Kampfdrohnen der Bundeswehr fliegen mit Raketen aus Israel und Verschlüsselung aus Deutschland

Airbus soll Hauptauftragnehmer für den deutsch-israelischen Drohnen-Deal werden. Der Konzern verfügt dann über 13 alte und neue Drohnen des Typs „Heron“ für die Bundeswehr. Ab Frühjahr 2019 wäre die Bewaffnung garantiert. Nun klagt der konkurrierende US-Drohnenhersteller General Atomics vor der Vergabekammer des Bundes.

Bild: NIMROD-Rakete von IAI (Wikipedia).
Bild: NIMROD-Rakete von IAI (Wikipedia).

Die deutschen bewaffneten Drohnen werden mit der üblichen Munition des israelischen Herstellers ausgeliefert. Dies teilte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Demnach sollen die „Heron TP“ jene Waffen tragen, die von Israel Aerospace Industries (IAI) für die israelische Luftwaffe in das System integriert sind. IAI produziert beispielsweise lasergesteuerte Luft-Boden-Raketen in Eigenregie.

Bisher war unklar, ob die fünf anvisierten Drohnen Lenkbomben oder Raketen europäischer Hersteller tragen. Laut der jetzigen Antwort war dies stets ausgeschlossen, weshalb auch keine Marktsichtungen vorgenommen oder Studien durchgeführt wurden.

Weiterführende Informationen zur Bewaffnung, deren konkrete Ausgestaltung derzeit verhandelt wird, sind „ohne Ausnahme“ als geheim eingestuft. Dies ist eine Bedingung der israelischen Regierung. In der Antwort erklärt die Bundesregierung lediglich, dass der Hersteller eine Prognose zur „risikoarmen Integration der Bewaffnung“ vorgelegt hat. Sowohl die Munition als auch die Beförderung an Bord der „Heron TP“ in ihrer neuesten Version „Block 2“ birgt demnach ein niedriges technisches Risiko.

Viel mehr weiß die Bundeswehr angeblich nicht: Trotz Nachfrage kann die Bundesregierung immer noch nicht angeben, über welche Aufhängepunkte für welche Art von Waffen die „Heron TP“ überhaupt verfügt.

Gespräche mit „nationalen Anbietern der Kryptierung“

Beim Einbau von Verschlüsselungssystemen könnten demgegenüber deutsche Hersteller zum Zuge kommen. Das Verteidigungsministerium hat hierzu laut eigener Aussage Gespräche mit „nationalen Anbietern der Kryptierung“ geführt. Im Rahmen einer zwischen Deutschland und Israel abzuschließenden Vereinbarung soll die Regierung in Tel Aviv die benötigte Infrastruktur besorgen.

Gründe für eine mögliche Bevorzugung deutscher „Kryptierung“ nennt das Verteidigungsministerium nicht, sie liegen womöglich in der „Operation Anarchist“: Das Magazin The Intercept machte vor zwei Jahren bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ mehrfach den Funkverkehr israelischer Drohnen abgehört und Videos mitgeschnitten hatte, darunter auch bei mutmaßlich bewaffneten Einsätzen.

Die vertrauenswürdige Verschlüsselung ist ein wesentlicher Faktor der Kaufentscheidung für Drohnen. General Atomics, der US-amerikanische Konkurrent im Rüstungswettlauf mit bewaffneten Drohnen, hat sein Erfolgsmodell „Predator“ deshalb für den europäischen Markt mit einer verschlüsselten und von der NATO zertifizierten Funkverbindung des deutschen Elektronikkonzerns und Geheimdienstzulieferers Rohde & Schwarz ausgestattet.

Geplanter Vertragsschluss Anfang 2017

Neues gibt es auch zum Zeitplan der Beschaffung deutscher Kampfdrohnen. Im Herbst sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Hauptauftragnehmer ist die Rüstungssparte „Defence and Space“ des Airbus-Konzerns, der die israelischen Drohnen in Deutschland vermarktet. Der Vertragsschluss ist für Anfang 2017 geplant. Bis dahin müssen IAI und Airbus allerdings noch einige Bedingungen erfüllen, etwa den Nachweis der Zulassungsfähigkeit. Eine Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und Israel soll dann im Bendler-Block in Berlin unterzeichnet werden.

Genau zwei Jahre nach Vertragsschluss, also Anfang 2019, sollen die ersten beiden „Heron TP“ ausgeliefert werden. Sie tragen elektro-optische Sensoren im visuellen und infraroten Spektralbereich sowie Radarsensoren für die Erkennung bewegter Ziele. Die nach derzeitigem Stand drei weiteren Drohnen würden innerhalb von weiteren neun Monaten bereitgestellt. Diese könnten dann mit Bomben und Raketen ausgerüstet sein, denn Airbus soll „27 Monate nach Vertragsunterzeichnung“ für die Bewaffnungsfähigkeit garantieren.

Auch Übungsflüge in Israel?

Die Drohnen werden nach ihrer Fertigstellung nicht nach Deutschland überführt. Das Verteidigungsministerium bestätigt, dass sowohl die Stationierung als auch der „Grundbetrieb“ der „Heron TP“ in Israel erfolgt. Auch die Ausbildung der deutschen Besatzungen soll in Israel vorgenommen werden. Hierzu gehören vermutlich auch regelmäßige Übungsflüge, die von den Drohnenpiloten zum Erhalt ihrer Fluglizenz gefordert werden.

Von Israel aus würden die Drohnen in Einsatzgebiete der Bundeswehr verlegt. Die „technisch-logistische Betreuung“ wird dabei ebenfalls von Airbus übernommen. Der Konzern ist überdies zuständig für die Bereitstellung der Anlagen zur Steuerung der Drohne sowie zur Datenübermittlung. Hierzu gehören breitbandige Satellitenverbindungen, mobile Relaisstationen sowie Bodenstationen zur Auswertung der Daten. Offen ist, ob bei Einsätzen oder Übungsflügen auch ortsfeste Relaisstationen in Israel genutzt werden.

Nach den neuen Plänen betreibt Airbus bald mindestens 13 Drohnen für die Bundeswehr. Für den Einsatz in Afghanistan verfügt Airbus schon jetzt über fünf Drohnen des Typs „Heron 1“, von denen zwei als Reserve vorgehalten werden. Weitere drei Exemplare soll Airbus für den Einsatz in Mali beschaffen. Wie in Afghanistan ist Airbus in Mali für die Ausstattung der Drohnen, Instandsetzungsmaßnahmen und die Schulung der Piloten verantwortlich. Ob der Konzern die „Heron 1“ in Mali auch startet und landet, ist nicht berichtet. Auf dem afghanischen Flugplatz Masar-e Scharif übernimmt die Bundeswehr das Cockpit von den Airbus-Technikern erst in einer Höhe von 1.000 Fuß.

Konkurrent klagt bei Vergabekammer des Bundes

Die genauen Gesamtkosten für die fünf Drohnen nebst erforderlichen Anlagen am Boden sind noch unbekannt, bislang ist die Rede von 600 Millionen Euro. Trotz der Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ hat Airbus noch kein verbindliches Angebot vorgelegt, die Bundeswehr konnte deshalb noch keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vornehmen.

Das Verfahren wird insbesondere von der Luftwaffe heftig kritisiert. Dort wird die neue Version der US-amerikanischen „Predator“ bevorzugt. Auch deren Hersteller General Atomics will sich mit einer Vergabe ohne Ausschreibung nicht abfinden und lässt die Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ deshalb vor der Vergabekammer des Bundes überprüfen.

Die Auswahl der „Heron TP“ begründet das Verteidigungsministerium mit einer „gesamtplanerischen Betrachtung“, wonach die israelische Drohne unter anderem schneller verfügbar sei. Außerdem soll Airbus befähigt werden, weitere Erfahrung in der Entwicklung und im Betrieb von Drohnen zu sammeln. Der Konzern führt ein Konsortium von Firmen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, das bis 2025 eine bewaffnungsfähige „Eurodrohne“ realisieren könnte. Dieses Jahr hat das Verteidigungsministerium hierzu eine erste Vorstudie beauftragt.

23 Ergänzungen

  1. Die Entscheidung für den Kauf von Wirkmitteln aus israelischer Produktion ist ein Beitrag, um den weit verbreiteten Boykott von Lebensmitteln aus Israel durch deutsche Konsumenten zu kompensieren. Eine Verrechnung mit von Deutschland an Israel bereits gelieferten, aber nicht bezahlten U-Booten wurde nicht in Erwägung gezogen.

    1. Definieren Sie „weit verbreitet“. De facto tun dies nur einige wenige (zum Glück) und es gibt keinen Grund, den Drohnenkauf in einen Zusammenhang zu setzen. Die USA wollen ihre Technologie nicht preisgeben und andere Anbieter für Drohnen dieser Größe gibt es nicht.

      1. Selbstverständlich gibt es einen Grund, den Drohnenkauf in Zusammenhang mit einem Israel-Boykott zu setzen. Als Käufer steht es mir frei, wen ich mit meinem Geld fördern möchte – und wen eben nicht. Mein Konsumverhalten ist im Vergleich zu einer Stimmabgabe bei einer Wahl um ein vielfaches direkter, wirksamer, und viel flexibler.
        Es missfällt mir, wie die israeliche Administration ihre eigenen Drohnen einsetzt. Daher habe ich mich entschlossen, die israelische Wirtschaft zu boykottieren. So einfach ist das.
        Das gefällt ihnen nicht? Macht nichts, mir umso mehr. Alles klar?

        1. Ja: Sie gehören glücklicherweise einer kleinen Minderheit an, deren Ansichten in Deutschland kaum mehrheitsfähig sind. Der nicht vorhandene Zusammenhang (und das lies sich aus dem Text heraus problemlos ersehen), liegt darin begründet, dass der User „Embellissuer“ argwöhnte, der entgangene Verkauf von Lebensmitteln aus israelischer Produktion sollte mit dem Drohnenkauf kompensiert werden. Israel ist neben den USA der einzige Anbieter von Drohnen dieser Größe und US-Systeme sind zu unsicher.

  2. Wir nehmen mal zur Kenntnis, dass diese Figuren glauben auch 2019 noch Terrorkrieg gegen Wehrlose veranstalten zu dürfen.

      1. Relativ gesehen sind diese Typen so was wie marodierende Mörderbanden des Mittelalters. So bewegen sie sich militärisch wie die letzten Luschen. Selbstverständlich kann man, so man überhaupt will, diesen Krieg sofort beenden. Natürlich hätten die keinerlei Chance gegen echte Militärs. Auch Assads „Soldaten“ sind im oft Prinzip nichts anderes. Siehe „Hisbollah“, seit Jahrzehnten Untergrundkämpfer gegen Israel. Assads Truppen wären in der Lage diese lahmen vergrößerten Modellflugzeuge in mittleren oder niedrigen Flughöhen mühelos vom Himmel zu blasen.

        Nebenbei existieren die Terrororganisationen nur, weil ein paar Scheichs und UNSER Westen einschließlich der Türkei sie militärisch ausrüsten und versorgten, finanzieren und medizinisch versorgen. Mal sehen, was passiert, wenn die Türkei aus der Koaliation der Billigen (und Verblödeten) ausschert. Ohne (auch UNSER) Geld hätten diese Terrorbanden sich längst in alle 4 Himmelsrichtungen zerstreut. Die Kämpfen für keinen „Glauben“, ein großer Teil kennt höchstens Islam für Dummies, die kämpfen für Geld. Die Riesenschweinerei ist ja, dass dadurch der Islam (von dem ich soviel wie von JEDER „Religion“ halten würde) auch noch zusätzlich in Misskredit gebracht wird.

  3. Die Anschaffung neuer Drohnen aus Israel berücksichtigt die aktuelle Gefahr eines amerikanischen Präsidenten, der die NATO-Mitgliedschaft aufkündigt und Ramstein als US-Territorium vereinnahmen wird.

    Den Kampf um Büchel wird die Bundeswehr zu allererst verlieren. Nach zehn Tagen sind die eingelagerten Wasservorräte der Bevölkerung aufgebraucht, von da an beginnt die große Scheißerei. Linke und Rechte schlagen sich jetzt gegenseitig die Köpfe ein, solange sie es noch können. Das Amt für Verfassungsschutz wurde unbemerkt vom türkischen MIT übernommen. Die Polen haben Berlin besetzt, die Ungarn nahmen München im Galopp.

    Eine Million Deutsche (die Mitte der früheren Gesellschaft) fliehen über den Rhein nach Frankreich – täglich, aber nur drei Tage lang. Mehr waren es nicht mehr.

    Frau vdLayen fängt im Bunker an zu überlegen, ob die ersten Muster-Drohnen aus Israel vielleicht auch ohne Musterzulassung zum Einsatz kommen könnten – merkt ja doch keiner. Doch einmal gestartet fliegen die Drohnen alle zurück nach Israel, und landen dort friedlich.

    1. > Den Kampf um Büchel wird die Bundeswehr zu allererst verlieren.

      Der Kampf um Büchel war erwartet worden. Deshalb wurden während der Modernisierung des Standorts die atomaren Sprengköpfe unbemerkt gegen Attrappen ausgetauscht.

      Goldfinger Trump hat die Originale als persönliche Reserve in den Löchern seines schottischen Golfplatzes installiert.

  4. „übernimmt die Bundeswehr das Cockpit von den Airbus-Technikern *erst* in einer Höhe von 1.000 Fuß“ (Hervorhebung hinzugefügt)
    „erst“ ist eine Untertreibung.
    333m/1000 ft ist eigentlich recht tief, auch wenn es für Laien hoch klingen mag. Jedes halbwegs normale (~1.5-2.5m Spannweite) (Elektro-)Modellflugzeug hat man in < 1 min in 300m Höhe. Sogar Modell-Segelflugzeuge (Youtube-Suche z.B. nach "F3B Contest") bekommt an mit einem Windenstart in ~10s in die Gegend von 200m.

  5. Sind die Leser von netzpolitik.org Verschwörungstheoretiker und / oder Israelhasser? Oder einfach nur bekloppt?

    1. Ich kann Dir da weiterhelfen. Wir brauchen mehr Drohnen, um Menschen zu verfolgen und zu töten, das dient der inneren Sicherheit und ist vollkommen legal.

      Gerichte mit Straftätern zu belasten würde nur hohe Kosten verursachen. Stellen Sie sich vor die müssen alle extra eingeflogen werden nach Den Haag. Die Drohne rentiert sich einfach schneller. Licht aus fertig. Keine Transportkosten, Verpflegungskosten und Demokratisches Geschwätz mit Verurteilung. Wir lieben die Sicherheit und die Menschlichkeit. Ihre Misere. Ihre NATO-Staaten.

      1. Da man in Rakka leider keine Festnahmen durchführen kann, bleiben nur Drohnen oder konventionelle Luftangriffe, die in jedem Krieg legal sind. Das IKRK hat bereits fesgestellt, dass Drohnenangriffe auf Terroristen genauso legal sind, wie Bobmenangriffe auf Kasernen im Kriegsfall.

        1. Terroristen sind keine Kombattanten und daher ein Problem der zivilen Justiz.

          Bloß weil der brennende Bush denen 2001 den Krieg erklärt hat muß man das weder richtig finden noch mitmachen. Und das Internationale Kommittee des Roten Kreuzes ist für solche Streitfragen des internationalen Rechts ja wohl kaum berufen.

          Berufen wäre der Internationale Gerichtshof, aber den würden die US-Marines ja einnehmen, wenn er was falsches sagen würde. :)

          1. Wie gesagt, die zivile Justiz kann sich gegenüber einer Armee wie dem IS nicht durchsetzen. Das IKRK hat deswegen definiert, dass Luftschläge gegen derartige Ziele nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen.

          2. Das immer wieder (unbelegt) zu behaupten, macht es nicht wahrer.

            Das IKRK hat mitnichten festgestellt, dass solche Luftschläge nicht völkerrechtswidrig seien. Im Gegenteil, siehe: https://www.icrc.org/en/international-review/article/pandoras-box-drone-strikes-under-jus-ad-bellum-jus-bello-and und https://www.icrc.org/en/download/file/13741/irrc-886-casey-maslen.pdf
            Ich kopiere gern erneut (aus dem Kapitel „Drones and jus ad bellum“ im pdf):
            „In any event, it would also appear, based on Article 51 of the UN Charter, that the use of an armed drone by a state against another or in another’s territory purporting to be in self-defence must at least be immediately reported to the Security Council if it is to be lawful. This is not known to have happened yet.“ (Seite 605)

        2. Verzeihung, das IKRK hat das mitnichten festgestellt, im Gegenteil, siehe: https://www.icrc.org/en/international-review/article/pandoras-box-drone-strikes-under-jus-ad-bellum-jus-bello-and und https://www.icrc.org/en/download/file/13741/irrc-886-casey-maslen.pdf

          Ich kopiere gern (aus dem Kapitel „Drones and jus ad bellum“ im pdf):

          „In any event, it would also appear, based on Article 51 of the UN Charter, that the use of an armed drone by a state against another or in another’s territory purporting to be in self-defence must at least be immediately reported to the Security Council if it is to be lawful. This is not known to have happened yet.“ (Seite 605)

          Die ganze Lektüre ist empfehlenswert.

        3. Wissen Sie wie sich das anfühlt, wenn Sie ein brennendes Krankenhaus z.B. in Kundus anschauen dürfen? Wissen Sie wie es sich anfühlt wenn sie regelmäßig Newsletter von „Ärzte ohne Grenzen“ erhalten, und mal wieder auch im August 2016 ein ziviles Krankenhaus ausgebomt wurde?

          Und Sie erzählen mir etwas von Legitimation? Der Russe und der Ami haben beide Krankenhäuser bombardiert, solange bis nichts mehr übrig blieb. 30 Minuten und länger.

          Wer soll da noch ernsthaft sagen, Dronen sind notwendig? Du kannst den Kriegsverbrecher jederzeit festnehmen wenn Du es wirklich willst. Aber genau das ist der geänderte strategische Punkt, man macht es nicht mehr und verlässt sich auf Ortung. Hat das eigentliche Zielobjekt aber nicht das Smartphone in der Hand ist das ganz böse, wenn sich im Radius Frauen, Kinder usw. aufhalten. Ok man sagte mal in einer Vernehmung „Gras muss man schneiden….“

          Das ist doch vollkommen widerlich. Dafür gibt es keine Legitimation, das sind selbige Kriegsverbrechen, die somit beide Seiten ziehen. Das ist weder intelligent, noch vernunftbegabt noch irgendwas, was uns aus dem ganzen Schlamassel wieder rausholt.

    2. Ich kann für mich selbst sprechen:
      – Verschwörungstheoretiker ja. Wobei mich nur real existierende Verschwörungen interessieren.
      – Israelhasser nein.
      – bekloppt: gewiss nicht bekloppter als jemand, der „zu seiner eigenen Sicherheit“ Überwachungsextremisten wählt, Datenkraken zujubelt und länger nicht genutzte Grundrechte auf dem Flohmarkt verscherbelt.

  6. Ach ja, da müssen die im BSI nur wieder richtig machen. In Chiasmus wurde der CBC falsch implementiert und arbeitet jetzt wie ECB. Also nur ein bischen Zeit und das wird geknackt.

    Open Source predigen und dann alles geheim halten. Klingt wie Wasser predigen undWei saufen.

    Die Innenminister sollten alle nach 4 Jahren ausgewechselt werden, sonst glauben die alles, was die Sicherheitsbehörden erzählen und werden dadurch paranoid. Das gilt sicherlich auch für etliche Mitarbeiter aus diesen Behörden.

    Mielke & Co haben sich auch nicht gehalten und wurden von aufgewachten Volk hinweg gespült. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  7. Das ist für den Kriegsgegner,Pazifisten schon eine rechtlich sehr bedrohliche und menschlich sehr bedenkliche ,beängstigende Situation,in welche sich die Bundesrepublik da hineinmanövriert.Die ganze Sache geht immer mehr dahin,sich(verdedckt) Syrien,Somalia) oder ganz unverschämt in aussenpolitische Angelgenheiten(Afghanistan,Mali) unter der Massgabe von demokratischen Hilfsleistungen einzumischen.Als globaler Krieger…
    Ich bin nicht mehr erstaunrt,eines Tages im Netz Videos zu sehen,in denen Bundeswehrdrohnen im Auftrag eines verfassten Rechststaate in fernen Ländern Menschen geziehlt töten werden…Ob das wohl so kommen wird ? Wird dann der Staatsmord gesellschaftsfähig ?? Der erste Ansatz war unter Kanther in BAd Kleine zu erkennen gewesen(Sektionsbericht)…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.