Bald auch im Restaurant: Berliner Senat will Befugnisse zur Videoüberwachung an „gefährlichen Orten“ ausweiten

Der Berliner Senat will im Eiltempo ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung in Berlin durchsetzen. Danach könnten auch Museen, Restaurants und Parks überwacht werden, wenn sie an „gefährlichen Orten“ liegen. Ob das nützlich ist, wurde noch nie evaluiert.

Der Alexanderplatz in Berlin – Perspektive einer Überwachungskamera? (CC BY-SA 2.0 by sebaso via flickr)

Im Februar wurde bekannt, dass der Berliner Senat die Videoüberwachungsbefugnisse für die Polizei auf öffentlichen Plätzen erweitern will. Diese Pläne konkretisieren sich nun in einem Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln), die der Senat am letzten Dienstag beschlossen hat und die am nächsten Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses besprochen werden.

In einem Modellversuch soll die Überwachung am Alexanderplatz geprobt werden. Doch dabei wird es nicht bleiben. Innen-Staatssekretär Bernd Krömer von der CDU verneinte nicht, dass ihm auch Orte wie der Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und die Rigaer Straße in Friedrichshain-Kreuzberg „vorschweben“ würden. Im Jahr 2011 war die Videoüberwachung in der Rigaer Straße schon einmal Thema. Damals hatte die Polizei mit vier Schwarz-Weiß- und einer Infrarotkamera von einer Grundschule aus das Haus Liebigstraße 14 an der Kreuzung von Rigaer und Liebigstraße überwacht. Die Kameras mussten nach zufälligem Bekanntwerden der verdeckten, unabgesprochenen Beobachtung entfernt werden und wurden unter anderem vom damaligen Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix als rechtswidrig bezeichnet.

Nach der geplanten Änderung soll die Kameraüberwachung zwar nicht verdeckt stattfinden, sondern gekennzeichnet. Dafür ist sie jetzt ganz legal. Die Polizei könnte dann 24 Stunden am Tag in sogenannten Gefahrengebieten, …

[…] wenn sie öffentlich zugänglich und gefährlich sind, personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen.

Gesetzesänderung soll übers Knie gebrochen werden

Die geplante Änderung des ASOG kommt kurz vor knapp. Im September stehen Wahlen in Berlin an, vorher wird es nurmehr zwei Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses geben, in denen das Gesetz verabschiedet werden kann. Die Eile dürfte auch Wahlkampfzwecken und der Profilierung in der Sicherheitspolitik dienen – die Partei von CDU-Innensenator Frank Henkel befindet sich in Berlin auf dem absteigenden Ast. Aktuellen Umfragen zufolge liegt sie derzeit bei 18 Prozent und damit etwa fünf Prozent unter ihrem letzten Berliner Wahlergebnis.

Das überstürzte Vorgehen findet Christopher Lauer, innenpolitischer Sprecher der Piraten im Abgeordnetenhaus, untragbar:

Dass Henkel die Änderung des ASOG kurz vor dem Ende der Legislatur einbringt, belegt deutlich, dass er das Parlament nicht ernst nimmt und keinen Wert auf eine angemessene parlamentarische Beratung legt. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Grundrechte handelt, ist dies ein besonderer Ausweis dafür, dass Henkel die Eignung und Qualifikation zum Innensenator fehlt.

In all der Eile wird auch ignoriert, ob Videoüberwachung überhaupt zielführend zur Steigerung der tatsächlichen Sicherheit ist. Eine Evaluierung von Videoüberwachung fand und findet nicht statt. Diese Verweigerungshaltung gegenüber faktenbasierter Sicherheitspolitik wurde bereits vorher offensichtlich. 2011 wurde die Speicherdauer bei Videoaufzeichnungen im ÖPNV von 24 auf 48 Stunden erhöht und gleichzeitig eine Evaluierung der Maßnahme nach einem Jahr vorgesehen. Doch zu dieser kam es nie, nach den Wahlen 2011 fiel der Passus unter den Tisch.

Kritik von der Berliner Datenschutzbeauftragten

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte das massiv kritisiert und auch mit dem neuen Vorschlag des Senats ist sie unglücklich. Ihr wurde der Entwurf zwar vorgelegt, doch für eine Prüfung blieb ihr nur eine Woche Zeit. Daher muss diese vorerst kursorisch ausfallen. Sie bestätigte netzpolitik.org gegenüber schon jetzt, dass der Gesetzesvorschlag massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung enthält, sowie in die Möglichkeit, sich frei in der Öffentlichkeit zu bewegen:

Mit dem Gesetz könnten große Teile der Innenstadt überwacht werden. Nicht nur der Verkehrsraum, auch öffentlich zugängliche Räume wie Einkaufszentren, Schwimmbäder und Museen.

Denn die öffentliche Zugänglichkeit knüpft sich nach Begründung des Senats nicht daran, dass die Nutzung nicht an Bedingungen geknüpft sind. Als Beispiele für öffentlich zugängliche Räume nennt er zusätzlich öffentliche Straßen, Plätze und Grünflächen, Kaufhäuser und Restaurants. Wer sich also beispielsweise im Görlitzer Park, einem als gefährlich deklarierten Ort, zum Picknick trifft oder in einem Restaurant in der Rigaer Straße zu Abend isst, dürfte dabei bald von der Polizei beobachtet werden.

Smoltczyk spricht sich dafür aus, den Entwurf zu ändern, vor allem in drei Punkten:

  1. Die Videoüberwachung muss dokumentiert und auf ein Jahr befristet werden. Soll die Überwachungsmaßnahme danach verlängert werden, soll dies nur für ein weiteres Jahr und nur nach Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme stattfinden dürfen.
  2. Nur der öffentliche Verkehrsraum, nicht öffentlich zugängliche Räume im Allgemeinen, sollen überwacht werden dürfen.
  3. In das Gesetz soll die Pflicht zur Evaluierung der Maßnahmen durch einen unabhängigen, wissenschaftlichen Sachverständigen verankert werden, die zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten fällig wird.

Nützlichkeit der Videoüberwachung fragwürdig

Das sind nur Mindestforderungen, die ein weiteres Ausufern verhindern sollen. Die bereits bestehenden circa 15.000 Überwachungskameras in Berlin – privat angebrachte nicht mitgezählt – verschwinden dadurch nicht, denn die gibt es bereits. Die meisten davon befinden sich in Bahnhöfen, U-Bahnen und Co.

Smoltczyk stellt auch in Frage, ob Videoüberwachung überhaupt dazu geeignet ist, Kriminalität zu bekämpfen und verweist auf das Beispiel London, eine Stadt mit einer der höchsten Überwachungskamera-Vorkommen der Welt. Doch die führten nicht zu mehr Sicherheit. „Man müsste erstmal die Erfolge der bestehenden Überwachung evaluieren, bevor man weitere Maßnahmen einführt“, meint sie.

Vor einer Evaluation scheut man sich wohl nicht ohne Grund. Denn Untersuchungen, die die Wirksamkeit von Videoüberwachung bekräftigen, muss man lange suchen. Zahlreich sind hingegen die Gegenstimmen. In Berlin wurde eine 2006 in Auftrag gegebene Studie zur Effektivität der Videoüberwachung in U-Bahnen nach dem ersten Zwischenbericht eingestellt. Die Berliner Verkehrsbetriebe versuchten, auch diesen Bericht unter Verschluss zu halten. Kein Wunder: Wie sich später herausstellte, attestierte er nämlich, dass die Videoüberwachung keinen Effekt auf die Kriminalitätsrate habe. Bei Sachbeschädigungen seien die Zahlen im Untersuchungszeitraum sogar angestiegen.

Was bleibt, sind die massenhaften Eingriffe in die Privatsphäre und die Freiheit tausender Menschen, wenn das Abgeordnetenhaus dem Entwurf des Senats zustimmen sollte.

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28 Ergänzungen

  1. Och nö, nicht noch mehr … „weniger“ lautet das Zauberwort.

    Warum ist Videoüberwachung bloß so verdammt beliebt?

    Videoüberwachung ist eine der sichtbarsten mutwilligen Verletzungen der Privatsphäre. Man denkt als Mensch, der nicht total extrovertiert ist und ein Bisschen Ahnung von Privacy und der Macht der Daten hat, sofort unterschwellig an 1984 und fühlt sich unwillkürlich gehemmt und bedrückt. Ich zumindest fahre nicht mehr gern Bus oder Bahn und kaufe in keinem Laden in der Umgebung mehr gern ein, seit die Kameraindustrie das alles mit ihren „Lösungen“ verdorben hat.

    Meist ist eine Videoüberwachung nämlich mit einer Vorratsdatenspeicherung der Bilder verbunden, die aus genau dem Grund illegal sein sollte, aus dem es die Online-VDS auch ist. Zumindest ist das nie sicher erkennbar.

    Gleichzeitig ist der Nutzen, wenn man das schon vom Utilitaristischen her sehen will und selbst wenn man die negativen Auswirkungen auf Unschuldige ignoriert, notorisch uneindeutig. So wenig eindeutig, dass man auf der Grundlage eigentlich gar nicht mehr weiter diskutieren bräuchte. Leider müssen nicht die Vollhonks die die Kameras aufhängen bzw. das vorschreiben sich argumentativ einen abbrechen, sondern die Betroffenen.

    Hat Videoüberwachung wohl genau deshalb so einen Fetisch-Charakter bei den „Sicherheits“schwindlern dieser Welt, weil man damit der Menschenwürde so richtig schön einen spürbaren Fußtritt verpassen kann und sich dann hinter Spott-Sprüchen wie „für Ihre eigene Sicherheit“ verstecken? Ist es also Sadismus? Oder doch einfach nur repräsentative Dummheit, also Populismus?

    Vielleicht ist es an der Zeit, die Persönlichkeitsrechte der wider Willen Gefilmten in den Vordergrund der Diskussion zu stellen und ein generelles Verbot des nutz- und gedankenlosen Einsatzes von Videoüberwachungstechnologie zu fordern. Sonst haben wir als nächstes womöglich auch Tonaufnahmen (so gesehen in Bussen in England): für Ihre eigene Sicherheit (TM) und zur Gefahrenabwehr werden Gespräche in der Nähe der Fahrerkabine mitgeschnitten.

    Bis dahin helfen wohl nur Klagen gegen diese Situationen und Gesetze.

    1. „Sie werden zu Ihrer eigenen Sicherheit videoüberwacht.“
      Einer der dümmsten Sprüche, der je in Massen auf Aufkleber gedruckt und überall festgebappt wurde.
      Mit meiner Sicherheit hat das nichts zu tun, ganz im Gegenteil. Ich fühle mich tatsächlich unsicher, wenn mich so eine Kamera begafft und bevorzuge es, nicht von staatlichen Videokameras begafft zu werden.
      Um zu meinem Text weiter unten zurückzukommen:
      Wenn mich dagegen ein Hobbyfotograf fotografiert, ist mir das furzegal. Denn den fürchte ich nicht (auch dann nicht, wenn ich irgendwo im Internet zu sehen sein sollte. So what.). Was ich fürchte, ist dieser Staat mit seinen Pseudo-„Schutz“-Gesetzen, die niemanden schützen, aber jeden bedrohen.

      1. Geht mir ganz genau so. Die Vorstellung, dass alles, das das Wort „Sicherheit“ enthält, vielen mittlerweile als Universalbegründung ausreicht, macht mich wahnsinnig. Dialog-Erfahrung: „Könnten Sie mir verraten, was diese Kamera soll und was mit den Bildern geschieht?“ „Die haben wir aus Sicherheitsgründen. Das ist hier ein Bahnhof“. Aaaaaaaaaargh … Ob und wie die Teile vernetzt sind, kann mir fast nie jemand beantworten.

        Ein Fotoapparat ist besser als eine Smartwanze, und die ist mir lieber als ein fest installierter Gaff-Apparat. Allerdings bevorzuge ich es auch, wenn niemand Fotos von mir, ohne guten Grund und ohne zu fragen, ins Internet stellt. Die Zeiten sind vorbei.

        Datenkrake. Bitte nicht füttern.

        Mich nervt die sichtbare Videoüberwachung, weil sie besonders dreist ist. Doch wer weiß, wievielen versteckten Kameras man heute schon zusätzlich ausgesetzt ist. Kennst Du diese kleinen weißen, ca. 4 Zoll breiten und 1 Zoll tiefen Boxen, die zwei dunkle Meßöffnungen haben und eher nach Radar oder so aussehen? Auch Kameras.

        1. Das KGB ist da schon weiter. Ups, sagte ich KGB? Andere drei Buchstaben, gleiche Gedankenwelt.
          Im rechtsfreien Raum Seattle co-opten sie die Versorgungsbetriebe zur Installation von VÜ-Technik,
          auch getarnt („concealed“).

          https://blog.fefe.de/?ts=a99f079c

  2. Im Text und in den Links habe ich Nichts zu biometrischer Gesichtserkennung gefunden. Ist denn bekannt, ob diese hier eingesetzt werden soll?

    1. Was nicht ist, kann ja noch draufgesetzt werden. Das ist das Tolle, wenn man die Menschen erstmal an omnipräsente Überwachungsapparate gewöhnt. Bisher heißt es AFAICT immer nur Videoüberwachung.

      Dass Gesichtserkennung noch eine Stufe schlimmer ist, kapieren die „Verantwortlichen“ doch gar nicht. Vielleicht erwähnen sie deshalb nichts davon – wenn Du in den Gesetzentwurf schaust, steht davon nichts explizit drin, allerdings „Erhebung personenbezogener Daten“. Soweit ich weiß, ist die Speicherung von Videobildern schon eine Erhebung personenbezogener Daten nach BDSG.

      Personenbezogene Daten sind „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Bestimmbar ist die Person auch über einen nachträglichen Abgleich. Also steht da meiner Ansicht nach wirklich nichts von drin. Bei konkreten privat betriebenen Kameras hast Du übrigens Anspruch auf Auskunft über einige Eckdaten („Verfahrensregister“).

      Aber keine Sorge, in ein paar Jahren wird auch die automatische vernetzte Echtzeit-Erkennung von der Industrie als „Standard“ beworben und ist unerlässlich für unsere „eigene Sicherheit und zur Gefahrenabwehr“. Gefördert wird so eine Sch**** ja auch aus diversen Töpfen, und immer wieder von Innen-Extreministern gefordert.

    2. Es steht doch glasklar in der Begründung, dass es im Prinzip um Crowd Control geht. Da wird keiner mehr vor den Bildschirmen sitzen sondern es kommt eine Software zum Einsatz:

      Eingesetzt werden kann dieses neue Mittel insbesondere, um größere Ansammlungen von Menschen, die sich zur Begehung von Straftaten zusammenfinden, frühzeitig zu erkennen.

  3. Schon arg merkwürdig:
    Der private Hobbyfotograf wird inzwischen beinahe erschlagen, wenn er irgendwo an öffentlichen Orten etwas professioneller fotografiert, denn man könnte als Passant oder was auch immer im Bild zu sehen sein. Bzw. will man vielleicht gerade den Passanten im Bild haben. Aber das ist inzwischen schon fast zu einer Straftat geworden…
    Aber dass der übergriffige Überwachungsstaat Menschen allenorts frei und willkürlich überwacht, bei Rechtswidrigkeit keinerlei Haftung zu Teil wird, das kümmert offensichtlich niemanden. Man guckt auch großzügig darüber hinweg, wenn in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgenommen wird, wenn ich gerade in der Nase popel.
    Was ist nur mit diesem Volk los? Aber 10%, die sich einen Führer wünschen…

    1. @Rowenta
      Die meisten wünschen sich eine Überwachung,damit wenigstens einer an ihrem erbärmlichen Leben teilhat,deren Maxime lautet,jemand beobachtet mich,also bin ich „Wer“ und je mehr mich beobachten ,umso populärer bin „Ich“.
      Die denken, wenn viele Kameras auf Sie gerichtet sind, sind sie ein berühmter Filmstar.
      Es ist schwierig, gegen diese Mischung aus Armseligkeit,Exhibitionismus,Gleichgültigkeit und kranker Eitelkeit anzukommen.
      Es mag zynisch klingen,aber anders ist das ständige Gelabere über belanglose Scheiße auf Facebook/Twitter/Instagram. …,das Mitteilungsbedürfnis über (B)Anales und Selfiewahn nicht zu deuten.

  4. Am Kotti und im Görlitzer Park würden Polizei-Zivilstreifen reichen. Sehe nie, dass da irgendwas gemacht wird, sonst könnten die Dealer da nicht so gechillt ihren Tag verbringen und jeden anquatschen, der da mal kurz durch muss.

    1. „Am Kotti und im Görlitzer Park würden Polizei-Zivilstreifen reichen.“

      Woanders sind die dafür benötigten Polizisten deutlich besser aufgehoben als ausgerechnet zur -versuchten, sinnlosen- Durchsetzung der Prohibition.

  5. die vorstellung, im restaurant systematisch belauscht zu werden, erweckt uraltes, überholt geglaubtes allgemeinwissen.

    niemand hat die absicht, einen überwachungsstaat zu errichten.

    .~.

  6. 1. Was ist ein gefährlicher Ort?
    2. Welche Gefahr(en) drohen an diesem Ort?
    3. Ist die Hauptgefahr konkret oder abstrakt?
    4. Wie häufig gab es schon gefährliche Ereignisse an diesem Ort?
    5. Nimmt die Häufigkeit gefährlicher Ereignisse an diesem Ort zu oder ab?
    6. Zu welcher Uhrzeit droht eine Gefahr?
    7. Welcher Täterkreis soll erfasst/abgeschreckt werden?

    Beispiel: Herrentoiletten des Berliner Abgeordnetenhauses
    Kategorie: Gefahren für Leib und Leben
    a) Knochenbrüche wegen Rutschgefahr (abstrakt, Dunkelziffer!)
    b) Trickdiebstahl durch Abgeordnete (abstrakt, Sitzungspausen)
    c) Ort geheimer Kontakte und Nebenabreden (konkret, sitzungstäglich, zunehmend)
    d) Drogenhandel (konkret, nach Öffnungszeiten, abnehmend)
    e) Infektionsgefahr (konkret, ab 10. Minute des Reinigungsintervalls)
    f) Abgeschreckt sollen Drogenhändler und Prostituierte werden, die Abgeordneten hingegen sollen weiterhin ihren Spaß haben.

    Kosten der Videoüberwachung: 40.000 Euro
    Volkswirtschaftlicher Nutzen: negativ?

    1. Die Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage für die Herrentoiletten des Berliner Senats wird befürwortet.

      Begründung: Die Maßnahme ist dazu geeignet, das BIP der Bundesrepublik Deutschland zu steigern. Die Maschinenauslastung taiwanäsischer Hersteller wird gesichert. Unerwünschte Nebeneffekte auf den deutschen Arbeitsmarkt sind unwahrscheinlich. Das Tagesgeschäft auf der Herrentoilette wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.

      Auflage: Die Videoanlage darf erst eingeschaltet werden, wenn der letzte Abgeordnete das Haus verlassen hat. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Erfassungswinkel der Kameras sind BDSG-konform auszuschildern.

      Finanzierung: Investitions-, Wartungs- und Folgekosten sind in dieser Legislaturperiode durch Umschichtungen aus dem Sozial-Etat gesichert.

      Erwartetes Abstimmungsergebnis: Durch die Fraktion schwarzer Nullen ist eine Zustimmung gesichert.

      1. Erst kürzlich wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass die IR-Ausleuchtung von CCTV-Kameras Sonnenbrand bei Silberfischchen verursacht. Dadurch gerät das gefährdete ökologische Gleichgewicht auf Berliner Herrentoiletten in eine noch größere Schieflage. Darüber hinaus wird der Kernbereich privater Lebensführung seltener Mikroben in unzulässiger Weise beeinträchtigt.

        Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Oppositioneller beantragt eine Sondersitzung des Senatoriums.

      2. Wir sind prinzipiell gegen High-Technik und schlagen deshalb ersatzweise den Einsatz von Wach-Polizisten in Herrentoiletten vor. Damit kann gesellschaftlichen Randschichten wieder eine Perspektive gegeben werden. Darüber hinaus entwickeln Polizisten nach Kurzausbildung eine besondere Spürnase, die in diesem Umfeld voll eingesetzt werden kann.

        Wach-Polizisten könnten das soziale Verhältnis zwischen Abgeordneten und Randgruppen der Gesellschaft (Drogenhändler, Prosituierte(!), OK) in einträgliche Bahnen lenken. Diese Effekte dürften einen weitaus größeren Beitrag zum Volkswohl leisten, als intelligente Kameras.

        Die Sektion „Wach im Dienst“ tritt auch dafür ein, dass den Wach-Polizisten am Arbeitsort W/ach/ix/-Liegen für ihren schweren Dienst zur Benutzung bereit gestellt werden. Wir als Gewerkschaft setzen uns dafür ein, dass örtliche Berliner Liegenhersteller bevorzugt ergonomische Liegen liefern.

        1. Wir halten die Stellungnahme der Gdp Sektion Wach im Dienst mit Nachdruck im Toilettenbereich zurück.

          Wach-Polizisten könnten unserer Meinung nach besser in Schlaflabors eingesetzt werden. Dort wäre auch gewährleistet, dass die Gehirnströme der Einsatzkräfte objektiv überwacht werden können.

          Als technik-affine Parlamentsberater haben wir die weitreichende Kompetenz, Zukunftstechnologien in Herrentoiletten zu fördern und zu bewerben.

          Heimische Technologen sind gerade im Bereich von Urinal-Optik und -Ausleuchtung weltweit führend und stehen mit intelligenter Big-Data-Auswertung auf Rang 12 der globalen Toiletten-Richter-Skala.

          Deutsche intelligente Urinal-Kameras können verdächtige Agglomerationen am Urinal schon im Ansatz entdecken. Und das bei völliger Gewährleistung der Privatsphäre. Darüber hinaus warnen intelligente Urinale die Nutzer vor Überschwemmungen und Dürren. Schwachstrahler bekommen medizinische Hinweise eingeblendet. Die heimische Werbeindustrie wird mit wertvollen de-anonymisierten Daten versorgt. Optional können kostenpflichtige Längen und Mengenmessungen angeboten werden, die Wettbewerbs-fördernd wirken und die Geldkarte abschöpfen.

          Wir als Bitkom stehen für Zukunft und trächtige Profite in Deutschland.

  7. Durch den Rahmen den die Politik vorgibt können überall gefährliche Orte entstehen.

    Will ich viele Subversive Elmente ist mann sich nicht zu schade auf der ganzen Welt zu suchen und hier hin zubringen.
    Zweck: Totale Kontrolle.

    „Wollt ihr die Totale Kontrolle?“

  8. Das Zauberwort heißt „öffentlicher Raum“. Hier haben nicht einige Wenige auf Zeit gewählte Personen über so einem massiven Eingriff in die Grundrechte zu bestimmen. Hier muss die Bevölkerung in Berlin befragt werden. Wird sie dies nicht, so müssen jetzt einmal die Gerichte entscheiden. Da ich kein Berliner bin, mich aber die Videoüberwachung auch nervt, wäre ich bereit 2000€ für eine Klage zu spenden. Es muss einer in die Hand nehmen und die juristischen Möglichkeiten durchspielen. Eigentlich müßten Klagen gegen den Staat kostenfrei sein.

  9. Meiner Meinung nach ist nicht die Linke die SED Nachfolgepartei sondern die SPD. Das Wort „demokratisch“ kann diese Partei schon lange aus dem Namen streichen.

  10. Hm. Ich dachte immer, die gefährlichen Orte werden geheimgehalten:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/kriminalitaet-in-berlin-polizei-will-liste-der-gefaehrlichsten-orte-nicht-veroeffentlichen/9417074.html

    Jetzt sollen die aber mit Kameras und Hinweisschildern gekennzeichnet werden? Welch ein Schwenk in der Innen- und Sicherheitspolitik. Ich gehe davon aus, dass die Liste großzügig kontinuierlich erweitert wird, bis flächendeckende Überwachung erreicht ist. Völlig sinnlos natürlich, hilft zum Beispiel null gegen die berüchtigten Wohnungseinbrüche, die massiv zunehmen, ist aber auch billiger als echte neue Beamte, die gut ausgebildet sind und echte, solide Polizeiarbeit machen bei der Suche nach Einbrecherbanden. Was für eine Farce… Sicherheitssimulation, und wer ist ganz vorne mit dabei? Die SPD. Kurz vor der Wahl nochmal den knallharten Innenpolitiker raushängen lassen, das ist alles… der Steuerzahler hat’s ja. Gibt es noch irgendjemanden im Berliner Senat, der auch nur einen Ansatz von Kompetenz besitzt?

  11. So wie sich die Grünen für die Flüchtlinge einsetzen, so wünschte ich es mir auch bei der Überwachung. Ach so, geht ja nicht. Wenn sie sich für Bürgerrechte in Deutschland einsetzen würden, wären sie ja nicht regierungsfähig. Ja, so ist das, wenn man den Verlockungen der Macht erliegt und man zuerst an sich selbst denkt. Vollversorgung gibt man nicht gerne her.

  12. Bahnhof Friedrichstrasse in Berlin beherbergt heute ein (sehr beeindruckendes) Museum, welches unter all den Schikanen der Deutsch-Deutschen Grenze die „perfide“ Videoüberwachung des „Tränenpalastes“ des Unrechtsstaates DDR zeigt.
    Ein bißchen zynisch: Heute ist der Bahnhof kein Grenzbahnhof mehr und in einem Rechtsstaat. Aber heute sind dort viel mehr Kameras.

  13. Video-Überwachung funktioniert!
    Bei Mc Donald’s hat mir bisher noch niemand mein Essen geklaut!

    Glaube aber auch nicht, dass diese Beobachtung statistisch relevant sein wird :>

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.