Was sich beim IT-Sicherheitsgesetz im Laufe der Gesetzgebung geändert hat

Rainer Gerling, der bereits die Entwurfsfassungen des IT-Sicherheitsgesetzes miteinander verglichen hat, hat seine Synopse um die finale Fassung des Gesetztes erweitert.

Die Änderungen, die sich in der Finalversion finden, beziehen sich auf den Änderungsantrag der Großen Koalition, der unter anderem Bußgeldvorschriften und Kompetenzerweiterungen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorsieht. Es darf jetzt beispielsweise von Software- und Hardwarehersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichten.

Neben dem IT-Sicherheitsgesetz hat Gerling auch eine Synopse der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung angefertigt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.