Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienstakten auch beim Kanzleramt geheim

Bundesverwaltungsgericht

BundesverwaltungsgerichtDas Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Akten der Geheimdienste, die im Besitz des Kanzleramts sind, nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgegeben werden müssen. Hintergrund ist die Klage eines Journalisten, der bereits in den beiden Vorinstanzen mit dem Antrag gescheitert war, Akten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst über die RAF, Terroranschläge aus dem Jahr 1977 und nachfolgende Strafverfahren einzusehen.

Zwar sind die Geheimdienste nach einer Bereichsausnahme im IFG ohnehin komplett von einer Auskunftspflicht befreit, während alle anderen Bundesbehörden den Zugang zu Informationen nur dann verwehren können, wenn ein Ausnahmetatsbestand wie die Gefährdung der inneren Sicherheit dagegen spricht.

Bisher ungeklärt war jedoch die Frage, ob dies auch auf Akten der Dienste zutrifft, die bei anderen Behörden liegen, in diesem Fall das Kanzleramt, das Aufsichtsbehörde des Bundesnachrichtendienstes ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bereichsausnahme für Geheimdienste nicht nur für die Behörden selbst, sondern auch für ihre Dokumente gilt, wenn diese beim Bundeskanzleramt liegen. Bei Akten, die etwa beim Auswärtigen Amt liegen, ist dies offenbar unklar.

Nach Argumentation des Bundes, abermals vertreten durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, könne nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass der Staatsschutz durch Bundesnachrichtendienst und Co. effektiv wahrgenommen werde. Wäre eine Beschaffung von Informationen der Geheimdienste über andere Behörden möglich, unterliefe dies den politisch gewollten Geheimhaltungsschutz im IFG.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hingegen schon seit langem die Streichung der Bereichsausnahme für Geheimdienste. Ein effektiver Schutz sensibler Informationen sei auch durch die Prüfung der Ausnahmetatbestände im IFG gegeben. Für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle müssten die Geheimdienste grundsätzlich auch gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig werden. Ohnehin ist die Bereichsausnahme international ungewöhnlich: Nach dem US-amerikanischen Freedom of Information Act etwa müssen selbst FBI und CIA regelmäßig Dokumente an Bürger und Journalisten herausgeben.

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8 Ergänzungen

  1. Richtiges Urteil. Der Aufenthaltsort von VS kann hier kein Kriterium sein. Bei aller Liebe zur Tranparenz und gehöriger Skepsis gegenüber den NDs, da kann es doch eigentlich keine zwei Meinungen zu geben. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ohne Bereichsausnahme viel mehr VS entsteht, was für IFG dann im Ergebnis keinen Unterschied macht, für den Abgeordneten und Mitarbeiter aber allemal! Stellt euch mal den NSAUA vor wenn da jede Mail VS wäre! Da brauchen wir auf parlamentarischer Ebene mehr Transparenz und Kontrolle, das IFG aber zu buffen, davon hat in dem Bereich keiner was.

    1. „Da brauchen wir auf parlamentarischer Ebene mehr Transparenz und Kontrolle…“
      Und wie soll sowas deiner Meinung nach aussehen?
      Ich gehe mit dir konform, daß es für die Geheimhaltung egal ist, wo das Geheimnis grade rumliegt.
      Es stellt sich mir aber die Frage, was aus welchem Grund überhaupt „geheim“ sein kann, vor wem das geheim sein könnte und wer warum die Entscheidungshoheit hat, zu entscheiden was wie wem gegenüber geheimzuhalten sein könnte. Daran anschließend würde sich dann noch die Frage stellen, wer das dann wie (zuverlässig) und nach welchen Kriterien kontrolliert.
      Als „Teil“ der Gesellschaft bin ich irgendwie mitverantwortlich für die Dinge, die da (und angeblich sogar in meinem Namen) getan werden. Wie kann es dann sein, daß ich, bis auf Kreuzchenmachen, keinen Einfluß darauf habe und mir eben sogar nach Belieben Informationen vorenthalten werden können, die ganz gewiss Einfluß auf meine Kreuzchenmacherei haben könnten und würden?
      Die gleichen Leute, die meinen, mir Informationen vorenthalten zu können, wollen jegliche Informationen über mich abgreifen. Ich würde sagen, daß da etwas völlig umgekehrt wird.

      1. Sind einige verschiedene Sachen die du ansprichst…
        – VS: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsstufe unter BRD ist recht aufklärungsreich über die Vorgänge.
        – Kontrolle: Vielleicht können wir mit dem anfangen was nicht geht: Geheimdienstkontrolle durch alle, jeden, überall. Das Modell PKGr, das nur durch die Exekutive nach Gutdünken unterrichtet wird, bietet zu viel Potential für Eigenleben in den NDs. Parlamentsbeteiligung nach dem Muster verpflichtender Mandatierungen wie bei Einsätzen der Bw kann im öffentlichen Plenum auch nicht funktionieren und wäre eine Überlastung. Wir müssen uns fragen, ob die NDs ein Stück aus der exekutiven Eigenverantwortung entrücken sollen, dann hätten wir eine wie auch immer geartete Parlamentsbeteiligung-light im Ergebnis. Sollen die NDs bei der exekutiven verbleiben, ich befürworte das, müssen wir dem Parlament bessere Instrumente zur Verfügung stellen, um die NDs ggf. bis auf die operative Ebene kontrollieren zu können. Das könnte ein Überaufseher mit entsprechendem Personalkörper sein oder, oder.
        Am ehesten erreichen wir Kontrolle aber über Gesetze, die eindeutig sind und legale Aktivitäten klar von illegalen trennen. Auch die NDler haben keine Lust auf Knast. Bisher können (müssen) die sich aber da das Recht zurecht biegen, weil der Gesetzgeber die Tore für Überwachung auf macht, aber nicht klar stellt wo Schluss ist, bzw. das was heute illegal ist, morgen legal sein kann. Da braucht es glasklare, dauerhafte, rechtlich belastbare Leitlinien an denen jedes Agreement gemessen werden kann. Das müsste halt mal politisch klar kommuniziert werden, dann würde vielen das Kreuzchenmachen einfacher fallen.

      2. @Jekyll, vielen Dank für deine Antwort.
        Du führst ganz vorn an, was nicht geht. In meiner Welt sollte das an der Stelle das Ausschlußkriterium für so fragwürdige bis gefährliche Dinge sein.
        Es geht hier um massivste Eingriffe, bis hin zu staatlich beauftragtem/legitimiertem Mord und anderen Spielarten der Existenzvernichtung.
        Es wäre illusorisch zu meinen, daß man Geheimdienste aus dem Geheimen herausbekommen könnte. Das wäre auch irgendwie widersprüchlich und ist der Punkt, an dem diese Diskussion regelmäßig ein Ende findet.
        Aus meiner Sicht kann es nur den Weg der Kontrolle und Verantwortlichkeit geben und es muß eine Instanz (z.B. eine tatsächlich unabhängige Saatsanwaltschaft) geben, der gegenüber es keinerlei Möglichkeit der Geheimhaltung geben darf und kann. „Kann“ dadurch, daß es nicht das Recht der Aktenvernichtung für Organisationen geben darf, die potentiell zum Rechtsbruch ermächtigt sind. „Zufälliger“ Aktenverlust müsste als maximaler Schuldnachweis gewertet werden und sowohl die Aktenvernichter, der politische Auftraggeber/Verantwortliche als auch die dadurch geschützten Täter so zur Verantwortung gezogen werden, wie es jedem anderen nach den Gesetzen auch zuteil würde. Auch ein Staatsanwalt, der vergisst, wem er verpflichtet ist, wäre der Beihilfe schuldig. Insgesamt käme man bei den derzeitigen Mechanismen wohl ganz schnell dahin, wo eine Bandenmäßigkeit nur noch schwer vom Tisch zu bekommen wäre.
        Damit würden sich Fragen der Offenlegung nach x Jahren erledigen und die verdienten Tscheckisten des Volkes durchaus bedachter an ihr Werk gehen.

    2. Warum eigentliche keine Transparenz bei Nachrichtendiensten?

      Sie arbeiten schließlich im Interesse der Bevölkerung und sind an Gesetze gebunden – zumindest im Idealfall. Also kann dieser Quatsch nur bedeuten, dass sie entweder gegen unser Interesse oder gegen unsere Gesetze handeln – oder beides. Ein Schelm, wer…. ach, egal…

      1. Der „Quatsch“ ist leider komplizierter als die „Geheimdienste-abschaffen“-Fraktion gerne suggeriert.

      2. Natürlich ist es kompliziert. Aber ich behaupte mal, dass ein transparenter(er) Nachrichtendienst in der Bevölkerung deutlich akzeptierter wäre, auch oder gerade wenn er in Grauzonen handelt.

        Nur leider gibt es hier zwischen dem realistischen Vorschlag „minimale Transparenz“ und dem idealistischen Vorschlag „maximale Transparenz“ nur relativ wenig Spielraum, da es sich eben um einen Nachrichtendienst handelt. ABER: Wohlgemerkt ist eigentliche Bezeichnung Nachrichten-, nicht Geheimdienst. Ihre Aufgabe ist es Nachrichten zu sammeln und die gewonnenen Informationen den Auftragsgeber aufzubereiten. Also quasi Auftrags-Hausaufgaben. Nur dass die Dienste eben Mittel einsetzt, die andere nicht dürfen bzw können. Gar nicht mal so unähnlich dem Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.

        Insofern was spricht dagegen, aktuelle Tätigkeiten und Aufträge offenzulegen? Natürlich unter Respektierung von Daten- und Quellenschutz. Wie schon erwähnt, selbst wenn da fragwürdige Überwachungen/Operationen dabei wären – mit sinnvoller Begründung (was eigentlich immer notwendig sein sollte) glaube ich trotzdem, dass es gesellschaftlich eher akzeptiert wäre. Aber brauchen wir einen Dienst der echte geheime Operationen durchführt? Wollen wir aktiv Regime Changes, False Flag-Ops oder anderen Methoden andere Länder beeinflussen? Wir sollten uns langsam mal wieder an das erinnern, was uns von den USA unterscheidet und nicht versuchen sie zu kopieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.