US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern

Die Regierung in Washington plant Medienberichten zufolge eine Verschärfung ihrer Einreisebestimmungen. Hierzu gehört der wieder aufgewärmte Plan, bereits beim Abflug von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen vorzunehmen. Die US-Regierung verhandelt demnach mit mindestens sieben Ländern, darunter Belgien und die Niederlande. Ein ähnliches „Pre-Clearance-Programm“ unterhält die USA bereits seit einigen Jahren an den Flughäfen Shannon und Dublin in Irland sowie in Kanada.

Ein ähnlicher Vorstoß erfolgte bereits letztes Jahr, VertreterInnen der Niederlande hatten den US-Vorschlag in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt. Eine entsprechende Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag geprüft. Auch die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens sowie das deutsche Bundesinnenministerium waren im vergangenen Jahr angefragt worden, zunächst jedoch inoffiziell auf Ebene der Innenministerien.

Schon jetzt werden Passagiere an deutschen Flughäfen von US-Behörden kontrolliert. Solche „Last-Gate-Checks“ werden durch Bedienstete der US Customs and Border Protection vorgenommen und gelten nicht als Luftsicherheitskontrollen. Die Behörde hat lediglich das Recht, die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen „in grenzpolizeilicher Hinsicht“ zu beraten.

Die Airlines bekommen unter Umständen einen Hinweis, ob sich zu befördernde Personen auf einer Flugverbotsliste der USA befinden. Ihre Mitnahme wäre zwar erlaubt, jedoch erhielte die Fluglinie keine Überflugs- und Landeerlaubnis aus den USA.

Sofern für die Passagiere ein Flugverbot gilt, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Eingehende Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen können bislang lediglich von der gastgebenden Bundespolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen dürften dies aber wie eine Amtshandlung der US-Bediensteten empfinden.

Mit den vorgelagerten Einreisekontrollen erhielten die US-Behörden das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Das Bundesinnenministerium hatte sich letztes Jahr noch „äußerst zurückhaltend“ zu der Übernahme hoheitlicher Befugnisse von US-Behörden in Deutschland gezeigt. Auch „die Luftfahrtbranche“ habe grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrollen durch US-Bedienstete „kritisch hinterfragt“.

Hingegen habe Großbritannien „Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens“ gesehen. Die Niederlande prüften demnach die rechtliche und organisatorische Machbarkeit, Frankreich habe eine Beteiligung der USA an der Finanzierung gefordert.

Auch Schweden habe den Vorschlag geprüft, sich aber „in erster Reaktion“ skeptisch gezeigt und um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention gebeten. Diese Prüfung sollte durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union erfolgen.

6 Ergänzungen

  1. So kritisch ich die meisten US-Maßnahmen in unseren Gefilden sehe – eine Verlagerung der Grenzkontrolle vom US- auf den EU-Flughafen finde ich aus Passagiersicht absolut in Ordnung. Bereits jetzt muss ich ja meine Daten vor jedem Flug vorab an US-Behörden übermitteln (plus alle zwei Jahre noch einmal der ESTA-Datenabgleich). Wo genau mich der jeweilige Officer in Augenschein nimmt, macht da aus meiner Sicht keinen großen Unterschied mehr (solange selbiger keine hoheitlichen Befugnisse hat). Im Gegenteil, falls mir die Einreise auf EU-Boden verweigert wird, fühle ich mich da deutlich wohler als in einer US-Verwahrstelle/-Gefängnis.

    Nichts anderes machen übrigens EU-Staaten schon untereinander. Vor jeder Reise mit dem Eurostar von Brüssel, Paris, Lille etc. nach England kontrollieren die Beamten ihrer Majestät die Passagiere auf fremdem Territorium. Ebenso bei den meisten Fährüberfahrten.

    1. Sorry, „hoheitliche Befugnisse“ ist etwas mißverständlich. Ich bezog mich dabei auf Befugnisse, die weitergehen als die jetzt schon bei Flugreisen bestehenden. Durchsucht werde ich vor jedem Inlandsflug in unterschiedlicher Detailgenauigkeit und Befragungen führen Fluggesellschaften auch heute je nach Zielland schon durch. Solange das optional ist (also die Möglichkeit besteht, „Leckt mich, dann bleibe ich halt zu Hause“ zu sagen) und kein Zwang angewendet werden darf, geht das für mich in Ordnung.

    2. Es geht ja gerade darum, dass die US-Beamten hoheitliche Befugnisse bekommen sollen. Also beispielsweise wenn bei der Kontrolle ein gesuchter Verbrecher aufkreuzt (oder jemand der dafür gehalten wird), dann wollen die US-Beamten den verhaften und ohne Auslieferungsverfahren nach Amiland verfrachten können.

      Rein pragmatisch betrachtet ist es natürlich egal, auf welcher Seite des Atlantiks einen dieses Schicksal nun ereilt. Aber dabei stellen sich halt schon einige knifflige Rechtsfragen, weswegen die Umsetzung eines solchen Vorhabens ja auch als schwierig gilt.

  2. Der eigentliche Grund für den Vorstoß dürfte wohl sein, dass durch die absurden Wartezeiten bei den Grenzkontrollen jeder versucht, anschließende Inlandsflüge zu vermeiden sondern wenn möglich direkt am Zielflughafen einzureisen. Dadurch gehen den US-Fluggesellschaften natürlich Einnahmen verloren.

  3. Es ist wie immer. Solange die Europäer geil auf Reisen in die USA sind, wird sich nichts ändern.
    Wenn alle mal nur einen Monat lang nicht dahin fliegen, macht dies richtig „aua“ bei den Fluggesellschaften und in den USA. Da aber vielen die Überwachung sche..egal ist, werden die so weiter machen. Da hilft nur Boykott und mal in den Schwarzwald fahren.

  4. Wenn die das auch noch dürfen, dann sind wir bald der 51 Bundesstaat
    von den Amis. Das sind hoheitliche aufgaben der BRD und dabei soll es auch bleiben!

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