Berliner Polizei durchsucht Wohnungen von Online-Hetzern

CC BY 2.0 by zeevveez

Die Berliner Polizei hat heute die Wohnungen von neun tatverdächtigen Männern im Alter zwischen 22 und 58 Jahren durchsucht. Die Verdächtigen sollen sich den Tatbeständen der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen schuldig gemacht haben. Dabei soll es sich um so genannte „Hass-Posts“ in sozialen Netzwerken handeln, die unabhängig voneinander in Form von Hassparolen gegen Flüchtlinge und jüdische Mitbewohner sowie fremdenfeindlichen Liedern geäußert wurden.

Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel wie Computer, Handys und Tablets, aber auch Drogen und Waffen sichergestellt. Die polizeilichen Ermittlungen und Auswertungen dauern noch an. Die Täter stammen teilweise aus der rechten Szene, einige waren vorbestraft. Die Hass-Kommentare wurden auf Facebook und Twitter, aber auch in E-Mails formuliert.

Polizeisprecher Stefan Redlich erklärte, die Berliner Polizei verzeichne eine klare Steigerung der Anzeigen im Zusammenhang mit Postings im Netz:

2014 hatten wir noch knapp unter 200 Taten, letztes Jahr waren es schon fast 300. Wir gehen davon aus, dass durch die Steigerung der Flüchtlingszahlen auch mehr Menschen gibt, die ihren Hass loswerden.

Bei der Polizei scheint man diese Entwicklung als natürlich zu betrachten, obgleich die Versuche, rechte Hetze strafrechtlich zu verfolgen, ein Schritt in die richtige Richtung sind. Bereits im November letzten Jahres gab es in Berlin Razzien wegen fremdenfeindlicher Äußerungen im Netz. Der aktuelle Fall zeigt einerseits, dass die Polizei sich wiederholt bemüht, Rassissmus auch im Internet entgegenzutreten.
Andererseits wird deutlich, dass entsprechende Straftaten keineswegs nur von rechtsradikalen Tätern begangen werden, sondern oft von nicht vorbestraften Menschen aus der so genannten Mitte der Gesellschaft.

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30 Ergänzungen

  1. Hetze überhaupt zu beurteilen – ganz nach politischem Wunsch. DDR 2.0 mit den IMs Erika und Larve. Böhmermann freut es gerade. Ein Kabinettstückchen, wie die BRD gerade zerpflückt wird.
    http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-merkel-103.html

    Darf man noch davon sprechen, dass unsere Bundeskanzerlin … Nein, brr…. könnte einen ja treffen hinsichtlich der Online-Blockwarte… Ergo: Ade, Meinungsfreiheit. ‚Deutsch‘ darf man ja schon nicht mehr sein. ‚Gut‘ muss man sein. Nach Regierungslinie. ;-)

    Demnächst vermutlich wird es schon strafrechtlich relevant, wenn in öffentlichen Angeboten arabische Untertitel nicht angeboten werden. Man könnte ja was falsch verstehen… ;-)

    1. Es fällt auf, dass Menschen Ihres Schlags und diejenigen, die Ihre „Meinung“ teilen, immer Texte verfassen, die von Gedankensprüngen und Inkonsistenz nur so sprudeln. Drei Punkte, Abkürzungen und Kosenamen kommen immer vor. Für den objektiven Betrachter sieht es merkwürdig aus und liest sich auch so. Nur so als Hinweis.

      1. Es fällt auch auf, dass Menschen Ihres „Schlags“ sofort jeden in eine Schublade stecken und einem „Schlag“ zuschreiben, der auch nur die leiseste Kritik an der Flüchtlings- und Immigrationspolitik von sich gibt. Das sind nämlich alles Nazis und Fremdenhasser, nicht wahr? Weil es ja sonst für niemanden einen Grund gibt, Sorge vor der Einwanderung Millionen Fremder zu haben, richtig? Schließlich hat man selbst ja die richtige, wahre Einstellung, die man mit so vielen Anderen teilt. Warum dann noch eine abweichende Meinung zulassen, stimmts? Lieber verunglimpfen und über einen Kamm scheren.

        Für den objektiven Betrachter sieht diese Schwarz/Weiß-Weltsicht merkwürdig aus. Nur so als Hinweis.

      2. Ja, der Text von Jule geht beim Lesen ohne viel drüber nachzudenken einige Gedankensprünge.

        Wenn man im Hinterkopf beim Lesen die Meinung (ersten 4 Worte) hat, dann wird die Struktur schon erkenntlicher.

        Jule meint, dass es drauf ankommt, wer die Hetze beurteilt, dass da etwas ganz verschiedenes rauskommen kann. (Und hat dann seine/ihre Meinung kund gegeben, welcher ich nicht zustimme)

        Frage mich dabei, wo du die „Inkonsistenz“ entdeckt hast Jack.

    2. OOOOOHHH,hat man Ihre Kollegen erwischt,so ein Pech aber auch!
      Jetzt sind Sie ja ganz alleine auf der Welt und haben niemanden mehr zum Spielen,das ist aber nicht schöööööön für Sie.

    3. @Jule
      OOOOOHHH,hat man Ihre Kollegen erwischt,so ein Pech aber auch!
      Jetzt sind Sie ja ganz alleine auf der Welt und haben niemanden mehr zum Spielen,das ist aber nicht schöööööön für Sie.

      1. Ich bin verwirrt solche Kindergarten-Kommentare auf netzpolitik.org zu lesen und dann auch noch als Doppel-Post, vielleicht ein Versehen, im Kontext Ihres Beitrags aber ein starkes Indiz für einen Geist mit viel Potenzial nach oben…

        Naivität ist offensichtlich nicht nur auf ein „Lager“ beschränkt.

  2. Wer strafrechtlich relevanten Mist postet, der ist nicht aus der Mitte der Gesellschaft und auch nicht „ein bisschen“ rechts. Ansonsten hätten sie nur Kritik gepostet. Machen wir es nicht diffuser als es ist …

  3. Ein Wort: Verhältnismäßigkeit.
    Die Straftat ist dokumentiert. Wozu die Hausdurchsuchungen?
    Grundrechte sind das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben wurden.
    Strafverfolgung: Ja. Aber bitte im angemessenen Rahmen. Bei publizierten Rechtsverstössen muss ich nicht sämtliche Computerhardware beschlagnahmen, Intimitäten ausspähen und dabei hoffen, vielleicht per „Zufall“ ein paar andere Straftaten aufzudecken, die mit den ursprünglichen Ermittlungen nichts zu tun haben. Aber vielleicht bin ich auch nur altmodisch.

    1. „Wozu die Hausdurchsuchungen?“

      Soweit ich weiß kann die Polizei bei einer Strafverfolgung von den ISP und der Internetplattform, die passenden Daten verlangen. (Also IP und der Standort, wo die IP vergeben wurde) Dadurch hat die Polizei dann die fast Identität des Täters.
      „fast“, da ja das Handy oder eine Wohnung von mehreren Personen benutzt werden kann und wohl um aus diesen kleinen Personenkreis, die richtige Person herauszufinden braucht man halt das Handy/Tablet/PC um die Person endgültig zu identifizieren.

      Ich meine, dass bei einer Hausdurchsuchung eine Untersuchung nach anderen illegalen Sachen schon länger „normal“ bei der Polizei ist, damit andere (angezeigte?) Fälle aufgeklärt werden.

      1. das wäre dann aber nicht legal.
        Rechtsbeugung oder wie auch immer ….
        armes Deutschland.
        Mache mir die Welt, widi-widi–wisie
        mir gefällt!

      2. Kennst du dazu das passende Gesetzbuch mit Paragraph und Absatz benennen?

        Das wäre doch dann auch eine gute Ergänzung für diesen Artikel.

      3. Wenn die Polizei die IP hat, dann hat sie eine konkrete Indentität. Der ISP weiss welche konkrete Person eine IP hat. Ich gehe mal davon aus, dass es bei den Hausdurchsuchung um Personen handelt, die über ihren Festnetzanschluss etwas geschrieben haben.
        Die Durchsuchungen richten sich wohl gegen bekannte Rechte – zumindest ist das bei der geringen Zahl nicht unwahrscheinlich. Ansonsten wäre eine Hausdurchsuchung etwas überreagiert.

    2. Sehe ich auch so.
      Wenn bei derartigen Taten,
      bereits zu den schärfsten Sanktionen gegriffen wird,
      dann kann es um unserem Rechtsstaat
      nicht gut bestellt sein.
      Es gibt nichts Gutes im Bösen!

    3. Was soll die Polizei bitte sonst machen? Zusätzlich zu Asgar13s Antwort (die Person kann nicht so einfach ermittelt werden durch die IP) muss auch berücksichtigt werden, dass der Post alleine nicht ausreicht als Beweis. In dem verlinkten Artikel wird der Polizeisprecher zitiert: „Wir werden jetzt die Geräte auswerten, um herauszufinden, ob sich da jetzt der Beweis führen lässt, dass sie damit diese Hasspostings abgesetzt haben.“

      Was die Polizei da macht ist absolut nachvollziehbar. Ich würde es eher schlimm finden, wenn sie anders gehandelt hätte. Eine IP kann falsch ermittelt worden sein. Das der in FB angegebene Name wirklich der Täter ist, muss auch erstmal nachgewiesen werden. Ohne die Hardware der Verdächtigen zu durchsuchen ist die Beweislage mehr als dünn. Und es will ja auch keiner den Falschen verurteilen…

      Das die Durchsuchung auch den Sinn hatte zufällig andere Straftaten zu finden. Vielleicht, vielleicht nicht. Gerechtfertigt ist sie aber in jedem Fall.

      1. Kate hat schon recht, der Anfangsverdacht ist erstmal da … nun muss die Polizei die zum Anfangsverdacht passenden Beweise aus den beschlagnahmten Rechner herauskratzen …
        Wenn die Polizei richtig ermittelt, beweist sie so die Unschuld des mutmaßlichen Hackers, zumindest in dieser „Sache“ … evtl. haben sie „Beifunde“, mit denen sie (verärgerte Beamte/Staatsanwälte) den Delinquenten trotzdem in die Pfanne hauen!

        … deswegen sollte man die eigentlich denunzierende Hardware eben nnicht in seinen eigenen Vier Wänden horten, sondern auf’m Dachboden bzw. im Keller/Schuppen vom „Nachbarn“ (Nachbarn = Synonym für einen Ort, mit dem man nicht in Verbindung gebracht werden würde und dieser somit auch nicht auf dem Durchsuchungsdingens auftauchen sollte) verweilen …

        Wie jetzt Zugriff?
        Tablet/Smartphone -> RDP/VNC … -> Accesspoint -> denunzierende Hardware …
        … das kann auch ein freier Accespoint eines Internetkaffees sein, bei dem man sich quasi einklinkt … aber das würde hier jetzt zu weit führen und evtl. die Staatsanwaltschaft auf noch dümmlichere Ideen bringen!
        Naja, jedenfalls, hat man dann nicht kompromittierende Hardware eines „Normalusers“ in den eigenen Vier Wänden und diese sollte auch frei von Raubmordkopien sein … wegen der „Beifund“ Sache, alles klar?

        Wie jetzt, massiv hohe kriminelle Energiedichte?
        … für die einen ein Terrorist, für die Anderen ein Freiheitskämpfer!
        … ich hingegen, nenne es Selbstverteidigung!
        Ob ich angst um meine Haut habe?
        Ja … natürlich! … sie bedeckt schließlich meinen Körper!

      2. Natürlich kann die Person ermittelt werden, deshab ist ja die Vorratsdatenspeicherung so wichtig.
        Wobei es natürlich theoretisch bei Prepaidtarifen Lücken gibt und ob das „Fremdnutzen“ einer SIM Karte häufig vorkommt, weiss ich nicht. Aber vermutlich gab es keine Hausdurchsuchung bei Personen, die nur eine SIM Karte registriert haben. Die meisten Menschen haben wohl auch noch einen Festnetzanschluss und dieser ist eindeutig und darum dürfte es sich handeln.

      3. „Natürlich kann die Person ermittelt werden, deshab ist ja die Vorratsdatenspeicherung so wichtig.“ Leider nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung darf nur bei schwersten Straftaten eingesetzt werden, deswegen konnten die Personen, bei denen diese Hausdurchsuchungen stattfanden ja auch nicht ermittelt werden :(

      4. @Struppi: Der Polizeibericht, als auch der Artikel macht leider wenig Informationen darüber, wie die Personen ermittelt wurden. Haben sie auf FB mit Klarnamen gepostet, wurden sie als Anschlussinhaber über ihre IP identifiziert usw? Beides denke ich reicht als Anfangsverdacht und damit für eine Durchsuchung. Ich bin mir aber ziemlich sicher eine IP alleine reicht nicht, um jemanden wegen Hetze verurteilen zu können.

        Außerdem: Die IP führt zum Anschluss, dieser zum Anschlussinhaber. Der Anschlussinhaber muss nicht Täter sein! Natürlich wird der Anschlussinhaber erstmal Hauptverdächtiger (macht ja auch Sinn), trotzdem braucht es weitere Beweise => daher die Durchsuchung. Das hat mit der VDS nebenbei wenig zu tun, mit dieser wird es nur leichter den Anschluss rückwirkend zu ermitteln.

        Aber wie gesagt: Warum da wer in den Verdächtigenkreis geraten ist…ich habe keinen genaueren Infos gefunden, damit bleibt es von meiner Seite Spekulation.

        Wer sich nochmal mit den Zufallsfunden auseinandersetzen möchte: § 108 StPO als Anlaufstelle, wann dieser Paragraph greift und wann nicht, keine Ahnung.

  4. Ich habe erlebt, wie ein Hasspost eben nicht nachverfolgt wurde. Die Staatsanwaltschaft fand das nicht schlimm. Fall eingestellt. War ein Aufruf zur Gewalt und mein Name war bekannt (da öffentlich auftretend).

    Einerseits finde ich es also gut, wenn der Staat das Recht auf Würde der Menschen schützt. Auf der anderen Seite lässt der Staat die Bonzen laufen und vergreift sich an den Kleinen. Das finde ich sehr gefährlich.

  5. Darf man Hass-Postings gegen Hass-Poster ungestraft absetzen? Es ist immer fraglich wenn ein Staat seine Staatsgewalt einsetzt weil jemand etwas geschrieben oder gesagt hat. Was mich vor allem an diesem Vorgehen stört ist, das zu grunde liegende Bild, dass es nur einer Aussage oder eines Aufrufes bedarf um ganze Volksscharen tatbegehend losstürmen zu lassen. Gleichberechtigt müsste man jedes Nichtbefolgen eines Liebes-Postings ebenso unter Strafandrohung stellen. Also im Prinzip darf man alles veröffentlichen, außer Erdogan-Gedichte, Nicht-Mainstreammeinungen, Abscheu und Ekel gegen entgegen der Mehrheitsmeinung, Hass (außer gegen Hasser), Wut, Aggression (jeweils gegen die falschen Feindbilder). Also alle haben sich lieb und Friede Freude Eierkuchen. Vor allem wird es äußerst schwierig, die eigenen Maßstäbe und Wertungen im weltweiten Kontext durchzuziehen und einzuhalten. Das wird sehr schnell inkonsistent und bald willkürlich. Zum Beispiel bekommen Mohamed-Schmäh-Karikaturen Staatspreise und wenn man osmanische Herrscher mit einem Schmäh-Gedicht karikiert, bekommt man eine Ermittlung vom Staatsanwalt. Die Illusion, dass die Untersagung einer Meinung diese einfach verschwinden läßt ist sehr sehr altes Gedankengut. Oder man will einfach die Staatsgewalt dazu bringen, dass wir nicht mehr damit belästigt werden. So wäre schon ein kindlicher Aufruf sich im Netz irgendetwas (wie immer urheberrechtlich geschütztes) herunterzuladen ein Aufruf zu einer Straftat und würde ein Hausdurchsuchung rechtfertigen. Das Beispiel des Burschen, der via Facebook zu einem NSA-Site-Spaziergang eingeladen hat, was ihm umgehend einen Polizeibesuch bescherte, fällt formalrechtlich, wenn überhaupt unter das gleiche Vorgehen. Ich halte lieber ganz viel Blödsinn, Graußlichkeiten und auch Hassbotschaften aus, bevor ich der Staatsgewalt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit erlaube. Ich glaube, dass in Zeiten der Totalkontrolle und Überwachung durch staatliche Organisationen die verfassungsmäßige Ordnung viel mehr gefährdet ist als durch irgendwelche graußlichen Posting einzelner Vollidioten.

    1. Naja unser Heiko wollte ja auch schon mal die Beweise präventiv vernichten lassen, damit eine Strafverfolgung wegen dieser Hetzerei nicht mehr möglich ist, weil … die Beweise wären ja nicht mehr real existent, weil … ja gelöscht und nicht „Sichergestellt“ … -> http://m.spiegel.de/netzwelt/web/a-1072175.html ; http://m.rp-online.de/digitales/internet/heiko-maas-facebook-hasskommentare-in-24-stunden-loeschen-aid-1.5634635
      Nicht falsch verstehen, im Netz sollte man sich auch anständig verhalten, wer das nicht macht, sollte die Konsequenzen zu spüren bekommen!
      … aber mit der Politik im Rücken ist das so eine Sache, man weiß nie, wann sie der Meinungsfreiheit ihren Dolch in den Rücken schiebt!

  6. Ich verstehe die Nazi-Versteher nicht. Wenn irgendwelche muslimischen Extremisten auf Facebook Hasskommentare gegen Christen, Juden usw. mit Ankündigung von schweren Straftaten posten, gibts auch richtigerweise Verhaftungen und Wohnungsdurchsuchungen. Da applaudieren die braunen Brüder lautstark, nur wenn sie selber betroffen sind, machen sie einen auf „Meinungsfreiheit“ ;)

  7. Übrigens, Beleidigungen im Internet sind gleich strafbar wie Beleidigungen auf der Straße. Das sollten manche Meinungs-Extremisten verstehen. Warum sollte das Internet ein rechtsfreier Raum für aggressive Hetzer sein? Flüchtlingspolitik kann man kritisieren, aber Flüchtlinge erschießen oder in die Gaskammer stecken wollen ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

    1. Soweit ersichtlich geht es im Artikel hauptsächlich um das Mittel der Hausdurchsuchung, auf der Straße wird ja auch kein vollständiger Brainscan gemacht, sollte doch möglich sein, den Delinquent mit Beschluss im Rücken zu befragen, bei Zugabe und Herausgabe nötiger Beweise gehts auch ohne, aber dann müsste man ja auf den Beifang verzichten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.