Eilanträge abgelehntVorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft

Die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ bleibt vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, indem es zwei Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Jetzt bauen die Provider die Speicher-Technik auf, bis das Gericht endgültig entscheidet.

Hat’s nicht gerichtet: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: Tobias Helfrich. Lizenz: Creative-Commons BY-SA 3.0.

Seit Anfang des Jahres ist die von schwarz-rot beschlossene Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Gegen das neue Gesetz wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht. Zwei der Beschwerden wollen nicht nur das Gesetz an sich kippen, sondern haben auch beantragt, das Gesetz bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil auszusetzen.

Diese Aussetzung hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche abgelehnt: „Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos“.

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 abgelehnt. Die Entscheidung der Kammer beruht auf einer Folgenabwägung. Mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht, die das Gewicht der durch den Vollzug der Vorschrift drohenden Nachteile im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen.

Die Entscheidung ist bedauerlich, vor allem da bei der ersten Vorratsdatenspeicherung ein Eilantrag noch teilweise erfolgreich war. Dennoch ist das kein abschließendes Urteil über die anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung – das wird in der Hauptsacheentscheidung geklärt werden.

Derzeit erarbeitet die Bundesnetzagentur den technischen Anforderungskatalog, wie die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von den Provider umzusetzen ist, der spätestens zum Jahreswechsel veröffentlicht werden muss. Die Provider haben dann ein halbes Jahr Zeit, die Speicherpflichten umzusetzen, spätestens am 1. Juli 2017 müssen alle Regelungen der Vorratsdatenspeicherung technisch in Kraft sein. Ob das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil vor diesem Zeitpunkt sprechen wird, ist nicht abzusehen.

Eine der beiden Beschwerden führen die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner im Auftrag von Medien-Verbänden sowie einigen Grünen und Piraten und einem SPDler. Die Anwälte kommentieren in einer Pressemitteilung: „Ein schlechter Tag für die Kommunikationsfreiheiten“

Mit größtem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat.

Zwar folgt das Bundesverfassungsgericht unserer Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung einen schwerwiegenden und nicht mehr rückgängig zu machenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellt. Sofern das Bundesverfassungsgericht im weiteren jedoch lediglich formelhaft ausführt, dass der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht habe, die die drohenden Nachteile für die Übergangszeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache hinnehmbar und im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse weniger gewichtig erscheinen ließen, ist dies überaus kritikwürdig, weil der Beschluss nicht erkennen lässt, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit den von uns vorgetragenen Bedenken auseinandergesetzt hat.

Die zweite abgelehnte Beschwerde führt Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff im Auftrag der Bundes-FDP, also Burkhard Hirsch, Gerhart Rudolf Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, kommentiert in einer Pressemitteilung: „Optimistisch im Hauptsacheverfahren zur Vorratsdatenspeicherung“

Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung abschlägig entschieden zu haben. Das Gericht weist selbst darauf hin, dass es eine reine Abwägungsentscheidung ist, die keinen Hinweis auf das Ergebnis in der Hauptsache beinhaltet.

Das Gericht hat ausgeführt, dass die Speicherung allein im Rahmen der Eilentscheidung deshalb nicht so gravierend sei, weil der Gesetzgeber für die Verwertung der gespeicherten Daten zumindest gewisse Hürden vorgesehen hat. Obwohl das Gericht bedauerlicherweise unsere Einschätzung hinsichtlich der Verhinderung der vorläufigen Speicherung nicht mitträgt, hat es unsere Klage dennoch zum Anlass genommen, um zu verdeutlichen, dass es die Verfassungsbeschwerde der FDP angehörenden Kläger sehr ernst nimmt.

Die genaue Begründung des Bundesverfassungsgerichts aus der Pressemitteilung:

a) Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken, weil das Gefühl entsteht, ständig überwacht zu werden. Der in der Speicherung für Einzelne liegende Nachteil für ihre Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf der Daten zu einer möglicherweise irreparablen Beeinträchtigung. Mit der Speicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte. Dies gilt auch für die Speicherung der Daten von Berufsgeheimnisträgern.

Ein die Aussetzung der Speicherpflicht erfordernder besonders schwerer Nachteil ergibt sich auch nicht daraus, dass beim Short Message Service (SMS) Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können. Nach dem klaren Wortlaut des § 113b Abs. 5 TKG dürfen der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden. Wenn dies technisch zurzeit noch nicht möglich sein sollte, rechtfertigt das nicht, sich über die Maßgabe des Gesetzes hinwegzusetzen; vielmehr sind dann zunächst die technischen Bedingungen zu schaffen, um die Speicherpflicht erfüllen zu können.

b) Im Verkehrsdatenabruf nach § 100g Abs. 1 und 2 StPO liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG. Doch hat der Gesetzgeber mit § 100g Abs. 2 StPO den Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten im Sinne des § 113b TKG von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht, die das Gewicht der dem Einzelnen und der Allgemeinheit durch den Vollzug der Vorschrift drohenden Nachteile für die Übergangszeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache hinnehmbar und im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 wegen des öffentlichen Gewichts einer wirksamen Verfolgung schwerer Straftaten solche Abrufersuchen zugelassen, die der Verfolgung von Katalogtaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO dienten, wenn darüber hinaus auch die Voraussetzungen des § 100a Abs. 1 StPO vorlagen, namentlich die Tat auch im Einzelfall schwer wog und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos gewesen wäre. Diese Voraussetzungen ergeben sich nunmehr unmittelbar aus § 100g Abs. 2 Satz 1 StPO. Angesichts dieser Einschränkungen hat das öffentliche Strafverfolgungsinteresse grundsätzlich derartiges Gewicht, dass die Aussetzung der Vorschrift durch eine einstweilige Anordnung trotz der entgegenstehenden gewichtigen Nachteile nicht geboten ist.

c) Auch in Blick auf die das zu beachtende Verfahren regelnden §§ 101a, 101b StPO ist eine einstweilige Anordnung nicht geboten. Ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Europäische Grundrechtecharta oder sonstiges Unionsrecht für die Beurteilung der angegriffenen Vorschriften Bedeutung entfaltet, ist im Hauptsacheverfahren zu entscheiden. Dass Unionsrecht dazu verpflichten könnte, die angegriffenen Vorschriften schon im Eilverfahren im Wege der einstweiligen Anordnung außer Kraft zu setzen, ist weder substantiiert vorgetragen noch ersichtlich.

Update: Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Es wäre besser gewesen, wenn die Richter die Vorratsdatenspeicherung schon heute gekippt hätten, aber offensichtlich wollen sie lieber noch ein Jahr warten, bis das Gesetz an der technischen Umsetzung ihrer eigenen Hürden scheitert, was die TK-Anbieter und Provider ja praktisch schon angekündigt haben. Unabhängig von Gerichtsurteilen brauchen wir aber dringend eine breite gesellschaftliche Debatte über eine bürgerrechtliche Kehrtwende in der Innenpolitik und ein Ende des hinter der Vorratsdatenspeicherung stehenden Sicherheitskonzepts der Massenüberwachung.

80 Ergänzungen

  1. Tja, die Steter-Tropfen-Taktik geht halt auf. Man macht so lange weiter, bis z. B. das BVerfG immer weiter nachgibt.
    Wir sind jetzt schon bei „Speicherung allein ist noch kein Problem, erst die Nutzung“ angekommen. Das ist schon mehr als die halbe Miete für die Sicherheitsesoterikerüberwachungsfanatiker.

    1. Das BVerfG hat eigentlich schon im Urteil von 2010 klargestellt dass eine anlasslose VDS prinzipiell zulässig ist, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So gesehen hat das BVerfG nicht nachgegeben, sondern der Gesetzgeber, mit der gegenüber 2010 eingeschränkten VDS.

    2. @Tropf, korrekt, die folgen einfach mal so der US Interpretation, dass die Speicherung ohne Analyse noch kein Eingriff sei.

      „Der in der Speicherung für Einzelne liegende Nachteil für ihre Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf der Daten“

      Datenschutz ist aber nunmal Verhinderung von Speicherung, damit nichts schiefgehen kann…

      Genauso könnte mal argumentieren, dass jeder zuhause ein Sturmgewehr lagern darf, ist ja kein Problem, solange es nicht benutzt wird. Hahaha.

      Und die nachgewiesenen Nachteile im Halbsatz, „im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse weniger gewichtig“, die würden mich auch mal interessieren.

      1. @ Grauhut
        Der mögliche (nicht zwangsläufige) Einschüchterungseffekt durch die Speicherung (und der technische Aufwand für die Provider) das sind vielleicht die Nachteile, die das Gericht weniger wichtig findet, als die bei einer Aussetzung der VDS entstehenden Nachteile. Das wäre nachvollziehbar: Es kann(!) zwar den Einschüchterungseffekt geben, also das Gefühl, ständig überwacht zu werden durch die anlasslose Speicherung. Aber: das ist keine wirkliche, sondern nur eine gefühlte Überwachung. Zur wirklichen Überwachung wird sie erst durch die Auswertung, und die bleibt die Ausnahme.

        1. @ gedy

          „Zur wirklichen Überwachung wird sie erst durch die Auswertung, und die bleibt die Ausnahme.“

          Die Ausnahme?
          So wie beim Kontenabrufverfahren (§24c KWG)?
          So wie bei Geldwäscheverdachtsmeldungen?
          Oder bei der Telefonüberwachung?
          Oder bei der Funkzellenabfrage?
          Immer nur die Ausnahme ohne jede erhebliche Steigerungsrate?

          „Aber: das ist keine wirkliche, sondern nur eine gefühlte Überwachung.“

          Was passiert, wenn meine Daten gespeichert werden? Verliere ich da nicht die Kontrolle? Verliere ich nicht in dem Moment meine Freiheit, wo ich darauf vertrauen muss, dass meine gespeicherten Daten hoffentlich nicht missbraucht werden? Verzichte ich dann nicht lieber auf bestimmte datenspurenträchtigen Aktivitäten, weil das Risiko des Datenmissbrauchs nur durch Nicht-Speicherung vermeidbar ist? Und was ist das für ein „freiheitlich, demokratisch, rechtsstaatliches“ Land, in dem man auf die Teilnahme an Demonstrationen verzichtet, weil die häufig angefertigten polizeilichen Videoaufzeichnungen und oft genug erhobenen Mobilfunkzellendaten missbraucht werden könnten? Und ist nicht genau das das Problem? Der Kontrollverlust des Individuums und der Verzicht auf die Ausübung von Grundrechten angesichts eines unkontrollierbaren Datenmissbrauchsrisikos bei Speicherung der eigenen Daten?

          By the way: Wer auch immer Sie hier in diesem Thread einsetzt, hat eine gute Wahl getroffen (ganz ohne Ironie).

          1. @Grauhut

            Der Forist @Gedy ist sicherlich BNDler,der muß solche Statements abgeben,den interessieren deine Argumente nicht

            Wenn er hier im Thread nicht spurt ,dann muss er „Wasserhahn GO “ fürs Feuchtquartier spielen,also hab Verständnis für dessen Handeln.

          2. Es stimmt, wenn Ihre Daten gespeichert werden, verlieren Sie die Kontrolle darüber, und müssen darauf vertrauen, dass sie nicht missbraucht werden. Aber: wenn Ihre Daten nicht gespeichert werden, verlieren Sie auch die Kontrolle, nämlich darüber, ob sie nicht doch gespeichert werden, von wem auch immer. Irgendein Kontrollproblem haben Sie immer, und deswegen ist (obwohl wichtig) nicht die Menge der gespeicherten Daten entscheidend (die sowieso immer mehr werden), sondern das System, in dem sich alles abspielt, dass darüber entscheidet, wie schwer Sie dadurch letztlich in Ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Teil des Systems ist, zum Glück, das BVerfG.

            Und es stimmt auch, die Angst vor Überwachung kann den Einzelnen an der freien Entfaltung hindern. Aber: auch die Kriminalität kann ihn daran hindern. Ob man aus Angst vor Überwachung zuhause bleibt, oder aus Angst vor Kriminalität oder Terror, das sind alles Einschränkungen der freien Entfaltung. Auch wenn Sie das nicht gegeneinander abwiegen wollen, das BVerfG ist dazu gezwungen.

          3. Nachtrag (@ fly bee):
            Vielleicht setzt Sie ja auch jemand ein, mächtige Interessengruppen gibt es ja genug.

          4. @gedy
            „Aber: wenn Ihre Daten nicht gespeichert werden, verlieren Sie auch die Kontrolle, nämlich darüber, ob sie nicht doch gespeichert werden, von wem auch immer. “
            Sie sind so sehr von sich überzeugt,das Sie es nicht einmal merken,wenn Sie absolut unlogischen zusammenhangslosen Nonsens posten.
            Es reicht nicht ,wenn man nur eingetrichterten Quatsch postet,man sollte auch etwas nachdenken,bevor man postet,sonst quatscht man so hölzern wie ein STASI Apparatschik!

          5. @gedy,
            „Aber: wenn Ihre Daten nicht gespeichert werden, verlieren Sie auch die Kontrolle, nämlich darüber, ob sie nicht doch gespeichert werden, von wem auch immer.“ Unsinn. Wenn die Daten nicht gespeichert werden, so wie es bisher im TKG den Providern vorgeschrieben war, dann verliert man auch nicht die Kontrolle darüber. Unternehmen wie Facebook, Google etc. kommen nicht an die Mobilfunk-Ortsdaten und Verbindungsdaten, GPS kann man ausschalten, sozial media muss man nicht machen. Du hast dich in etwas verrannt. „auch die Kriminalität kann ihn daran hindern.“ und was hat das jetzt mit VDS zu tun?

          6. @ Klara
            Ich bezog mich auf das: „Was passiert, wenn meine Daten gespeichert werden? Verliere ich da nicht die Kontrolle? Verliere ich nicht in dem Moment meine Freiheit, wo ich darauf vertrauen muss, dass meine gespeicherten Daten hoffentlich nicht missbraucht werden?“

            Das stimmt. Aber wenn die VDS verboten wird, und demnach die Daten nicht gespeichert werden (offiziell), steht man wieder vor einem Kontrollproblem: ob sie *wirklich* nicht gespeichert werden (heimlich). Auch dann ist man also gezwungen, auf etwas zu vertrauen, was man nicht persönlich kontrollieren kann, ähnlich wie im obigen Fall. Vor diesem prinzipiellen Problem steht man mit oder ohne VDS. Es stimmt also nicht, dass mit VDS die Freiheit verloren geht, aber ohne VDS erhalten bleibt. Absolute Freiheit, also Kontrolle über die eigenen Daten gibt es weder mit noch ohne VDS.

          7. @ Klara
            ‚„auch die Kriminalität kann ihn daran hindern.“ und was hat das jetzt mit VDS zu tun?‘
            Wie fly bee schrieb, der Kontrollverlust und die Angst vor Überwachung kann einen an der Ausübung von Grundrechten hindern. Darauf muss das BVerfG Rücksicht nehmen wenn es die VDS beurteilt. Aber auch die Angst vor Kriminalität kann den Einzelnen an der Ausübung von Grundrechten hindern, z.B. wenn man aus Angst vor Einbrüchen nur noch sein Haus bewacht, oder aus Angst vor Terror Menschenmengen meidet. Und wenn die VDS die Kriminalität verringern kann, würde damit einigen wieder die Ausübung ihrer Grundrechte ermöglicht, also wieder aus dem Haus und unter Menschen zu gehen. Diesen Effekt der VDS muss das BVerfG auch berücksichtigen.

          8. „Aber wenn die VDS verboten wird, und demnach die Daten nicht gespeichert werden (offiziell), steht man wieder vor einem Kontrollproblem: ob sie *wirklich* nicht gespeichert werden (heimlich). Auch dann ist man also gezwungen, auf etwas zu vertrauen, was man nicht persönlich kontrollieren kann“ und weil man das Verbot von Vergewaltigung nicht wirklich kontrollieren kann, schreibt man Vergewaltigungen gesetzlich vor, klingt logisch. „Und wenn die VDS die Kriminalität verringern kann,“ ist eine reine Behauptung, in Würzburg hätte es nichts gebracht, in Nizza hat es nichts gebracht, in Paris auch nicht, in Istanbul nicht, wo nichts ist, muss auch nichts berücksichtigt werden … gegen Einbruch helfen Schlösser und Online-Alarmanlagen ganz hervorragend.

          9. @gedy
            „Wie fly bee schrieb, der Kontrollverlust und die Angst vor Überwachung kann einen an der Ausübung von Grundrechten hindern. Darauf muss das BVerfG Rücksicht nehmen wenn es die VDS beurteilt.“
            „Und wenn die VDS die Kriminalität verringern kann, würde damit einigen wieder die Ausübung ihrer Grundrechte ermöglicht, also wieder aus dem Haus und unter Menschen zu gehen. Diesen Effekt der VDS muss das BVerfG auch berücksichtigen.“
            Sie hangeln sich von einer blödsinnigen Behauptung zur nächsten.
            Wenn jemand aus Sorge vor unangenehmer Überwachung nicht aus dem Haus geht ,dann wollen Sie Ihm einreden ,dass die VDS ihn davor bewahrt der Kriminaltät ausgesetzt zu werden,mit VDS kann er jetzt beruhigt aus dem Haus gehen .So einen Stuss glauben Sie ja selbst nicht ,der Bürger geht als Konsequenz gar nicht mehr aus dem Haus ,wenn mehrere Gefährdungen für Leib und Seele drohen.
            Was wollen Sie dann machen,die Kameras in seine Wohnung packen,Smartphones,Smartmedia,Smarte Haushaltsgeräte etc.vorschreiben,weil er auch in seiner Wohnung Opfer von Kriminalität werden kann.
            Der minimale Erfolg der mit der Massenüberwachung VDS gegen Kriminalität erreicht wird, rechtfertigt in keinster Weise den massiven Freiheitsverlust und Angriff auf die Privatsphäre des Bürgers.
            Wer so wie Sie argumentiert,ist entweder ein Kontrollfreak ,der total geil auf Gängelung des Bürgers durch permanente Überwachung ist ,oder er hat erhebliche Lobbyinteressen finanzieller Art,weil in dieser Branche viel Geld verdient werden kann.
            So oder so,manövrieren Sie sich mit solchen Aussagen ins Land der Unglaubwürdigen.

          10. @ Klara
            „und weil man das Verbot von Vergewaltigung nicht wirklich kontrollieren kann, schreibt man Vergewaltigungen gesetzlich vor, klingt logisch.“ Das finde ich nicht, sondern: als Einzelner (der persönlich sowieso nichts kontrollieren kann) kann man sich ebenso gut auf ein Verbot der VDS verlassen, wie auf den Verbot des Missbrauchs gespeicherter Daten (bei erlaubter VDS). Wenn es Mechanismen gibt, das eine zu kontrollieren, dann auch das andere. Natürlich gibt es jeweils Unterschiede, aber die Kontrolle durch Dritte ist bei beiden nötig.

            Ob die VDS gegen Kriminalität hilft, das muss das BVerfG auf jeden Fall zumindest erwägen. Und ganz ausgeschlossen ist es nicht, wenn z.B. ermittelt werden kann, mit wem die Täter von Nizza und Würzburg vorher kommuniziert haben, kann man zwar nichts ungeschehen machen, aber vielleicht Helfer oder Anstifter schnappen, die dann später keinen Schaden anrichten können.

          11. @ wesendlich

            „Was wollen Sie dann machen, […] Wer so wie Sie argumentiert,ist entweder ein Kontrollfreak ,der total geil auf Gängelung des Bürgers durch permanente Überwachung ist […]“

            Was ich machen will, ist z.B. über den Unterschied zwischen VDS und Massenüberwachung nachdenken. Und welche Vor- oder Nachteile die VDS eigentlich hat (auch psychologisch). Dann werde ich zumindest vom Urteil des BVerfG nicht enttäuscht sein, egal wie es ausgeht, weil ich weiß dass es in beiden Fällen gute Gründe gibt.

        2. Dass ein postpanoptisches System verhaltensmodulierend wirkt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ad absurdum führt ist ja wohl eine Binse.

    3. „Speicherung allein ist noch kein Problem, erst die Nutzung“, ja, deshalb sind Behörden sogar von der VDS-Speicherung ausgenommen, obwohl ja nur Behörden abrufen dürfen, sie haben Angst, dass ihre Daten in falsche Hände geraten.

      Nächste Bundesregierung: CDU+AfD

  2. Wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat drangsaliert zu werden, so werden sie sich von ihm abwenden. Der Drang nach Freiheit wird siegen – das ist letztlich nur eine Frage der Zeit, auch wenn es Jahrzehnte brauchen mag. Staaten, die die Freiheit der Menschen einschränken, werden als feindliche Bedrohung wahrgenommen. Und kein Staat kann länger überleben, als die Menschen, die bereit sind, ihn zu bilden.

    Innere Emigration ist eine Folge staatlicher Repression. Radikalisierung eine weitere. In zunehmender gefühlter Unsicherheit driftet die Mitte der Gesellschaft an die Ränder. Es wird viele Verlierer geben und nur wenige Gewinner.

    Flächendeckende Überwachung ist kein Heilmittel dagegen, sondern eher ein Brandbeschleuniger.

    1. Bei der Vorratsdatenspeicherung wird flächendeckend anlasslos gespeichert und nur anlassbezogen ausgewertet. Bei flächendeckender Überwachung würde anlasslos gespeichert und anlasslos ausgewertet. Das BVerfG würde das erste prinzipiell zulassen, das andere nicht.

      1. @ gedy

        Würde das BVerfG auch prinzipiell eine Video-Vorratsdatenspeicherung in Wohnräumen zulassen?
        Wenn „flächendeckend anlasslos gespeichert und nur anlassbezogen ausgewertet“ werden würde?
        Wenn es nur bei schweren Straftaten wie häuslicher Gewalt, sexuellem Kindesmissbrauch, Vergewaltigung in der Ehe usw. eingesetzt würde?
        Wenn es „hohe“ Datensicherheitsstandards gäbe?
        Wenn „nur“ Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste auf die Videodaten zugreifen dürften?

        Was würde aus Sicht dieses postulierten Ansatzes gegen eine solche Wohnraum-Video-VDS sprechen?
        Wäre „mit der Datenspeicherung allein [ebenfalls] noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden“?
        Würden die „drohenden Nachteile im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung [ebenfalls] weniger gewichtig erscheinen“?

        Niemand, der für die Telko-VDS ist, kann gegen die Wohnraum-Video-VDS sein.
        Wehret den Anfängen ist keine hohle Phrase.

        1. Ich würde sagen es kommt auf die Schwere des Grundrechtseingriffs an. Das ist ja immer eine Abwägung, welche Grundrechte muss der Staat wie weit einschränken, um andere Grundrechte schützen zu können (Inf. Selbstbest., Freiheit, Eigentum, Leben…). Die Wohnraum-VDS ginge so gesehen zu weit, auch weil Inhalte gespeichert würden, nicht nur Meta-Daten.

          1. @ gedy

            Wenn eine Frau erst die beste Freundin, dann die Mutter, dann die Frauenärztin, dann eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbruch, dann wieder die Frauenärztin und schließlich eine Klinik anruft, sind das dann „nur“ Meta-Daten, die keine Rückschlüsse auf Inhalte zulassen?

            Wenn jemand vier Wochen lang rund um die Uhr mit seinem Mobiltelefon herumläuft, ist das entsprechende Bewegungsprofil dann „nur“ Teil der Meta-Daten, die keine Rückschlüsse auf Lebensinhalte zulassen?

            Ach so: Bei Betrachtung der Überwachsungsgesamtrechnung, inwiefern sind Grundrechte wie informationelle Selbstbestimmung bzw. Privatsphäreschutz noch signifikant berücksichtigt? Schlägt das Pendel nicht bei jeder dieser „Abwägungen“ in die entgegengesetzte Richtung?

          2. @ fly bee
            Es stimmt, Meta-Daten lassen Rückschlüsse zu, aber mehr nicht. Wenn Meta-Daten genauso viel verraten würden wie Inhalte, dann könnte man ja auch gleich die Inhalte speichern. Das tut man aber nicht, weil der Unterschied eben doch gewaltig ist.

            Es kann schon sein, dass die Überwachungsgesamtrechung auch mit der neuen VDS nicht kleiner ausfällt als 2010, wegen techn. Fortschritts, der mehr Überwachung möglich macht, und die VDS deswegen verboten wird. Aber vielleicht auch nicht, zumal die ÜGR nicht der einzige Faktor ist, sonst hätte das BVerfG ja nicht 2010 eine VDS prinzipiell für zulässig erklärt. Denn egal wie die ÜGR vorher aussieht, mit VDS wird sie immer größer, das war 2010 auch schon klar.

          3. @ Andre Meister
            Ja stimmt, wenn man damit Profile erstellt. Und umgedreht können Inhalte auch aussagekräftiger sein als Meta-Daten. Die erwähnte Wohnungs-Video-VDS hielte ich deswegen eher dann mit der Telko-VDS für vergleichbar, wenn bei letzterer auch Gesprächsinhalte gespeichert würden. Und dann hätte beides vor dem BVerfG keine Chance. Der Grundrechtseingriff bei Speicherung von Inhalten ist schon schwerwiegender als bei Metadaten.

          4. @gedy
            Sie wissen sicherlich ,dass bei SMS auch die Inhalte gespeichert werden,was angeblich nicht technisch anders geht?

          5. @ wesendlich
            Ja zu dem SMS Problem hat sich ja das Gericht geäußert. Und dass das so wichtig ist, zeigt ja dass der Grundrechtseingriff bei Speicherung von Inhalten (anlasslos, flächendeckend!) schon deutlich schwerer wäre, als bei Metadaten, selbst wenn man die Profile (s.o.) berücksichtigt. Es wird der Sache nicht gerecht, beides in einen Topf zu werden.

      2. @gedi
        Was nützt eine Diskussion wenn daraus für das deutsche Volk kein wirklich positives Ergebnis entsteht. Tagtäglich wird durch diese Scheindiskussionen egal um was es sich auch dreht bestenfalls Demokratie nur noch simuliert. Im Hintergrund schafft ganz offen das herrschende Regime und seine Untertanenjustiz Fakten nach ihrem eigenen „Recht“ Da spielen die öffentlichen Diskussionen keine Rolle.
        In Deutschland gibt es nach meiner bisherigen Erfahrung schon seit dem Dritten Reich die Krankheit des Realitätsverlustes. Schon im Dritten Reich gab es Deutsche die beim Endkampf um Berlin noch vom „Endsieg“ träumten. Heut träumt man sich durch Scheindiskussionen eine Rechtstaatlichkeit und Demokratie zurecht. Keiner der Versallen des herschenden Regimes will sehen das der „Kaiser nackt ist“. Aber bald fällt das Kartenhaus zusammen. Die ökonomischen u. politischen Widersprüche in der EU sind zu groß geworden. Endgame! Bin mal gepannt was es dann für öffentliche Ausreden so gibt.

        1. @ Bastian Hoffmann
          Ich glaube nicht, dass um die VDS eine Scheindiskussion geführt wird. Wenn man das vernünftig löst, und nicht übertreibt, kann daraus für das deutsche Volk ein positives Ergebnis entstehen: wenn mit der VDS mehr Verbrechen aufgeklärt werden als ohne, und gleichzeitig die Nachteile (Missbrauch) begrenzt werden können. Das mit dem EU-Kartenhaus, da könnte was dran sein, dagegen helfen aber weder VDS noch Datenschutz.

      3. @gedy

        Dann müsste das BVerfG aber sofort das neue BND-Gesetz kippen, da wird die flächendeckende Überwachung Realität.

        1. @Sam Broesel
          Der Forist @gedy ist bei seinem Mantra :Es ist alles in Ordnung,Es ist alles in Ordnung,Es ist alles in Ordnung,darüber eingeschlafen,oder er hat jetzt Dienstschluss im Innenministerium.

    2. Innere Emigration ist gut. Werde Dein eigener Flüchtling. Auch könnte man die inneren Generäle dazu ermuntern, gegen den inneren Despoten zu putschen.

  3. hi ihr Piraten

    Tja.. auch wenn uns die Verfassungsrichter heute verraten haben, ist die VDS trotzdem tot! Warum??
    Ganz einfach: was das BVerfG nicht macht, machen us-Gerichte. Tja und die haben uns User heute feiern lassen. Warum?? Guckt mal hier:

    http://www.n-tv.de/technik/Microsoft-besiegt-US-Regierung-article18202996.html

    „Microsoft besiegt US-Regierung“

    „Gute Nachricht für Microsofts Kunden: Ein US-Gericht entscheidet, dass US-Behörden grundsätzlich kein Recht haben, auf im Ausland gespeicherte E-Mails zuzugreifen. Ein wegweisendes Urteil.“

    „Daten der Kunden von US-Unternehmen, die außerhalb der USA gespeichert werden, sind nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts vor dem direkten Zugriff amerikanischer Behörden geschützt. Die Richter stellten sich in dem Streit zwischen Microsoft und der US-Regierung um Kunden-E-Mails, die in Irland lagern, auf die Seite des Software-Konzerns.“

    „US-Ermittler wollten auf den E-Mail-Inhalt nur mit einer richterlichen Erlaubnis aus den USA zugreifen. Ein Gericht in New York unterstützte sie im vergangenen Jahr. Begründung: Als Teil eines US-Konzerns müsse sich die irische Microsoft-Tochter daran halten. In dem Fall ging es um eine Drogen-Ermittlung. Microsoft zog dagegen vor ein Berufungsgericht – und das kippte nun die Entscheidung der vorherigen Instanz. Zur Begründung hieß es, US-Recht könne nicht auf diese Weise außerhalb der USA angewendet werden.“
    _____________________________________________________________________________________________________________

    Tja und dass bedeutet: die us-Dienste haben KEINERLEI Recht mehr, auf unsere hier in der EU gelagerten Daten zuzugreifen und damit haben die us-Dienste keiner Möglichkeit mehr, unsere Daten an die Bundesregierung zu verpfeifen und damit haben die deutschen Geheimdienste unsere Daten NICHT mehr! Ätsch!! Das geschieht denen absolut recht!! Und damit sind wir User mal wieder fein raus!! Tja und dass wird den Verfassungsrichtern nicht schmecken und der Bundesregierung noch weniger. Und mit dieser Bundesregierung, mit der EU-Kommission und mit der us-Administration habe ich keinerlei Mitleid mehr!

    1. Na toll. Dann fragt halt der BND die Daten ab und gibt sie an die US-Dienste. Die Erlaubnis dazu hat der Bundestag vor ein paar Tagen beschlossen.

  4. Ein schwerer Schlag für den deutschen Rechtsstaat. Im vorangegangen Urteil war noch die massenhafte Erfassung und Speicherung der Grund, das Gesetz zu kippen. Diese ist mit den Urteilen quasi schon erlaubt. Unabhängig von den laufenden Verfahren ist es jetzt Zeit die technische Infrastruktur aufzubauen, um zumindest im Bereich Internet die Speicherung von Detaildaten zu umgehen und nur unbrauchbare Spuren bei den Providern zu hinterlassen. Für den Mobilfunk müssen entsprechende VPNs noch entwickelt werden.

    1. Die Vorratsspeicherung in Deutschland kann man als Linuxer sehr einfach mittels DNSCrypt aushebeln. Eine sehr gute und einfache Anleitung dazu gibt es im Privacy-Handbuch unter https://privacy-handbuch.de/handbuch_93a.htm
      Dort steht: „DNSCrypt stellt mit kryptografischen Verfahren sicher, dass man wirklich den gewünschten DNS-Server verwendet und verschlüsselt die Kommunikation zum DNS-Server, so dass ein Lauscher beim Provider nicht mehr beobachten kann, welche Webseiten und Dienste man aufruft. DNScrypt sichert als Ergänzung zu DNSSEC die „letzte Meile&qout; zwischen DNS-Server und Nutzer. “
      Die notwendige Software dafür ist in den neusten Linuxdistrubitionen und deren Softwarecenter enhalten und können von dort einfach heruntergeladen und mittels der genannten Anleitung ganz einfach in wenigen Minuten installiert werden. Einmal installiert ist dann für immer Ruhe. Der Provider und die angeschlossenen privaten u. staatlichen Dienste lesen dann nur noch kryptische Zeichen. Natürlich hilft das nicht gegen die strategische Aufklärung am DENIC-Knoten in Frankfurt/M. Aber zum Abkotzen der Provider und der deutschen Dienste reicht es alle mal!

      1. DNS hat mit der Vorratsspeicherung nichts zu tun. Mit VDS wird gespeichert, wann wer welche IP-Adresse hatte. Nicht, welche Domains man zu IP-Adressen aufgelöst hat. Aber der Knoten in Frankfurt ist auch vom DE-CIX, nicht der DENIC…

      2. Was Du meinst: QubesOS installieren und darauf VMs laufen lassen, VPN für 3€ besorgen und wirklich kritische Seiten mit TOR aufrufen und ab und zu mal für den Service spenden. Sollen die doch soviel IPs speichern wie die wollen…

  5. Da das Gesetz zwar gilt, aber noch nicht umgesetzt ist, war damit zu rechnen, als rechtliche Begründung taugt das hier natürlich nicht, kein Grund vom Glauben abzufallen.

  6. Gibt es eigentlich schön eine Behörde bzw. einen Pool von Beamten die die Speicherung kontrollieren? Wenn man unserer obersten Bundesdatenschützerin glauben schenkt ist die ja heute schon personell unterbesetzt. Wer kontrolliert dass in den Datensätzen nicht Falschparker und Kiffer verfolgt werden?

    1. Die Frage ist, ob sich das langfristig geheim halten lässt, wenn Hundertausende Falschparker oder Kiffer per Vorratsdatenspeicherung verfolgt werden. Falls ja, nur mit gewaltigem Aufwand (viele Mitwisser) und hohem Risiko für die Verantwortlichen bei Entdeckung. Die Frage ist, ob sich das überhaupt lohnt für die Regierung oder die Polizei, dieses Risiko einzugehen, bei bescheidenem Nutzen (Kiffer und Falschparker zu erwischen).

      1. @ gedy

        Kennen Sie die Geschichte des Kontenabrufverfahrens nach § 24c KWG?
        Erst gegen „nur“ Terrorismus und „schwerste“ Straftaten eingeführt?
        Dann auf allgemeine Straftaten und Bagatellen ausgeweitet?
        Erst „nur“ für Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden zugänglich?
        Dann auch für Sozialbehörden?
        Erst „nur wenige“ Zugriffe, heute massenhafte Zugriffe und hohe Steigerungsraten?
        Erst nur gegen Terroristen, dann auch gegen Bafög-Studenten?

        Wie wird die Geschichte der VDS bezüglich Speicherdauer, Einsatzzwecke und Anzahl der „Bedarfsträger“ wohl nach einschlägiger Lebenserfahrung verlaufen?
        Wird es bei 3 Monaten bzw. 4 Wochen Speicherdauer bleiben?
        Wird es bei den definierten schweren Straftaten bleiben?
        Wird es bei den definierten Bedarfsträgern bleiben?
        Wird es bei der vermeintlich „hohen“ Datensicherheit gegen unbefugten Zugriff bleiben?
        Was passiert nach dem nächsten spektakulären Anschlag oder Kriminalfall?
        Ist es wirklich so schwer, sich die wahrscheinliche weitere Entwicklung auszumalen?

        Wer all diese perspektivischen Fragen auf Basis der bekannten Entwicklung in anderen Bereichen ausblendet, der ist entweder naiv oder will die Menschen mit Beschwichtigungen täuschen.

        1. Wenn es keine Gewaltenteilung gäbe, wäre die VDS sicher gefährlich, wegen dieser möglichen Perspektive. Aber so weit ist es noch nicht.

          1. @gedy
            „Wenn es keine Gewaltenteilung gäbe, wäre die VDS sicher gefährlich, wegen dieser möglichen Perspektive. Aber so weit ist es noch nicht.“
            Das einzig Gefährliche scheint mir Ihr naives Vertrauen in staatliche Instutitionen zu sein,dass die möglichen Persepektiven
            nicht der Hauptantrieb der VDS sind.
            Überspitzt dargestellt,wenn Sie einem Hochkriminellen ein Messer in die Hand drücken,so wird der Proband Ihrer Meinung nach , das Messer sicherlich ausschließlich zum Nutella aufs Brot schmieren verwenden.

          2. @ wesendlich
            Wenn ich naives Vertrauen in den Staat hätte, würde ich ja die Gewaltenteilung nicht für nötig halten. Genau dafür gibt es ja die Gewaltenteilung, damit die Regierung oder die Polizei nicht machen was sie wollen. Sie können nicht einfach die Speicherfristen oder den Straftatenkatalog ändern. Dazu müsste der Bundestag das VDS-Gesetz ändern, und dann käme wieder das BVerfG ins Spiel, so wie jetzt.

          3. @ wesendlich
            Dass die Gewaltenteilung eingehalten wird, dafür spricht z.B. dieser Artikel. Die Aufmerksamkeit, die die VDS-Gegner dem BVerfG-Urteil schenken, zeigt doch, dass auch sie davon ausgehen, dass die Exekutive sich an ein Verbot der VDS halten würde. Und das ist ein Merkmal der Gewaltenteilung.

          4. @gedy
            Die NSU und die NSA Affären haben beide gezeigt,dass Geheimdienste am Parlament vorbei illegal agiert haben.
            Selbst den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen fühlten sie sich nicht verpflichtet, ihr Agieren offenzulegen,weil den Ausschüssen die Druckmittel fehlen.
            D.H. Geheimdienste führen ein Eigenleben fernab der parlamentarischen Kontrolle,demzufolge funktioniert die Gewaltenteilung nicht,wenn das Parlament keine Einwirkungsmöglichkeit besitzt.

          5. @ wesendlich
            Ohne funktionierende Gewaltenteilung gäbe es diese Affären gar nicht: die Regierung würde dann einfach sagen: „Die Geheimdienste dürfen das, weil wir es so beschließen, denn wir alleine herrschen, und nicht Parlamente, Gesetze oder Gerichte“. So sähe die Abwesenheit der Gewaltenteilung aus.

          6. @gedi
            „Wenn es keine Gewaltenteilung gäbe, wäre die VDS sicher gefährlich, wegen dieser möglichen Perspektive. Aber so weit ist es noch nicht.“
            Man muss nur ganz fest an die Gewaltenteilung in Deutschland „glauben“ dann funktioniert diese auch „zuverlässig“! Sie sind ein vorbildlicher Bundesbürger mit Treu und Glauben an den deutschen Rechtsstaat. Solche „treuen“ Staatsbürger sind eine echte Stütze für das politische Regime in Deutschland! Machen Sie bitte weiter so und nicht den „Glauben“ verlieren egal was auch so in Zukunft noch kommt!!!! Auf Sie kann sich der Staat noch verlassen!

          7. @gedy
            „Die Geheimdienste dürfen das, weil wir es so beschließen, denn wir alleine herrschen, und nicht Parlamente, Gesetze oder Gerichte“.

            Herzlichen Glückwunsch,Sie beschreiben exakt den Zustand in der NSU bzw. NSA Affäre.

          8. @ Bastian Hoffmann
            Wenn der Glaube an die Gewaltenteilung naiv ist, dann bin ich genauso naiv wie die Autoren von netzpolitik.org. Denn die Aussage im Artikel, die Entscheidung des BVerfG sei bedauerlich, ergibt ja nur Sinn, wenn man an die Gewaltenteilung glaubt, also dass die Exekutive an die Entscheidung gebunden ist. Andernfalls hätte der Autor geschrieben, die Entscheidung sei irrelevant, weil (mangels Gewaltenteilung) die Exekutive sowieso macht, was sie will, selbst wenn die VDS verboten wird. Für die Kläger, die die Entscheidung auch bedauern, gilt das Gleiche: wenn sie nicht davon ausgehen, dass die Exekutive das Urteil befolgen muss, hätten sie nicht geklagt. Ich bin also ein genauso „treuer“ Staatsbürger und eine echte Stütze für das politische Regime in Deutschland, wie die Autoren von netzpolitik.org und die Kläger gegen die VDS, weil wir wir dem BVerfG-Urteil Bedeutung beimessen, d.h. an die Gewaltenteilung glauben.

          9. @gedi
            Na dann träumt mal schön weiter von der Gewaltenteilung und den tollen Urteilen des Bundesgrundgesetzgerichtes, fälschlicherweise immer als Bundesverfassungsgericht genannt siehe Artikel 146
            Was nützt es wenn man an die Gewaltenteilung glaubt und die Wirklichkeit schon lange ganz anders aussieht? Das Grundgesetz (bitte nicht mit der nichtvorhandenen Verfassung verwechseln!) interessiert doch das herrschende Regime und deren Untertanjustiz schon lange nicht mehr. Wenn wir wirklich echte unabhängige Richter und Staatsanwälte hätten welche sich wirklich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen würden, dann säße die gesamte politische und wirtschaftliche Führung der BRD im Gefängnis. Auch inklusive die früheren Regierungen wohlgemerkt. Schröder selbst hat vor laufender Kamera ausgesagt (Geständnis) das er bewußt beim Jugoslawienkrieg gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Und ist der Mann jetzt im Gefängnis? Wer jetzt immer noch nicht begriffen hat was in diesem Land los ist dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. So treudoof kann man eigentlich nicht sein. Dem empfehle ich sich freiwillig zur Bundeswehr sich zu melden und sich an die zukünftige NATO-geplante Ostfront zu Russland versetzen zu lassen. Da kann man dann im geplanten Krieg für seinen tollen „Glauben“ kämpfen.

          10. @ Bastian Hoffmann
            Stimmt, dass es eine funktionierende Gewaltenteilung auf internationaler Ebene gibt, das bezweifle ich auch. Dass Schröder u.v.a. im Gefängnis säßen (Den Haag), wenn es eine gäbe, halte ich auch für denkbar. Aber tatsächlich herrscht international offenbar das Recht des Stärkeren. In Deutschland, um zum Thema zurückzukommen, ist das anders, sonst würde die Diskussion um die VDS ganz anders verlaufen (oder gar nicht möglich sein).

    2. „Gibt es eigentlich schön eine Behörde bzw. einen Pool von Beamten die die Speicherung kontrollieren?“ Wie, der Bock soll darauf aufpassen, dass keiner die Rauke anknabbert?

  7. wenn die ganze Infrastruktur steht und nur die „bösen“ Zugriff darauf haben?
    … dann kann das BVerfG noch so entscheiden (oder auch nicht wenn die Richter kompromitiert sind).
    Welch Ironie das jene welche über die Verfassung wachen sollten diese beseitigen…

    Das Instrumentarium eignet sich hervorragend zu Ausbau und Erhalt von Macht, der „Staat“ hat oft genug gezeigt das man „ihm“ nicht vertrauen kann.
    Willkommen auf der dunklen Seite, das werden interessante Zeiten.

  8. @ Andre Meister

    Mal ehrlich und ohne Hoffnungsbrille:
    Damit ist das BVerfG doch umgekippt, oder?

    Hast Du eine Ahnung, weshalb sich das BVerfG trotz der immensen, gut begründeten Bedenken aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen jetzt bereits so eindeutig hinter die VDS stellt?

    Und noch was: Stehen die Chancen vor dem EuGH oder dem EMGR besser als vor dem BVerfG?

    Danke für Antworten/Einschätzungen.

    1. Das BVerfG ist nicht umgekippt, es hat im schon 2010 erklärt, dass sogar eine sechsmonatige anlasslose VDS zulässig wäre, unter bestimmten Bedingungen (Auswertung der Daten nur bei schweren Verbrechen, keine zentrale Speicherung u.a.)

      1. @ gedy

        Hat das BVerfG nicht 2010 in seinem Urteil von einer Überwachungsgesamtrechnung gesprochen? Wie sieht diese Überwachungsgesamtrechnung wohl 2016 im Vergleich zu 2010 aus? Besser? Schlechter? Welches Einfluss sollte die Überwachungsgesamtrechnung 2016 auf ein neues VDS-Urteil haben?

        Hat das neue VDS-Gesetz alle(!) Anforderungen aus dem BVerfG-Urteil von 2010 minutiös umgesetzt?

        Welchen Einfluss hat das EuGH-VDS-Urteil von 2014? Hat das BVerfG dieses Urteil nicht zu berücksichtigen?

        1. Wie das BVerfG diese Fragen beantwortet, darauf bin ich auch gespannt. Dass hier verschiedene Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen, sah man ja schon 2010. Der EUGH macht alles noch spannender.

        2. Gesamtrechnung? Aufgrund der technischen Entwicklung bedeutet die heutige VDS ca. einen 100 Mal höheren Eingriff in die Grundrechte, als die alte VDS im Jahr 2010, und steigend (Smarttvs, Smartcars, Smartmeter, Smarthomes etc.).

          Vorgabe denzentrale Speicherung? Wenn 5 Server (bei z.B. 5 Providern), die jeweils z.B. 100 Km auseinander stehen per Glasfaser mit der Zentrale (Staat) verbunden sind, dann ist das eine zentrale Speicherung so wie wenn die 5 Server alle in einem Raum des Staates stehen würden, oder es wäre 1 Server mit 5 Festplatten, oder ein Server mit einer Festplatte und 5 Partitionen. Also nicht eingehalten.

          Vorgabe nur für schwere Straftaten? Das VDS-Gesetz gilt für alle per Telekommunikation begangene Straftaten (z.B. Urheberrechtsverletzung), also nicht eingehalten (soll wohl ein Zuckerchen sein für das Gericht).

          Vorgabe keine Speicherung von Berufsgeheimnisträgern? Nicht eingehalten. Dazu kommt, wenn Metadaten von beruflich Zeugnisverweigerungsberechtigten (z.B. Apotheker) nicht gespeichert werden, dann dürfen natürlich auch die Metadaten von persönlich Zeugnisverweigerungsberechtigten (z.B. Mutter) nicht gespeichert werden.

          Vorgabe keine Speicherung von Kindern? Nicht eingehalten.

          Vorgabe dass die Sicherheit der Bevölkerung durch das Gesetz nicht geschmälert werden darf? Die Aufenthaltsorte (Kirche, Wohnung, Freunde, Geschäftspartner etc.) werden 4 Wochen gespeichert, die Beziehungen unter den Menschen (Freunde, Bekannte, Anwälte, Ärzte, Lieferanten etc.) werden 10 Wochen gespeichert. Es muss nur ein Mal der Datensatz „gestohlen“ werden (meist ja mit innerer Unterstützung), und schon liegt ganz Deutschland jedem (Russland, China, wem auch immer) offen wie ein Buch, (die üblichen Orte, an denen man sich aufhält und die Beziehungen untereinander ändert man nicht mal so einfach wie ein Passwort oder die Kreditkartennummer). Die Frage ist, ob diese unnötige Gefährdung der Bevölkerung der Vorgabe entspricht.

          Vorgabe keine VDS in Wohnräumen? Nicht eingehalten, auch wenn die Smartphones auf dem Nachttischchen liegen wird laufend gespeichert, auch Smarttv, Smartmeter, Smarthome.

          EuGH? Dazu hat sich der Fraktionsvorsitzende der CDU wie folgt geäußert … in Europa wird wieder Deutsch gesprochen, die Briten hat das derart erschreckt, dass sie gleich mal ausgetreten sind.

      2. Das BVerfG ist umgekippt (der bayerische Geheimdienst darf die Daten nutzen: die Versprechungen der Gesetzesbilder sind ja schon durchbrochen worden, und das BVerfG weiß das. Ich erwarte auch, dass das BVerfG die Gesamtentwicklung zur Kenntnis nimmt ).
        Ich hätte hier gern noch die Antwort von André Meister gelesen – allerdings nur, wenn ihn das nicht gefährdet in unserem Überwachungsstaat…

  9. …Im Verkehrsdatenabruf nach § 100g Abs. 1 und 2 StPO liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG. Doch hat der Gesetzgeber mit § 100g Abs. 2 StPO den Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten im Sinne des § 113b TKG von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht,..
    EIN mp3 genügt nicht, es müssen mindestens ZWEI mp3s sein!

  10. Hat denn kein Provider Verfassungsklage eingereicht? Die könnten doch auf das Recht der freien Berufswahl klagen. Durch die hohen Kosten für die Sicherheits Maßnahmen zur Speicherung wären kleine Provider existenziell bedroht.
    Oder geht das erst wenn die Vorgaben der Bundes Netz Agentur bekannt sind?

  11. Mal eine Frage an die Insider: Hat der AK-Vorrat eigentlich seine Klage schon eingereicht und ist die davon auch schon betroffen? Wenn ich mich recht erinnere, war ja der Plan, die Klage möglichst spät einzureichen, um eben auf soetwas reagieren zu können.

      1. Oops erwischt (fast), was hat mich verraten? Nein im Ernst, ich finde das Thema VDS ist zu wichtig, man sollte es nicht so vereinfachen („Massenüberwachung“). Auch wenn es gut gemeint ist.

        1. Ganz recht, das Thema ist zu wichtig. Selbst wenn heute die VDS rechtskonform gestaltet wäre und die bevorrateten Daten vor unautorisiertem Zugriff „sicher“ (!) sind:

          Die Zeiten ändern sich,
          Verfassungsrecht heute und morgen schon geschliffen?
          demokratische Regierung heute, und morgen schon autokratisch?
          Rechtsstaat heute noch und morgen schon weg geputscht?
          Repräsentative Herrschaft heute und morgen regiert der Mob?

          Was heute sicher und rechtskonform ist, muss es morgen nicht mehr sein.
          Wie viele Menschen können wohl aufgrund der VDS nach einem Regierungsumsturz verhaftet werden? In diesen Tagen kann man lernen, wie Säuberungsaktionen ablaufen.

          In Deutschland völlig ausgeschlossen?

          1. @ Wie VDS missbraucht werdden kann
            Wenn ein Autokratie kommt, dann nützt auch eine fehlende VDS nichts, weil die dann rasch eingeführt werden könnte, allerdings dann sicher nicht so eng gefasst wie jetzt, sondern wirklich als Massenüberwachung. Das gleiche gilt übrigens für Polizei, und Bundeswehr… die könnten alle bei einem Regierungsumsturz gegen die jetzige Regierung und das Volk eingesetzt werden, genau wie die VDS. Deswegen alles lieber vorher abschaffen?

  12. Für eine selbstbewusste Person gilt das Umkehrprinzip:
    Zahle niemals Gebühren für einen staatlichen Eingriff (Datenraub).

  13. Die Maßnahmen die (angeblich ?) die innere Sicherheit verbessern sollen, könnten die äußerer Sicherheit verschlechtern!

    Man muss sich mal die NATO-Staaten von außen betrachten und zwar möglichst aus der Sicht von Regierungen und Militärs von Nicht-NATO-Staaten.
    Die Überwachungsmaßnahmen im Inneren, zu der auch die Vorratsdatenspeicherung gehört, sinden dazu geeignet Menschen ausfindig zu machen, welche die offizielle Darstellung eines Sachverhaltes, z.B. auch wer schuld an einen Konflikt ist, bezweifeln.
    Menschen die Fehlverhalten der von Geheimdiensten und Militär aufdecken – z.B: Snowden und Manning – werden verfolgt. Illegales Verhalten von Geheimdiensten – z.B. beim BND – wird nachträglich legalisiert.
    Presseorgane mit viel Reichweite geben Meldungen aus Geheimdienstkreisen – z.B. Putin hätte die US-Wahl gefälscht – so weiter als seien sie Tatsachen. Auch beim Einsatz der Bundeswehr zur Cyberabwehr und Möglichkeit zum Gegenangriff, erfährt der normale Medienkonsument nicht, dass irgendwelche Angriffe auf IT-Systeme ganz normal sind und es anderseits üblich ist die Urheberschaft für einen solchen Angriff zu verschleiern. Er erfährt also nicht, dass bei Meldungen „Staat XY hätte unsere IT-Systeme angegriffen“ Zweifel immer angebracht sind.
    Genau diese Medien betreiben gleichzeitig noch eine (Fake-News-) Kampange, damit Ihre Konsumenten es nicht glauben, sollten zufällig irgendwo im Internet darüber informiert werden.
    Das alles zusammen genommen bedeutet, die NATO-Staaten sind heute eher in der Lage und falschem Vorwand einen Krieg zu beginnen als noch vor ein paar Jahren. Und zumindest beim Golf-Krieg hat die USA das ja auch schon mal gemacht. (angebliche Massenvernichtungswaffen im Irak)
    Wirtschaftspolitisch gibt es jetzt schon Probleme zwischen NATO-Staaten. Ob der sich abzeichnende Handelskrieg zwischen den USA und der EU oder die finanzpolitischen Probleme innerhalb der EU zwischen Nord- und Südeuropa. Es wird wahrscheinlich noch mehr Probleme geben, die erst in Zukunft richtig ernst werden, weil man sie heute in Regierungskreisen leugnet. Z.B. massive Arbeitsplatzverluste durch weitere Automatisierung.
    Und in der Geschichte gab es mehrfach Fälle, in dem innere Konflikte dadurch überdeckt werden sollten, indem man sich einen gemeinsamen äußeren Feind gesucht hat.
    Auf Wunsch der USA sollen andere NATO-Länder ihr Militärbudget deutlich erhöhen, wogegen sich bei den Regierungen dieser Länder kaum Widerstand regt.
    Wie kann man das sehen? Um unter irgend einem Vorwand ein anderes Land anzugreifen hat die NATO hat ein Motiv, die innenpolitische Möglichkeit und die militärische Möglichkeiten dafür sollen vergrößert werden. Dadruch könnte sich mach ein General oder Analyst bei einem Geheimdienst, sich von der NATO bedroht sehen und eine kritische Situationen deswegen anders bewerten.
    In Syrien und Osteuropa, rückt die NATO Russland auf den Pelz, mit Nordkorea macht sie indirekt bei China. Und dadurch steigt das Risiko für kritische Situationen.
    Die Politik der NATO – nicht nur der USA und nicht nur die Außenpolitik – erhöht deutlich das Risiko, dass wir wieder in Situationen wie die Kuba- oder die Able-Archer-Krise geraten. Und ich habe Zweifel, ob Trump im Krisenfall die Besonnenheit eines John F. Kennedy hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.