Ehemaliger Geheimdienst-Kontrolleur: Wir brauchen ein Sonderstrafrecht für Geheimdienst-Mitarbeiter

Geheimdienst-Mitarbeiter müssen sich strafbar machen, wenn sie Vorgesetzte und Kontrollgremien nicht, falsch oder irreführend informieren. Das fordert der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Nešković. Die von der Bundesdatenschutzbeauftragten festgestellten Gesetzesbrüche müssen Konsequenzen haben.

War Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und fordert Konsequenzen: Wolfgang Nešković. Bild: Humanistische Union. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

Wolfgang Nešković ist parteiloser Politiker und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. Als Bundestags-Abgeordneter war er Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium zur Geheimdienst-Kontrolle sowie Obmann im BND-Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz.

Der jüngste Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten offenbart, mit welcher erschreckenden Hemmungslosigkeit die Nachrichtendienste Gesetzesbrüche und Grundrechtsverletzungen begehen. Nichts und niemand scheint sie dabei aufhalten zu können.

Weder der Gesetzgeber noch das Kanzleramt, aber auch nicht das Parlamentarische Kontrollgremium und eine empörte Öffentlichkeit scheinen in der Lage zu sein, Gesetzes- und Grundrechtstreue der Nachrichtendienste sicherstellen zu können. Mit abenteuerlichen Rechtskonstruktionen („Weltraumtheorie“, „Funktionsträgertheorie“) versuchen die Nachrichtendienste, ihrem Tun den Anschein der Rechtmäßigkeit zu verleihen.

Das juristische Niveau dieser „Argumentationen“ gleicht den Ausführungen minderbegabter Jurastudenten nach einer durchzechten Karnevalsnacht.

Konsequenzen für Gesetzesbrüche?

Wo bleiben die personellen und gesetzgeberischen Konsequenzen für die von der Bundesdatenschutzbeauftragten festgestellten Gesetzesbrüche durch die Nachrichtendienste?
Personelle Konsequenzen: Fehlanzeige.

Gesetzgeberische Konsequenzen: Ein BND-Gesetz, dass die Gesetzesbrüche nachträglich legalisieren soll.

Hier paaren sich Hilflosigkeit mit Zynismus.

Die vielfältigen Reformvorschläge, die in der Öffentlichkeit und in der Rechtswissenschaft vorgetragen werden, um eine effiziente Kontrolle der Nachrichtendienste sicherzustellen, werden ignoriert.

Rechtsverstöße sind nicht strafbar

Dabei fällt allerdings auf, dass ein zentrales Defizit der geltenden Kontrolle in der öffentlichen Diskussion bislang keine herausgehobene Bedeutung erlangt hat. Selbst die Grünen, die durchaus mit beachtlichen Reformvorschlägen aufwarten, haben sich bislang nicht getraut, ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle zu fordern.

Nach der geltenden Rechtslage sind spezifische Rechtsverstöße im Bereich der Geheimdienstarbeit und ihrer Kontrolle nicht strafbar.

So können zum Beispiel Mitarbeiter der Nachrichtendienste gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium lügen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Gesetz wird zwar ausdrücklich eine wahrheitsgetreue Aussage gefordert, die Mitarbeiter haben aber nicht den Status eines Zeugen (wie zum Beispiel vor Gericht und im Untersuchungsausschuss), so dass sie für wahrheitswidrige Aussagen lediglich disziplinarrechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

Diese Abschreckungswirkung dürfte jedoch nicht besonders hoch sein. Über dienstrechtliche Konsequenzen entscheidet allein der Dienstherr, in dessen Interesse der Mitarbeiter möglicherweise die Unwahrheit gesagt hat. In solchen Fällen wird dieser im Regelfall kein ambitioniertes Verlangen verspüren, das Verhalten seiner Mitarbeiter nachhaltig zu ahnden. Wenn es doch dazu kommt, bleibt das wegen der Geheimhaltungspflicht ohne öffentliche Wirkung.

Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch

Wir brauchen deswegen dringend ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle. Solange es das nicht gibt, haben die Mitarbeiter der Nachrichtendienste und des Kanzleramts gewissermaßen eine Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch.

Zum Wesen des Rechts gehört seine Verbindlichkeit. Um diese zu sichern, formuliert der Gesetzgeber regelmäßig Sanktionen für den Fall einer Gesetzesverletzung. Das härteste Sanktionssystem, das unsere Rechtsordnung kennt, ist das Strafrecht. Es kommt immer dann zum Zuge, wenn bestimmte Rechtsgüter eines erhöhten Schutzes bedürfen und der Gesellschaft signalisiert werden soll, dass die Verletzung dieser Rechtsgüter in besonderer Weise – eben durch das Strafrecht – ahndungswürdig ist.

Diese Voraussetzungen sind bei der Geheimdienstkontrolle offenkundig gegeben.

Das Parlament kontrolliert die Regierung

Die Geheimdienstkontrolle gehört zum Kernbereich parlamentarischer Kontrolle über die Regierung. Das liegt daran, dass das Parlament in diesem Bereich praktisch und rechtlich eine Justiz-ersetzende Funktion einnimmt.

Der Schutz der Grundrechte der Bürger liegt so in den Händen des Parlaments, wenn es die Kontrolltätigkeit der Regierung über die Geheimdienste überwacht. Dabei geht es im Kern um mögliche Eingriffe in Grundrechte, die verdeckt stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger bemerken sie in der Regel nicht, so dass sie schon aus tatsächlichen Gründen nicht den durch das Grundgesetz vorgesehenen Rechtsschutz der Gerichte in Anspruch nehmen können.

Ohne eine gewissenhafte und effektive Ausübung dieser Kontrolltätigkeit sind die Bürger und Bürgerinnen dem Überwachungseifer der Nachrichtendienste schutzlos preisgegeben.

Die Bürgerinnen und Bürger können deswegen in ihren Grundrechten nur dann wirksam geschützt werden, wenn bei der Geheimdienstkontrolle auch das Strafrecht mit seiner Abschreckungswirkung zum Einsatz kommt.

Belügen des Parlaments darf nicht straffrei sein

Es stellt einen unerträglichen Wertungswiderspruch dar, wenn „Schwarzfahren“ oder das Doping von Sportlern strafrechtliches Unrecht darstellt, während zum Beispiel das Belügen oder Irreführen der parlamentarischen Kontrolleure straffrei bleibt.

Ein Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle könnte ganz entscheidend dazu beitragen, Rechtsverletzungen zu verhindern.

Vorrangig sollte es strafbar sein, wenn Geheimdienst-Mitarbeiter ihre Dienstvorgesetzten und das Parlamentarische Kontrollgremium nicht, falsch oder irreführend informieren.

Auch Falschaussagen bei Befragungen im Kontrollgremium sollten strafrechtliche Konsequenzen haben. Und strafrechtlich geahndet werden sollten auch grundrechtsrelevante Gesetzesverletzungen bei der Geheimdienstarbeit – insbesondere bei der Datenerhebung und weiteren Verarbeitung wie der Datenweitergabe.

Schließlich sollten unterlassene oder fehlerhafte Kontrollen durch Dienstvorgesetzte strafrechtliche Folgen haben.

Besonders wichtige Rechtsgüter schützen

Gerade bei Amtsträgern wirken mögliche strafrechtliche Sanktionen besonders abschreckend. Schließlich drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust des Amtes mit allen damit verbundenen Konsequenzen, zum Beispiel dem Verlust von Pensionsansprüchen.

Es gehört – wie bereits eingangs erwähnt – zum Selbstverständnis unseres Rechts, das Strafrecht als härtestes Mittel der Sozialkontrolle immer dann einzusetzen, wenn besonders wichtige Rechtsgüter geschützt werden sollen. Warum ausgerechnet diese Selbstverständlichkeit im Bereich der nachrichtendienstlichen Kontrolle nicht zum Tragen kommen soll, lässt sich nicht plausibel begründen.

Es ist daher an der Zeit, die Tabuisierung eines Sonderstrafrechts für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle zu beenden und ein solches Sonderstrafrecht einzuführen.

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15 Ergänzungen

  1. Ich persönlich wusste gar nicht, dass die Rechtssituation so ist wie hier beschrieben. Ich kann mir gut vorstellen, dass es vielen anderen Bürgern auch so geht. Man geht einfach intuitiv davon aus, dass die Geheimdienste ebenfalls unter das Strafrecht fallen. Vielleicht ist das einer der Gründe dafür, weshalb noch niemand ein Sonderstrafrecht gefordert hat.

  2. Eigentlich war schon bei der Überschrift klar, dass das nur der jute Wolfgang sein konnte. Das Bild bestätigte es dann. Wenn ich mal so antiintellektuell sein darf: Ich vergöttere den Mann^^.

    Es ist immer noch unglaublich nervig, dass die Linke ihn sabotiert hat bei der BTW 13, weil sie sich nicht zurückhalten konnten, einen eigenen Kandidaten aufzustellen und somit die Linken Stimmen aufzuspalten. Der Pirat hingegen, hat sich zurückgezogen und eine Wahlempfehlung für ihn ausgesprochen.
    Big surprise, die CDU hat den WK geholt.

    Zum Kotzen das, er ist der fähigste und meinen Ansichten am nächsten stehende linke Jurist, den sich die Linke nur aufgrund von Parteistolz vergrault hat, weil er aus der Fraktion ausgetreten war, da er es wagte, die Landesregierung BB in Wahrnehmung der Interessen seines Wahlkreises, daran zu erinnern, dass sie zugesagt hatte, nicht weiter die Heimat der Menschen abzugraben für den Kohletagebau.

    Im Grunde hat es glaube ich damals einen Knacks in meinem Kopf gegeben.
    Wenn selbst jemand wie ( Juristen und Richterprivilieg a.D.) er aus dem demokratischen Prozess ausgesondert wird, weil – nach mir möglicher Wahrnehmung – aufrecht und unbeugbar über die gesamte Karriere.
    Ja was bleibt dann noch für jemanden der am Anfang einer solchen Juristenkarriere stehend und aus vergleichbaren sozialen Umständen kommt, versucht, sich in einer noch viel feindlicheren Umgebung als W.N. damals, denn wie man gerade bei J&N im Herfried Münkler Interview vernehmen kann, hat diese Schröder Generation ja im Rückblick des Münklers nicht wirklich viel riskiert, sondern sich das meiste dieses Risikos zur Selbstdefinition eingebildet.

    Anyway, gut mal wieder was von ihm zu lesen.

  3. In einem Rechts?staat in dem Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind ist ein Sonderstrafrecht reine Augenwischerei.

  4. DIese Aussage ist witzlos!!

    Lies :

    Senator Ron Wyden delivered a speech on the floor of the Senate on Thursday calling for passage of a bill that would annul new rules for judges. These rules will give the FBI authority to hack millions of people’s computers with a single search warrant, regardless of where the device is located.

    The Stop Mass Hacking Act (S. 2952, H.R. 5321), which has bipartisan support, is composed of a single sentence:

    „To prevent the proposed amendments to rule 41 
of the Federal Rules of Criminal Procedure from taking effect.“

    Wyden’s bill attempts to stop the upcoming changes to Rule 41, set to take effect in less than 90 days.

  5. Wozu ein Sonderstrafrecht? Weil die Rechtsordnung bezügl. der Dienst- und Fachaufsicht nicht beachtet wird und kriminelle Staatsanwaltsbanden (insbesondere der GBA) die Strafverfolgung unterlassen. In der rechtswidrigen mangelnden bzw. gänzlich unterlassenen Dienst- und Fachaufsicht liegt aber doch das Problem (insbesondere auch bei kriminellen Staatsanwälten). Und dies nicht nur beim BND, sondern bei allen Behörden. Dies wäre leicht lösbar, z.B. durch Klagemöglichkeit bei unterlassener Dienst-/Fachaufsicht bzw. generell bei rechtswidrigem Staatshandeln. Das würde das Problem nicht nur bei sog. ‚Geheimdiensten‘, sondern grundsätzlich lösen. Das Grundgesetz sieht dies ja auch vor, der Gesetzgeber hat es nur (seit wieviel Jahrzehnten?) noch nicht ordentlich umgesetzt (wäre ja noch schöner, wenn sich nicht nur der doofe ‚Bürger‘ , sondern auch die Mitarbeiter der Rechtsstaat-Behörden an die Rechtsordnung zu halten hätten). Man kann dies leicht auch am Beispiel Stuttgart 21 belegen: Das Verwaltungsgericht stellte mit Leichtigkeit fest, dass die Maßnahmen gegen Demonstranten selbstverständlich rechtswidrig waren. Formaler Verstoß, Kundgebung wurde nicht aufgelöst, Rechtslage Sonnenklar. Wusste jeder Versammlungsteilnehmer (da keine Lautsprecherdurchsagen bezüglich Versammlungsauflösung), jedoch ebenso jeder Polizist vor Ort. Kein Polizeivollzugsbeamter hat den Opfern geholfen (Unterlassene Hilfeleistung), die meisten haben mitgemacht (Nötigung, Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Strafvereitelung im Amt, etc., das Übliche halt). Ergebnis: Kriminelle Staatsanwälte klagen die Opfer, nicht jedoch die Täter an (bis auf ganz wenige Ausnahmen mit lächerlichen Geldstrafen). Disziplinarmaßnahmen gegen alle anderen: NULL! Kein Polizeivollzugsbeamter hat ein Diszi erhalten, trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage. Ebenso keiner der kriminellen Staatsanwälte in Stuttgart. Die machen beim nächsten mal natürlich munter genauso kriminell weiter, weil keinerlei Sanktion erfolgt. Und genau so läuft es auch beim BND, dessen Hintermännern und allen anderen permanent rechtswidrig bis hin zu hochgradig kriminell agierenden Behörden(mitarbeitern). Jüngstes Beispiel ist übrigens Daniel Bangert, der vor dem Dagger Complex von Polizisten verprügelt wurde, weil er das Handeln bzw. Unterlassen der Polizei mittels Foto dokumentieren wollte (siehe nsassb.de). Ausgerechnet DER wird jetzt von der ortsansässigen StA verfolgt. Das ist doch wohl ein Witz. Ich glaube wir benötigen eigentlich überhaupt keine neuen Gesetze, wir sollten ordnungsgemäß Widerstand leisten und in rechtmäßiger Nothilfe den BND, den VS und andere Schergenbanden abschalten.

  6. „Sonderstrafrecht“ klingt reichlich populistisch und wird genau populistisch von der GroKo und ihren Hofberichterstattern abgebogen werden.

    Statt die Schaffung von Sondernormen zu fordern, sollte man besser die Abschaffung von Sonderrechtfertigungsgründen und Sonderstrafverfolgungshindernissen, durch die der BND in Watte gepackt ist, fordern.

    1. Schäuble! Der hat einen Sinn fürs Barocke.

      Der kann EU-weit sonst nicht recycelt werden.
      Und nach dem Freiheitssänger braucht es jetzt eine scharfe Sau.

  7. Ein Rechtsstaat kann sich nur ein System nennen indem das Recht ausnahmslos für alle gleich gilt und das unabhängig von der Politik ist. Genau das ist in Deutschland nicht der Fall weil die Staatsanwälte Weisungsgebunden sind und die Karriere der Richter von der Politik abhängig ist. Daher ist Deutschland kein Rechtsstat und politisch ist ein solches System immer eine Diktatur weil Minderheiten straffrei bleiben, Siehe Geheimdienste, Politik, usw.. Wenn Strafe dann kleine Alibistrafen und der Rest in Form von Geldstrafen also Ablasshandel, siehe alle Reichen, Politiker. Jemand der Sonderrechte oder Sonderstrafen, Sonderbehandlungen usw. fordert beweißt nur das er den Rechtsstaat nie verstanden hat. Das so genannte Verfassungsgericht ist nichts weiter als eine Alibiveranstaltung um Recht vorzutäuschen weil faktisch werden die Grundrechte nicht geschützt weil sie willkürlich von der Politik, Pseudogeheimdienste, sonstige Pseudobehörden gebeugt und nach belieben verändert werden und die so geannten Verfassungsrichter gucken dem seit Jahrzehnten zu. Hinweis Hartz4, Artikel 10 Änderung 1968, ESM, TTIP, CETA, TISA, Bundeswehreinsatz im Innern usw. Für mich ist der ein teurer Schwätzer wie die Politik und Medien in Deuschland!

    1. Was du dich so aufregst?
      Alles in „christlicher Tradition“, inclusive dem Ablasshandel!
      … und wir sind ein von sogenannten „Christen“ (CDU/CSU) regiertes Land!
      Nur durch eine Abwahl, kann dieser Zustand geändert werden … das wäre eine neue Qualität!

  8. Die -Geheimdienste=Bundesregierung- können Mist machen wie sie wollen, die Ausspionierung der eigenen Bevölkerung ausbauen, wie sie möchten, die Aufsicht ihrer Tätigkeiten schwächen und letztlich selbst übernehmen. Solche Verfehlungen gegenüber der Bevölkerung mit einem Show-Ausschuss ohne echte Konsequenzen, außer dasd die Regierung bei diesem Thema im 3-Affen-Modus agiert. Wunderhübsch.
    Mit guten Chancen dass das durchkommt?

  9. Die -Geheimdienste=Bundesregierung- können Mist machen wie sie wollen, die Ausspionierung der eigenen Bevölkerung ausbauen, wie sie möchten, die Aufsicht ihrer Tätigkeiten schwächen und letztlich selbst übernehmen. Solche Verfehlungen gegenüber der Bevölkerung mit einem Show-Ausschuss ohne echte Konsequenzen, außer dass die Regierung bei diesem Thema im 3-Affen-Modus agiert. Wunderhübsch.
    Mit guten Chancen dass das durchkommt?

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