VorratsdatenspeicherungShowdown auf dem SPD-Konvent – nur noch zehn Tage Zeit, die Partei zu überzeugen

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung wird wohl von der SPD auf ihrem Parteikonvent in zehn Tagen entschieden. Vorraussichtlich wird dabei über einen Antrag abgestimmt, der sich mit dem Gesetzentwurf deckt. Dieser muss unbedingt abgelehnt werden – helft mit, Vorstand und Delegierte zu überzeugen!

Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Vorsitzender Gabriel und Parteivorstand. Bild: blu-news. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

Die Vorratsdatenspeicherung steht und fällt mit der SPD: Die Union ist einstimmig dafür, Linke und Grüne sind geschlossen dagegen. Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion gestern mit „großer Mehrheit“ für die anlasslose Massenüberwachung gestimmt hat (nur 38 von 193 Abgeordneten waren dagegen), ist die nächste wichtige Etappe der Parteikonvent am 20. Juni. Das dürfte die letzte gute Gelegenheit sein, die lückenlose Protokollierung sämtlicher Mobilkommunikation zu verhindern.

In der Partei gibt es durchaus Widerstand: Elf von 16 SPD-Landesverbänden sind gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das heißt jedoch noch nichts, denn die Parteispitze – allen voran der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel – sind vehement dafür.

Vorstand soll eigenen Antrag pro VDS einbringen

Jetzt hat die „Antragskommission“ das Antragsbuch zum Parteikonvent 2015 veröffentlicht. Darin sind alle Anträge gesammelt – und „Empfehlungen“, wie damit umgegangen werden soll. Die letzten 34 Seiten – also fast ein Viertel – widmen sich der Vorratsdatenspeicherung. Auf Seite 115 steht dazu (leicht gekürzt):

Die Antragskommission hat den SPD-Parteivorstand gebeten:

  1. Auf dem Konvent über die Vorratsdatenspeicherung zu reden.
  2. Einen Antrag über die Vorratsdatenspeicherung einzubringen, der dem Gesetz gleicht.
  3. Die 25 Anträge gegen die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.

„Schön, dass ihr dagegen seid – wir ziehen’s trotzdem durch.“

SPD-Mitglied Jonas Westphal fasst das so zusammen:

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Inhaltlich bringt die Antragskommission nichts Neues hervor. Noch immer wird behauptet, dass die SPD bereits auf ihrem Parteitag 2011 eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen habe. Im Beschluss wurde jedoch die Umsetzung der EU-Richtlinie gefordert – die seit über einem Jahr ebenso höchstrichterlich gekippt ist wie das alte deutsche Gesetz der damaligen SPD-Justizministerin Brigitte Zypries.

Lügen für die Vorratsdatenspeicherung

Die ersten beiden Sätze aus der „Bewertung“ entpuppen sich als purer Hohn, den wir gar nicht mal mehr selbst entlarven müssen, sondern einfach mal die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff zitieren können, die immerhin 15 Jahre lang für die CDU im Bundestag saß:

Antragskommission (SPD): Der vorgelegte Gesetzentwurf greift die allermeisten Argumente der Kritiker einer Höchstspeicherpflicht auf.

Datenschutzbeauftragte (CDU): Im Ergebnis kann der Entwurf meine bereits geäußerten Bedenken an der Möglichkeit einer verfassungsgemäßen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht ausräumen.

Antragskommission (SPD): Er erfüllt die Vorgaben aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH.

Datenschutzbeauftragte (CDU): Insbesondere entspricht er nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.

Kontaktiert Parteivorstand und Delegierte!

Es sieht also danach aus, als ob es auf dem Konvent zu einer Kampfabstimmung kommen wird.

Das heißt, wir müssen jetzt die Gegner stärken und die Befürworter überzeugen. Ein guter Anfang sind die 25 Mitglieder des SPD-Parteivorstands, denen man seine Ablehnung der anlasslosen Massenüberwachung deutlich machen sollte. (Wir suchen noch immer eine Liste der 200 stimmberechtigten Parteimitglieder, die laut § 28 des Organisationsstatuts ausgewählt werden. Hinweise bitte über die üblichen Kanäle.)

Argumente gibt es unter anderem beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und in der Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten. Am effektivsten sind dabei höflich und sachlich vorgetragene Argumente – Beleidigungen und Getrolle sind in der Regel kontraproduktiv.

5 Ergänzungen

  1. Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung wird wohl von der SPD auf ihrem Parteikonvent in zehn Tagen entschieden. […]
    Die Vorratsdatenspeicherung steht und fällt mit der SPD

    Humbug.
    Die SPD wird die VDS natürlich durchwinken. Ihr glaubt doch auch nicht mehr an den Weihnachtsmann.
    Die VDS fällt mit einem erneuten Urteil des BVerfG.
    Es gibt keine politische Instanz mit ausreichend Entscheidungsgewicht, die sich gegen Überwachungs- und Kontrollinstrumente ausspräche.
    Es ist Zeit, diesen naiven Glauben zu begraben.

    1. Ich kann das immer wieder verwendete Bild mit dem dicken SPD Vorsitzenden nicht mehr sehen. Das macht Augenkrebs!

      „Das wir entscheidet“ ist Augenauswischerei erster Güte. Treffender wäre

      „Wir nicken zu den Entscheidungen unseres großen Vorsitzenden“.

  2. Da beschliessen Abgeordnete, also MdBs, Geheimnisträger wohlgemerkt, mit der VDS das Ihre Abgeordnetenimmunität mal gleich gar nichts mehr Wert ist. Das allein ist schon dämlich aber den Anspruch an sich, man genüge allen Anforderungen des EUGH und des Bundesverfassungsgerichts, ist harmlos formuliert sehr naiv und zeugt von offensichtlicher Betriebsblindheit.
    Selbiges gilt auch für Anwälte … Daten werden erfasst aber *augenzwinker* von der Auswertung ausgenommen – gut nur das das niemand kontrolliert.

  3. „Das wir entscheidet” ist Augenauswischerei erster Güte. Treffender wäre
    „Wir nicken zu den Entscheidungen unseres großen Vorsitzenden”.

    Das ist halt wie beim Richtervorbehalt.
    Eine konträre Meinung oder gar offen artikulierter Widerspruch erfordert Arbeit, bedeutet Aufwand, verlangt nach Erklärung und ist zudem schon dadurch unpopulär, da sie/er den reibungslosen und damit angenehmen Ablauf behindert.
    Es ist einfach einfach, vorgefertigte und ausformulierte Dokumente abzuzeichnen. Warum es sich selbst schwer machen, wenn es auch mühe- und geräuschlos geht.
    Da braucht es noch nicht einmal wirklich bösen Willen zu, sondern einfach nur die in jedem steckende Bequemlichkeit.

  4. Nach Analyse von:
    https://www.spd.de/linkableblob/129152/data/20150528_verkehrsdatenspeicherung.pdf

    Ich halte keines der „Argumente“ für tragbar. Ich ordne das Paper als Propaganda ein (und kann das bei Bedarf in jedem Punkt begründen). Es existieren ernsthafte Zweifel…

    Wirklich widerlich wird es jedoch bei den Beispielen mit der Argumentation bei MIssbrauchsbildern von Kindern im Internet. Die Bundesregierung selbst hat bestätigt, dass es dazu keine VDS braucht. Unwirksame Maßnahmen sind kontraproduktive Augenwischerei. Die Argumentation der SPD ist eine Instrumentalisierung von Kindesmissbrauch zur Durchsetzung ihrer Vorratsdatenspeicherphantasien.

    Wäre all meine (hier unterschlagene) Begründung Blödsinn, dieses Ding entlarvt die ganze Argumentation als Propaganda. Und das in einer Zeit, wo wir eigentlich eine wirklich sozialdemokratische Partei in Deutschland mehr als dringend brauchen würden (Konjunktiv, denn diese SPD, eine die lügt und manipuliert, die will ich nicht).

    Offensichtlich kann nur noch die Basis die SPD noch retten, indem sie den Autoren dieses „Machwerks“ sofort Einhalt gebieten. Das würde man dann Demokratie nennen (wenn das möglich wäre)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.