BKA sieht Drohnen als „Tatoption“ im Bereich der politisch motivierten Kriminalität

In einem „Lagebild Luftsicherheit 2012“ hatte das Bundeskriminalamt (BKA) vor vier Jahren vor der Nutzung von Drohnen zur Beförderung von Sprengstoffen gewarnt. Zuvor hatte die Polizei in Baden-Württemberg bereits Razzien gegen zwei tunesische Staatsangehörige durchgeführt, die angeblich Modellflugzeuge mit Sprengstoff präparieren wollten. In den Medien wurden die Verdächtigen als „radikale Islamisten“ tituliert, sie selbst bezeichneten sich als technikbegeisterte Studenten.

Wesentlich fortgeschrittener waren Anschlagsplanungen von vier Rechtsextremen, die ein Jahr später antifaschistische AktivistInnen mit Sprengstoff attackieren wollten, der an Modellflugzeugen angebracht war.

Das war es auch schon, als einzige weitere Vorfälle meldete das BKA in der Antwort auf eine Kleine Anfrage die Flüge von Quadrokoptern beim US-Komplex „Dagger“ in Darmstadt und bei der Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden.

Nun haben die Grünen zur derzeitigen Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von Drohnen als „Tatmittel für terroristische Zwecke“ gefragt. Bislang Fehlanzeige, laut der Antwort drohten Drohnen in Deutschland höchstens im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zum Problem zu werden. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder im Wortlaut:

Der Einsatz von Unmanned Aerial Systems (UAS) findet im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität phänomenübergreifend vor allem als Trägersystem für Sprengsätze Interesse. Bereits im Jahr 2011 wurden der Bau von Modellflugzeugen und die Nutzung von Drohnen in einschlägigen islamistischen Foren thematisiert. Am 30. August 2015 wurde in Pakistan ein Angehöriger einer internationalen Terrorgruppe festgenommen, der geplant haben soll, unter Einsatz von Sprengstoff tragenden „Spielzeug“-Drohnen, Anschläge auf hochrangige Persönlichkeiten in Lahore zu begehen.

Angehörige der rechten Szene standen im Jahr 2013 in Verdacht, Planungen betrieben zu haben, ein antifaschistisches Sommercamp mittels einer mit einer Rohrbombe bestückten Modellflugzeuges anzugreifen.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach innerhalb der letzten drei Jahre UAS als mögliche Tatmittel für terroristische Zwecke beschlagnahmt worden sind.

Die Umsetzung von Planungen zur missbräuchlichen Nutzung von UAS wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse als mögliche Tatoption für Täter aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in Betracht gezogen. Erkenntnisse, die auf eine konkrete Gefährdung durch den terroristischen Einsatz von UAS in der Bundesrepublik Deutschland hinweisen, liegen aktuell nicht vor.

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Eine Ergänzung

  1. „Einsatz von Sprengstoff tragenden „Spielzeug“-Drohnen, Anschläge auf hochrangige Persönlichkeiten“
    Das ist natürlich auch etwas ganz anderes, als mit professionellen Drohnen ranglose Zivilisten zu terrorisieren.

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