Vorratsdatenspeicherung: Nachfragen und Reaktionen auf „Höchstspeicherfrist“

Nachdem heute der rote Justizminister und der schwarze Innenminister einträchtig erklärt haben, wie die Umstände aussehen sollen, unter denen das vollständige Aufzeichnen der Telekommunikationsmetadaten und Standortdaten vollzogen werden soll, sind die Nachfragen und Reaktionen schnell erfolgt. Hier ein Überblick:

Regierung

Welche Sicherheitsverbesserungen sich die Bundesregierung eigentlich von der neuen „Höchstspeicherfrist“ verspricht, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert auf Nachfrage von Tilo Jung in der Bundespressekonferenz so:

Es sei immer die Haltung der Bundesregierung gewesen, dass eine eng begrenzte Speicherungspflicht für Telekommunkationsdaten nötig ist,

um die Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen und um akute Gefahren abzuwehren.

hoffnung stirbt zuletzt

Regierungssprecher Steffen Seibert. Bild: Gregor Fischer. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

Die Urteile der beiden hohen Gerichte ließen das auch zu, versicherte Seibert. Es sei „sehr zu begrüßen“, dass sich die beiden Minister geeinigt hätten. Das sei nicht nur gut für „die Sicherheit der Menschen“, sondern auch „gut für den Grundrechtsschutz“, und zwar wegen der eng definierten Voraussetzungen und des „strengen Richtervorbehalts“. Auch in den heute präsentierten Leitlinien zur VDS findet sich häufiger die neue Wendung „strenger Richtervorbehalt“, der offenbar irgendwie besser als ein gewöhnlicher Richtervorbehalt ist. Variiert wird zuweilen auch mit „strikter Richtervorbehalt“ oder „umfassender Richtervorbehalt“.

Tilo Jung fragte auch gleich noch nach, ob es denn nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten seien, bei denen ein Zugriff auf die Daten erlaubt sei. Die Leitlinien waren da inkonsistent. Die Sprecherin des Justizministeriums erklärt dazu, man habe ja eine Liste der Straftaten im Rahmen eines Katalogs veröffentlicht, deswegen würde sie es Tilo Jung überlassen, einzuschätzen, was das nun für Straftaten seien. Auf weitere Nachfragen hin wollte sie sich nicht festlegen, ob das nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten, räumte aber ein, dass Drogendelikte darunterfielen. Seibert reagierte noch mit der Bemerkung, er hätte nicht von „Terror“ gesprochen, sondern von „schweren Straftaten“.

Zur Frage von Tilo Jung, wie sich das mit den Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen verhalte, gab die Sprecherin des Justizministeriums an, es „dürfen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden“. Auf die Nachfrage, ob sie einen Widerspruch darin sehe, die Daten für Bewegungsprofile dennoch vorzuhalten, sagte sie:

Man kann ja vieles, aber nicht alles, was man kann, darf man.

Sie verwies aber mehrfach darauf, dass man hier eben Leitlinien vorliegen habe und die Ausgestaltung erst im Gesetzentwurf nachzulesen sei. Der solle nun „so schnell wie möglich“ vorgelegt werden.

Hier die Fragen und Antworten:

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Opposition (mit APO)

Die grüne Bundestagsfraktion kritisierte das weitere Festhalten an der Idee der VDS:

Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung vor.

Man behält sich also eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird außerdem bezweifelt. Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende, Katrin Göring-Eckardt:

Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in unsere Rechte ein, ohne terroristische Anschläge zu verhindern.

Für die Linksfraktion im Deutschen Bundestag wertet Fraktionsvize Jan Korte das Vorhaben des Justizministers so:

Er arbeitet mit Vorsatz an einem grundrechtswidrigen Gesetz, das alle unter Generalverdacht stellt.

hoffnung stirbt zuletzt

…man hofft auf das Bundesverfassungsgericht.

Die FDP hat angekündigt, gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen. FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki kommentiert:

Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus.

Gestern, also vor Bekanntwerden des neuen VDS-Vorhabens, hatte sich der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner unmissverständlich gegen die VDS positioniert. Heute nennt Kubicki die Pläne der Regierung „Verfassungsbruch der übelsten Sorte“.

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23 Ergänzungen

  1. Steuerverschwendung

    Jetzt beschätigen sich also wieder einige Politiker und Referenten mit einem Gesetz, was wiederum einige Richter, Anwälte und andere Juristen zerlegen werden. Haben wir nicht größere Probleme, auf die wir unser Geld schmeißen können?

    Ich weiß nicht, wie man diese Verfassungsfeinde immer wieder wählen kann.

  2. Wieso darf sowas ein politisches Amt bekleiden?

    Es gibt klare und deutliche Urteile zu dem Thema, und sie werden nun ignoriert!
    Mit anderen Worten: Es handelt sich hierbei um Verfassungsbruch, ggf. sogar Volks- und Landesverrat. Die Täter gehören zur Anzeige gebracht und ihrer gerechten Strafe zugeführt zu werden. Wieso werden eigentlich Maas & Co. nicht umgehend inhaftiert nach diesen Äußerungen.

    Sperrt sie weg, bevor sie uns alle wegsperren!
    Stoppt die Willkür und Polizeidiktatur. Es reicht nun endgültig.

    Verfassungsbeschwerde… erneut? Wozu? Es gibt doch bereits eine eindeutige Entscheidung zu dem Thema. Wieso weitere Jahre des Rechtsbruches in Kauf nehmen müssen, bis erneut entschieden wird, dass das Gesetz verfassungswidrig ist?

    KompromisS:
    Die VDS wird eingeführt, gleichzeitig Beschwerde beim BVerfG und auf EU-Ebene eingereicht. Sollte man dort zum dem Schluß kommen, dass diese neue Regelung ebenfalls (und wenn auch nur in Teilen) verfassungswidrig ist, haben alle beteiligten Politiker persönlich und vollumfänglich dafür zu haften, und zwar auch strafrechtlich. Außerdem hat die Bundesrepublik Deutschland JEDEM Bundesbürger 1 Million Euro Schadensersatz zu leisten, zu zahlen ab Urteilsveröffentlichung.

    1. Langsam komm ich auf den Trichter, wie diese Art Politik geht. Waren die Anfangsforderungen zu extrem, wird hintenrum ein fauler Kompromiss ausgehandelt, der im Vergleich fast vernünftig erscheinen soll und nur eine Handvoll AktivistInnen weiter beschäftigt. Dann wird nach und nach wieder ausprobiert, bei welchem Grad der Ausweitung der Protest sich in kontrollierbaren Grenzen hält. Das Grundgesetz? Das ist für die Art Politiker bestenfalls eine lästige Bremse bei der Selbst- und Parteiprofilierung. Der Amtseid? Eine Formalie.

      Das ist er also nun, der faule Kompromiss.

  3. Übrigens:
    Es gibt keine „schwersten Straftaten“ in juristischer Definition.
    Es gibt „schwere Straftaten“, § 100 StPO … und da steht praktisch das gesamte StGB drin. Also dient die VDS gegen ALLES.
    Ebenso der Richtervorbehalt. Dieser ist lächerlich. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, und es gibt zahlreiche Publikationen darüber, stellt schnell fest, dass es mit dem Richtervorbehalt nicht weit her ist.

    Oder wir mir mal ein Polizist sagte:
    Wenn die Straftate nicht ausreicht, um z. B. einen Durchsuchungsbeschluß zu bekommen, dann wird der Tatverdacht einfach erweitert, bis es zum Beschluß reicht. Nach erfolgter Durchsuchung wird der Tatvorwurf dann eben auf den eigentlichen Vorwurf reduziert. Der konstruierte Tatvorwurf dient nur deswegen, weitere Ermittlungsbefugnisse zu erhalten, z. B. Inhaftierungen zu erreichen, erkennungsdienstliche Behandlungen oder Hausdurchsuchungen…

    Ja, in so einem „Rechtsstaat“ leben wir tatsächlich.

  4. Keiner hat nachgefragt, ob die „Höchstspeicherfrist“ Raum für eine kürzere Speicherungsdauer durch Provider lässt?

    1. „Höchstspeicherfrist bedeutet 10 Wochen für alle verpflichtend.“

      Also ist die „Höchstspeicherfrist“ eine Mindestspeicherfrist? Oder muss man die Daten auf die Sekunde genau 10 Wochen speichern und dann direkt löschen? Und wer kontrolliert dann eigentlich die erfolgte Löschung nach 10 Wochen. Nicht das dann da doch viel länger gespeichert wird, so billig wie die Speichermedien mittlerweile sind…

      1. Ich verstehe so langsam, hier wurde etwas nicht nur umbenannt, der Name trifft im Kern ja nicht einmal die Definition des Gesetzes sondern voll daran vorbei. Es wird aber suggeriert, dass maximal 10 Wochen gespeichert wird. Was ist denn das schon wieder für ein Taschenspielertrick gewesen, das ist mir ja bisher bei den ganzen bescheuerten Namen noch gar nicht aufgefallen.

  5. Man kann ja vieles, aber nicht alles, was man kann, darf man.

    VDS – sie wollen dürfen, was sie jetzt schon können und im Verborgenen längst praktizieren.

    Das Resultat wird sein, dass der Chilling-Effekt die Internet-Nutzer ergreifen wird. Ist es jetzt schon schwer, seine Identität zu schützen, werden die übereifrigen Behörden es dann sehr leicht haben, Menschen mit abweichenden Meinungen gesondert den Nutzen deutscher Vorschriften spüren zu lassen. Die heute schon heiss umkämpfte Front der Deutungshoheit wird verstummen.

  6. Grade dadurch, dass Drogendelikte enthalten sind, kann der Bevölkerung ein Anschein von Sicherheit und Nützlichkeit vorgegaukelt werden. Man wird der Dorgen durch Prohibition nicht Herr. Hat man schon Anfang letzten Jahrhunderts gesehen, welche Auswirkungen Verbote haben, wenn eine enorme Nachfrage besteht. Mit den gleichen Folgen hat man heute auch zu kämpfen. Hohe Fallzahlen und medienwirksame Festnahmen/Aufliegen lassen von Plantagen, etc. wird der Bevölkerung zeigen, wie wichtig und richtig die VDS ist. Und durch die erhöhte Kriminalität lassen sich hervorragend neue Maßnahmen begründen. Es steigen ja immer die Fallzahlen, wenn sich der Fahnungsdruck in diesem Bereich erhöht.

    Und zum Thema Richtervorbehalt. Einfach mal bei Lawblog nachsehen. Da bekommt man schon eine Hausdurchsuchung genehmigt, weil jmd behauptet man irgendwann irgendwo irgendwas gekauft. Das hat doch mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

    „Die richterliche Anordnung gründete darauf, dass mein Mandant vor mehr als einem Jahr an einem nicht näher bekannten Tag zu einer nicht näher bekannten Uhrzeit an einem nicht näher bekannten Ort bei einem jetzt wohl sangesfreudigen “Bekannten” 0,1 Gramm Metamphetamin erworben haben soll. “

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/04/14/gehoert-der-ihrer-frau/

    Greetz,
    GHad

  7. VDS ist grundgesetzkonform, BVerfG 2010, 1 BvR 256/08: „Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.“

    Wenn man folgende Fakten verknüpft, wird klar, dass Herr Heiko Maas mit Verfassungsrichtern korrespondiert hat, und ein Gesetz verabschiedet wird, dass alle Anforderungen des VDS Urteils – 1 BvR 256/08 – erfüllen wird:

    – Herr Heiko Mass erklärt heute morgen beim ZDF Frau Dunja Hayali dass E-Mails von der Speicherung ausgeschlossen werden.

    – Das Bundesverfassungsgericht schließt mit seinem Urteil 2 BvR 969/14 vom 15.08.2014 diese Lücke und erklärt die Beschlagnahmung von allen Email-Konten durch eine Staatsanwaltschaft für rechtens. Es konstatiert, dass es sich bei E-Mails und Verkehrsdaten um unterschiedliche Kategorien von Daten handelt.

    Constanze, du wirst als sachkundige Auskunftsperson im Urteil vom 02. März 2010 – 1 BvR 256/08 – genannt. Gibt es inzwischen ein System ähnlich wie Aladin von Blackrock, dass mit Hilfe von Metadaten potenziell erfolgreiche #STÖRER der Grundordnung entdeckt, und wenn ja, wie werden diese Störer neutralisiert?

    1. Ich denke, dass es unnötig wäre jetzt den Netzpolitik Artikel über die Leitlinien der VDS zu zitieren um sie zu widerlegen, lesen sie den einfach mal, vielleicht sind sie danach weniger ignorant.

  8. Hatte gestern Kontakt mit einem SPD-Fraktionsvertreter. Er argumentierte, die VDS würde Verbrechen aufklären. Er fragte dann rethorisch allen ernstes, ob die NSU-Morde mit VDS möglich gewesen wären, und ob die Attentäter in Frankreich ohne VDS so schnell gefunden worden wären.

    Ich bin gerade zu zornig, um dem zu antworten und muss abkühlen. Würde das gerne ohne rantmode beantworten, aber ich bin wirklich fassungslos. Kann mir mal jemand (ernsthaft!) versuchen zu vermitteln, wie VDS bei Charlie Hebdo/HyperCacher geholfen hätte? Und kann mir mal jemand erklären in welchem man sein muss um zu verkennen dass VDS rein gar nichts mit den NSU-Morden zu tun hat?

    Alter Verwalter, ich brauch jetzt erstmal drei Durchschläge von Formular „Bitte beruhigen“.

      1. Sollen wir sammeln? Mit Bullshit-Bingo? :)

        Ich sag dir, wer’s war, wenn du deinem SPD-MdB einen Brief schreibst und denen sagst, dass VDS (und TMG) in der vorgestellten Form sowas von überhaupt gar nicht gehen. Brief. Nicht Mail. (Meiner geht heute raus.) Und Foto, oder nicht passiert. Und aus den Antworten machen wir ein VDS-Bullshit-Quartett, so ähnlich wie das hier

        „Ich hab einen Gabriel. Utøya, sticht.“
        „Hah! Ich hab einen Uhl!1!11!“

  9. Oh, doch: Die Vorratsdatenspeicherung ist zumindest indirekt auch für den Fall „NSU“ relevant. Dort liegen (einem brutalst eingeschränkten Kreis von Leuten) z.B. die Telefonnummern vor, von denen aus Frau Zschäpe am Nachmittag des 04.11.11 angerufen wurde – nur, dass damit gar nicht ermittelt wird. Damit ist ein weiteres Argument für die VDS bereits längst widerlegt worden (die VDS würde zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden).

      1. Zum Beispiel der Thüringer NSU-Untersuchungssausschuss, aber im Zweifel die Suchmaschine Deines Vertrauens einfach nach „zschäpe innenministerium“ fragen; auch bei Hajo Funke ist das gut zusammengefasst.

    1. @Maurice:
      Der Bericht des PAU Thüringens liefert wenig. Da ist zwar ein Hinweis auf eine Telefonliste, die einem Zeugen nichts sagt, aber ich finde nicht, was du meinst.

      Und die Suchmaschine meines Vertrauens liefert mir links zur verfickten NPD. Na schönen Schrank auch. FTR, Google liefert beim gleichen Suchbegriff auch andere Quellen für die gleiche Story: dass jemand aus dem Innenministerium und jemand von der Polizeidirektion in Zwickau versucht hat, Zschäpe anzurufen. Meinst du das? Hilft auch nicht richtig, weil die Argumentation des SPD-Menschen ja ist, die NSU-Morde hätten „verhindert“ werden können.

  10. Was ich sagen will ist kurz: Wenn die NSU-Morde hätten verhindert werden können, dann genauso gut ohne VDS – und damit ist dieses Argument dead on arrival. Denn das Problem war nicht, dass keine Telefonnummern vorlagen – die NSU-Truppe hat ihr Telefonbuch mit der sog. „Garagenliste“ bereits 1998 unfreiwillig abgeliefert. Dafür hat sich aber niemand interessiert – schon gar nicht in den ersten 10 Wochen oder 6 Monaten nach der Durchsuchung – und außerdem hätte damit auch ohne VDS gearbeitet werden können. Keiner der gehörten Ermittler hat sich ernsthaft beschwert, dass er hier nicht auf Vorratsdaten zurückgreifen konnte und wenn, wäre es eine „Schutzbehauptung“.
    Links auf NPD- und schlimmere Seiten springen einen leider überall an, ich beziehe mich aber auf die möglichst fundiertesten Quellen – soweit das in der Causa überhaupt machbar ist. Denn auch das Sächsische Innenministerium scheint zu nebeln mit der Behauptung, Zschäpe hätte Nachbarn ihre Telefonnummer gegeben (die sie dann erst der Polizei bekannt gegeben hätten). Im Prozess sind schon mehrere Freundinnen Zschäpes vernommen worden, die sich alle gewundert haben, dass sie trotz aller persönlichen Nähe nie eine Telefonnummer von Zschäpe bekamen.

    1. @Maurice Castle:
      Ich kann mich dumpf erinnern, dass die Zahl von 32 Mio. TK-Datensätzen (prä-2007) im Rahmen der Ermittlungen zur NSU im Raum steht. Das widerspricht AFAIR deiner Aussage, dass bekannte Nummern aus dem NSU-Umfeld nicht ausgewertet wurden.

      Allerdings widerspricht es ausdrücklich nicht deiner Einschätzung, das VDS die Morde auch nicht verhindert hätte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.