Bundesverfassungsgericht: Regierung muss NSA-Untersuchungsausschuss keine NSA-Selektorenlisten vorlegen. (Update)

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen. Ein Rückschlag für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss.

Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Bundesregierung die Listen mit abgelehnten und deaktivierten NSA-Selektoren, die vom BND verwendet wurden, nicht herausgeben muss. Das berichtet vorab tagesschau.de. Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.

Die Argumente der Opposition

Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten. Die wichtigsten Argumente im Überblick:

  • Die USA dürfen die Herausgabe der Selektoren nicht verbieten: Die Bundesregierung bezog sich bei ihrer Weigerung zur Selektorenherausgabe mehrmals darauf, dass sie die Listen nicht weitergeben dürfe, da die USA dem nicht zustimmen. Die Opposition argumentiert, dass der Umgang mit Verschlusssachen aber in den Händen desjenigen Staats liegt, der sie empfängt.
  • Staatswohl nicht gefährdet: Dass die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet ist und die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendienst auf dem Spiel steht, ist eines der Standardargumente, wenn es darum geht, Dokumente zurückzuhalten. Das lässt die Opposition nicht als Generalausrede gelten.
  • Der Bundestag ist kein Außenstehender: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früher geurteilt, dass das Parlament nicht zu „Außenstehenden“ gehört, denen Informationen zum Schutz des Staatswohles vorenthalten werden können. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Dokumente durch die Abgeordneten öffentlich werden, sei gering, da der Kreis der Personen im Untersuchungsausschuss mit acht Abgeordneten und acht Stellvertretern sehr klein sei.
  • Wichtiges Beweismittel vorenthalten: Die Listen der abgelehnten und deaktivierten NSA-Selektoren sind eines der zentralen Beweismittel, um das Verhalten und die Verfehlungen des BND zu beurteilen. Damit werden Beweisbeschlüsse des Ausschussses missachtet.

Die Argumente des Bundesverfassungsgerichts

Das BVerfG ist in seinem Urteil anderer Meinung: Da die Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, müsse die Bundesregierung die Informationen nicht an den Bundestag weitergeben:

Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.

Die Informationen unterlägen nicht der alleinigen „Verfügungsbefugnis“ der Bundesregierung:

Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der Vereinigten Staaten von Amerika würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Einschätzung der Regierung erheblich beeinträchtigen.

Das BVerfG erkennt : Ein von der Regierung berufener Sonderbeauftragter kann die direkte Einsicht und die Erfüllung des Beweisbeschlusses nicht ersetzen. Aber es soll in diesem Fall reichen.

Rückschlag für Aufklärungsbemühungen

Statt den Ausschuss-Mitgliedern die Selektoren vorzulegen, berief die Regierung ebenjenen Selektorenbeauftragten, Kurt Graulich, der die Listen einsah und dem Ausschuss Bericht erstattete. An seinem Bericht gab es viel Kritik, unter anderem dass er sich in weiten Teilen der Meinung des BND anschloss und sie teilweise wortgleich in seinem Abschlussbericht übernahm.

Das BVerfG hielt Graulichs Ausführungen „soweit wie möglich konkret formuliert“. Es gebe keine direkte Notwendigkeit, einzelne Selektoren zu kennen, es betehe eher „von allgemeinem politischem Interesse“.

Das Urteil des BVerfG ist ein herber Rückschlag für die Aufklärungsarbeit im Ausschuss. Auch hier ist das BVerfG anderer Auffassung:

Für die Erfüllung des Untersuchungsauftrages […] ist die Kenntnis vom Inhalt der Selektorenlisten nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen.

Die zweite abgewiesene Klage zu den NSA-Selektoren

Die Opposition hatte nicht als einzige versucht, Einsicht in die umkämpften Selektorenlisten zu bekommen. Auch die G10-Kommission hatte sich ans BVerfG gewandt und sah ihre Kontrollrechte rechtswidrig beschnitten. Hier lehnte das Gericht ebenfalls ab, jedoch aus formalen Gründen. Es sah die Kommission nicht als oberstes Bundesorgan und demnach nicht dazu berechtigt, ein Organstreitverfahren durchzuführen.

Nicht nur die NSA-Selektoren, die der BND in seinen Systemen steuerte, waren fragwürdig. Er spionierte auch im eigenen Interesse Ziele aus, die nicht dem Auftragsprofil der Bundesregierung entsprachen. Das Parlamentarische Kontrollgremium berichtete nach Einsischtnahme durch eine Task Force, dass einige Zielen auch „bei wohlwollender Betrachtung“ ungerechtfertigt waren. Mindestens ein Deutscher sei unter den Zielen gewesen. Für einen Geheimdienst, der im Ausland aufklären soll, ein deutliches Übertreten der eigenen Befugnisse.

Wir haben die Kläger der Opposition um Stellungnahmen gebeten und werden sie an dieser Stelle nachliefern.

Update:

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss:

Es ist ein fatales Zeichen, wenige Tage nach der Wahl von Trump den Geheimdiensten NSA und BND die Privatsphäre in Europa zu überlassen. Heute ist ein schlechter Tag für Demokratie und Grundrechte. Bei den NSA-Selektoren geht es nicht um Befindlichkeiten der Opposition – im Raum steht ein potentieller Grundrechtsbruch. […]

Wenn die Kooperation der Geheimdienste mehr Schutz genießt als die demokratische Kontrolle der Regierung durch das Parlament, dann muss die Kooperation auf den Prüfstand, denn sie beschädigt die Demokratie.

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97 Ergänzungen

  1. Danke Bundespräsident Steinmeier!

    Am 15.5.2015 erklärte NSA Whistleblower Thomas Drake im Deutsche Welle Interview, dass die Vereinbarungen der rot-grünen Bundesregierung, die der damalige Kanzleramtsminister Steinmeier 2002 mit den USA aushandelte, einen Interpretationsspielraum beinhalten, der quasi die Vollmacht für einen uneingeschränkten Zugang zu Daten ermöglicht und dabei rechtliche Grenzen der Deutschen Verfassung überschreitet sowie Datenschutzgesetze der EU bricht:

    „This agreement basically gave Carte Blanche and it was really designed to provide NSA in particular, access to pretty much anything they wanted to ask the BND to collect. Because the agreement allowed interpretations that would give much wider access to information beyond any other restrictions even including german law, the german constitution or even EU privacy laws.“

    https://machtelite.wordpress.com/2015/05/02/die-hilflosesten-nsabnd-apologeten-im-uberblick-jasper-von-altenbockum/

    Im übrigen:

    „Das Weiße Haus habe zwar Bedenken geäußert, doch sei der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden. Auch sei es eine „absolute Mär“, dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.“

    http://www.zeit.de/digital/2015-08/nsa-affaere-weisse-haus-bundesregierung-selektorenliste

    1. Das wurde auch schonmal in der Anstalt thematisiert inklusive Erwähnung der Selektoren ( https://www.youtube.com/watch?v=exO_-umPSd4 ). Denn ausgehend von den Forschungsergebnissen von Foschepoth wird auch klar, warum das Verfassungsgericht so entscheiden MUSSTE.

      Denn es ist Teil unseres Rechts (NATO-Truppenstatut), dass die USA vorher der Veröffentlichung hätte zustimmen müssen, insofern wäre es umgekehrt ein Verfassungsverstoß, wenn das Gericht die Regierung dazu zwingen würde, die Selektoren zu veröffentlichen! Und deshalb musste das BVerfG (leider) so entscheiden. Formal müsste man also eher den entsprechenden Paragraph beim BVerfG anfechten, aber (imho) ohne große Erfolgsaussichten.

      1. Ja und? Wenn sie nichts dagegen haben, scheinen sie wohl zuzustimmen.

        Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden.

        1. So funktioniert aber weder unser Rechtssystem, noch die Diplomatensprache.

          Das war im Gegenteil ein sehr geschickter Schachzug von den USA. Denn damit war die Bundesregierung dazu gezwungen mit der Geheimhaltung einen Vertrauensbeweis zu liefern, um die Zusammenarbeit der Geheimdienste nicht zu gefährden. Es ist sehr naiv zu glauben, dass es hier (und allgemein in der Diplomatie) nicht um Machtspielchen geht.

          Es gab ja nur zwei mögliche Szenarien für die USA. Die Herausgabe direkt verbieten, aber dann hätte man – abgesehen vom PR-GAU auf beiden Seiten – die Machtposition unserer Regierung gestärkt. Oder eben wie geschehen, ja, „euch überlassen“, damit den Ruf gewahrt und den schwarzen Peter unserer Regierung zugeschoben, da sie genau wissen, dass dies auch nicht in deren Interesse gewesen wäre. Berücksicht man jetzt noch, dass es so oder so keine Rolle gespielt hätte, ob sie es verbieten oder nicht, da die Veröffentlichung durch Gerichte hätte erzwungen werden können, war ihr Handeln in allen Fällen die beste Option. Es ging nie darum, dass sie „nichts dagegen“ hatten oder sogar „zustimmen“ wie du es sagst, denn im Super-GAU der Veröffentlichung hätte Deutschland auf geheimdienstlicher Ebene so oder so immer die Arschkarte.

          Macht übt man am besten aus, indem man die Verantwortung für etwas auf andere übertragen kann. Oder in der Bankensprache: Man zocke nie mit seinem eigenen Geld.

          1. Paul Watzlawick: „Man kann nicht nicht kommunizieren!“

            D.h. die Bundesregierung und das BVG hat ein Interesse an der Industriespionage und der kollektiven Überwachung der Bevölkerung. Das ist wohl der Tributzoll der Kolonie.

            Prescott Bush hat übrigens Hitler finanziert, aber das ist ja bekannt… genauso wie der Spruch: no taxation without representation.

  2. Dieses Land ist so etwas von im Arsch, dass jeder nur noch schaut wo er bleibt. Ich habe für die Zukunft kein gutes Gefühlt. Die GroKo ist in Stein gemeißelt und eine alternativlose Politik ist ein Offenbarungseid. Die Demokratie wird uns nur noch vorgegaukelt und wir leben in einer Allparteien Diktatur.

    1. Ich hoffe ja insgeheim, dass die AfD Schwarz-Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün möglich macht – für die entgültige Demaskierung. gelöscht
      Mögen wir in interessanten Zeiten leben.

      1. „Schwarz-Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün“. Und was änderst sich dann. Gar nichts! Die Grünen sind doch mittlerweile konservativer wie die Union und von der SPD ist sowieso nichts zu erwarten, schon gar nicht mit dem Personal. Die paar Prozent der Linken wird gar nichts rausreißen und ich kann nur hoffen, daß die sich nicht für den Mehrheitsbeschaffer hergeben werden.

        1. Man müsste einfach mal dem Verfassungsgericht kollektiv vor die Tür kacken. Allein hält dich die örtliche Gerichtspolizei auf, wenn aber 2.000 Leute gemeinsam vor dem Eingang defäkieren, hinterlässt das ein Bild, was die Verfassungsrichter hoffentlich noch im Traum verfolgt.

  3. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Das BVerfG sagt Das aus dem Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses grundsätzlich folgende Recht auf Vorlage der NSA-Selektorenlisten ist nicht durch die Einsetzung der sachverständigen Vertrauensperson und deren gutachterliche Stellungnahme erfüllt.“ Gleichzeitig sagt das Gericht „… durch andere Verfahrensweisen so präzise, wie es ohne eine Offenlegung von Geheimnissen möglich gewesen ist, Rechnung getragen hat.“
    Das ist ein Widerspruch in sich.
    Mittlerweile kann das BverfG nicht mehr als unabhängige Instanz zur Wahrung der Verfassung gesehen werden. Ich sehe polnische Zustände kommen.

  4. „Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.“

    Das nationale Parlament hat also wegen der behaupteten Interessen der Regierung eines dritten Staates, der mit Unterstützung einer hiesigen Behörde mit großer Wahrscheinlichkeit geltendes Recht bricht, im Dunkeln zu bleiben.

    Ich bin geneigt, in die ansonsten peinlichen Souveränitätsrufe der Reichsbürger-Verwirrten einzustimmen.

  5. Mit anderen Worten, Regierung und Geheimdienste haben einen Freifahrtschein für jede Schweinerei. Geheimdemokratie!

    1. „Regierung und Geheimdienste haben einen Freifahrtschein für jede Schweinerei. Geheimdemokratie!“

      Das hat das BVerfG nicht gesagt. Sondern dass das GG den Staat u.a. zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet, u.a. Sicherheit, Freiheit etc. Und das muss gegen die Rechte des Parlaments abgewogen werden, das eine steht nicht dogmatisch über dem anderen.

  6. Wie soll man einen Auslandsgeheimdienst wirksam kontrollieren, wenn der sich jederzeit mit Verweis auf ausländische Geheimhaltungsinteressen der Kontrolle entziehen kann?

    1. „Wie soll man einen Auslandsgeheimdienst wirksam kontrollieren, wenn der sich jederzeit mit Verweis auf ausländische Geheimhaltungsinteressen der Kontrolle entziehen kann?“

      Jederzeit nicht, es muss schon konkret begründet sein, wie in diesem Fall. Umgekehrt könnte man ja auch fragen, wie soll der Auslandsgeheimdienst seine Arbeit machen, wenn er jederzeit alles offenlegen muss? Das wäre genauso übertrieben. Die Wahrheit liegt dazwischen.

      1. @gedy
        „Umgekehrt könnte man ja auch fragen, wie soll der Auslandsgeheimdienst seine Arbeit machen, wenn er jederzeit alles offenlegen muss? “
        Sie ordnen die Arbeit der Geheimdienste über den Interessen des Parlaments.und deren gewählten Vertreter.
        Das mag in der von Ihnen präferierten Diktatur so usus sein,aber in der Demokratie hat sich der Geheimdienst „immer“ und „ausnahmslos“ dem Parlament unterzuordnen,ansonsten wäre der Geheimdienst das höchste Gremium im Lande und das sind die Parameter eines totalitären Systems.
        Sie verlassen mit Ihrer Argumentation wie so oft demokratischen Grund und Boden,wenn es alterstechnisch möglich wäre,würde ich Sie einen Alt Nazi titulieren,zumindestens verhalten Sie sich wie ein Vasall des untergegangenen Unrechtssystems.

        1. @ wesendlich
          „Sie ordnen die Arbeit der Geheimdienste über den Interessen des Parlaments.und deren gewählten Vertreter.“

          Sie haben überlesen wie es weiter geht: „Das wäre genauso übertrieben. Die Wahrheit liegt dazwischen.“ Es kommt auf den Einzelfall an. Bei der Gewaltenteilung gibt es eben gelegentlich unvermeidliche Konflikte. Es gibt keine Pauschallösung, kein Dogma, nach dem das eine dem anderen generell übergeordnet wäre. Vorrang hat nur das Grundgesetz, und nicht einzelne Artikel sondern deren Gesamtheit.

          1. @gedy
            Die Geheimdienste sind ausnahmslos dem Parlament untergeordnet.Punkt.
            Alles andere bewegt sich ausserhalb der demokratischer Ordnung und trägt totalitäre Züge.

          2. @ wesendlich
            In Deutschland gibt es aber die Gewaltenteilung, deswegen ist weder das ganze Parlament noch ein Untersuchungsausschuss allmächtig, sondern an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

          3. @gedy
            „In Deutschland gibt es aber die Gewaltenteilung, deswegen ist weder das ganze Parlament noch ein Untersuchungsausschuss allmächtig, sondern an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.“
            Und deshalb argumentieren Sie, dass sich die Geheimdienste nicht an verfassungsmäßige Ordnungen halten müssen und zaubern eine Lex Geheimdienst aus dem Hut,welches die Geheimdienste ermächtigt sich über das Parlament und UA zu stellen?
            Ihr Kadavergehorsam gegenüber den Geheimdiensten,welche sich über Gesetze hinwegsetzen ist bemerkenswert und ist nur so zu deuten,“Wes Brot ich ess des Lied ich sing““

          4. @ wesendlich
            „Und deshalb argumentieren Sie, dass sich die Geheimdienste nicht an verfassungsmäßige Ordnungen halten müssen und zaubern eine Lex Geheimdienst aus dem Hut,welches die Geheimdienste ermächtigt sich über das Parlament und UA zu stellen?“

            Das würde ich nicht sagen. In diesem Fall geht es ja nur um die Selektoren. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass von nun an der BND jeglicher Kontrolle entzogen ist.

      2. Mit diesem Präzedenzfall,unterminiert das Bundesverfassungsgericht Ihre eigene Reputation und höhlt die parlamentarische Demokratie zu Gunsten krimineller Lügner und Betrüger der Geheimdienste aus ,die sich auf dieses Urteil fortan stützen können,ich weiß nicht welcher Irrsinn die Richter geritten hat,ohne erkennbare Not ,der Geheimdienstbande Tür und Tor zu öffnen ,die sich demokratischer Spielregeln nunmehr entziehen können.
        Die Gewaltenteilung ist von den Richtern zum Abschuss freigegeben worden.
        Untersuchungsausschüsse des Parlaments mutieren nun vollends zum Muster ohne Wert,wenn die Geheimdienste sich weigern können Auskünfte zu leisten,Lügen hatten bis dato schon keine Folgen für die Nachrichtenbranche,aber das die Geheimdienste sich weigern können,dem Parlament Rede und Antwort stehen zu müssen,ist ein noch größeres Desaster für den Parlamentarismus.
        Der Vorwurf „Geheimdemokratie“ steht nunmehr im Raum.
        Wo rührt diese starke Lobby für die Geheimdienste,deren Nutzen belegbar nicht vorhanden ist her`?

    2. Besatzer bleibt besatzer. Deutschland ist der 51 Stern auf der Flagge der USA. Nur der ist so klein, dass er nicht auffällt.

  7. Für mich wird immer klarer, daß sich das Bundesverfassungsgericht mittlerweile abgeschafft hat. Ob das die Klagen die EZB-„Rettungsmaßnahmen“, die Klage gegen CETA oder diese: Unter irgendeinem Vorwand wird das Merkel-konform abgewürgt. Man muß sich ja nur mal das über den Herrn Voßkuhle durchlesen[1] und sich in Erinnerung bringen, daß Merkel sich Voßkuhle als Bundespräsidenten hat vorstellen können. Auch wenn er es letztendlich abgelehnt hat, kann man sich an den Fingern abzählen, daß das nicht ohne Gegenleistung gekommen ist. Voßkuhle ist aber sicher nicht der einzige. Es gibt dort auch noch ein paar weitere Figuren, von denen böse Zungen behaupten, sie würden das Recht drehen, wie sie es bräuchten.

    Aus diesem Grund sehe ich auch für die laufenden Verfahren, z.B. zur Vorratsdatenspeicherung oder zur elektronischen Gesundheitskarte, wenig Chancen, daß diese bürgerrechtsfreundlich ausfallen werden.

    [1] http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-die-euro-zone-ist-wie-wilder-westen-fuer-die-ezb-seite-all/8069108-all.html

    1. „Aus diesem Grund sehe ich auch für die laufenden Verfahren, z.B. zur Vorratsdatenspeicherung oder zur elektronischen Gesundheitskarte, wenig Chancen, daß diese bürgerrechtsfreundlich ausfallen werden.“

      Das kommt auf die Perspektive an. Kurzfristig erscheint die Vorratsdatenspeicherung bürgerrechtsfeindlich, aber langfristig gesehen, ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vielleicht eine gute Regierungsform, in dem auch die Bürgerrechte besser geschützt werden können, als in alternativen Systemen, auch wenn die Bürgerrechte keinen automatischen Vorrang vor anderen Grundrechten haben. Eingriffe in die Bürgerrechte, die dem Erhalt der Grundordnung dienen, können also langfristig indirekt auch dem Schutz der Bürgerrechte dienen.

      1. Erstens: Bürgerrechte und Grundrechte sind für mich das gleiche. Und wenn sie es nicht sind, dann ist Datenschutz eher eine Grundrecht als ein Bürgerrecht.

        Zweitens: Grundrechte können nicht geschützt werden, indem man sie abschafft. Die ganzen bekannten Zitate erspare ich mir jetzt.

        Drittens: Mit der Drohung nicht-demokratischer Staatsformen für die Abschaffung oder für Minderung der Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit zu argumentieren, ist schlicht unlauter.

        Viertens: Grundrechte sind meiner bescheidenen Meinung nach absolut. Man kann sie nicht gegeneinander relativieren (Stichwort: kein Supergrundrecht Sicherheit)

        Fünftens: Wer noch glaubt, daß unsere „freiheitlich demokratische“ Grundordnung mit der Idee der Demokratie noch viel zu tun hat, lebt hinter dem Mond. Mindestens.

        Sechstens: Die Eingriffe in die Bürgerrechte dienen nicht zum Erhalt der Grundordnung, sondern zum Erhalt und Ausbau der aktuellen Machtordnung, siehe auch fünftens.

        1. „Grundrechte sind meiner bescheidenen Meinung nach absolut.“

          Nur die Menschenwürde ist unantastbar, die anderen Grundrechte sind einschränkbar, sagt das Grundgesetz.

          1. Die Frage ist, ob Grundrechte absolut sind, oder eingeschränkt werden dürfen, und das GG sagt, sie dürfen eingeschränkt werden, außer der Menschenwürde. Das ist nicht meine Meinung, so steht es im GG.

          2. Ich schrieb doch, Menschenwürde ist kein Grundrecht, sondern ein Oberbegriff (über Grundrechte). Dazu reicht es, sich mal die Definition von Menschenwürde anzuschauen. Welche Grundrechte sie umfaßt, ist nicht fest definiert. Sie kann also auch den Datenschutz, Schutz vor Überwachung und die informationelle Selbstbestimmung beinhalten.

          3. Ob man das Recht auf Achtung der Menschenwürde als „Grundrecht“ bezeichnet oder als „Oberbegriff“, ändert nichts daran dass das Grundgesetz sagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist, und dass die anderen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen (was ja auch unvermeidlich ist, da der Schutz des einen Grundrechts gelegentlich nicht ohne Eingriff in das andere Grundrecht möglich ist). Die Menschenwürde ist also „absolut“, die anderen Grundrechte sind es nicht, man kann nicht nur sondern muss sie sogar gegeneinander relativieren.

          4. Wie ich die Menschenwürde definiere, spielt keine Rolle, sondern was im GG entsteht. Und laut Art.1 ist die Menschenwürde unantastbar. Wenn aber die Menschenwürde der Oberbegriff für alle Grundrechte wäre, die somit alle gleichermaßen unantastbar („absolut“) wären, dann würde nicht in den folgenden Artikeln stehen, dass in diese Rechte eingegriffen werden darf.

          5. Lesen ist schon schwer, das sieht schon nach Trollverdacht aus. Ich habe nicht geschrieben, daß Menschenwürde ALLE Grundrechte umfaßt. Und daß das Grundgesetz keine klare Definition gibt, welche Grundrechte tatsächlich damit gemeint sind. Das bekommt man schon heraus, wenn man auf der ersten Ergebnisseite von Google zu dem Begriff herumklickt.

            Und mit „absolut“ ist gemeint, daß jedes Grundrecht für sich steht. Es gibt keine besseren oder schlechteren Grundrechte als andere.

          6. Die Grundrechte des GG werden als Bürgerrechte bezeichnet, weil sie nur für deutsche Staatsbürger gelten. Die Grundrechte des GG sind also keine universalen (UN) Menschenrechte (wenn auch diesen entsprechend), sondern nur nationale auf die Staatsbürger beschränkte. Allerdings mit einer Ausdehnung auch auf Ausländer bzgl. Privatsphäre und Postgeheimnis/Telekommunikation.

            Menschenwürde ist ein abstraktes Konstrukt, das nicht für sich definierbar ist, auch wenn viele glauben, das zeigen zu können. MWürde ist nichts anderes als die Summe der Grundrechte. Ohne diese ist der Begriff völlig inhaltlos und anthropozentrisch.

          7. „Und laut Art.1 ist die Menschenwürde unantastbar. Wenn aber die Menschenwürde der Oberbegriff für alle Grundrechte wäre, die somit alle gleichermaßen unantastbar („absolut“) wären, dann würde nicht in den folgenden Artikeln stehen, dass in diese Rechte eingegriffen werden darf.“
            Das ist eine rationale Rechtsauslegung, nur ist das GG eben nicht frei von Irrationalem, wie schon die Präambel beweist: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott…“ Und genau in diese irrationale Kategorie gehört auch Art.1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es ist ein quasi religiös überhöhtes Gebot, weil mit Absolutheitsanspruch. Rational kann man aber m.E. nur postulieren: Die Grundrechte sind in ihrer Summe unantastbar.

          8. @valtental
            „Die Grundrechte sind in ihrer Summe unantastbar.“

            Art.2. GG sagt z.B., dass in die Freiheit der Person eingegriffen werden darf durch Gesetze. Und Art.10 sagt das gleiche zum Fernmeldegeheimnis (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung), und Art.5 zur Rede- und Pressefreiheit, Art.8 zur Versammlungsfreiheit. Diese GG-Artikel wären also verfassungswidrig?

          9. @gedy: „Art.2. GG sagt z.B., dass in die Freiheit der Person eingegriffen werden darf durch Gesetze. …. Diese GG-Artikel wären also verfassungswidrig?“
            Die Grundrechte könnte man in ihrer SUMME als unantastbar erklären, wenn man auf das Abstraktum Menschenwürde verzichtet. D.h., dass ihr summarischer Gehalt gewahrt werden muss. Was die Möglichkeit einschließen würde, einzelne Grundrechte in Abwägung zu anderen auch teilweise einzuschränken. Aber eben nur in Abwägung zu anderen Grundrechten und dem Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Menschenwürde ist m.E: nichts anderes als der missratene Versuch die religiöse Idee einer angebl. Gottebenbildlichkeit des Menschen juristisch zu säkularisieren.

          10. @ valtental „Was die Möglichkeit einschließen würde, einzelne Grundrechte in Abwägung zu anderen auch teilweise einzuschränken. Aber eben nur in Abwägung zu anderen Grundrechten und dem Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung.“

            Und das entspricht der bisherigen Praxis in Deutschland. Auf den Begriff der Menschenwürde zu verzichten würde daran kaum etwas verbessern.

          11. Ja eben, was ja m.E. zeigt, dass dieses Verfassungskonstrukt Menschenwürde höchst fragwürdig ist. Genau wie Sie geschrieben haben: „Nur die Menschenwürde ist unantastbar, die anderen Grundrechte sind einschränkbar, sagt das Grundgesetz.“

            Was ist denn an der Menschenwürde unantastbar, wenn Grundrechte in Abwägung eingeschränkt werden können. Es müsste eben erklärt werden, was Menschenwürde über die Grundrechte, also Menschenrechte hinaus ausmachen soll… Dazu habe ich noch nicht Überzeugendes lesen können.

          12. @valtental „Was ist denn an der Menschenwürde unantastbar, wenn Grundrechte in Abwägung eingeschränkt werden können.“

            Manche Grundrechtseingriffe verletzen die Menschenwürde, und andere tun das nicht. z.B. Folter, verletzt nicht nur das Recht auf Unversehrtheit, sondern darüber hinaus die Menschenwürde. Daher ausgeschlossen, selbst dann wenn man Menschenleben damit retten könnte. Während z.B. die StVO, die schränkt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, man darf im Verkehr nicht alles machen was man will. Aber die Menschenwürde ist dadurch nicht verletzt. Oder Steuern, die verletzten das Grundrecht auf Eigentum, aber nicht die Menschenwürde.

      2. @gedy

        Wilkommen Gedy!
        Wieder hier bei NP um für die Bundesregierung gute Presse zu machen?
        Hat man Ihren Robotertüv verlängert.
        Sie haben sich bei Ihrem ins Zeug legen für die Regierung wieder in sinnentleerte Sätze hineinmanövriert,wie man es von ihnen gewohnt ist.
        Ich zitiere Gedys Best Nr. xy……
        „Eingriffe in die Bürgerrechte, die dem Erhalt der Grundordnung dienen, können also langfristig indirekt auch dem Schutz der Bürgerrechte dienen.“

        Ein echter Gedy den Sie wieder vom Stapel lassen.

        Die Quintessenz Ihres Satzes.
        Ich beschädige die Bürgerrechte und stelle eine Grundordnung her ,welches eventuell Bürgerrechte beinhaltet.

        Sagen Sie mal in welche Kaderschmiede sie gegangen sind oder noch gehen?
        Kein faschistischer Diktator hätte bei Machtergreifung Ihren Satz besser gesagt.

        1. @ wesendlich

          Bitte die Sätze nicht aus dem Kontext herausreißen. Es geht um die Frage ob alle Grundrechte bzw. Bürgerrechte unantastbar sind oder nicht.

  8. Das ist das Ende der parlamentarischen Demokratie. Geheimdienste und Steinmeier sind durch das Parlament nicht zu kontrollieren. So wie die EU-Kommission auch mit den TTIP-Verhandlungen auch Demokratie und Rechtsstaat durch Geheimverhandlungen mit Lobbyisten und private Gerichte statt ordentlicher Gerichtsbarkeit vorhatte. Interessant, wo wir die Feinde unserer Demokratie verorten dürfen.

    Zynisch dabei ist, dass ausgerechnet die US-Wahl mit Trump dazu führte, dass die EU-Kommission den Demokratieabbau und Rechtsstaatsabbau mit TTIP nun eingestellt hat. Doch wie sollen mit Geheimdienste mit unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat anfreunden? Drei Jahre wissen wir nun schon durch Snowdon, was diese Kriminellen rechtswidrig gemacht haben? Das BND-Gesetz hat es nur noch schlimmer gemacht. Sitzt etwa der Hass auf unsere Demokratie bis weit in den parlamentarischen Raum?

    1. „Das ist das Ende der parlamentarischen Demokratie.“
      Das wäre es, wenn es von nun an keine freien Wahlen mehr gäbe, oder der Bundestag die Regierung nicht mehr ernennen oder absetzen dürfte, oder keine Gesetze mehr beschließen dürfte (z.B. den BND abschaffen). Das ist parlamentarische Demokratie, und daran hat sich durch dieses Urteil nichts geändert.

        1. Das ist doch die gewünschte neue Demokratieform!
          Zu DDR Zeiten wurde eine Namensliste vorgegeben, diese Namen durfte man abwählen, mittels einer waagerechten geraden Linie … ein Hilfsmittel war das Lineal!
          Also, man wählte den Kandidaten, in dem man die nicht gewünschten durch strich!

      1. Tja, bei mir war früher noch Teil der Demokratie, dass die Repräsentanten des Souveräns die Regierung überwachen. In meinem Demokratiemodell kam früher nicht vor, dass Regierung oder Behörden sagen durften, lieber Repräsentanten, das ist hier geheim. Das geht dich nicht an, was wir als von Dir überwachte dir nicht sagen wollen. Mach dich vom Acker.

        Man hätte auch schwafeln können, dass die Diäten der Abgeordneten wesentlicher Bestandteil der Demokratie wäre, um von der Entmächtigung des Bundestages nicht durch ein Gesetz sondern durch Exekutive und Justiz abzulenken. Aber es hört sich Scheisse an.

        Regierung und Verwaltung machen sich mit der Justiz selbstständig. Selbst die Nazis hatten anfangs noch soviel Respekt vor dem Souverän, dass sie wenigstens ein Ermächtigungsgesetz machten. Aber selbst das wird heute nicht mehr gebrauch, um den Souverän auszuschalten. Ein kalter, brutaler Putsch von Exekutive und Justiz gegen den Souverän. Gruselig. Da ist Trump ja noch loyaler zur Demokratie.

        1. Selbst die umfassendste Überwachung der Regierung durch die Repräsentanten des Souveräns würde nichts nützen, wenn der Souverän bzw. seine Repräsentanten nicht die Macht hätten, die Regierung abzuwählen (z.B. wegen mangelnder Transparenz der Geheimdienste). Und diese Macht haben sie nach wie vor, auch nach diesem Urteil.

        2. Die Abwahl der Regierung ändert nichts daran, dass sich Justiz und Regierung ohne Gesetz verselbstständigt haben. Eigenermächtigung am Souverän vorbei. Ein Putsch.
          Hätte man den Türken bei dem Putschversuch auch weltfremd sagen sollen, Du kannst Dir doch beim nächsten mal ein anderes Parlament wählen? Wie weltfremd will man sich noch geben nach dieser illegalen Machtübernahme?
          Demokratie ist zu Ende in Deutschland. Das Parlament hat gegen Justiz und Exekutive nichts mehr zu sagen.

          1. Das ist nicht „genauer“ , sondern unsachlicher Unsinn. Das Bundesverfassungsgericht hat im Putsch nicht nur der Opposition, sondern dem gesamten Untersuchungsauschuss die verfassungsmäßigen Rechte ab gesprochen:
            „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. “
            Grundgesetz, Artikel 44:
            „Art 44
            (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen
            Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die
            Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
            (2) Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-, Postund
            Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.
            (3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
            (4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung
            und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.“
            Machen Sie sich mit dem Urteil und unserer Verfassung vertraut, satt hier Blödsinn zu verbieten. Es reicht, wenn Bundesverfassungsgericht und BND unsere Demokratie zersetzen. Da brauch Sie nicht mit Quatsch versuchen von dem Putsch abzulenken und der Zerstörung unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Das Thema ist viel zu ernst, als dass sie die Demokratie noch mit Ihrer dümmlichen Trollerei verhöhnen müssten. Sie sind doch alt genug, dass Sie ernst sein könnten. Aber offensichtlich macht es Ihnen Spass, unseren Staat zu verspotten

          2. Das GG hat aber nicht nur Art.44, sondern z.B. auch Art.2. Das BVerfG muss hier verschiedene Schutzgüter gegeneinander abwägen. Das Urteil als Ende der Parl. Demokratie zu bezeichnen ist m.E. zu oberflächlich. Aber natürlich Ihr gutes Recht.

          3. Ihjre Spinnereien werden immer schlimmr. Das kriminelle Spione das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit hätten, lässt tief auf Ihren Hass auf unsere Demokratie blicken. Die Hasspropagandisten werden sich aber nicht durchsetzen. Sie werden sehen, dass Sie mit ihrem Quatsch und Ihrem Hass auf unsere Demokratie vor den Baum laufen.
            Das Bundesverfassungsgericht muss mitnichten ohne Gesetz das Parlament ausschalten in einem Putsch von Justiz und Exekutive.

          4. Art.44 berechtigt den Bundestag zur Kontrolle der Exekutive mittels Untersuchungsauschuss. Aber Art.44 steht nicht über allen anderen Artikeln, sondern gilt nur im Einklang mit diesen. z.B. Art.2 verpflichtet den Staat zum Schutz von Leben und Unversehrtheit der Bürger, d.h. u.a. zur Terrorabwehr, und dem dient die Kooperation mit ausländ. Geheimdiensten. In diesem Fall muss also zwischen Art.2 und Art.44 abgewogen werden, was hat in diesem konkreten Einzelfall Vorrang, welcher potentielle Schaden wäre größer. Natürlich kann man dabei das Kontrollrecht des Parlaments, bzw. einer Parlamentsminderheit, höher bewerten, als den Schutz von Leben und Unversehrtheit. Aber man kann es auch umgekehrt abwägen, ohne das deswegen die Parlamentarische Demokratie als solche am Ende ist.

          5. @gedy
            Sie sind intellektuell unredlich. Sie behaupten, dass der Artikel 2 GG ungesetzliche Terrorabwehr legitimiere. Wir haben beim BND gesehen, das er den USA den Vorwand für den Irakkrieg mit Spinnereien von einem Agenten geliefert hat. Tatsächlich wurde nicht Terrorabwehr geliefert, sondern hunderttausende Zivilisten getötet (wie ebenso auch in Afghanistan, wo der Krieg der NATO über 100.000 Zivilisten das Leben gekostet hat und wo die USA sich auch weigerten, den regierenden Taliban die Gründe und Beweise für die Auslieferung Osamas zu liefern. Diese illegalen Auslieferungen wollten die Taliban nicht mitmachen und die NATO überfiel das Land mit „geheimen“ Kriegsgründen (und bin Laden ist angeblich später in Pakistan von Obama ermordet worden).
            Steinmeier hat illegal mit den USA Beihilfe zu Spionage für fremde Mächte vereinbart. Daten deutscher Bürger wurden illegal an Spionageorganisationen in den USA, also einer fremden Macht geliefert. Es besteht der dringende Verdacht, das mit Hilfe dieser Selektorenliste möglicherweise auch Staatsgeheimnisse ausgekundschaftet wurden. Damit wäre die Beihilfe zu Spionage fremder Mächte möglicherweise auch Landesverrat.
            Die Tätigkeit des BND, die personenbezogenen Handydaten an Spionageeinrichtungen fremder Mächte geliefert hat, hat Barack Obama dazu genutzt, um illegal tausende von Zivilisten in Pakistan und Jemen abschlachten zu lassen. Das ist kein Terrorbekämpfung sondern Massenmord.
            Kriminelle behaupten gerne allerlei Schutzbehauptungen, um sich vor Strafe für ihr illegales, kriminelles Vorgehen zu schützen. Daher ist es unerlässlich, dass Staatsanwaltschaften und Untersuchungsausschüsse umfangreiche Ermittlungsbefugnisse haben, in diesem Falle hier auch, um weitere tausende Todesopfer durch kriminellen Staatsterrorismus wie in Irak, Afghanistan, Pakistan und Jemen zu verhindern.
            Wer hier den Verdächtigen Gelegenheit gibt, die Beweise als geheim einzustufen und ihre Verbrechen zu verschleiern, beendet Demokratie und Rechtsstaat und ist Unterstützer von Massenmördern.
            Hinzukommt, dass eine tatsächliche Terrorabwehr nicht stattfindet. Der BND ist mehr der Ausweitung von Tötungen von Zivilisten beschäftigt (Irakterror von Bush, Drohnenterror von Obama) als mit der Terrorabwehr. Die Terroristen in Madrid, London, Boston, Paris konnten unbehelligt von staatlichen Organen ihre Massaker verrichten. Terrorabwehr funktioniert nicht. Nun wird diese auch noch vom Bundesverfassungsgericht geschützt: wir werden weiter viele tausend Terroropfer bekommen wegen dieser kriminellen Entartung von Behörden, die unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat böswillig vernichten.
            Gegen dies Leichenberge unserer Geheimdienste ist der Terror, den Erdogan in der Türkei gegen seine Bürger veranstaltet ein Fliegenschiss.

            Hier noch zu den Lügen der Täter, die sich durch Schutzbehauptung aus der Verantwortung stehlen wollen, weil sie sonst wegen Beihilfe zum Mord sich verantworten müssten (statt Ihrer intellektuell unredlichen Gewaltverherrlichung):
            http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-fuer-den-NSA-Ausschuss-Toeten-mit-Handydaten-und-Drohnen-geht-doch-3328596.html

          6. @ Wolfgang Ksoll
            „Sie sind intellektuell unredlich. Sie behaupten, dass der Artikel 2 GG ungesetzliche Terrorabwehr legitimiere.“

            Das würde ich nicht sagen, wäre ja bizarr. Ich glaube aber, dass Art.44 nicht zwangsläufig Vorrang vor Art.2 hat. Zumindest steht es nicht da.

          7. Von Vorrang hat ausser Ihnen auch keiner gesprochen. Ich halte es für intellektuelle unredlich, zu behaupten, das der BND Menschenleben schützen würden, wenn wir wissen, dass er den Anlass für den Irakkrieg geliefert hat und Handy-Daten für das Abschlachten von unschuldigen Zivilisten mit Drohnen durch Obama. Bei so vielen Toten ist es ekelig von Ihnen zu behaupten, die Beweise der Täter müssten geheim bleiben, weil sie Menschen schützen würden. Das ist eher eine Unterstützung von Kriminellen. Strafvereitelung im Amt. Pfui!

          8. @ Wolfgang Ksoll
            Zumindest kann ich nicht zweifelsfrei ausschließen, dass der BND bzw. die Kooperation mit ausländ. Geheimdiensten Menschenleben schützt. Man kann verschiedener Meinung sein, von wem größere Gefahr ausgeht, vom BND oder von Terroristen. Und man kann Andersdenkenden in dieser Frage natürlich Böswilligkeit unterstellen, aber hilfreich ist es nicht.

          9. Sie schreiben nur Blödsinn. Es ist bewiesen, dass der BND durch seine kriminelles Verhalten geholfen hat, hunderttausende Menschen in Irak, Afghanistan, Jemen und Pakistan brutal abzuschlachten.
            Dann zu sagen, dass man wegen Artikel 2 GG nicht ausschließen könne, dass der BND auch Menschenleben gerettet haben könnte und man deswegen keine Beweismittel erheben dürfe bei diesen Schwerverbrechebrn, ist eine unwürdige Verachtung des menschlichen Lebens und aktive Unterstützung von gesetzlosen Mörderbanden.
            Ja, es ist auch nicht auszuschließen, dass die Nazis nicht alle Juden abgeschlachtet haben. Deshalb sollte nach Ihrer Auffassung niemand in Nürnberg für die Massaker in den KZs verurteilt werden? Sie sollten sich schämen mit ihrer Verhöhnung von Menschenleben, Demokratie und Rechtsstaat.
            Es ist eine Schande für Deutschland, wie diese Mörderbanden das Recht mit Füßen treten und unsere Gesellschaftsordnung höhnisch bespucken. Sie sind eine Gefahr für den Weltfrieden und Millionen Menschenleben. Und Spinner wie Sie helfen diesen kriminellen Banden bei ihren Verbrechen.
            https://www.welt.de/politik/specials/911/article13568908/Wie-ein-BND-Informant-den-Irak-Krieg-ausloeste.html

          10. @Wolfgang Ksoll
            „Dann zu sagen, dass man wegen Artikel 2 GG nicht ausschließen könne, dass der BND auch Menschenleben gerettet haben könnte und man deswegen keine Beweismittel erheben dürfe bei diesen Schwerverbrechebrn….“

            Das BVerfG hat nicht gesagt, dass „keine Beweismittel“ erhoben werden dürfen. Es geht nur um die Selektoren.

          11. @Ksoll
            Der Blödsinn liegt ganz auf ihrer Seite. Curveball war ein Informant des BND. Soweit so richtig. Und Curveball war ein notorischer Lügner. Das haben BND und CIA dann auch noch gemerkt und vor Curveball gewarnt, schon vor der berüchtigten Rede von Colin Powell vor der UNO. Damals BAM Joschka Fischer hierzu „I’m not convinced“. Und damit endet die Verantwortung des BND an dieser Stelle.

            Aber leider war der entlarvte Lügner des BND hoch willkommen in der damaligen US-Regierung, und somit beginnt die Verantwortung für alles was folgte dort.

          12. @gedy
            „Das BVerfG hat nicht gesagt, dass „keine Beweismittel“ erhoben werden dürfen. Es geht nur um die Selektoren.“
            Sie spinnen schon wieder in Ihren freien Halluzinationen. Tatsächlich hat das BVerfG auch gesagt:
            „Dem Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses steht aber das Interesse der Regierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung entgegen. “
            Das heisst im Klartext: wenn die beschuldigten Mörder sagen, Beweiserhebung schadet meiner Aufgabenerhebung, können sie machen was sie wollen. Keine Beschränkung auf Selektorenlisten. Dann ist der Rechtsstaat zu Ende.
            Besonders beeindruckend ist, dass das BVerfG keine Beweise erhoben hat, da die Unterlagen ja geheim sind. Das BVerfG urteilt also nicht auf Basis von Beweisen nach Recht und Gesetz, sondern nach Hörensagen von Aussagen der Beschuldigten. Das ist eine völlig neue Art Recht zu erfinden. Man könnte auch mit Gauck sagen: Spinner.
            Hier wird der Bürger verhöhnt und das Recht verspottet.
            Früher nannte man die Blankofreisprüche für Nazi-Verbrecher Persilscheine.
            „Der Begriff Persilschein erfuhr insbesondere während der Entnazifizierungsphase einen Bedeutungswandel. Mutmaßliche nationalsozialistische Straftäter konnten durch Aussagen von Opfern oder ehemaligen Gegnern entlastet werden und erhielten somit einen positiven bzw. guten Leumund und genügten auf dem Meldebogen der Alliierten den Anforderungen des Entnazifizierungsgesetzes.“
            https://de.wikipedia.org/wiki/Persilschein
            Die Dienste und das Militär können mit diesen Persilscheinen nun alles machen: Töten bis zum Umfallen. Die furchtbaren Juristen decken mal wieder alles. Freisler- und Filbinger-Revival?

          13. @ Wolfgang Ksoll
            „Das heisst im Klartext: wenn die beschuldigten Mörder sagen, Beweiserhebung schadet meiner Aufgabenerhebung, können sie machen was sie wollen. Keine Beschränkung auf Selektorenlisten. “

            Die Entscheidung des BVerfG hat die Überschrift „Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten“, und im Text wird das für diesen konkreten Fall präzise begründet. Ein Persilschein läge vor, wenn das Gericht gesagt hätte, IN JEDEM FALL hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten.

          14. @eis prung
            @gedy
            „Curveball war ein Informant des BND. Soweit so richtig. Und Curveball war ein notorischer Lügner. Das haben BND und CIA dann auch noch gemerkt und vor Curveball gewarnt, schon vor der berüchtigten Rede von Colin Powell vor der UNO. Damals BAM Joschka Fischer hierzu „I’m not convinced“. Und damit endet die Verantwortung des BND an dieser Stelle.

            Aber leider war der entlarvte Lügner des BND hoch willkommen in der damaligen US-Regierung, und somit beginnt die Verantwortung für alles was folgte dort.“

            Offensichtlich haben wir hier eine wundersame Vermehrung von Geheimdienstaffinen Trolls.
            Auch wenn hier eine Kakophonie der geheimdiensthörigen Trolls angestimmt wird,werden deren Argumente nicht besser.
            Das Gesetz der Schwarmintelligenz gilt bei Geheimdienstlern im Verbund ,offensichtlich nicht.
            Das ist eindeutig Fakt für die Wissenschaft .

            Zur Sache, werte obige Nachrichtendienstler .
            Wer imposante Lügen die Curveball konstruiert haben soll, in die Welt setzt und verbreitet, der ist ohne Einschränkung, für deren spätere Folgen ,die in den Irakeinmarsch mündeten ,mit hunderttausenden Toten bis zum heutigen Tag gerechnet,verantwortlich.
            Wer eine Lunte anzündet ,der ist für die Explosion verantwortlich.
            Es spielt keine Rolle, wenn man hinterher die Schutzbehauptung ,dass Curveball gelogen hat und man davon abgeraten hat ihm zu glauben, aufstellt ,die tödliche Kettenreaktion ist bereits in Gang gesetzt worden.
            Wobei man Geheimdiensten unterstellen muss,dass Sie wussten das Curveball gelogen hat,aber dennoch die Informationen weitergetragen hatten,mit der vereinbarten Hintertür,dass man sich später als Mahner und Warner aufspielen darf,der abgeraten haben soll.
            Na wer den Nachrichtendiensten so etwas abnimmt,der glaubt auch an den Weihnachtsmann,Osterhasen ,Wunder,usw…..
            Die weitergereichten Curveball Informationen deutscher Geheimdienste hat den Amerikanern erst die Möglichkeit gegeben,bevor oder falls überhaupt die Wahrheit herauskommt,Fakten,per Einmarsch in den Irak schaffen zu können.
            Näher an der Realität dürfte es sein, dass das Lügenkonstrukt,welches Curveball zugeschrieben wird, mit den Nachrichtendiensten BND,CIA und CO zusammen konstruiert worden ist,als das es Curve Ball ausschließlich selbst ausgedacht hat.
            Ohne den deutschen Nachrichtendienst,als Handlanger,Nachrichtenlieferant und Befehlsmasse der CIA , hätte es wahrscheinlich keinen Irakeinmarsch, mit der traurigen Bilanz von unzähligen Toten gegeben,daran führt kein Weg vorbei,da können die beiden o.g. Trolle noch so sehr an der Gloriole des BND polieren und basteln ,deren Ehrenrettungsversuche für den BND +Co sind mehr als lächerlich.

          15. „Die Entscheidung des BVerfG hat die Überschrift „Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten“, und im Text wird das für diesen konkreten Fall präzise begründet. Ein Persilschein läge vor, wenn das Gericht gesagt hätte, IN JEDEM FALL hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten.“
            Das Bundesverfassungsgericht hat die Liste gar nicht gesehen. Es konnte gar nicht beurteilen, ob sie gefährlich war und nichts seriöses zu den konkreten Listen sagen. Die Ausführungen des Gerichtes sind halluzinierende Erfindungen ohne Beweiserhebungen. Sie haben auf mündliche Aussagen der Beschuldigten, denen manche Beihilfe zu schwersten Verbrechen vorwerfen, einfach behauptet unter Verzicht auf Beweiserhebung, dass das ganz doll geheim wäre und die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wäre. Das ist so bescheuert als wenn man bei anderen Mördern auf Beweiserhebung verzichten würde und den Beschuldigten immer glauben würde, dass sie in Notwehr geahndet hätten oder gar in putativer Notwehr, so wie der Spinner Oberst Klein mit seinen 150 Toten weil er sich subjektiv bedroht fühlt, was er objektiv nicht war, aber trotzdem straffrei weg kam, ohne für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, sondern im Gegenteil für sein Schlachtfest zum General befördert wurde.
            Das BVerfG hat mitnichten eine Einzelfallurteil verkündet,s ow wie hier zum Schutz der Mörderbanden uns hier vorliegen.
            „Das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung überwiegt das parlamentarische Informationsinteresse, weil die vom Beweisbeschluss erfassten NSA-Selektorenlisten aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen nicht ihrer Verfügungsbefugnis unterfallen, ihre Einschätzung, eine nicht konsentierte Herausgabe dieser Listen könne die Funktions- und Kooperationsfähigkeit deutscher Nachrichtendienste erheblich beeinträchtigen, nachvollziehbar ist und sie dem Vorlageersuchen in Abstimmung mit dem Untersuchungsausschuss durch andere Verfahrensweisen so präzise, wie es ohne eine Offenlegung von Geheimnissen möglich gewesen ist, Rechnung getragen hat. “
            Das BVerfG behauptet, dass völkerrechtliche Vereinbarung der Regierung generell nicht der Verfügungsbefugnis eines Bundestagsuntersuchungsausschusses unterliegen, obwohl das Grundgesetz Strafermittlungskompetenz zuordnet. Damit erteilt das BVerfG der Bundesregierung einen Persilschein für völkerrechtliche Vereinbarungen: diese dürfen vom Parlament nicht mehr kontrolliert werden. Damit hebt das BVerfG Grundpfeiler unser Verfassung auf., dass die Regierung durch das Parlament kontrolliert wird. Dazu ist das BVerG nicht befugt und macht sich zu zu einem Verfassungsfeind. Insbesondere mit zwei erschwerenden Faktoren:
            – es schützt Kriminelle, die für den Tod hunderttausender mitverantwortlich waren
            – es stellt sich als bescheuert dar, weil es aufgrund von Beweismitteln urteilt die ihm nicht vorgelegen haben
            Solche einer die Demokratie und den Rechtsstaat hassende verwillkürte Rechtsprechung hat es meines Wissen zuletzt nur am Volksgerichtshof in Leipzig gegeben. Furchtbare Juristen, denen der Tod von hunderttausenden Menschen am Hintern vorbei geht und die zum Schutz der Täter das Recht beugen.
            Da helfen Ihre blöden Spinnereien und Lügen nicht. Wir haben in Karlsruhe ein Problem, das noch viele Menschen das Leben kosten kann.

          16. @Wolfgang Ksoll
            „Das BVerfG behauptet, dass völkerrechtliche Vereinbarung der Regierung generell nicht der Verfügungsbefugnis eines Bundestagsuntersuchungsausschusses unterliegen, obwohl das Grundgesetz Strafermittlungskompetenz zuordnet.“

            Nein, das BVerfG behauptet nicht, dass völkerrechtliche Vereinbarungen der Regierung generell nicht der Verfügungsbefugnis eines Bundestagsuntersuchungsausschusses unterliegen. Sondern dass die *Selektorenlisten* aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen nicht der Verfügungsbefugnis der *Regierung* unterliegen, und was das für diese Entscheidung bedeutet. Sie haben es ja unmittelbar vor Ihrer eigenartigen Schlussfolgerung zitiert.

          17. @gedy
            Sie schreiben wie immer Quatsch. Das Bundesverfassungsgericht behauptet, dass eine völkerrechtliche Vereinbarung der Bundesregierung das Kontrollrecht des Parlamentes, das ihr mit strafrechtlicher Hilfe vom Grundgesetz zugewiesen wurde, in dem keine Ausnahmen genannt werden und kein weiteren Gesetze, die den Vorrang von Regierungsvereinbarungen vor der Verfassung gegeben sind, von einfachen Behauptungen von Beschuldigten genommen werden könnte.- Das ist exzessiver Unsinn, zumal auch das Bundesverfassungericht nicht mal die Behauptungen der Beschuildigten materiell geprüfte werden könnte. Wenn wir soe eine Volksgerichtshofjustiz durchgehen lassen, werden bald alle mutmaßlichen Mörder wegen von ihnen selbst behaupteter Notwehr freigesprochen. Dann könenn wir die Strafjustiz auch gleich einstellen und die SPD und BND-Anarchie zum Staatsmodell machen. Spart uns viel Geld, aber das Land geht ohne Demokratie und ohne Rechtsstaatlichkeit den Bach runter. Solche Urteil sind wegen der vielen Massentötungen an denen der BND beteiligt war, gemeingefährlich.
            „Das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung überwiegt das parlamentarische Informationsinteresse, weil die vom Beweisbeschluss erfassten NSA-Selektorenlisten aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen nicht ihrer Verfügungsbefugnis unterfallen“

          18. @ Wolfgang Ksoll „Sie schreiben wie immer Quatsch. Das Bundesverfassungsgericht behauptet, dass eine völkerrechtliche Vereinbarung der Bundesregierung das Kontrollrecht des Parlamentes, das ihr mit strafrechtlicher Hilfe vom Grundgesetz zugewiesen wurde, in dem keine Ausnahmen genannt werden und kein weiteren Gesetze, die den Vorrang von Regierungsvereinbarungen vor der Verfassung gegeben sind, von einfachen Behauptungen von Beschuldigten genommen werden könnte.- Das ist exzessiver Unsinn“

            Das BVerfG sagt das Gegenteil. In der Pressemitteilung steht: „Völkerrechtliche Verpflichtungen können keine unmittelbare Schranke des parlamentarischen Beweiserhebungsrechts begründen, da sie als solche keinen Verfassungsrang besitzen.“ Das ist eindeutig *kein* Persilschein, sondern andere Gründe sind nötig, von Verfassungsrang. Und Art.44 nennt keine Ausnahmen, weil er nicht allein, sondern nur zusammen mit dem übrigen GG gilt, woraus sich Schranken ergeben können.

          19. Am Rande: selbst Barack Obama, der selbst gerne Recht bricht und tausende von Zivilisten in Pakistan und Jemen hat abschlachten lassen ohne Gerichtsbeschluss, ohne Kriegserklärung, ohne UN-Mandat, sondern einfach weil er töten klann („Yes wie can!“), stellt nicht so blauäugige Persilscheine ohne Beweiserhebung wie die Freisler-Nachfolger beim BVerfG:
            „Im Übrigen betonte er, dass Regierungen die Bürger schützen müssten, das könne auch bedeuten, dass der Staat Mailadressen oder Handys identifizieren müsse. Andererseits müsse aber gewährleistet sein, dass staatliches Handeln kontrolliert werde: „Selbst mit guten Absichten können Geheimdienstmitarbeiter manchmal Fehler machen und übereifrig sein.““
            Den Deutschen steckt immer noch ihre Vergangenheit in den Knochen und manche haben sich durch die Umerziehung, die die USA nach 1945 mit den Deutschen versucht haben, nicht im Geringsten beeindrucken lassen. Die pfeifen auf Demokratie und Rechtsstaat und vereiteln einfach Strafverfolgung im Amt durch haarsträubende Erfindungen Lügen. Ich glaube, das ist jenseits von der Grenze des Landesverrates. Beihilfe zur Spionage für fremde Mächte im großen Stil.

        3. @eis sprung
          Das kann man fröhlich vor sich hin behaupten, um die Verbrecher vom BND zu schützen. Die CIA soll es nach Presseberichten anders formuliert sagen als Sie in Ihrer unbelegten Schutzbehauptung:
          „Ein umstrittener Zeuge sorgt für Ärger zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der CIA. Der US-Geheimdienst wirft den Deutschen vor, erst nach dem Uno-Auftritt von Außenminister Powell über Beweise für Massenvernichtungswaffen im Irak Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Informanten mitgeteilt zu haben. Der BND wehrt sich.“
          http://www.spiegel.de/politik/ausland/powells-uno-auftritt-bnd-und-cia-streiten-ueber-irak-informanten-curveball-a-293384.html
          Aber es zeigt, dass die Geheimdienste schlampig arbeiten und zum Schutz von Menschenleben nicht geeignet sind wegen ihrer Schlampigkeit und Kriminalität. Wer was anderes behauptet ist ein unseriöser Spinner.
          Auch die CIA auf der anderen Seite hat schlampig gearbeitet: ein echter Geheimdienstler oder ein Journalist verlässt sich niemals auf eine einzige Quelle.
          Genau wie der Versager Oberst Klein, der mit seiner Schlampigkeit in Kunduz ein Massaker mit 150 Leichen aus der Zivilbevölkerung anrichtete, weil er nur einer einzigen Quelle glaubte, statt aufzuklären einfach beten ging (christlich, nicht muslimisch) und dann vom Generalbundesanwalt hören musste, dass er sich „subjektiv bedroht fühlte. Also objektiv ein Spinner mit Halluzinationen war und einfach 150 Menschen ermordet hat.
          Terroristen sind Verbrecher. Geheimdienste und Militär sind nicht fähig zu einer seriösen Verbrechensbekämpfung. Das muss man schon der Polizei überlassen, die dann auch höhere Anforderungen vom Gesetzgeber hinsichtlich Beweise hat. Die reine Vermutung, wie sie der Spinner gedy hier verbreitet, dass man vielleicht ja Menschenleben retten könnte und so auf Beweise verzichten könne, wenn man hunderttausende von Menschen in den Tod bringt, ist Narrenwerk für Vollidioten, denen das menschliche Leben am Arsch vorbeigeht. Die den Rechtsstaat und die Demokratie hassen und die Töten, weil man es kann. „Yes we can!“
          Wo war eigentlich der BND in Kunduz? Seiner gesetzlichen Aufgabe nach hätte er für Aufklärung für die Bundeswehr sorgen müssen. Hat er aber nicht getan. Statt dessen hat man BBC gehört und dann dem Kanzleramt geschrieben:
          „Am 4. September 2009 um 8.06 Uhr erhielt die für Nachrichtendienste zuständige Abteilung 6 des Bundeskanzleramts eine E-Mail des Bundesnachrichtendienstes, die unter der Betreffzeile „Menschenmassen sterben bei Explosion in Afghanistan“ unter Bezug auf eine Meldung der BBC über den Luftangriff berichtete: „Das Verheerende daran ist, dass dabei zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind (Zahlen variieren von etwa 50 bis 100)“[26] Nach der auszugsweisen Veröffentlichung durch Presse und Fernsehen am 25. März 2010 bestätigte das Bundespresseamt diese E-Mail, bezeichnete sie aber als lediglich „unverbindliche Erstinfo des BND“.“
          https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus#Bericht_des_BND_an_das_Bundeskanzleramt
          Solch erbärmliche Behörde hat Steinmeier organisiert. Völlig ungeeignet Terrorismus zu bekämpfen, aber blöd genug um in Steinmeirs Auftrag Folteropfer der USA in Guantanao zu befragen, wo dann Steinmeier ihn einfach von den Amis weiter foltern lässt.
          Und wenn dann der Bundestag strafrechtlich Ermittlungen nach unserer Verfassung durchführen will, sagen die Täter: „Bei uns ist alles geheim: verpiss Dich.“ Vollster Hass auf Demokratie und Rechtsstaat. Mit furchtbaren Juristen im BVerfG, die die Täter decken durch ihre Strafvereitelung im Amt.

  9. Mal ehrlich, mit dem Urteil geht es jetzt auch mit dem Bundesverfassungsgericht den Bach runter, der eigentlich letzten Instanz, die uns vor der Regierung geschützt hat. Die Parteien können weiter machen wie bisher, verheimlichen, vertuschen und gleichzeitig ein Freifahrtsschein für US-Spionage ausstellen. Und jetzt wird auch noch einer zum Bundespräsident gewählt, der bei Folter beide Augen zudrückt.

    Und die Linke suhlt sich in Selbstmitleid und Safe Space Schwachsinn. Bald haben sie es geschafft, dass ich als Linker AfD wähle, um einfach mal getrost FUCK YOU zu sagen!

    1. Aber, aber, wie kannst du nur die AfD hier erwähnen. Hoffentlich erwischt dich nicht der Zensor. Sagen wir mal so: später wird es heissen, wie konnte der nur die AfD wählen, wir haben alles richtig gemacht!!!11 Bloss dann ist der Zug abgefahren und trumpsche Zustände werden in D herrschen.

      Ehrlich gesagt hoffe ich auf den EuGH. Das Verfassungsgericht ist ein Provinzgericht von Merkels Gnaden, beim EuGH gabs in letzter Zeit bessere Urteile.

  10. „Insofern besteht nicht die Gefahr des Entstehens eines kontrollfreien Raumes und damit eines weitgehenden Ausschlusses des Parlaments von relevanter Information.“
    Das BVerfG hat Humor. Kontrollieren dürft ihr ja, aber ihr dürft halt nicht alles fragen. Und stellt Euch nicht so an, die Bundesregierung hat Euch doch ein bisschen bei der Aufklärung unterstützt. Und außerdem, Selektoren sind ja auch keine relevante Information. Aha.

  11. Ausschüsse werden nicht eingerichtet, um etwas aufzuklären. Sie dienen dazu ein umstrittenes Thema zu zerlabern. Wer hätte was anderes erwartet? Die USA glauben weiter die Welt bespitzeln zu dürfen. Mögen sie den Datenmüll nach Herzenslust umwühlen. Ich bin mir sicher, dass das nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für überflüssige Leute ist. Der Aufwand steht in keiner Relation zum zu erwartenden Erfolg. Letzterer tendiert gegen Null.

  12. Vielleicht braucht es in der Tat harten Trumpinismus, um den Gebückten mal zu zeigen, was ihre politischen Handlungen mit sich bringen und vor allem welchen Schaden sie anrichten in der europäischen Wirtschaft und im europäischen Zusammenleben, wenn eine außenvorstehende und vor allem unberechenbare Weltmacht Vollzugriff in der EU auf quasi jede Infrastruktur und jedes Unternehmen besitzt.

    Also bückt Euch schön weiter, man darf gespannt sein, wie das nun weitergeht. Wenn der Trumpinator mit voller Härte zuschlägt und seine Werkzeuge für seine ganz eigenen Interessen einsetzt, seit Ihr Asche, genauso wie eure unzähligen Lügen. Drum kniet tiefer und huldigt…

  13. In der SZ klare Worte über die Auflösung der Demokratie:
    „Ein Geheimdienst ist ein Teil der Exekutive, in den kein Gericht oder Parlament ernsthaft von außen hineinschauen kann: Es ist nicht neu, dass das im Grunde ein Fremdkörper im System der Gewaltenteilung ist. Neu ist die Resignation der Justiz, als habe man diesen ganzen Bereich eh abzuschreiben.“
    http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienste-die-blackbox-bnd-schirmt-sich-ab-1.3250164

  14. Tach,
    wenn ich die Kommentare lese, stellt sich mir die Frage nach Eurer Erwartung, wenn die Listen nun dem Ausschuss zugänglich gemacht worden wären. Was hätte sich geändert? Hätte die, an Weisung gebundene, Bundesanwaltschaft jetzt Ermittlungen aufgenommen? Oder, wäre irgendein Politiker in Verantwortung genommen worden? Vielleicht hätte es in der Öffentlichkeit, und den Medien, einen Aufschrei gegeben?
    Es wäre nichts passiert. Einfach nichts. Einige hätten sich in einem Blog, und/oder in den Kommentaren, aufgeregt. Mehr könnt Ihr eigentlich auch nicht erwarten. Wer die jetzige Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament in Ordnung findet, der kann eigentlich auch nichts gegen dieses Vorgehen, seitens der Regierung, haben.
    Seit dem Bestehen der BRD wird hier Volk und Parlament ausspioniert. Das war auch in der DDR nicht anders. Im Grunde war es noch nie anders. Die Mächtigen wollten immer wissen was das Volk denkt. Warum soll das nun in einer „Demokratie“ anders sein? Zumal es sicherlich noch nie so einfach war wie es heute ist. Viele Bürger dieser Gesellschaft legen einen Daten-Striptease hin, noch mehr schleppen eine Wanze mit sich rum und lassen sich einreden wie wichtig das alles ist.

    Grüße Jonas

    1. Moin,

      ja ein unverzichtbares Smartphone ist schon etwas Feines. Das System ist sehr intelligent, auch die Vermarktungsstrategien dahinter. Die Mächtigen fürchten sich vor ihrem Volk, sofern es in Besitz von entsprechend relevanten Wissen ist, das besagt „Wir hören alles ab und lenken es in die korrekte Bahn“, notfalls unter Anwendung von Gewalt.

      Doch die aberwitzige Frage ist, was soll das bringen und wozu soll das führen? Ein Mensch ist in seiner Meinung frei und unterschiedlich begabt im Auswerten und Sammeln von Informationen. Ach differieren eventuell die Ergebnisse der Auswertung. Will das System nun gegen diese urtümliche Eigenschaft der Menschen ankämpfen? Und dann wäre noch die Frage zu stellen mit welchen Mitteln? Digitale Obrigkeit, Folterknast, Bestechung?

      Soetwas wurde historisch immer wieder versucht und immer wieder ist der freie Geist der Menschen aus der Flasche entwichen, unhaltbar egal für welche Macht und deren Leitbilder.

      Die können diesen Kampf nicht nur zu Gunsten der formenden Elite gewinnen, das ist per se unmöglich. Weder ein Trump kann das noch ein Nachrichtendienst oder ein Militär.

      Sie werden es aber erneut versuchen, das steht ausser Frage. Es wird nur nichts bringen außer Gewalt, Krieg, Angst, das Übliche eben was historisch ja schon etliche Male passiert ist. Nur diesmal sind die Waffen eventuell etwas intelligenter und hinterlassen einen humaneren Eindruck, so dass das nicht so schnell auffällt.

  15. Wenn verfehltes Regierungshandeln nicht mehr kontrollierbar ist, dann ist Demokratie am Ende angelangt.

    1. Eben. Wo gibt es das sonst im Rechtsstaat, dass der Beschuldigte sagen kann, dass die Beweismittel geheim sind und dann nicht erhoben werden dürfen. Catch22 mit hundertausenden Toten in Irak, Afghanistan, Syrien, Pakistan, Jemen, den Handlungsfeldern des BND s und Steinmeiers.

  16. Was bedeutet das in der Praxis?

    Prüft sich sich die Regierung=Geheimdienste zukünftig, nur noch selbst?
    Ist das Hardcore-Comedy oder nur die alltägliche Realsatire?
    Der BND dreht frei, fragt Herrn Steinmeier, falls er sich noch an irgend etwas erinnern kann….,der war mitbeteiligt.
    Zufällig fliegt deren eklatant selbstreferentielles Rechtsverständnisauf -daraufhin wurde ein Untersuchungsausschuss, ohne notwendige Befugnisse, zur Untersuchung des Freidrehungspotenzials eröffnet, deren offensichtlichen Nichtrelevanz die Regierung damit würdigt, ihre Version des Bühnenstücks „Legal, illegal, scheißegal“ öffentlich zum Besten zu geben.
    Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) spiegelt nur noch die verfallende Verfassung der Bundesregierung wieder.

    Ich bin gespannt, was passiert, wenn sich das BVerfG vielleicht zur Vorratsdatendatenspeicherung&Friends äußert.

    1. Wenn es läuft wie bisher, prüfen nicht mal die Geheimdienste selbst ihr eigenes Handeln. Unwissenheit ist ein Segen, da könnt Ihr jeden Zeugen im NSA-UA fragen.

  17. Leute die etwas tun was andere ihnen sagen zugunsten einer Pseudokarriere haben halt kein Format. Vielleicht sollte man die Richter des Verfassungsgerichts gegen Hartz4 Empfänger austauschen um die Kompetenz zu erhöhen.

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