Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Klagen zu NSA-Selektorenliste entscheiden

Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren.

Laut Zeit Online will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Klagen zur Herausgabe der NSA-Selektorenlisten entscheiden. Geklagt hatte zum einen die Opposition. Die Bundesregierung weigert sich, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektorenliste vorzulegen, mittels derer der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsdaten durchsucht und an die NSA weitergeleitet hat.

Zum anderen hatte auch die G-10-Kommission auf Herausgabe der Liste geklagt. Die G-10-Kommission ist für die Aufsicht und Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen zuständig. Ohne umfassende Einsicht, welche Überwachung stattfindet, lässt sich diese Aufgabe kaum wahrnehmen.

Die NSA-Selektoren sind längst nicht mehr die einzigen, die in das Interesse des NSA-Untersuchungsausschusses und der Kontrollgremien gerückt sind. Es hat sich herausgestellt, dass der BND auch im großen Stil mit eigenen Selektoren befreundete Ziele ausgespäht hat. Die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses sowie die einige Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums konnten einen Blick auf die Liste der BND-Selektoren werfen.

Da die BND-eigene Spionage nicht im Untersuchungsauftrag des Ausschusses steht, dürfen zu den BND-eigenen Selektoren jedoch keine Fragen gestellt werden. Dafür ist nun eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages nötig. Linke und Grüne wollen heute in einer Pressekonferenz einen diesbezüglichen Antrag vorstellen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. Immer schön weiter recherchieren, denn die Öffentlichkeit ist sonst zu träge und von allein erhebt sich leider niemand mehr in diesem Land! Sei es vom Sofa, aus dem neuwagen, oder sonst einem Mittel des Staates, den Bürger in sein Konsum- und Untergebenenverhalten zu zwängen!

  2. Ach, noch „in diesem Jahr“? Das geht ja flott! Hätte ich dem Bundesgrunzgesetzgericht gar nicht zugetraut.

    1. Wenn Beamte einmal in einer unkündbaren Nische ihr trockenes Plätzchen gefunden haben, dann knallen die Champangerkorken. Die müssen garnix mehr machen, höchstens 100k verdienen, zum Urlaub golfen, wichtige Reden im Ausland auf Staatskosten schwingen und ansonsten mit fetten Autos die Umwelt verpesten. Hauptsache jeden Tag Fleisch. *mampf* *grunz* *rülps* *quiek*

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.