Bundeskanzleramt stellt ersten Entwurf für BND-Reform fertig

Das Bundeskanzleramt. Bild: Tischbeinahe. Lizenz: Creative Commons BY 3.0.
Das Bundeskanzleramt – CC BY 3.0 via wikimedia/Tischbeinahe.

Der erste Gesetzesentwurf von Seiten des Bundeskanzleramtes für eine Reform des BND-Gesetzes soll fertig sein. Das berichtete gestern der Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. In dem Entwurf soll innereuropäische Spionage nur unter den selben Voraussetzungen erlaubt sein wie das Ausspionieren deutscher Ziele – etwa zur Terrorbekämpfung. Eine Ausforschung der Regierungen befreundeter Staaten, wie sie im letzten Oktober öffentlich wurde, wäre dementsprechend untersagt.

Noch nicht konkret ausgestaltet sind neue Kontrollmechanismen. „Ein Gremium des Bundestags“ soll die BND-Aktivitäten im Ausland kontrollieren. Welches genau will man der Entscheidung des Bundestages überlassen. Dafür sollen Spionageoperationen vor ihrer Durchführung durch das Gremium geprüft werden, auch wenn das Bundeskanzleramt anfänglich für eine nachträgliche Prüfung gewesen sei.

In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass die bloße Existenz von Kontrollgremien nicht ausreicht, wenn diese personell unterbesetzt sind und der BND ihnen gegenüber nicht die Wahrheit sagt. Ob der neue Gesetzesentwurf da Abhilfe schaffen kann, können wir erst einschätzen, wenn wir den Entwurf im Wortlaut vorliegen haben.

Skeptisch macht, dass in der SZ davon berichtet wird, dass neue Stellen geschaffen werden sollen – und zwar drei beim Bundeskanzleramt und zwölf beim BND. Wofür diese Stellen zuständig sein sollen bleibt im Unklaren, aber es klingt nicht danach, als würde der BND maßgeblich eingeschränkt. Oder wie es der innenpolitische Sprecher der Union, Stephan Mayer, ausdrückte:

Wir werden sehr genau schauen müssen, ob der jetzige Entwurf nicht zu weit geht, wir dürfen den BND nicht entmannen.

Wir fürchten da ja eher das Gegenteil.

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4 Ergänzungen

  1. Als ich den entspr. Artikel dazu heute Morgen in der SZ fertig gelesen hatte, habe ich mich vor allem gefragt: dafür hat Edward Snowden doch nicht seine ganze Zukunft aufgegeben, damit unser BND bei innereuropäischer Industrie-Spionage nun so von politischen Gremien kontrolliert wird, dass es wirtschaftlich keine Zusammenarbeits-Probleme gibt… => es ging doch um Demokratie und Bürger-Grundrechte, darum, dass Wähler nicht von Geheimdiensten überwacht/bedroht/gemobbt werden, dass Regierung+Dienste sich keine Übergriffe und keine Verfassungs-widrige Beeinflussung den Bürgern gegenüber mehr erlauben können. „Selber Terror“ stand auf dem kleinen Pappschild einer Demonstrantin auf einer FSA-Demo – nachdem Frankreich das Evo Morales Flugzeug zur Landung gezwungen hatte, Großbritannien David Miranda gekidnapped hatte, Rusbridgers Server zerstören ließ… und inzwischen ist bei uns ja noch der „Landesverrats“-Klage-Versuch des Herrn Maaßen dazu gekommen:
    was nutzt mir gegen all das ein größeres Regierungs-Politiker-Gremium, das sich mit den BND Mitarbeitern trifft zum Caffee ? Da fehlte mir heute Morgen auch in der Süddeutschen Zeitung mal die Erinnerung, was schon alles passiert ist seit dem Sommer 2013.

  2. Ich finde den Begriff „entmannen“ hier sehr interessant.
    Sexistisch und doch prägnant, da es eigentlich nur um Machogehabe und Machtphantasien der Herrschenden geht. Ohne einen potenten BND zwischen den Beinen kann man sich ja nicht mehr blicken lassen… Was sollen nur die Partner denken?
    Ähnliche ernst gemeinte Kommtentare gabs auch bei dem Tagesschauartikel dazu.

  3. Viel bedenklicher finde ich, dass die Herrschaften, die die ganzen Skandale zu verantworten haben, immer noch in Amt und Würden sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine effektive Kontrolle durch diese Gesetzesänderungen gegeben sein wird.

  4. Dynamisch,kraftvoll,wortgewaltig,so isser ja ,der werte Herr Mayer,ein Mann auf der Überholspur des Lebens.
    Übrigens gibt es zu Herrn Mayer auch Interessantes.
    Quelle Wikipedia.
    Am 1. März 2013 verursachte Mayer mit seinem 5er BMW auf der A 94 bei Ampfing am Tunnelausgang einen Auffahrunfall, bei dem Mayer selbst sowie der Fahrer eines anderen PKW leicht verletzt wurden. Aufgrund der Aufnahmen von Überwachungskameras gehen die zuständigen Ermittlungsbehörden davon aus, dass Mayer kurz vor dem Unfall mit über 170 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war.[5] Er erhielt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 8.000 Euro (40 Tagessätze zu je 200 Euro) und musste seinen Führerschein für zwei Monate abgeben.[6]

    Er ist stellvertretendes Mitglied des NSA-Untersuchungsausschusses.

    Der dynamische Mayer macht vor nichts Halt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.