Bitte lächeln: Interpol startet neue Datenbank zur Gesichtserkennung

Ermittlungsbehörden setzen verstärkt auf Gesichtserkennungssysteme. Neben der Suche nach unbekannten StraftäterInnen könnte der automatische Abgleich mit entsprechenden Datenbanken künftig bei jedem Übertritt einer EU-Außengrenze erfolgen. Interpol überlegt, auch Bilder in sozialen Netzwerken zu durchforsten.

Täglich hinterlassen wir digitale Abdrücke unserer Gesichter auf sozialen Plattformen. Diese Daten könnte die Polizeiorganisation Interpol heranziehen, um nach Verdächtigten zu fahnden. CC BY-NC-ND 2.0, via flickr/anjan58

Nach einem zweijährigen Testlauf hat die internationale Polizeiorganisation Interpol eine neue Plattform zur Gesichtserkennung eingerichtet. Das „MorphoFace Investigate“ genannte System ergänzt eine bereits vorhandene Datenbank, in der Ermittlungsbehörden Fingerabdrücke speichern und zur Fahndung einsetzen.

Von der französischen Firma Safran Identity & Security entwickelt, lassen sich damit verschiedene Bild- und Videoformate verarbeiten. Zunächst werden Daten jener Personen genutzt, die über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben sind oder als vermisst gelten. Die in zwei entsprechenden Datenbanken enthaltenen Fotos werden derzeit auf ihre Qualität überprüft und, im Falle ihrer Eignung zur Gesichtserkennung, übernommen.

Bedarf zur Überwachung von Veranstaltungen

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) will „MorphoFace Investigate“ bei Interpol nutzen, bestätigt das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Die deutsche Beteiligung befinde sich derzeit „in der fachlichen und datenschutzrechtlichen Prüfung“.

Möglich wäre die Abfrage dann im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, indem die biometrischen Daten in Ausweisdokumenten ausgelesen und an Interpol übermittelt werden. Der Hersteller von „MorphoFace Investigate“ nennt weitere Anwendungsgebiete, darunter die Identifizierung unbekannter Personen oder der Abgleich von Fahndungsfotos. Schließlich könnten die Fotos auch mit öffentlich zugänglichen Bilddaten („public media images“) verglichen werden, um auf diese Weise gesuchte Personen ausfindig zu machen.

Gemeint sind Fotos und Videos im Internet beziehungsweise in sozialen Netzwerken. Dies bestätigt ein technischer Leiter von Interpol in einer Präsentation, die weitere Kriminalitätsbereiche für den Einsatz beschreibt. Hierzu gehören Menschenhandel, maritime Piraterie, Drogen, Raub oder Fälschungen. Interpol habe außerdem Bedarf, im automatisierten Verfahren Bilder aus der Videoüberwachung zu nutzen oder Personen bei „kritischen Veranstaltungen“ aufzuspüren.

Schulung vom FBI

Denkbar sei zudem, das System in Grenzkontrollsysteme zu integrieren. Bei einem Grenzübertritt würde dann automatisch eine Anfrage bei Interpol erfolgen. Dies könne auch „in Echtzeit“ über mobile Geräte von Polizeikräften erfolgen. Die Europäische Union plant derzeit ein neues „Ein-/ Ausreiseregister“, das auch Gesichtsbilder verarbeiten soll. Derzeit wird bei einer Kontrolle an EU-Außengrenzen lediglich die Interpol-Datenbank für gestohlene oder als vermisst gemeldete Ausweisdokumente abgefragt.

Eine Lichtbildrecherche in der Interpol-Datenbank darf gegenwärtig nur von einem Regionalbüro durchgeführt werden, das jeder Mitgliedstaat bestimmt. Der Zugriff erfolgt nach dem „Treffer/ Kein Treffer“-Verfahren: Wird eine Person mithilfe der Gesichtserkennung gefunden, können weitere Informationen abgefragt werden.

Für die Umsetzung des neuen Verfahrens und die Anbindung der 190 Interpol-Mitgliedstaaten hat die Organisation eine „Facial Expert Working Group“ eingerichtet. Nach mehreren Konferenzen und Arbeitstreffen hat die Gruppe einen Leitfaden für Format und Qualität der an Interpol übermittelten Gesichtsbilder erarbeitet. Fachwissen kam dabei vom US-amerikanischen FBI.

Wissenstransfer vom BKA

Die neue Fähigkeit zur Gesichtserkennung ist Teil des Projekts „INTERPOL 2020“, mit dem das Generalsekretariat in Lyon/ Frankreich die Aufgaben, Prioritäten und Strukturen der Organisation reformiert. Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die bereits vorhandenen Interpol-Datenbanken ausgebaut und weitere Mitgliedstaaten angeschlossen. Das Projekt „INTERPOL 2020“ wurde im Januar 2015 vom neuen Generalsekretär und früheren Vizepräsidenten des BKA, Jürgen Stock, angestoßen.

Im BKA war Stock bis zu seinem Wechsel zu Interpol für technische Entwicklungen und Kontakte zur Industrie zuständig. Er beaufsichtigte im Jahr 2006 unter anderem das im öffentlichen Raum getestete Projekt zur Gesichtserkennung in Mainz. Im Ergebnis wurde der Abgleich nach dem mittlerweile veralteten 2-D-Verfahren als zu fehleranfällig bewertet.

Ein Jahr später führte das BKA ein Gesichtserkennungssystem für die in Wiesbaden zentral verwaltete INPOL-Datei ein. Über eine Verbundschnittstelle steht die Datenbank angeschlossenen Landeskriminalämtern zur Verfügung, auch die Bundespolizei nutzt das System. Der Abgleich mit Fahndungsfotos nahm in den letzten Jahren deutlich zu. In Forschungsprojekten arbeiten das BKA und die Bundespolizei an der Verbesserung der Technik. Vermutlich kommt dabei eine über die Firma Advanced German Technology gelieferte forensische Bildverbesserungssoftware zum Einsatz, um aus Videos hochauflösende Einzelbilder zu erstellen. Demnächst soll das neue 3-D-Verfahren an einem deutschen Bahnhof getestet werden.

Prüm, Europol und EURODAC

Gleichzeitig weitet auch die Europäische Union ihre biometrischen Fähigkeiten aus. Vorgeschlagen wird die Erweiterung des sogenannten Prüm-Verfahrens, bei dem sich die EU-Mitgliedstaaten den oberflächlichen Zugriff auf ihre gespeicherten DNA- und Fingerabdruckdaten erlauben, auf Gesichtsbilder. Die EU-Polizeiagentur Europol arbeitet an einem „Fotovergleichs/-identifizierungswerkzeug“ und hat hierzu beim BKA Informationen zum dort verwendeten System der Firma Cognitec eingeholt.

Schließlich wird auch EURODAC-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert werden, entsprechend aufgebohrt. Die neue EURODAC-Verordnung befindet sich derzeit in der Vorbereitung, sowohl die Kommission als auch der Rat fordern die Verarbeitung biometrischer Gesichtsbilder.

5 Ergänzungen

    1. Weil das in internationalem Kontext nicht moeglich oder nicht noetig ist. Davon abgesehen bauen viele Polizeiorganisationen ihre eigenen Bilddatenbanken auf und aus.

      Und es ist weder zeitkritisch noch notwendig fuer die anstehenden Schritte: wenn man die Strukturen und Tools erstmal etabliert hat, ist das Importieren einer solchen Datenquelle dann relativ trivial und schnell gemacht. Noch schneller ist nur die entsprechende Gesetzesaenderung, wenn es keinen breiten Widerstand dagegen gibt. Duerfte in Deutschland nur eine Frage der Zeit sein.

  1. Zur Motivation sehe ich mir immer wieder die Videos „Du bist Terrorist“ auf youtube an. :-) Es ist schon unglaublich, dass nicht eine einzige wählbare Partei diesen Figuren den Stinkefinger zeigt. Erst lässt diese Verbrecherbande Millionen ohne Kontrolle ins Land und dann behauptet sie uns vor Verbrechern zu schützen, indem sie einen Überwachungs- und Polizeistaat versucht zu etablieren.

    1. Wird Zeit das jegliches Geschlecht auf eine/n Burka/Niqab umsteigt,
      wenn immer mehr Menschen so was nutzen können sie ihre Gesichtserkennung sonst wohin stecken.

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