BGH-Urteil: VG Wort muss Einnahmen vollständig an Urheber weitergeben

Every breath you take, every copy you make, I’ll be paying you. Foto: Derek Bruff [CC BY-NC 2.0] CC BY-NC 2.0

In einem heute ergangenen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die bisherige Weitergabe von Einnahmen aus Urheberrechten an Verlage durch die Verwertungsgesellschaft Wort rechtswidrig ist.

Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren.

Die Entscheidung begünstigt Autoren und Journalisten, die Verlage hingegen müssen mit Ausfällen im zweistelligen Millionenbereich rechnen.

Der Rechtsstreit begann 2011 vor dem Landgericht München und ging bis zur heutigen Entscheidung durch alle Instanzen. Geklagt hatte der wissenschaftliche Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel. Die Begründung für seine Klage hatte Vogel auch in einem Gastbeitrag bei Stefan Niggemeier dargelegt.

Bisher gab die VG Wort die Hälfte der gesammelten Vergütungen an die Verlage weiter. Der BGH urteilte, dass diese pauschale Weitergabe rechtswidrig sei. Das Gericht entschied, dass das Urheberrechtsgesetz den Verlagen keine eigenen Ansprüche oder Rechte zuspricht, die Einnahmen stünden daher einzig den Urhebern zu.

Die VG Wort bezieht ihre Einnahmen aus verschiedenen Abgaben, zum Beispiel durch Gebühren, die Verbraucher beim Kauf von Druckern und Kopierern zahlen oder aus Abgaben von Bibliotheken.

In einem ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof das Verteilungssystem als EU-rechtswidrig erklärt. Als Reaktion hierauf hatte sich die VG Wort entschlossen, die Weitergabe der Einnahmen auszusetzen, bis der eigene Rechtsstreit geklärt sei.

Disclaimer: Auch Netzpolitik.org setzt Zählpixel der VG Wort zur Messung von Zugriffen auf Texte ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen.

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15 Ergänzungen

  1. Bekomme ich (Habo) jetzt auch Geld?

    … naja, stelle ich die Frage nicht, macht es ein Anderer, nicht?

  2. … dass Generationen von Autoren, Übersetzern, Lektoren, Grafikern kaum oder gar nicht von ihrer Arbeit leben können, ist „unseren“ Zeitungen bisher nur selten eine Zeile wert gewesen. Warum auch, ihre Tantiemen wurden ja grade von denen abgeschöpft, die nun in lautes Zähneklappern und Wehgeschrei verfallen. Muß zum Ende der Sklaverei ähnlich geklungen haben …

  3. Disclaimer: Auch Netzpolitik.org setzt Zählpixel der VG Wort zur Messung von Zugriffen auf Texte ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen.

    Das bitte mal genau erklären und zeigen, wie wie der Code des Zählpixels aussieht.
    Und wie kann man dadurch die Kopierwahrscheinlichkeit erfassen?

      1. Die INFOnline GmbH ist wohl die tatsächliche Zählstelle im Auftrag von Vgwort. Wenn man dann schaut, was INFOnline sonst noch macht, dann wird die Sache ziemlich suspekt.

        Kann man gutgläubig davon ausgehen, dass INFOnline auf Auswertungsmöglichkeiten verzichtet, die sich mit zusammen mit anderen „Messprojekten“ der Firma anbieten? Ich bezweifle ausdrücklich dass INFOnline auf Synergieeffekte verzichtet und die „Zählung“ für Vgwort strikt getrennt auswertet.

        Die Frage, die sich aufdrängt ist, wird das Zählpixel von Vgwort als zusätzliches Bit für Fingerprinting oder Tracking verwendet?

        Der Hinweis auf mögliche Verschränkungen kommt von einer Vielzahl von privacy statements wie diesen (ein Beispiel unter vielen):

        http://www.detail-online.com/legal-notice/privacy-statement/

      2. > wird das Zählpixel von Vgwort als zusätzliches Bit für Fingerprinting oder Tracking verwendet?

        … oder für weitergehende Analysen (also nicht nur Vgwort-Zählung) verwendet?

  4. Bei der GEMA sollte es eigentlich auch so sein.
    Was da aktuell läuft, ist nicht gerecht.
    Die kleinen bekommen nichts und können auch nicht mitbestimmen.
    Alternative Systeme werden behindert.

    … aber diese Verwertungsrechte werde ich wohl nie mehr verstehen.

    1. Die einflussreichen Mitglieder der Verwertungsgesellschaften interessiert nicht die Vermehrung der Werke sondern Vermehrung des Geldes in ihren Taschen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die aus ihrer Sicht geldvermehrungsreichsten Methoden benutzt. Du bist angeschmiert, aber was solls, das Säckel ist gefüllt. Geld! Geld! Macht!

      1. Im Tonbereich besteht aber eben grade ein solches einfachgesetzliches Leistungschutzrecht: Ob das so sein soll ist und gut ist, ist natürlich eine andere Frage. Diese Entscheidung hat darauf aber überhaupt keinen Einfluss und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu.

    2. Lieber Watz, tu doch Bohlen und Co, also den anderen ca. 5 % der Mitglieder, die zu 99 % im Radio und sonstwo gespielt werden einen gefallen, und kämpfe dafür, dass die GEMA abgeschafft t wird. Denen stinkt es seit jeher gewaltig, dass Sie wg. den 99 % der anderen, die realistisch keine Sau im radio und Fernsehen interessieren, per gesetz daran gehindert werden, Ihre rechte selbst zu vermarkten. Das hat sich übrigens Göppels so einfallen lassen. Im Zuge der gewünschten Volksbespaßung per Musik verfügte er, dass ALLE Ihre Musik Zwnagszurverfügungstellen müssen. Dafür bekamen die dann eine Pauschale. Und wie die Nazis halt auch so waren, haben die bei der Gelegenheit einige Gruppen besonders entrechtet, denn schau an, bei den damaligen Gassenhauern waren mal wieder die jüdischen Musiker vorne. Diese sollten, wie auch andere, die Musik schafffen, die viele hören wollen, in sozialistischen Sinne mit allen anderen finanziell gleichgeschaltet werden. Leider MÜSSEN die Bohlens und Co n der GEMA sein, und somit zähneknirschend mit Ihren Werk und Zwangs entgangener Wertschöpfung als Schutzschild für 99 % der Losser hergeben, die sich aich bei der GEMA finden. Viel lieber würde die eine eigene Gesellschaft gründen, und sich rechtlich selbst vermarkten. Also nur zu, Bohlen Und Co unterstützen Dich udn deine fehlende Informiertheit, einhergehend mit Online Nonsens Brüll Reflexen. sehr gerne.

  5. Naja, betrachtet das word press plugin als Geschenk. Und spende so das wir Programmierer die nicht von der VGWort profitieren trotzdem unser Bier weiter brauen!

  6. Das Argument der Verlage, sie stellten „Dienstleistungen“ wie Lektorat, Übersetzung und Korrektorat bereit (wofür sie durch VG-Wort Erlöse entlohnt werden wollen) ist ebenso scheinheilig wie der Rest der Empörung: Die Wirklichkeit sieht so aus, dass solche Arbeiten teils bereits ausgelagert sind und ebenso von Freelancern bestritten werden. Teams aus „freien“ Autoren, Übersetzern und Lektoraten stemmen für das Verlagslektorat ganze Projekte. Geht der Verlagslektor in Urlaub, arbeiten die „Freien“ weiter, strebt der Verlagslektor ins Wochenende oder in den Feierabend, arbeiten die „Freien“ weiter. Textabgabe Montag bitte. Geht nicht anders. :)
    Nachgereichte Textänderungen, -neufassungen – werden bereitwillig (den Auftraggeber möchte man schließlich behalten) entgegengenommen und die Arbeit der Neubearbeitung, des Abgleichs wird von den Freien oft kostenlos übernommen. Bezahlungsmodalität?
    Nach Zeichenzahlen der eingereichten Texte, dabei die verlagsgünstige NMS von 1800 (nicht 1500) Zeichen – und bloß nicht nach Stunden. Die Zeit für Telefonate und Mails sind in der Abrechnung nach Zeichen (Textmenge) nicht enthalten. So kommen – liebe Frau Nahles hergehört – die „Freien“ in Relation zur investierten Zeit nicht auf einen Mindestlohn, sondern auf einen Minuslohn. „Freie“ stützen die Verlagsbranche durch ihre unbezahlte Arbeit. Schon deswegen ist das BGH-Urteil seit Jahrzehnten fällig gewesen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.