Damit die Drohne nicht in Nachbars Garten landet: Plakettenpflicht und „Drohnenführerschein“

Kleine Drohnen finden zunehmend Verbreitung und sollen nun rechtlichen Regelungen unterfallen. Aber sind die konkreten Vorschläge von Verkehrsminister Alexander Dobrindt eigentlich sinnvoll im aufziehenden Drohnenzeitalter? Und was ist mit dem „Drohnenführerschein“ gemeint?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat einen Entwurf für eine Verordnung (pdf) vorgelegt, die den Einsatz von Drohnen regeln soll.

Immer mehr Menschen kaufen sich Drohnen, meist in der Kategorie „Erwachsenenspielzeug“. Die Fluggeräte kleinerer Bauart sind mehr als nur Verkaufsschlager und Spielzeuge oder „Lichtschalter“. Sie fliegen Jahr für Jahr ausdauernder, schneller und beweglicher, manchmal auch schon selbst-navigierend. Sogar Quadcopter mit Gedanken zu steuern, wurde bereits experimentell gezeigt. Tendenziell werden die Drohnen immer leichter und auch leichter zu fliegen.

Es sind aber nicht die ersten und einzigen Objekte, die durch die Lüfte fliegen, denn andere Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge gibt es ja bereits seit Jahrzehnten. Für diese Fluggeräte ist die heutige Rechtslage in Deutschland an ihrer Luftfahrzeugkategorie orientiert, die sich von Dobrindts neuen Vorschlägen unterscheiden. (Ähnliches gilt für Österreich durch die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (pdf).)

Im Kontext des Modellfliegerbaus gibt es seit Jahrzehnten gesetzliche Regelungen für den Betrieb von (leichten) ferngesteuerten Flugzeugen, die ohne eine Kennzeichnungspflicht auskommen. Bestimmte Drohnenpiloten sollen in Zukunft ihre Gefährte aber mit Namen und Adresse kennzeichnen. Das plant Bundesverkehrsminister Dobrindt in den neuen Vorschriften für die Nutzung von kleinen Drohnen. Dazu gehört eine einfachen Kennzeichnungspflicht, sofern die Drohne mehr als 250 Gramm Gewicht hat. Allerdings sind parallel auch EU-weite Regelungen derzeit geplant, die ebenfalls eine teilweise Registrierungspflicht vorsehen.

drohne, copter
Foto: CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/Ars Electronica.

Die Initiative Pro Modellflug hat die Verordnung von Dobrindt scharf kritisiert und wähnt das Ende des Modellflugsports nah:

Der Modellflugsport in Deutschland steht vor dem Aus. Aufgrund der zuletzt gehäuften Berichterstattung über ferngesteuerte Multikopter, in Publikumsmedien häufig als „Drohnen“ bezeichnet, sollen neue gesetzliche Bestimmungen verabschiedet werden, die den Modellflugsport in seiner Existenz bedrohen.

Angesichts dieser recht harschen Kritik lohnt sich ein näherer Blick auf die geplanten Änderungen, die in der Verordnung vorgesehen sind.

Der Drohnenführerschein als Kenntnisnachweis

Drohnen mit einem Gewicht ab fünf Kilogramm sollen in Zukunft nur mit einem „Drohnenführerschein“ operiert werden dürfen. Oberhalb dieses Gewichts ist wohl die Grenze zu einem bloßen „Erwachsenenspielzeug“ überschritten. Thorben Krüger, der langjähriger Modellflieger ist und in seiner Freizeit auch Drohnen baut, haben wir nach seiner Einschätzung zu diesem „Drohnenführerschein“ befragt:

Das Hobby des Modellflugs wird traditionell im Kontext von an Modellflugplätzen angeschlossenen Vereinen ausgeübt, die im eigenen Interesse oft eine ausreichende freiwillige Selbstkontrolle bezüglich lokalen luftfahrtrechtlichen Gegebenheiten anbieten. Da allerdings der Erwerb und Betrieb von Drohnen heutzutage ohne Vorkenntnisse von Laien bewerkstelligt werden kann, fehlt im Zweifelsfall eine rechtliche Einweisung. Der Gesetzgeber plant dieser Diskrepanz mit einem einfachen Kenntnisnachweis zu begegnen, der für den Betrieb von Drohnen ab fünf Kilogramm Abflugmasse vorgeschrieben sein soll. Dieser Kenntnisnachweis scheint in seinen Voraussetzungen beispielsweise dem Sportbootführerschein nicht unähnlich.

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Thorben Krüger.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) fordert allerdings aktuell einen Drohnenführerschein für alle, den die Verordnung von Dobrindt aber gerade nicht vorsieht. Was mit dem darin vorgesehenen „Drohnenführerschein“ gemeint ist, hat nämlich mit einem Führerschein im landläufigen Sinne wenig zu tun. Es ist nur ein einfacher Kenntnisnachweis, vergleichbar mit einem Angelschein. Dobrindts Verordnung sieht vor, dass etwa auch Modellflugvereine ihn ausstellen können. Vorgeschrieben ist er auch nur für Fluggeräte ab fünf Kilogramm, also bei recht großen Flugrobotern.

Die DFS fordert aber diesen Kenntnisnachweis bereits ab einer Abflugmasse von 250 Gramm. Dazu sollen technische Sperrvorrichtungen eingeführt werden, die den Start einer Drohne unterbinden können, falls nicht über das Mobilfunknetz eine Startfreigabe bei der Flugsicherung eingeholt worden ist.

Krüger kritisiert diese Ideen der DFS für einen „Drohnenführerschein für alle“ und Sperrvorrichtungen als unrealistisch und als Überwachungsalptraum:

DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle ist offensichtlich nicht klar, dass sich eine derartige Forderung nicht ohne flächendeckende Importverbote, angefangen bei Drohnenbausätzen bis hin zu generischen Komponenten wie Beschleunigungs- und Inertialsensoren durchsetzen ließe. Solche Sensoren sind heutzutage in jedem Smartphone verbaut.

Dass es zu einer Art „Drohnenrevolution“ kommen konnte, bedurfte vor allem eines Machbarkeitsbeweises in der Regelungstechnik. Dieses Wissen ist längst demokratisiert. Die feuchten Überwachungsträume des Herrn Scheurle benötigten für eine bloß ansatzweise Realisierung eines ausgewachsenen Überwachungsstaats.

Neben der Tatsache, dass jedes moderne Smartphone bereits alle Sensoren verbaut hat, die eine kleine Drohne braucht, sind auch die Motoren technisch sehr einfach und damit nicht realistisch mit Verkaufsbeschränkungen zu versehen.

Wir wollten von Krüger außerdem wissen, worin liegt der Sinn, gerade in dem Bereich zwischen fünf Kilogramm und den sehr großen Kleindrohnen (bis 25 Kilogramm) einen Führerschein einzuführen:

Es ist deutlich kritischer, wenn ein Fünfzehn-Kilogramm-Multikopter auf eine Hauptstraße stürzt im Vergleich zu einem Fünf-Kilo-Copter. Luftfahrtrechtlich interessiert hauptsächlich die Masse und somit die kinetische Energie von den Dingen, die da rumfliegen.

Die 25-Kilo-Grenze kommt auch aus dem Modellflug. Ab 25 Kilogramm muss man sein Flugmodell luftfahrttechnisch „abnehmen“ lassen und Expertise nachweisen. Es passiert aber nur selten, dass sich jemand auf diese Odyssee begibt, zumal jedesmal eine Aufstiegserlaubnis gefordert ist, wenn man das Ding fliegen möchte. Daher achten in der Regel auch ambitioniertere Hobbyisten auf das Einhalten dieser Obergrenze.

Keine Erlaubnispflicht mehr, aber Plaketten

Die Verordnung sieht für Drohnen und Modellflugzeuge bis fünf Kilogramm vor, dass sie erlaubnisfrei geflogen werden dürfen. Krüger erklärt:

Die generelle Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen – also Modellflugzeuge und Drohnen – unter fünf Kilogramm Gewicht soll entfallen. An ihre Stelle tritt im Gegenzug die Pflicht, mittels geeigneten feuerfesten Plaketten alle unbemannten Luftfahrtsysteme mit Name und Adresse des Besitzers zu kennzeichnen. Ähnliches ist bei Flugmodellen jenseits der Fünf-Kilo-Abflugmasse bereits seit Jahren vorgeschrieben.

Diese „feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift“ kann in Eigenregie erstellt werden und ist vergleichbar mit der bestehenden Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab fünf Kilogramm. Allerdings soll die Regelung bereits ab einem Gewicht ab 250 Gramm gelten. Kontrollstrukturen sind dafür zwar nicht vorgesehen, das Nichtanbringen einer Kennzeichnung ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit.

Zwar soll zukünftig erlaubnisfrei geflogen werden dürfen, allerdings muss man sich an Luftraumbeschränkungen und einige Ausnahmen halten. Dazu gehören beispielsweise Flugbeschränkungen nahe der Autobahnen. Über Menschenmengen, bei Flughäfen und weiteren besonders geregelten Orten sollen Drohnenflüge verboten sein, um beispielweise Kollisionen zu vermeiden. Bei bestimmten Anlässen, wie etwa dem Besuch von Barack Obama vor wenigen Tagen in Berlin, können zusätzliche temporäre Drohnenflugverbote ausgesprochen werden.

Über Wohngrundstücken fliegen

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„Drohnenflug oder Drohnenphotographie ist verboten.“
Foto: CC BY 2.0 via flickr/Steve Moses.

Grundsätzlich gilt: Es soll eine Maximalflughöhe von einhundert Metern nicht überschritten werden. Aber es ist zukünftig erlaubt, sowohl mit Drohnen als auch mit Modellflugzeugen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm ohne vorherige Erlaubnis des Grundstückbesitzers über seinem Gelände zu fliegen. Auch über Wohngrundstücken sind laut Dobrindts Entwurf Drohnenflüge nicht generell verboten werden, Krüger betont aber die Einschränkungen:

Drohnen dürften in Zukunft auch Wohngrundstücke überfliegen, benötigen aber die ausdrückliche Erlaubnis der Besitzer beziehungsweise Nutzer, wenn das Fluggerät entweder die Abflugmasse von 250 Gramm übersteigt oder Aufzeichnungs- oder Übertragungsequipment mit sich führt, welches geeignet ist, die Privatsphäre anderer zu verletzen.

Diese Ausnahme dürfte keine Einzelfälle betreffen, denn Aufzeichnungssysteme auf den Fluggeräten, die potentiell die Privatsphäre von Menschen verletzen könnten, werden immer häufiger. Drohnenpiloten können aber ansonsten über bewohntem Gebiet fliegen.

Die derzeit bestehenden Regelungen für Modellflieger erläutert Krüger:

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Modellflugzeug.
CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/Manuel Scheikl.

Für den Betrieb von ferngesteuerten Flugzeugen gilt bisher: Der Eigentümer des Geländes auf oder über dem geflogen werden soll, muss den Modellflugbetrieb erlauben. Dies gilt allerdings „nur“ für Modellflugzeuge die unter fünf Kilogramm schwer sind, also ein mit einem Schwan oder einer großen Wildgans vergleichbares Gewicht haben. Modellflugzeuge mit einem Gewicht zwischen fünf und fünfundzwanzig Kilogramm dürfen nur auf Geländen betrieben werden, die als Modellfluggelände staatlich anerkannt werden. Der Staat sorgt dann dafür, dass in Luftfahrtkarten das Gelände entsprechend als „Modellflugplatz“ gekennzeichnet wird, und der Sicherheit der Luftfahrt ist damit Genüge getan.

Sichtkontakt zur Drohne

Krüger erklärt zusätzlich die geplanten Änderungen bei sogenannten FPV-Drohnen. FPV steht für First Person View, der Drohnenpilot steuert also aus dem Blickwinkel des Fluggeräts:

Der Verordnungsentwurf liberalisiert den Betrieb von FPV-Drohnen. Hierbei dürfen Drohnen bis 250 Grammm Abflugmasse, die nicht über dreißig Meter über Grund geflogen werden, mittels Videobrille ferngesteuert werden, auch wenn sie sich außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten befinden. Für FPV-Drohnen ab 250 Gramm ist allerdings ein „Spotter“ vorgeschrieben, also eine Person, die ständig Sichtkontakt zur Drohne hält und den Piloten auf Gefahren und Luftraumsituationen aufmerksam machen kann.

Auch hier will also der Gesetzgeber nach Gewichtsklassen unterscheiden.

Ob nun die FPV-Drohne der Verkaufsschlager unter den Drohnen werden wird, sei mal dahingestellt. Ohne Zweifel aber werden zahlreiche, für jeden Laien bedienbare, teilweise ferngesteuerte Fluggeräte mit immer weniger finanziellem Aufwand für jedermann zu haben sein. Dass sich daraus luftfahrtrechtlicher Neuregelungsbedarf ergibt, wird mit der Verordnung schlicht Rechnung getragen. Der Vorteil ist ein einheitlicher Regelungsrahmen sowohl für klassische Modellflugzeuge als auch für Drohnen.

Vielen Dank an Thorben Krüger für die Beantwortung der Fragen!

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29 Ergänzungen

  1. Dieses Weihnachtsgeschäft wird die kleinen „Quadrokopter“ (Drohnen) unters Volk bringen.
    Die Filmaufnahmen sehen toll aus. Aber mit der Privatsphäre im trauten Heim ist es nun auch bald vorbei. Die kleinen Dinger können Nachts vor dem Fenster stehen und niemand würde es bemerken.
    Ganz toll, das Spannen kann auch mit VR Brille unterstützt werden.
    Meine Frau sagte nur: „Wir haben früher aus Einmachgummis und nem Brettchen Zwillen gebaut, das dürfte genügen.“ Tja, wenn man sie denn überhaupt bemerkt.

    Ich finde die Technik toll. Aber einen Nutzen, außer für Spanner, haben die Dinger im privaten Bereich vermutlich nicht. Aufgrund der „automatischen Stabilisierung“ ist ja nicht einmal mehr Geschicklichkeit gefragt.

    Vielleicht werde ich aber auch einfach nur zu alt. Menschen mit Privatsphäre passen nicht mehr in die Facebook Welt.

    1. Ja viel zu alt. Solange man nicht taub oder dement ist merkt man einen Hubschrauber vor dem eigenen Fenster. Ich hoffe Sie haben auch Angst, das da ein Spatz mit Gopro sitzt, das ist ähnlich wahrscheinlich.

      1. @Thomas M: „Ihre“ Mischung aus Siezen und persönlichen Anfeindungen finde ich grandios. „Sie“ sollten unbedingt eine eigene Kolummne bekommen.

        Haben „Sie“ denn auch eigene Erfahrungen oder ein fundierte Meinung zu bieten?

        Zum Thema Angst. Tatsächlich habe ich eher keine Angst. Wir haben auch keine dieser Aussenjalousien, die den Wohnraum hermetrisch versiegeln, weil ich „offenes Wohnen“ bevorzuge. Ist es draußen heller als innen, reflektieren die Scheiben. Am Abend kann man ja mal ein Plissee aufziehen oder winkt wenn ein Nachbar spazierengeht und grüßt.

        Also zurück zum Thema: Unser Nachbar hatte sich den Wunsch erfüllt, vor etwa 3 Jahren und eine kleinen ferngesteuerten Helikopter gekauft. Den hörte man nicht wenn die Fenster zu sind. Wie auch. Die Elektromotoren sind recht leise, die Dreifachverglasung sorgt für Ruhe.
        Der Spaß währte nur kurz. Hier auf dem Flachen Land kann man es manchmal nicht sehen, doch nur wenige Meter über den Dächern wehte ein kräftiges Windchen.
        Das Gerät wurde „verweht“ und landete unsanft 500 Meter entfernt neben einem Gartengrill. Zum Glück gab es keine Personenschäden.

        Die physikalischen Gefahren einfach so herunterzuspielen, die Sorgen zu „neugierigen Spannern“ die mal Schlaf-, Wohn- oder Kinder-zimmer ausspähen, alle aufs Alter und den Starrsinn zu schieben, zeugt IMHO eher nicht von Lebenserfahrung.

        Ich hab auch nichts übrig für unsere Regierung, vor allem nicht für die Niedersächsische mit ihrem Überwachungs und Regulierungswahn. Doch macht es die Total-Überwachung, durch Filmen per Quadrokopter, nicht schöner, wenn sie jetzt von jedem durchgeführt werden kann.

  2. Es ist schon interessant mit welcher Erklärung Modellflieger vehement Ihren Sport verteidigen und z.B. die geforderte Regelung des DFS bereits ab 250g einen Drohen-Führerschein einzuführen, mit Blindheit auf die vorliegenden Tatsachen und mit aller Macht abwenden wollen. Ich kann ja verstehen, das die globale Neuregulierung nicht der goldene Schnitt ist. Aber sind die Modellflieger wirklich alle blind und sehen nicht was in Schwabhausen in der Flugschneise, am Olympiaturm oder anderen Ereignissen passiert ist? Bin ich jetzt Blind oder sind das nicht alles Copter unter 5 kg gewesen von der die eigentliche Gefährdung ausgeht.

  3. Ich betreibe seit ein paar Jahren FPV Modellrennsport und muss sagen, dass die Regelungen zumindest aus der Sicht meines Hobbys sehr gut sind. Die Spotter Regelungen machen zb endlich sinn.
    Zum Kenntnisnachweis aka Führerschein: Da bin ich stark für denn ich bekomme täglich mit wie Szenenneulinge ohne die geringste Ahnung der Gesetzlichen bestimmungen mist bauen. Ein günstiger Wochenendkurs mit Prüfung würde schon genügen, so kompliziert ist das ganze nämlich nicht.
    Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs: Das Bundesverkehrsministerium hat sich die Regeln nicht aus den Fingern gesogen, sondern hat mit dem Entwurf den aktuellen Stand der europäischen bemühungen die Gesetzeslage zu Modellflug und UAVs umgesetzt. den EASA Prototype kann man hier einsehen: https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/civil-drones-rpas

    Was bleibt ist ein wenig promotion für den mMn weltbesten sport der welt. Mit hundert sachen in 3 dimensionen herumzusausen nur cm und/oder millisekunden am crash vorbei ist adrenalin pur und hat absolut nichts mit dem stereotypen des nachbarn ausspionierenden drohnenpiloten gemein. Aber schaut selbst: https://www.youtube.com/user/FieserKiller

    1. @Adam Pyschny – Ich kann dein Pro Argument verstehen und finde es sehr gut, wie du zum Thema Führerschein stehst. Ich möchte aber mal nachhaken.

      Warum geht das nicht auch virtuell in der Simulation?
      Was macht es real so viel besser?

      Ich hatte eine ähnliche, meiner Meinung übertragbare, Diskussion bereits mit Vorständen kleinerer niedersächsischer Schützenvereine. Ich hakte nach, warum das sportliche Schießen im LSB nicht mit Lasergewehren ausgetragen wird. Die Vorteile wären immens! Das Schießen wäre sportlicher. Weniger Streuung, weniger Gefahren, weniger Lärm, weniger Gesundheitsgefahren, weniger Umweltbelastung, weniger Kosten. Mehr Präzision, kostengünstigeren Wettbewerb, mehr Wettbewerb weil auch Kinder mitmachen dürften. Mehr akzeptanz von Seiten der „Pazifisten“/“Waffengegner“.

      Also – im Vergleich zu diesem Thema, wäre der „Adrenalin“ Schub also das einzige Argument oder gibt es noch andere?

      Und woher genau kommt der Adrenalinschub, was denkst du?

      Ich bin ehrlich interessiert an Erfahrungen und Meinungen dazu, was den Reiz im Unterschied zu Simulatoren oder wie beim Schießen, ungefährlichen Alternativen ausmacht.

      1. Simulation ist halt nur eine Simulation. Fliege ich regelmäßig zwecks training, aber das Gefühl ist einefach ein Anderes. Zum einen sind das meine paar hundert euro die und viele, viele Stunden bau- und Einstellungsarbeit die da fliegen und sich bei einem zu großem Fehler in staub auflösen. Dem könnte man vllt mit Geldeinsatz und Preisen im Simulator begegnen.
        Der größere Aspekt ist aber auch ganz banal ein sozialer. Ich bin in ganz europa zu race events unterwegs, man sieht immer die gleichen leute, man kennt und schätzt sich. In finalläufen wird die Aufregung zum größten Problem. Alle augen sind auf einen gerichtet, das herz pocht und die hände zittern. Und neben einem sitzen je nach rennen ncoh 3-7 andere piloten die exakt das gleiche durchleben. Man hört sie vor anspannung grunzen, fluchen oder nahc dem sieg jubeln und liegt sich nach einem guten race dann glücklich in den armen. natürlich ergiesst sich danach auch je nach leistung spott oder fame in der kleinen öffentlichkeit der szene über einen. liest sich wahrscheinlcih blöd, ich gebs ja zu, hab das gefühl vorher auch nciht gekannt aber genau das macht mMn alle kompetitiven sportarten aus. Das sind sehr tierische instinkte die da geweckt werden. es macht süchtig und sorgt dafür, dass ich heute abend wieder stundenlang in der kälte stehen und runde um runde trainieren werde.
        TL;DR: beim simulierten race menschelt es nicht so.

        1. Wirklich verständlich. Der soziale Aspekt ist dabei wirklich beachtlich, das hast du deutlich gemacht. Damit verstehe ich nun den Reiz für dich doch deutlich besser.
          Vielen Dank dafür.

  4. Bedenklich ist leider, dass bei der Diskussion immer Modellflugsport und Freizeit vermischt wird. Die eine Seite organisiert sich in Vereinsstrukturen und ist i.d.R. ober die gesetzlichen Vorgaben informiert, es passieren annähernd keine Un- oder Zwischenfälle was auch die Versicherer bestätigen. Auf der anderen Seite gibt es inzwischen viele Einsteiger (was ich begrüsse) die frei jeglichen Hintergrundwissens mit ihren Coptern Fehlverhalten an den Tag legen.
    Gesetzliche Grundlagen gibt es ausreichend vom Luftfahrt- bis zum Persönlichkeitsreicht. Eine stärkere Reglementierung führt meiner Meinung nach nicht zum Erfolg sondern nur eine stärkere Kontrolle der bisherigen Vorgaben. Die, wo bislang mit Coptern in Flughafengelände eingeflogen sind durften dass noch nie und werden es auch in Zukunft tun.
    Man sollte auch darüber nachdenken den Handel bzw. die Hersteller stärker mit einzubeziehen, z.B. mit einer besseren Informationspolitik was heute schon erlaub und was verboten ist.

    Es ist leider ein genereller Trend allem mit noch mehr Regulierungen und Einschränkungen zu begegnen als bereits seit Jahren vorhandene Regelungen anzuwenden. Die Gesetzte sind da, wenn man diese nicht anwendet (bzw vielmehr deren Einhaltung kontrolliert) dann ändern neue, schärfere Vorgaben auch nicht viel.

    1. Modellflugsport ist Freizeit, wenn man nicht gerade Profi ist. Das ist ja nicht abwertend, aber auch nichts „besseres“.

  5. @Manuel – Ich finde du hast vollkommen Recht.
    Es ist unfair diejenigen in Sippenhaft zu nehmen, die sich ernsthaft mit einem Thema leidenschaftlich auseinandersetzen und bereit sind dazu zu lernen – während andere durch Fehlverhalten provozieren.

    Du schreibst: „Eine stärkere Reglementierung führt meiner Meinung nach nicht zum Erfolg sondern nur eine stärkere Kontrolle der bisherigen Vorgaben. “

    Wie könnte das aussehen? Mit noch mehr Überwachung?
    Ist es das was wir wirklich wollen?

    1. Wie das aussehen soll?
      So wie Gesetze nun einmal kontrolliert werden: Durch die Polizei oder wegen mir das Ordnungsamt.
      Einfach mal Sonntags durch den Stadtpark und prüfen wer einen Versicherungsschutz hat.
      Warum fahren die meisten Autofahrer innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits? Weil regelmässig kontrolliert wird…
      Ganz viele Coperpiloten sind sich gar nicht darüber im klaren, dass es gesetzliche Vorgaben gibt.

  6. Das Thema „ausspionieren “ des Nachbarn hat schon eine Bart wie Methusalem.
    Den meisten nachbarn kann ich auch so über den Zaun schauen oder sehe auch vom Balkon hinein.
    Interessiert kaum einen Menschen.Spanner wird es immer geben.
    Davon mal ganz abgesehen,bin ich gar nicht scharf darauf, meine Nachbarn zu sehen.
    schon gar nicht aus der luft.

    1. Tja, vielleicht ist deine Nachbarin einfach nicht attraktiv genug oder sonnt sich nicht oben ohne im Garten ? Weil es dich nicht interessiert, brauchen darunter doch nicht alle anderen zu leiden. Die Bedingungen in deiner kleinen persönlichen Filterblase gelten eben nicht uneingeschränkt für den Rest der Bevölkerung.

      1. @Oppi – exakt.

        Themen wie Vergewaltigung sind ja auch schon alt und haben einen Bart.
        Und nur weil ich selber weder Täter noch Opfer bin …

  7. Ich wünschte, unsere Politiker würden sich
    um wichtigere Probleme kümmern.
    Aktuell wäre da noch einige zu lösen.
    In der Öffentlichkeit kommt so etwas
    aber immer wieder gut an ;-).

  8. …dann bitte aber auch endlich den Internetführerschein. Hätte den positiven Effekt, dass weniger Leute durch Onlinebetrüger aufs Glatteis geführt würden… aber natürlich wie auch beim Drohnenführerschein diskussionsbedürftig

  9. Was man noch mal auf den Punkt bringen muss, ist, dass es luftfahrtrechtlich keine Unterscheidung zwischen Modellflugzeug und Drohne (vulgo Multicopter mit Kamera) gibt. Das ist auch der Grund, weswegen die Modellflieger gegen diese Regelungen so Sturm laufen.

    Nebenbei muss man auch feststellen, dass wohl die meisten der sog. Zwischenfälle im Flugverkehr darauf zurückzuführen sind, dass sich der jeweilige Copterpilot nicht an die ohnehin schon bestehenden Regeln gehalten hat. Das wird man auch durch noch mehr oder strenge Regeln nicht erreichen.

    Es liegt also einmal mehr daran, dass der Staat sich nicht in der Lage sieht, die Einhaltung der bestehenden Regeln durchzusetzen, sondern stattdessen mit großer Medienwirksamkeit mit einem Maßnahmenkatalog auftrumpft, der aber letztlich unwirksam sein wird, wenn man eine Verbesserung der Sicherheitslage im Flugverkehr erreichen will. Denn es gibt immer Pappnasen, die sich entweder nicht informieren oder sich über alle Regeln hinwegsetzen.

    Abschließend darf man noch in Frage stellen, inwiefern die berichteten Zwischenfälle tatsächlich durch sog. Drohnen und nicht durch anderes Zeugs in der Luft verursacht wurden.

    1. Warum bzw. auf Grund welcher Kriterien sollte man zwischen Modellflugzeug und „Drohne“ luftfahrtrechtlich unterscheiden?

      1. Wenn man den diversen Meldungen Glauben schenken darf, sind es die sog. Drohnen, die die Probleme verursachen, und gegen die sich die Regulierung richten soll.

        Eine Unterscheidung wäre z. B. dadurch möglich, dass man als eigene Gruppe Multirotormodelle mit vollautomatischer 3-Achs-Fluglageregelung definiert, um sie von Modellflugzeugen und -hubschraubern abzugrenzen. (Multi=mehr als 2)

        1. Es sind nicht die Drohnen, es sind ihre Benutzer. Ein Modellflugzeug mit Autopilot einfach zu fliegen und guenstig zu kaufen haette aehnliche Benutzer und aehnliche Probleme. Teilloesungen auf Grund relativ willkuerlicher derzeitiger technischer Details sind idR nicht nachhaltig, umfassend oder sinnvoll.

          Die Regulierung richtet sich nicht „gegen“ jemanden. Es wird etwas reguliert, dass auf Grund des gegenwaertigen und absehbaren Zuwachses einer Regulierung bedarf: unbemannte Luftfahrt.

  10. Hm, im Rhein-Neckar-Zentrum Viernheim kann man die Drohnen auch kaufen.
    Die fliegen jederzeit über das Auto vom Ebert und alle schauen zu.
    Ich wäre nicht so begeistert, wenn ich auf der Landstrasse fahre und mir kommen fliegende Lichter entgegen. Hat hier schon jemand etwas auf You Tube eingestellt, damit es in den Hauptnachrichten kommt?
    Lieben Gruß
    SUSI MERCEDES
    Weinheim

  11. Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verfügt nach Informationen der ZEIT über moderneres militärisches Know-How als bisher bekannt. So setzt die Terrormiliz in der umkämpften irakischen Stadt Mossul unter anderem Roboter zur Irreführung feindlicher Kampfflugzeuge ein. Die ZEIT beruft sich auf ein internes IS-Memo aus einem Waffenlabor der Miliz in der Nähe der syrischen Stadt Aleppo. Es wurde in der nordsyrischen Stadt Manbidsch gefunden, aus der der IS im August nach fast zwei Jahren vertrieben werden konnte.

    Wie aus dem siebenseitigen Dokument ebenfalls hervorgeht arbeitete der IS bereits im Jahr 2015 an der Entwicklung von Drohnen. Mittlerweile sind tatsächlich mehrere Fälle bekannt, in denen der IS mit Sprengstoff beladene Drohnen an der Front bei Mossul eingesetzt hat. Die französische Regierung warnte Ende November erstmals davor, dass die Terrorgruppe auch bei Anschlägen in Europa Drohnen einsetzen könnte.

    http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-12/mossul-islamischer-staat-militaer-know-how-roboter/komplettansicht

    Ob sich der IS wohl zum Drohnen-Führerschein anmelden wird?

  12. Moin Leute
    Bin schon von Anfang an beim Multicopterbau dabei und Modell Bau betreibe ich schon seit 35 Jahren und habe noch keinen echten Modellbauer gefunden oder getroffen der irgendein Gesetz verletzt hat denn jeder der seine Modelle selber baut riskiert nicht sein Modell oder sich sowie andere zu schädigen und oder zu verletzen.
    Seit dem es diese fertig Produkte gibt ging es doch erst los mit dem Unfug treiben und wie schon erwähnt wurde sind Gesetze schon da nur wenn sie nicht eingehalten werden dann ist das das Problem bei den ausübenden Behörden zu suchen. Wir leben sowieso in einen Überwachungs Staat da sollte es kein Problem sein jede fertig Drohne mit einer IP Adresse zu versehen die gleich beim Kauf registriert wird.
    Die selbst gebauten Drohnen müssen dann halt nachträglich registriert werden bevor man sie fliegt und davon abgesehen wenn einer mit der Drohne Unfug machen will dann nützten auch keine Gesetze denn wer soll das kontrollieren.
    Der Staat hat sich nicht mal selber unter Kontrolle.
    Mfg

  13. kleine Korrektur bzw. Aktualisierung: der Drohnenführerschein ist schon mindestens ab 2kg Abfluggewicht Pflicht. Zudem kommt dazu, dass zur Umgehung aller aktuellen Verbote, die Landesluftfahrtämter sehr wahrscheinlich auch für leichtere Drohnen wie einen Phantom also unter 2kg entsprechende Kenntnisnachweise verlangen werden, sonst werden keine Sonderausnahmegenehmigungen erteilt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.