Vertragsbruch beim Whistleblowerschutz – Regelungen in Deutschland massiv unzureichend

CC BY-NC-SA 2.0 Tom Magliery via flickr – Maulkorb für potentielle Whistleblower

Indem die Bundesregierung beim Whistleblowerschutz untätig ist, bricht Deutschland derzeit international bindende Verträge. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die gegenwärtige Rechtslage zum Schutz von HinweisgeberInnen bewertet hat und ein ernüchterndes Zeugnis ausstellt: WhistleblowerInnen sind in Deutschland nur unzureichend geschützt.

Ein heute vorgestelltes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano verdeutlicht enorme Defizite in der Gesetzeslage. Auf dieser Grundlage kritisiert auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, dass es keine systematischen Regelungen gebe, um ArbeitnehmerInnen zu schützen, wenn diese auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen. Die mangelnde Rechtssicherheit für WhistleblowerInnen befördere eine „Kultur des kollektiven Wegschauens“. Der DGB setze sich deshalb für eine eigenständige gesetzliche Regelung ein.

Im Kern soll eine klare Regelung die Interessenabwägung zwischen öffentlichem Allgemeinwohl und dem Geheimhaltungsinteresse von Behörden und Unternehmen zugunsten der Öffentlichkeit stärken. Das Gutachten fordert daher, eine „Vermutungsregel für die Meinungsfreiheit zu etablieren“.

Genau dargelegt wird außerdem, weshalb die gegenwärtige Untätigkeit der Bundesregierung in Sachen Whistleblowerschutz internationale Verträge bricht, zu deren Einhaltung die Bundesrepublik verpflichtet ist.

Diese Vertragspflicht ergibt sich insbesondere aus der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), aus der OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung, aus dem UN-Zivilpakt und aus der EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention]. Diese Übereinkommen hat die Bundesrepublik ratifiziert, an sie ist sie vertraglich gebunden. Aus diesen Verträgen ergeben sich Verpflichtungen, denen die Bundesrepublik bislang nicht hinreichend nachkommt.

Der fehlende systematische Schutz ist für Fischer-Lescano Folge einer stark fragmentierten Rechtsgrundlage auf diesem Gebiet. Dadurch sei es für HinweisgeberInnnen nur sehr schwer absehbar, welchen Schutz sie erhalten und welchen Gefahren sie sich aussetzen. Zusätzlich zu dem Risiko des Jobverlustes schwebt über HinweisgeberInnen in Deutschland das mächtige Schwert des Strafrechts, wie zuletzt die Landesverrats-Ermittlungen zeigten.

Das deutsche Recht beinhaltet eine Reihe von Vorschriften, die Whistleblowerinnen und Whistleblowern ihrerseits dem Verdacht einer Straftat aussetzen können. Dies betrifft das Verbot der Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§§ 93 ff. StGB) und Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB). Diese Straftatbestände enthalten keine expliziten Ausnahmen, die ein Whistleblowing rechtfertigen können.

Während sich die Bundesregierung bei anderen Themen (wir erinnern uns an den Tanz um die Selektoren) hinter internationalen Verträgen versteckt, scheint sie es hier mit dem bindenden Gestaltungsauftrag beim Whistleblowing nicht so genau zu nehmen. Mehr noch lässt sich annehmen, dass die Regierung den Whistleblowerschutz bewusst verschleppt. Dabei hatte sich die Große Koalition im Koalitionsvertrag 2013 noch maximal unbestimmt dazu durchgerungen, zu prüfen, „ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind“.

Von Whistleblowing profitieren fast alle

Nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes könnten letztlich auch Unternehmen von einem starken Whistleblowerschutz profitieren. Denn ein offenerer Umgang mit Fehlern und ein frühes Aufdecken von illegalen Machenschaften oder Korruption könnten den immensen Schaden von großen Skandale verhindern. Jedoch lässt sich bezweifeln, dass viele Unternehmen und Konzerne solche Weitsicht besitzen, öffentliches Whistleblowing zu befördern, um Imageschäden und Strafzahlungen präventiv zu begegnen.

Naheliegenderweise scheuen Unternehmen die Öffentlichkeit, wenn es Negativschlagzeilen bedeutet, stattdessen setzen viele auf unternehmensinterne Meldesysteme. Für Fischer-Lescano können solche Compliance-Strukturen oder WhistleblowerInnen-Hotlines das grundsätzliche Problem nicht auffangen, zumal wenn die Missstände von der Führungsebene in Unternehmen ausgehen. In vielen Fällen seien die Mitarbeiter verpflichtet, zuerst gemäß der unternehmenseigenen Compliance-Systeme zu handeln. Ein Verstoß könnte schon darin bestehen, einen Verdacht direkt bei öffentlichen Stellen zu melden.

Eine Gefahr für den wünschenswerten, einheitlichen und systematischen Whistleblowerschutz, stellt seit Längerem schon eine geplante EU-Richtlinie dar. Seit 2013 wird daran gearbeitet, die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen rechtlich wirkungsvoller zu schützen. Zuletzt warnten im Mai dieses Jahres DGB und Journalistenverbände vor dem Gesetzesentwurf. Dieser würde explizit WhistleblowerInnen abschrecken und eine weitreichende Einschränkung der Pressefreiheit mit sich bringen. Gut möglich, dass die deutsche Bundesregierung deshalb bei klaren nationalen Regelungen zum Whistleblowerschutz auf Zeit spielt.

Würde Deutschland jetzt den Schutz von HinweisgeberInnen wirkungsvoll mit einem eigenen Gesetz anpacken, um auch seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, käme die Regierung nur sehr schwer an einer Überarbeitung der strafrechtlichen Normen vorbei. Doch mit dem Landesverratssommer im Nacken und der Asyldebatte um Snowden im Geheimdienstuntersuchungsausschuss haben die Koalitionäre Angst, sich an diesem heißen Eisen die Finger zu verbrennen.

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6 Ergänzungen

  1. Guter Bericht. Seit längerer Zeit und zunehmend verstärkt ist festzustellen, dass sich alle angeblichen Demokratien stetig Schritt für Schritt an diktatorische Systeme angleichen.
    mfg R.K.

  2. Derzeit werden nur Whistleblower angemessen honoriert, die dem Staat sogenannte „Steuer-CDs“ verkaufen. Dabei ist Opportunismus die treibende Kraft im Staat.

    Wir brauchen endlich eine Diskussion um den Schutz von Whistleblowern. Wenn Kriminellen im Umfeld der OK Kronzeugen-Status zugebilligt kann, so dürfte es doch nicht schwer fallen, eine angemessene Regelung für Menschen zu finden, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, und nicht selten persönliche Nachteile inkauf nehmen, um Missstände in Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen aufzudecken.

  3. @Solist
    Nur die Whistleblower der anderen Seite sind „gute“ Whitleblower. Putin mag Snowden, Deutschland Bank-CDs und die USA Swissleaks. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass auch das Veröffentlichen unbequemer Wahrheiten ermöglicht wird und dass Verschwiegenheitspflichten nicht zur Vertuschung von Straftaten missbraucht werden.
    Da hat Deutschland viel Nachholbedarf.

  4. Lobbyisten be-ackern Abgeordnete und Minister. Sie machen ihren Einfluss geltend. Nicht selten schreiben sie ganze Gesetz-Entwürfe, die dann im Bundestag zur Abstimmung landen. Das können wir doch auch!

    Lasst uns ernsthaft an einem Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern arbeiten. Dazu braucht es eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Behörden, Unternehmen, NGOs und fähige Juristen, die sich diesem Thema verpflichtet fühlen.

    Wer arbeitet schon an dem Thema, wer will mitmachen?

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