Drohnen des US-Militärs werden auch im Innern eingesetzt

Eine militärische "Predator"-Drohne, hier mit Raketen. Einsätze in den USA erfolgten unbewaffnet.
Eine militärische „Predator“-Drohne, hier mit Raketen. Einsätze in den USA erfolgten unbewaffnet.

Das US-Verteidigungsministerium hat Medienberichten zufolge in mehreren Fällen Drohnen zur Ausspähen über des eigenen Landes genutzt. Seit 2006 gab es demnach mindestens 20 Flüge der Militärdrohnen. Es habe sich dabei um nicht-militärische Einsätze gehandelt.

Ein entsprechender Bericht des Pentagon wurde nach einem Freedom of Information Act-Ersuchen veröffentlicht. Details zu den ausgespähten Personen oder Liegenschaften werden nicht genannt, allerdings gibt es Beispiele für Anfragen. In einem Falle habe ein Bürgermeister die Marine gebeten, Schlaglöcher aufzuspüren. Dem Antrag wurde aber nicht gefolgt.

Offen bleibt auch, welche Typen genutzt wurden. Es könnte sich um Drohnen der MALE- oder HALE-Klasse gehandelt haben („Predator“, „Global Hawk“ oder „Triton“), die in großer Höhe fliegen und mit verschiedenen Sensoren bestückt sind. Weshalb das Militär und nicht zivile Behörden angefragt wurden, erschließt sich nicht. Das US-Heimatschutzministerium verfügt selbst über mehrere Überwachungsdrohnen des Typs „Predator“, die unter anderem zur Grenzsicherung oder bei Viehdiebstahl eingesetzt werden.

Legal oder illegal?

Vermutlich wegen der Bearbeitungsdauer des Antrages sind lediglich Einsätze bis 2015 berücksichtigt. Laut dem Bericht lag die erbetene Information bereits im März 2015 vor, wurde aber nicht herausgegeben. Die Missionen kamen erst ans Tageslicht, als der damalige FBI-Chef Robert Mueller vor dem Kongress über die militärische Amtshilfe berichtet hatte. Dies sei aber nur in „sehr sehr beschränktem Umfang, sehr selten” vorgekommen.

Das Verteidigungsministerium betont, die Flüge seien vom Gesetz gedeckt gewesen. Ein Sprecher des Bürgerrechtsnetzwerks ACLU erklärte hingegen, die entsprechenden Gesetze seien überaltert und müssten angepasst werden. Es habe sich um eine vorübergehende Regelung zum Einsatz von Militärdrohnen für Belange des Heimatschutzes gehandelt. Die ACLU zitiert eine Studie zur Bewertung der Militärgesetzgebung, wonach das Bedürfnis zu noch mehr Einsätzen militärischer Spionagedrohnen im Innern wachse.

Noch während der Bearbeitung der FoI-Anfrage hatte das Pentagon die Handhabung zivil-militärischer Drohneneinsätze neu geregelt. Mittlerweile muss ein Staatssekretär des Verteidigungsministeriums seine Zustimmung geben. Auch der Betrieb bewaffneter Drohnen, etwa zu Trainingszwecken oder Tests, wird auf US-Territorium pauschal untersagt.

Einhaltung von Auflagen „schriftlich bestätigt“

Mehrmals haben US-Drohnen mit an Bord befindlicher Überwachungssensorik bereits den deutschen Luftraum durchquert. Zunächst im Rahmen von NATO-Manövern und mittlerweile regelmäßig fliegt eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ der US-Luftwaffe zur Aufklärung Russlands über dem Baltikum. Monatlich sind „bis zu fünf Überflüge“ deutscher Bundesländer geplant, eine vorläufige Erlaubnis wird nun abermals bis Oktober diesen Jahres verlängert.

Eine Auflage des deutschen Verteidigungsministeriums zur Genehmigung der Überflüge war die Abschaltung der Überwachungstechnik im deutschen Luftraum. Die US-Regierung habe die Einhaltung dieser Auflage „schriftlich bestätigt“. Auf eine weitere Kontrolle wurde seitens des Verteidigungsministeriums verzichtet, auch die im Rahmen eines NATO-Manövers angebotene Entsendung eines Soldaten in das Kontrollzentrum in den USA lehnte die Bundeswehr ab.

Der Bundesregierung ist allerdings nicht bekannt, wo genau die Sensoren beim Transit über Deutschland ab- und wieder angeschaltet werden. Möglich wäre das Ausspähen von Aktivitäten auf deutschen Hoheitsgebiet auch dann, wenn die „Global Hawk“ über der Ostsee kreuzt.

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7 Ergänzungen

  1. allerdings gibt es Beispiele für Anfragen. In einem Falle habe ein Bürgermeister die Marine gebeten, Schlaglöcher aufzuspüren. Dem Antrag wurde aber nicht gefolgt.

    Welche Stadt war das? Das muss man wegen der Verkehrssicherheit unbedingt wissen.

    Also meine Katze ist seit zwei Wochen verschwunden. Kann ich auch eine Drohnen-Anfrage stellen. Weil ich hab sie sooo lieb!

  2. Zitat:,, Auf eine weitere Kontrolle wurde seitens des Verteidigungsministeriums verzichtet, auch die im Rahmen eines NATO-Manövers angebotene Entsendung eines Soldaten in das Kontrollzentrum in den USA lehnte die Bundeswehr ab. “

    Was soll man dazu sagen. Dies ist kein anderes Verhalten, welches die Bundesregierung bei der NSA Affäre zeigt. Aber die eigentliche Affäre ist ja diese, das man nun mit allen Mitteln versucht zu Vertuschen, was man im Hinterstübchen hingenommen hat…

    Die US-Regierung habe die Einhaltung dieser Auflage „schriftlich bestätigt“.
    Na denn, wenn das dem Verteidigungsministerium reicht…

  3. Dazu passt die Radiolab Folge „Eye in the Sky“ über die Firma Persistent Surveillance Systems ganz gut.

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