Wir haben Fragen: Verfassungsschutz stellt Strafanzeige, Generalbundesanwalt ermittelt wegen unserer Berichterstattung

Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.

Am Samstag waren wir etwas verwundert, beim Deutschlandfunk zu lesen, dass der Verfassungsschutz-Präsident Strafanzeige wegen des Verdachts des Verrates von Staatsgeheimnisse gestellt habe und der Generalbundesanwalt jetzt ermitteln würde. Denn es war klar, dass es sich bei beiden Fällen um unsere Berichterstattung dreht und wir davon betroffen sind.

Auch wenn gegen unsere Quellen ermittelt wird und wir dadurch nicht das Ziel der Ermittlungen sind, kommen wir damit trotzdem ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Und diese haben durch die Strafanzeige auch Repressionsmöglichkeiten bis hin zu Überwachungsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen gegen unsere Redaktion. Theoretisch hilft uns die Pressefreiheit, praktisch muss man sich das im Detail anschauen. Und dann geht es noch um den Verfassungsschutz, wo mehrere Untersuchungsausschüsse momentan feststellen, dass dort nicht alles so abläuft, wie man sich das rechtsstaatlich vorstellt.

Weder Generalbundesanwalt noch Verfassungsschutz wollen Strafanzeige bestätigen oder dementieren

Wir haben heute versucht, dafür eine Bestätigung zu bekommen. Aber haben sie nicht bekommen, was nicht bedeutet, dass die Information des Deutschlandfunks nicht stimmt. Die Pressestelle des Generalbundesanwaltes wollte uns überhaupt nichts sagen und erklärte, dass man grundsätzlich Ermittlungen nicht kommentieren würde. Das wunderte uns, wo man doch regelmäßig lesen kann, dass andere Medien vom Generalbundesanwalt z.B. erfahren, dass dieser gegen die NSA ermittelt – oder auch nicht. Vielleicht erfahren andere Journalisten mehr, wir würden uns über sachdienliche Hinweise freuen.

Ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz erklärte uns gegenüber:

Wir ärgern uns über Durchstechereien, aber wie wir damit umgehen, das kommentieren wir nicht.

Ein Dementi sieht anders aus. Vor zwei Monaten konnte man schon bei der Eröffnungsrede von Verfassungsschutz-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen beim 12. Symposium des BfV am 4. Mai 2015 in Berlin Folgendes lesen:

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch Skandale, die als Skandale kaum wahrgenommen werden. Nämlich, dass geheime und geheimste Unterlagen aus dem Bereich der Nachrichtendienste in die Medien gelangen, sobald sie den politisch-parlamentarischen Bereich erreichen. Es ist ein Skandal, wenn z. B. der geheime Wirtschaftsplan des Bundesverfassungsschutzes sowie geheime Zusatzinformationen hierzu von den Medien abgedruckt und von einem Bundestagsabgeordneten kommentiert werden. Und die Weitergabe dieser Dokumente ist nicht nur ein Skandal, es ist eine Straftat, und es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten parlamentarischen Kontrolle der Dienste und beschädigt unsere Arbeit erheblich.

Wir halten es für einen Skandal, dass nur Bundestagsabgeordnete der Opposition unsere Anfragen inhaltlich kommentiert haben, obwohl wir jeweils alle Fraktionen angefragt hatten. Der Verfassungsschutz hatte auf unsere wiederholten Anfragen noch nicht einmal eine ablehnende Standardantwort geschickt.

Wir haben Fragen, wer hat die Antworten?

Was uns interessiert: Wann genau wurde die Strafanzeige gestellt? Die Information wurde einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages durchgestochen, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes auch bei der Netzüberwachung noch weiter auszubauen. Das klingt danach, als ob man das schon länger vor hatte, aber diesen Beschluss abgewartet hat, um eine öffentliche Debatte darüber nicht zu führen.

Eine weitere Frage ist: Ist diese Strafanzeige vom Kanzleramt gedeckt?

Was wussten Kanzleramtschef Peter Altmaier und Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche im Vorfeld von der Anzeige? Peter Altmaier hatte im vergangenen Herbst (potentielle) Quellen von uns gewarnt, um unsere weitere kritische Berichterstattung über den größten Überwachungsskandal in der Geschichte zu behindern.

Konkret geht es übrigens um diese beiden Artikel. Wir bedanken uns beim Verfassungsschutz für die Bestätigung durch die Strafanzeige, dass die von uns veröffentlichen Dokumente echt sind.

Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“

Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung

Wir nehmen natürlich weiterhin gerne Dokumente an und veröffentlichen sie in der Regel auch. Dass geheime Dokumente nicht unverschlüsselt durchs Internet geschickt werden sollten, versteht sich von selbst.

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23 Ergänzungen

  1. Danke für den Artikel. Ob Deutschland beim nächsten internationalen Ranking der Pressefreiheit schlechter weg kommt als beim letzten mal?
    Ich finde es mindestens Grenzwertig, dass der Generalbundesanwalt in kritischen Fällen seine Ermittlungen schnell einstellt (z.B: http://www.golem.de/news/keine-beweise-generalbundesanwalt-stellt-ermittlungen-zu-merkel-handy-ein-1506-114630.html) und sich dann als Werkzeug vom Verfassungsschutz missbrauchen lässt. Muss der das tun?

    Da hat der Verfassungsschutz wohl ein „N“ eingeschleust? „Konkret geht es übrigens um diese beiden Artikel(n).“

    Danke an der Verfassungsschutz für die höchstamtliche Validierung der Dokumente ;)

    lg

  2. Wie kann es sein, dass der DLF von Strafanzeigen exklusiv Kenntnis erlangen konnte?
    Wer hat hier Informationen über diese Strafanzeigen durchgestochen?
    Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaften Informationen an die Presse geflossen sind, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.
    Wird der DLF als regierungstreues Medium instrumentalisiert?

      1. So, so. Und nun? Wer klagt gegen diese Durchstecherei?
        Wenn die Generalbundesanwaltschaft und/oder Verfassungsschutz davon tangiert ist, so müsste konsequenter Weise doch auch hier ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eröffnet werden, oder? Ein öffentliches Interesse in dieser neuen causa kann als hoch bezeichnet werden.

    1. „Wird der DLF als regierungstreues Medium instrumentalisiert?“

      Ganz sicher nicht. Das tun die vom DLF freiwillig und sehr gerne.

  3. Lol, da wird nix passieren. Höchstens wenn Andre sich als sowjetischer Bolschewik outet. Ansonsten ein Sturm im Wasserglas, die Quelle von Euch kann Probleme bekommen, aber nach Cicero weiss man was negative Presse für übereifrige Ämter bedeutet.

  4. Die Regierung wird auch hier unbarmherzig die Whistleblower suchen und Reporter einschüchtern. Gilt auch dabei die USA als Vorbild???
    Schweig Verräter! Whistleblower im Visier
    unter
    https://vimeo.com/122304174

    Edward Snowden, prominenter Whistleblower, ist bei weitem kein Einzelfall. Er ist in Gesellschaft einer Vielzahl von ehemaligen Geheimdienstfunktionären, die „Top Secret“-Informationen öffentlich machten. In den USA stehen diese Menschen am Pranger.

    „Schweig Verräter – Whistleblower im Visier“ begleitet einige von ihnen. Ihre Überzeugung und ihr Mut hat sie zu Helden der Menschlichkeit gemacht – und zugleich ins soziale Abseits gestellt. Im Alltag Morddrohungen, Hetze und Schikane ausgesetzt, wird ihnen vor Gericht der Prozess gemacht. Weil sie ihrem Gewissen folgten und nicht wegsehen konnten, als Folter salonfähig wurde, weil sie glauben „America is better than that“, gelten sie heute als Straftäter.

  5. Sicher beschädigt die Durchstecherei die Arbeit der Demokratiehasser. Parlamentarische Kontrolle my ass! Soll das der Witz des jahrhunderts sein? Wer legt denn den Haushalt fest? Was hat der Alte denn zu befürchten wenn mal rauskommt, dass wir für Schnüffeleien mehr Geld haben als für Bildung und Eingliederung von notleidenden Flüchtlingen.
    Das treibt einem normal denkenden Menschen den Blutdruck hoch. Aber dieser Schlag Menschenfreunde ist was ganz besonderes. Die Sicherheit all der kleinen Leute hängt ihnen so sehr am Herzen, dass sie selbst Enthüllungen und Geheimvereinbarungen (Nebenabreden im Volksverräterdeutsch) nicht tollerieren. Oh, the humanity!
    Geheimnisverrat ohne spürbare Konsequenz… wow was ein Verbrechen. Die Sicherheit des ganzen Landes steht nun auf dem Spiel jetzt da wir alle wissen wie viel Boni die Sesselfurzer des BfV in diesem Jahr erhalten. Man fühl ich mich gleich unsicher.!.

  6. „[…] es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten parlamentarischen Kontrolle der Dienste und beschädigt unsere Arbeit erheblich.“
    Maaßen

    HAHA, made my day.

  7. Und natürlich auch ein Danke an die Personen, die diese Dokumente durchgeben, ohne diese würde man uns von einem Einhorn erzählen und keiner könnte das wirklich prüfen.
    Daher ist es aus demokratischer Sicht betrachtet eine durchaus positive Handlungsweise der Personen.

  8. Ich danke dem aufrichtigen und mutigen Referatsleiter im BfV. Sie haben auf mich immer den Eindruck gemacht, noch Ehrgefühl und ein gesundes Maß an Patriotismus zu besitzen. Gerade in den oberen Etagen des höheren Dienstes finden sich leider viele Beamte, die schon lange vergessen haben, wem sie dienen.

    Aber nicht jeder bei uns ist ein schlechter Mensch. Diesem Referatsleiter verdankt die Nation ein Stück Transparenz. Wir sind in der Pflicht, unseren Bürgern Rechenschaft abzulegen, wie mit ihren Steuergeldern umgegangen wird.

    Einzelne können Großes erreichen. Ich bin überzeugt, dass dieser Referatsleiter nicht der einzige unter uns ist, der unserem Land und nicht irgendwelchen Bürokraten dienen will.

  9. @Hr. Maaßen

    Und die Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Spionageabwehr ist nicht nur ein Skandal, es ist eine Straftat, und es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten staatlichen Schutzverpflichtung und beschädigt unsere Wirtschaft erheblich.

  10. You made my Day

    „Dass geheime Dokumente nicht unverschlüsselt durchs Internet geschickt werden sollten, versteht sich von selbst.“

    1. Klugscheisser. Dir mag’s ja klar sein, aber warum muss man u.a. Dietenempfänger und Manager immer wieder darauf hinweisen? Weil sie die klügsten sind?

  11. Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Bei jeder Anzeige wird ermittelt. Bei Privatpersonen mit 1/10 Kraft, bei Prominenten mit 1/2 Kraft. Gegen Abgeordnete, interne Ermittelungen gegen Polizei und Staatsorgane mit 0% Prozent. Es gibt zwei Möglichkeiten von Anzeigen. Die Erste ist gegen Unbekannt und die zweite gegen Personen oder Gesellschaften. Da ihr aber nichts gestohlen habt, sondern in eurem Briefkasten ein Brief lag, dafür könnt ihr ja nichts. Als Maaßen würde ich mir jetzt eins Lachen, wenn man dies hier so ließt.

    1. > Laßt doch mal die Kirche im Dorf.
      Der Spendentopf füllt sich erst, wenn die Gläubigen darauf hoffen können, dass sie die Abrissbirne verhindern könnten. Die Schlagzeilentexter von netzpolitik.org verstehen ihr Geschäft.
      > Als Maaßen würde ich mir jetzt eins Lachen, wenn man dies hier so ließt.
      Daher hat er dem DLF einen Knochen hingeschmissen und vermutlich selbst eine Straftat begangen.

  12. Einfach der hammer!
    Da hofft man, von anfang an, das Whiselblower geschützt werden, und nun Redakteure bestraft werden, weil sie genau das tuen, was sie tuen sollen: Wirklich lesenwerte Dinge berichten.

    Ich halte den Müll in BILD, Focus etc. nicht aus, den Fernsehr habe ich gegen netzpolitik.org ersetzt. Noch 2005 fande ich diese Seite so lala, mitlerweilen dank NSA liebe ich euch und – zugegebenermaßen – den Mut, sich nicht einschüchtern zu lassen.
    Vielen Dank ans netzpolitik-Team, ihr seid Redakteure, die es bisher so in Deutschland wohl echt fehlten.

  13. Dass geheime Dokumente nicht unverschlüsselt durchs Internet geschickt werden sollten, versteht sich von selbst.

    Damit die geheim bleiben. Ist ja völlig klar.

  14. Ich würde vorschlagen, dass Sie im Falle einer Gerichtsverhandlung Fredinand von Schirach wegen der Verteidigung einschalten, wenn er einverstanden wäre, und Sie natürlich auch.

  15. Herrje! Was soll denn die Panikmache?
    Gegen die Redaktion wird nicht ermittelt und das ist auch gar nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Cicero-Entscheidung klipp und klar entschieden, dass die Veröffentlichung von Whistleblower-Material für die beteiligten Redakteure und Presseorgane nicht strafbar ist und dass auch Ermittlungen in den Redaktionen nicht zulässig sind. Die Pressefreiheit geht vor! Die Redakteure dürfen die Aussagen verweigern wegen Informantenschutz. Dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sich strafbar macht, wenn er Dienstgeheimnisse offenbart, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das weiß er selbst, bevor er sich als Informant der Presse andient. Muss er sich halt überlegen, ob er sich auf den Informantenschutz verlassen will.

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