Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei

CC BY-NC-ND 2.0 via airsoenxen (flickr)

Eine falsche Auskunft der Hamburger Polizei zur Existenz einer geheimen Sportgewalt-Datei war offenbar kein Missverständnis, sondern eine bewusste Fehlinformation. Das zeigen interne E-Mails des Landeskriminalamts (LKA), die wir veröffentlichen.

Im Januar war durch eine kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft bekanntgeworden, dass die Hamburger Polizei seit neun Jahren in einer Datei zu „Gruppen- und Szenegewalt“ Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans sammelt. Auf eine Anfrage über FragDenStaat.de antwortete die Polizei jedoch ein Jahr zuvor, dass eine solche Datei nicht existiere.

Polizei spricht von „Missverständnis“

Der Pressesprecher der Hamburger Polizei sagte gegenüber netzpolitik.org, dass es bei der Beantwortung der Anfrage zu einem „Missverständnis“ gekommen sei. Der Antragsteller habe nach der Existenz einer Datei zu Sportgewalt gefragt. Die existierende Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sei jedoch „weder identisch mit der bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ noch mit der vom Anfragenden genannten Datei ’Sportgewalt Berlin’“. Die Polizei bedauere das „Missverständnis“. Inzwischen hat sie sich auch beim Antragsteller entschuldigt:

Die Polizei hätte aus heutiger Sicht ihrer Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachkommen und auf die Diskrepanz [zwischen Sportgewalt und Gruppen- und Szenegewalt] hinweisen müssen.

Wie sich jetzt anhand des dazugehörigen internen E-Mail-Verkehrs der Polizei zeigt, den wir durch eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz erhalten haben, musste den Beamten jedoch klar sein, dass die Anfrage auf die existierende Datei zielt. Das Grundsatz-Referat DE22 der Polizei beauftragte das für die Datei zuständige Landeskriminalamt am 17. Juli 2014 mit der Beantwortung der Anfrage. Die Begründung:

Da Gegenstand die bei LKA 121 auf der Basis von Crime geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sein dürfte, liegt die Zuständigkeit zur Beantwortung der Anfrage nach Einschätzung der DE beim LKA.

Offensichtlich war der Polizei also von Anfang an bewusst, dass sie eigentlich die Existenz der Datei bestätigen müsste. Trotzdem antwortete sie dem Antragsteller, dass die Polizei „keine eigene derartige Datei führt“ – mutmaßlich eine Verletzung der Amtspflicht zur Erteilung wahrheitsgemäßer Auskünfte.

Keine klaren Kriterien für Speicherung und Löschung

Aber nicht nur die Informationspolitik der Hamburger Polizei ist sehr problematisch, auch der Gegenstand der Anfragen selbst, die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“: In ihr werden nämlich nicht nur Beschuldigte gesammelt, sondern auch sogenannte Störer, Verdächtige sowie Kontakt- und Begleitpersonen – eine breite Kategorisierung, die die Speicherung von Daten aller Personen zulässt, die die Polizei in Verbindung mit Beschuldigten sieht. Ein Tatverdacht muss für eine Speicherung nicht bestehen.

Personen, die in der Datei erfasst sind, werden darüber nicht aktiv informiert. Auch die Umstände einer möglichen Löschung aus der Datei sind sehr unklar formuliert. Laut Polizei erfolgt eine Löschung, „sobald die Speicherung der Person für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung nicht mehr gegeben sind“.

Datenschutz ohne Schiedsrichter

Wie der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org mitteilt, hatte er sich im Rahmen der Abstimmung über die Datei „kritisch im Hinblick auf die Bestimmtheit einiger Personengruppen geäußert“. Seit der Errichtung der Datei im Jahr 2006 fand jedoch „aufgrund der defizitären Personalsituation“ keine Prüfung der Datei mehr statt, wie die Behörde gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Die Hamburger Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob sie künftig einen eigenen Datenschutzbeauftragten beschäftigen will.

In der Datei sind mehr als 2.000 Menschen geführt. Die meisten von ihnen sind den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet, stehen laut Polizei aber auch in Verbindung mit Vereinen wie dem FC Köln, Borussia Dortmund oder dem Eishockeyverein Hannover Scorpions. Wer wissen will, ob eigene Daten beim Landeskriminalamt gespeichert sind, sollte dort schriftlich einen formlosen Antrag auf Auskunft stellen. Die Hamburger Datei ist nur eine von vielen ähnlichen Dateien im Bundesgebiet.

Für die Bearbeitung der Anfrage nach dem Transparenzgesetz, die drei Monate dauerte, berechnet uns die Hamburger Polizei übrigens Gebühren in Höhe von 120 Euro.

Interne E-Mail der Polizei Hamburg
Interne E-Mail der Polizei Hamburg

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8 Ergänzungen

    1. Das ist aber wenig aussichtsreich, weil die Vorgänge verwaltungsrechtlich unabhängig sind, oder? Man könnte bei dem Fall aber prüfen, ob eine Behörde ihre gesetzliche Frist ohne ersichtlichen Grund um zwei Monate überziehen und dann trotzdem den vollen Gebührensatz einfordern darf. Letztlich bestand die Auskunft lediglich aus 14 E-Mails, bei denen die Namen der Sachbearbeiter geschwärzt wurden.

  1. Den Gebührenbescheid solltet Ihr prüfen (lassen).
    § 13 Abs. 4 HmbTG iVm § 12 Abs. 5 Satz 1 HmbGebG: Gebühren, Auslagen und Zinsen, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.

      1. Die Rückforderung der Gebühren würde ich auch mal prüfen lassen, weniger des Geldes wegen, sondern um durch das Auslösen der Prüfung möglichst vielen Amtskreisen den Umstand in den Tagesablauf einzuzwingen und den entsprechenden Ressortleitern unangenehme Besprechungen zu bescheren. Nicht, dass ich die Verfolgung von radikalen Hooligans nicht unterstützen will, aber nur nach den Regeln – alles andere ist Willkür und schwerwiegender für die gesamte Bevölkerung. Die Polizei ist von den Bürgern beauftragt und finanziert – sich zu verhalten als ob man selbst bei Anfragen eine eigene Rechtsfreiheit besitzt, ist nicht hinnehmbar.

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