Ausweitung statt Evaluierung: Der Berliner Senat und die Videoüberwachung

Der Alexanderplatz in Berlin – Perspektive einer Überwachungskamera? (CC BY-SA 2.0 by sebaso via flickr)

Berliner Bürger werden bereits jetzt von 14.765 Kameraaugen durch die Stadt verfolgt – bald könnten es mehr werden: Der Berliner Senat will die Videoüberwachung öffentlicher Plätze im „Modellversuch“ verstärken. Dies hat eine Schriftliche Anfrage des Piratenabgeordneten Christopher Lauer aus dem Berliner Abgeordnetenhaus ergeben, deren Antwort wir hier (Drs. 17/17723) veröffentlichen.

Eine traurige Erkenntnis daraus: 2012 wurde die Speicherfrist für Überwachungsvideos aus den U-Bahnhöfen auf 48 Stunden verdoppelt, eine Evaluierung dieser Maßnahme fand bis heute nicht statt.

Mehr Überwachung auf öffentlichen Plätzen

Der Senat hat auf seiner Januar-Klausur „die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Modellversuch zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere an öffentlichen Plätzen“ beschlossen. Hierfür muss das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) geändert werden. Ein entsprechender Vorschlag werde derzeit erarbeitet und dann dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, bestätigte ein Sprecher des Innensenats gegenüber netzpolitik.org. Angedacht sei „ausschließlich ein offener Einsatz der Technik“. Nicht-verdeckte Kameraüberwachung ist nichts Neues, schließlich schreibt das ASOG bei Video-Überwachungstechnik bereits jetzt Hinweisschilder vor.

Der Abgeordnete Christopher Lauer (Piraten) reagiert verständnislos auf die Planungen: Dieser Vorschlag sei „reiner Aktionismus“, denn der Senat habe im Dezember entsprechende Pläne auf Nachfrage noch dementiert. Zudem haben ihm die Verantwortlichen noch keine Studie nennen können, die den Nutzen von Videoüberwachung belegt. Er diagnostiziert dem Senat „Grundrechtseingriffe nach Bauchgefühl statt faktenbasierter Sicherheitspolitik“.

Evaluierung der Speicherdauer: Fehlanzeige

Bei einem Grundrechtseingriff – wie ihn Videoüberwachung darstellt – ist die Notwendigkeit zu begründen, ein Bauchgefühl reicht nicht aus. Die Senatsverwaltung sieht das nicht ganz so eng, wie sich mit Blick auf die Verdoppelung der Speicherdauer der Videos zeigt. Zur Evaluierung der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 hatte Lauer gefragt:

6. Hat der Senat seit der Verlängerung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden evaluiert, was diese im Einzelnen gebracht hat? […]
(c) Falls keine Evaluierung stattgefunden hat, wie kann ohne eine Evaluierung eine faktenbasierte Diskussion darüber geführt werden, ob die Verlängerung etwas gebracht hat?

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat erstaunlich wortreich geantwortet:

Zu 6.: Nein.

Die Speicherfrist von Videoaufzeichnungen regelt das Berliner Datenschutzgesetz. 2012 hatte das Abgeordnetenhaus (17. Wahlperiode) die Frist von 24 auf 48 Stunden erhöht. Als Begründung wurde damals unter anderem angegeben, die unterschiedlichen Speicherfristen bei S-Bahn (48 Stunden) und U-Bahn (24 Stunden) seien „für Bürgerinnen und Bürger“ nicht nachvollziehbar.

Ursprünglich war bei der Verdoppelung der Speicherfrist eine Evaluierung nach einem Jahr vorgesehen. Allerdings war das im Jahr 2011, also in der vergangenen 16. Wahlperiode. In der neuen Wahlperiode hatte sich das Abgeordnetenhaus diesen Passus beim Beschluss zur Speicherfrist gespart.

Stand der Überwachung in der Hauptstadt

Lauers Anfrage liefert auch interessante Details zur bestehenden Praxis: In Berlin überwachen 14.765 Kameras den öffentlich zugänglichen Raum, privat angebrachte Kameras nicht eingeschlossen. Davon filmen 13.643 Kameras im Nahverkehr, sei es in allen Bahnhöfen (2.369 Kameras) sowie Zügen der Berliner U-Bahn oder in den Bussen und Straßenbahnen, die größtenteils mit Kameras ausgestattet sind.

Wird etwa ein Notruf abgegeben, ermöglichen 3.267 dieser Anlagen eine Live-Übertragung. Dies sind neben Kameras an den vier Berliner Universitäten die Kameras in den U-Bahnhöfen, an Bezirksämtern und den Gebäuden der Senatsverwaltung. Dabei hat die Polizei „uneingeschränkten Zugriff auf die Live-Bilder ausgewählter U-Bahnhöfe, die als kriminalitätsbelastete Schwerpunktbahnhöfe gelten“. Im Jahr 2011 waren dies die Bahnhöfe: Pankstr., Alexanderplatz, Zoologischer Garten, Kottbusser Tor, Osloer Str., Schönleinstraße, Hermannstraße, Hermannplatz, Leopoldplatz und Hallesches Tor.

Eine weitere Schriftliche Anfrage des Piraten Lauer aus dem Dezember (Drs. 17/17501) liefert Details über die Situation bei der S-Bahn: Die Bundespolizei überwacht 30 Prozent der S-Bahn-Bahnhöfe, nämlich die „Mischbahnhöfe“, an denen nicht nur die S-Bahn fährt: Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz, Südkreuz, Hackescher Markt, Ostkreuz. Zudem gibt es bereits auf 65 S-Bahn-Stationen Kameras, die zusätzliches Personal im Gleisbereich unnötig machen sollen. Diese Videoanlagen speichern die Daten für 48 Stunden. Die Wagen selbst werden dabei nicht überwacht, generell sei keine Software im Einsatz, die etwa verdächtiges Verhalten erkennen könnte.

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9 Ergänzungen

    1. Alternativ bietet sich an, nicht alles durcheinanderzuwerfen. Ineffektivität der Polizei und Videoüberwachung sind zwei Probleme, nicht ein Problem und eine Lösung.

  1. Hmm, vielleicht sollte nun auch in Kindergärten noch die Webcam einziehen?
    Mami und Papi können dann per APP (EPP) kontrollieren ob das Baby noch schläft.
    Außerdem kann im Management Meeting direkt live auf die ersten Stehversuche aus Berlin geschaltet werden, wäre schon süß :-)
    Lieben Gruß SUSI

  2. Frage: Werden bei der S-Bahn auch Überwachungskameras mit dazugehöriger dezentraler Software eingesetzt, die über Spezialfunktionen (z.B. Mustererkennung, Detektieren und Melden von bestimmten Situationen wie Aufenthalt in nicht erlaubt Bereichen, Aufenthalt
    über einen längeren Zeitraum) verfügen?

    Überspezifizierte Antwort: „Nein, im Bereich der S-Bahn sind solche Kamerasysteme nicht im Einsatz.“

    Das heißt also, im Bereich der U-Bahnhöfe, des Fernverkehrs und der Bahnhofshallen sind solche Systeme im Einsatz!

  3. Ich habe doch nichts zu verbergen. Am besten machen wir noch überall dort eine Kamera hin, wo nie die Sonne schein. Ich meine nicht am Ar…, sondern in den Hohlköpfen unserer selbst und frei gewählten Volksvertretern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.