Das erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne?

Fahndungsfoto der Berliner Polizei (mit Unkenntlichmachung).
Fahndungsfoto der Berliner Polizei (mit Unkenntlichmachung).

Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Polizei haben gestern das mutmaßlich erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne veröffentlicht. Gesucht wurde ein Passant, der die polizeilichen Ermittlungen bei einem Tötungsdelikt in Charlottenburg-Wilmersdorf gefilmt hatte. Vor einem Monat war dabei ein 43jähriger in seinem Fahrzeug sitzend von einem Sprengsatz getötet worden.

Der Gesuchte hatte das polizeiliche Geschehen anschließend vom Dach eines Hauses gefilmt und wurde dabei von einem polizeilichen Multicopter entdeckt und aufgezeichnet. Der Betroffene wurde schließlich als Zeuge gesucht und hat sich wenige Stunden später bei der Polizei gemeldet. Er gab an, sich lediglich ein Bild von dem Geschehen gemacht zu haben. Sein Foto nahm die Polizei mittlerweile vom Netz. Ob der Mann als Mittäter verdächtig ist, wollte die Polizei zunächst nicht bestätigen.

Nutzung durch Mordkommission oder der Verkehrspolizei

Die 2009 vom „Kompetenzzentrum Kriminaltechnik“ im Landeskriminalamt beschaffte Drohne wird gewöhnlich nur von der Mordkommission oder der Verkehrspolizei genutzt. Das als „Unmanned Aircraft System der Polizei“ (UAS-Pol) bezeichnete Fluggerät wird dabei zur Fertigung von Luftbildaufnahmen als „ermittlungsunterstützende Technik“ eingesetzt. Die Polizei will auf diese Weise ihre Dokumentation von Tat- und Ereignisorten verbessern.

Die damals für 45.000 Euro von der Firma AirRobot GmbH beschaffte Drohne darf zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr aufsteigen. Einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zufolge war das System bis 2014 beinahe ausschließlich nach Verkehrsunfällen, Tötungsdelikten, Schusswechseln, Entführungen, bei Übungen oder zur Vorbereitung von Großereignissen in der Luft. In einem Fall wurde eine Hanfplantage von oben dokumentiert. Mehrmals wurde das Gerät öffentlich vorgeführt, ein anderes Mal filmte die Drohne zur Dokumentation einer Sprengung. Mindestens einmal havarierte das UAS-Pol während des Einsatzes und wurde beim Absturz beschädigt.

Die Drohne der Firma AirRobot bei der Berliner Polizei.
Die Drohne der Firma AirRobot bei der Berliner Polizei.

Versammlungen oder Demonstrationen werden in Berlin nicht aus der Luft gefilmt. In den ebenfalls 2009 erlassenen „Internen Durchführungsbestimmungen für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14“ ist festgelegt, dass keine Menschenansammlungen überflogen oder Personen „direkt angeflogen werden“.

Drohnen sollen „Lücke“ zwischen Polizeihubschrauber und CCTV schließen

Damit unterscheidet sich die Berliner Praxis etwa von Sachsen, wo Drohnen bereits mehrfach zur Überwachung von Demonstrationen oder Fußballspielen zum Einsatz kamen. Sachsen war 2008 das erste Bundesland das Multikopter für die Polizei beschaffte. Damit würde laut dem damaligen Innenminister eine „Lücke“ zwischen den „Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden“ geschlossen. Die Ankündigung, die sächsischen Drohnen auch zur beweissicheren Dokumentation von Straftaten zu nutzen, wurde bislang nicht umgesetzt.

Laut dem Berliner Senat wird das UAS-Pol nicht zu Observationszwecken eingesetzt. Das scheint glaubhaft, denn das laut surrende Gerät würde von den Verfolgten leicht bemerkt. Vor zwei Jahren waren 13 „tarifbeschäftigte Fotografen“ für die Führung des UAS-Pol ausgebildet. Die Einweisung erfolgte vom Hersteller, zu den Trainings gehörte auch das Fliegen „unter Windbedingungen mit Videosicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung“. Allerdings ist das Fliegen ohne Sichtkontakt in Deutschland nicht erlaubt. Das gilt auch für die Polizei.

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8 Ergänzungen

  1. …. Drohnen gibt es schon etwas länger.
    Im übrigen werden Drohnen nur noch bedingt ferngesteuert
    und sind in der Lage auch völlig autonom zu fliegen.
    Eher die Regal als die Ausnahme bei richtigen UAVs.
    … die Steuerung einer Drohne ist sowieso ehr relativ.

  2. Hm, darf ich denn als Privatfrau auch als „Detektivin“ tätig werden und mit der Drohne Aufnahmen machen? Ich frag nur deshalb, weil es gibt ja den NAVIGATOR und die TARANTULLA beim Straßenverkauf zu kaufen. Ich könnte damit Luftaufnahmen machen und die Polizei aktiv unterstützen.
    Ich benötige keine Ausbildung um mich Detektivin zu nennen und ich benötige keinen Pilotenschein für die Drohne. Ich muss nur über 14 Jahre alt sein, das bin ich. TKKG habe ich als Kind gelesen und Emil und die Detektive auch. Bin ich nun berechtigt auch Fahndungsfotos auf Facebook zu verbreiten?
    Rein technisch könnte ich das alles machen.
    Lieben Gruß SUSI

    1. Ich glaube es ist lieber gesehen, wenn Du dich devot und pfeilförmig in den Staub oder Matsch wirfst und so der überfliegenden Polizei den rechten Weg weist. Nicht daß Du versehentlich etwas filmst, was niemand sehen sollte.
      Deine Ausbildung ist allerdings beeindruckend. Emil hatte ich auch. Sonst aber nur Digedags und Timur und seinen Trupp.:-)

    2. Susi, du darfst Aufnahmen für den privaten Gebrauch mittels einer Kamera machen, du darfst sie aber nicht veröffentlichen!
      Eine Veröffentlichung ist auch dann schon gegeben, sobald du diese Aufnahmen in andere Hände gibst, wie z.B. der Polizei … also nix mit Facebook, wenn sich einer der Ungefragten auf dem Bild/Video davon angegriffen fühlt, dann kann das schnell teuer Geld kosten!
      Ferner darf man im öffentlichen Raum mit Drohnen nicht einfach so „herum Fliegen“ … wegen der Verkehrsgefährdung durch eine unkontrollierbare Drohne z.B. (deswegen ja auch das Sichtdingens) … auch ist das Filmen von fremden, Privaten Grundstücken ohne Genehmigung schlicht verboten, auch für private Zwecke!
      Auch wenn du dein eigenes Grundstück überwachst und einen Teil des Nachbargrundstücks mit erfasst, tust du gut daran, eine SCHRIFTLICHE Erlaubnis dafür einzuholen!
      … wer weiß was du da alles mit Filmst!
      … z.B. die Nachbarn/-in beim Sonnenbaden beobachten … naggisch!

      1. Kleiner Nachtrag, Susi … hier ein Szenario:
        Du filmst mit deiner Kamera im öffentlichen Raum ein Straßenrennen von zwei Rowdys, der eine Baut eine Unfall und tötet eine Passantin …
        Du veröffentlichst diese Aufnahmen … ihr beide kommt vor Gericht!
        Die beiden Rowdys bekommen eine Bewährungsstrafe plus Sozialstunden und du?
        Du wanderst wegen Urheberrechtsverletzung in den Knast!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.