die Regel.Nicht umsonst fällt das „Verfassungs“gericht immer wieder urteile die Aktionen der Regierung für verfassungwidrig einstuft.
          Aber auch das ist kein allzugrosses Problem.Es wird einfach legalisiert indem Gesetze angepasst werden.Ganz nach dem Motto „was nicht passt wird passend gemacht“.

    1. Nachtigall ick höhr dir trappsen!
      Ein verdienter Atlantiker und speichelleckender USA/NATO-Lakai.

  2. Ohne Assange, Manning & Snowden wäre Whistleblowing noch ein reiner CCC-Nerdbegriff.

    Zugegebenermaßen hat Snowden, auch wenn er nicht mehr in seine Heimat zurück kann, noch die meisten Freiheiten im Leben. Womit Snowden aber, im Vergleich zu den anderen, besonders das mediale Zeitgeschehen geprägt hat, ist die enge Verzahnung von Whistleblowing mit dem Journalismus und dem damit verbundenen Vorstoß in den Mainstream, was WikiLeaks so nie geschafft hat. Von der angestoßenen inhaltlichen Debatte mal ganz abgesehen.

  3. Ehrendoktoren gibt es viele, so z.B. Dr. h.c. Carsten Maschmeyer oder Dr. h.c. Peter Harz . Aber Snowden in Land von Dr. h.c. Angela Merkel (13 Ehrendoktorwürden siehe wiki) nach Ansicht eines Richters nicht. Ein so kluger Richter wird sicher bald befördert.

    1. Dieser „Kelch“ ist an den NATO/USA-Lakaien der Union und der GROKOtz definitiv unberührt vorbei gegangen.
      Die würden auch den ‚Baum der Erkenntniss‘ nicht erkennen, selbst wenn sie Gesicht voran gegen diesen
      laufen täten.

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