BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April

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Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 20. April 2016, um zehn Uhr, seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Es geht dabei um zwei Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz, die zum einen von Gerhart Baum und Burkhard Hirsch für verschiedene Beschwerdeführer und zum anderen von Sönke Hilbrans für Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion vertreten werden.

Anders als bei einer Telefon- oder Internetüberwachung, wo die Leitung angezapft wird, greift man mit dem Trojaner direkt die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen an. Man infiltriert sie hinter dem Rücken des Computerbesitzers mit einer Spionagesoftware. Der Staatstrojaner soll bei einem eingeschränkten Katalog von Delikten zur Anwendung kommen.

Seit der von Behörden in Deutschland verwendete Staatstrojaner vom Chaos Computer Club analysiert worden war und zudem herauskam, dass auch das BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners mitgemischt hat, kam neuer Streit um die technischen Funktionen und rechtlichen Schranken dieser Spionagesoftware auf. In Karlsruhe ging es bei der mündlichen Anhörung vornehmlich darum, was verfassungsrechtlich erlaubt sein soll und was nicht.

Seit die Diskussion um staatliche Spionagesoftware vor zehn Jahren begann, sind für die meisten Menschen ein oder mehrere Computer zum täglichen Begleiter geworden. Der Streit um das heimliche Spionieren auf diesen Geräten dreht sich längst nicht mehr um ein paar Mails, Bilder oder SMS, sondern um eine vielschichtige Spiegelung unseres gesamten digitalen Lebens. Deswegen war die Frage des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der unangetastet zu bleiben hat, ein wesentlicher Streitpunkt während der Anhörung des Gerichts im letzten Sommer.

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2 Ergänzungen

  1. Hm, das sind ja wieder zwei FDP-Politiker, welche als Anwälte tätig sind.
    Ich weiß nicht, Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat nie Vorratsdatenhaltung gewollt und war Justizministerin. Nun sind zwei weitere FDP-Politiker gegen „den Trojaner“.
    Was soll ich als Otto-Normalverbraucherin davon halten???
    Ich würde verstehen, wenn das BKA Trojaner bei „den Anwälten“ und „den Gerichten“ und in „den Landratsämtern“ und „den Behörden“ einspielt.
    Dann so meine Überzeugung, könnte viel unHEIL vermieden werden.
    Aber dies ist wohl zu rechtsextrem gedacht und dürfte so nie öffentlich geäußert werden – aus juristischen Gründen :-)
    Lieben Gruß SUSI

    1. Mensch SUSI!
      Jetzt hätteste mir fast Angst gemacht. Ich musste mindestens dreimal lesen. :o

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