ARD-ZDF-Onlinestudie: Mehr Internet, mehr mobil, mehr Video

ARD und ZDF haben ihre jährliche Onlinestudie zum internetbasierten Medien- und Kommunikationsverhalten in Deutschland veröffentlicht. Die für die deutschprachige Bevölkerung statistisch repräsentative Studie beruht auf telefonischen Interviews mit 1508 Personen ab 14 Jahren. Überraschende Entwicklungen lassen sich dabei nicht feststellen, vielmehr setzen sich Trends der letzten Jahre fort: Mehr Internet, mehr mobil, mehr Video.

Anders als in den letzten Jahren ist die Zahl der Internetnutzer dieses Mal um gut vier Prozentpunkte von 79,5 auf 83,8 Prozent gestiegen (im Vorjahr lag der Zuwachs bei lediglich 0,4 Prozentpunkten). Dies könnte aber auch damit zusammenhängen, dass die Forscher ihre Erhebungsmethode geändert haben und in diesem Jahr erstmalig nicht nur Festnetz-, sondern auch Mobilanschlüsse angerufen haben: In der Gruppe der Menschen mit Handy dürfte der Anteil der Onliner schließlich höher liegen als in der Gruppe der Menschen mit Festnetzanschluss. Damit sind derzeit wohl etwa 58 Millionen Deutsche online, über 45 Millionen Menschen täglich.

Erstmals ist das Smartphone auch in der Gesamtbevölkerung mit 66 Prozent das meistgenutzte Gerät für den Internetzugang. Laptops werden von 57 Prozent genutzt, stationäre PCs von 44 Prozent und Tablets von 38 Prozent. Bei den 14-29-Jährigen geht fast jede*r mit dem Smartphone ins Internet. Insgesamt nutzen 28 Prozent (19 Millionen) der Deutschen täglich mobiles Internet und 64 Prozent der unter 30-Jährigen.

Nach wie vor gilt: Je jünger die Nutzer*innen, desto mehr Zeit verbringen sie „im Internet“: Bei 14-29-Jährigen sind es im Schnitt 245 Minuten täglich, bei 30-49-Jährigen 148, in der Altersgruppe 50-69 Jahre 85 Minuten und bei den über 70-Jährigen 28 Minuten. Männer (153 Minuten) verbringen durchschnittlich täglich 50 Minuten mehr „im Internet“ als Frauen (104 Minuten).

Der Anteil der Menschen, die täglich online Bewegtbilder konsumieren, liegt inzwischen bei 26 Prozent (17,9 Millionen, 14-29-Jährige: 51 Prozent). Schaut man auf die wöchentliche Online-Videonutzung, dann sind es 56 Prozent, 72 Prozent (50,01 Millionen) nutzen dieses Format zumindest gelegentlich.

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9 Ergänzungen

  1. Wer soll das bezahlen ? Bereits jetzt ist der ÖFR trotz satten 8 Mrd. € unterfinanziert. Der Rechteeinkauf für zusätzliche Möglichkeiten der Online Zurverfügungstelllung jedoch eine teuere Sache, da diese jeweils für den Raum „Welt“ eingekauft werden müssen. Nicht umsonst sind diese „Digital“ Pakete zwischenzeitlich z.b bei Sportrechten immens teuer geworden. Es ist abzusehen, dass selbst mit einer Steigterung der GEZ um 3 – 6 € die Mittel kaum reichen würden. Ganz abgesehen davon, dass eine solche Erhöhung politisch nicht durchsetzbar ist. Es bleibt also die Resterampe übrig, mit INhalten die nichts Kosten dürfen. So wird aktuell das Jugendonline Angebot FUNK umgesetzt. Infantiles Ramsch Niveau der Programme . Nur üble schlechte GEMMA freie Musik, da YopuTube facebook und co nicht bereit sind, PauschalwRechte zu bezahlen. Unsere Jugend hat nicht verdient, dass von „Berufsjugendlichen“ FUNK Machern, die selbst aber auch schon weit über 30 sind, behauptet wird, dass wäre das NIveau, dass Kids und Jugendliche wollen. Gruselig. Aber eine Aussicht darauf, wie das Vollprogram wäre, wenn man ohne erhebliche zusätzliche Finanzmittel, einfach mal so eine Ausweitung des Angebots auf Digital Plattformen fordert. Das ist der Zielkonflikt, denn man sich stellen muss, wenn man mehr Online fordert. Oder alternativ, halt einfach den Anspruch und das Niveau jedes einzelnen weiter auf infantiles Niveau absenken,Program Niveau entgültig so abzusenken, dass es tatsächlich keinen UNterschied macht, ob ich Disney Channel, einen YouTube Star oder RTL 2 anstatt ÖFR schaue.

    1. Geschickter Undercover-Kommentar aus der Musik-Lobby. Sogar mit schön gestreuten Rechtschreibfehlern, was von einer gewissen Verachtung gegenüber dieser Seite zeugt. Haben wir es hier am Ende vielleicht mit Herrn Gorny persönlich zu tun?

      1. FAZ, taz, Jungle World, Junge Welt, Spiegel, Zeit, Netzpolitik…
        Das sind einige freie Medien die gut finanziert werden.
        Sie werden gut finanziert durch die Nutzer, und sie sind frei zu verhungern wenn sie die Nutzer enttäuschen.

        Nicht gut finanziert sind die öffentlich-rechtlichen Medien.
        Obwohl die Umstellung auf eine Wohnungsabgabe massive Mehreinahmen generiert hat und obwohl viele Schwarzseher jetzt den vollen Beitragssatz zahlen müssen (damit sind die Menschen gemeint die vor der Umstellung nur für ihr Radio gezahlt haben, oder die wegen Seh- oder Hörschwäche eine reduzierte Gebühr zahlten) reicht das Geld nicht aus.
        In Zukunft soll laut einem Vorschlag deswegen der Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr von einer Kommision festgelegt werden, sondern pauschal mit dem Bruttoinlandsprodukt steigen. Ist auch logisch – wenn z.B. das BIP steigt weil wegen Sturmfluten und Starkregen die Rettungsdienste und Handwerker Überstunden schieben steigt natürlich auch der Bedarf der öffentlich-rechtlichen Medien.
        Sollte in der nächsten Krise durch Kurzarbeit das BIP fallen dann muß man den Faktor zur Berechnung des Finanzsbedarfs erhöhen, damit der steigende Bedarf der öffentlich-rechtlichen Medien erfüllt werden kann.

        Frei sind die öffentlich-rechtlichen Medien in dem Sinn das sie ein rechtsfreier Raum sind.
        Wenn es um das Eintreiben der Beiträge geht sind sie eine Behörde die sich selber Bescheide ausstellen darf. Andere Behörden sind verpflichtet diese Beiträge dann einzutreiben.
        Aber anders als andere Behörden müssen die Rundfunkanstalten nicht erst einen Beitragsbescheid ausstellen bevor sie mit einem Leistungsbescheid die Zahlung fordern können – nein, sie haben das Privileg das sie erstmal Mahnungen schreiben und Säumnisszuschläge zu verlangen.
        Den Beitragsbescheid gegen den der Beitragspflichtige Widerspruch einlegen kann… den gibt es erst wenn man sich lange genug weigert zu zahlen. Man muß als Beitragspflichtiger also erst eine Ordnungswidrigkeit begehen bevor man von der Behörde den Bescheid erhält gegen den man sich vor Gericht wehren kann…

        Keine Behörde sind die öffentlich-rechtlichen Medien aber wenn es um ihre Kernaufgaben geht.
        Öffentliches Recht wenn Produktionen zur Vergabe ausgeschrieben werden ? Gilt nicht für die Rundfunkanstalten.
        Bezahlung nach den Tarifen für den öffentlichen Dienst ? Natürlich nicht bei den Rundfunkanstalten, deren Mitarbeiter erhalten natürlich mehr…
        Das Landgericht Tübingen hat in einem aktuellen Urteil festgestellt was alles beim SWR mit dem öffentlichen Recht nicht vereinbar ist…
        http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

        Theoretische können die Nutzer bei den öffentlich-rechtlichen Medien mit einer Programmbeschwerde auf Vorfälle reagieren die den Grundsätzen die in den Rundfunkstaatsverträgen (z.B. wahrheitsgemäße Berichterstattung) nicht vereinbart sind.
        In der Praxis bleiben die Programmbeschwerden folgenlos.
        Nicht einmal als Panorama behauptet hat beim Videospiel GTA San Andreas geht es darum möglichst viele Frauen zu vergewaltigen hatte die Programmbeschwerde Erfolg.
        Solche Zustände werden gerne als rechtsfreier Raum bezeichnet…

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