Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer

Verwaltungsgebäude der Handelskammer Hamburg. Bild: El Gran Dee. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss. Die Handelskammer macht dies bisher nicht.

Aus der PM: Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein.

Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“ beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“

Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“

Wir wünschen viel Erfolg und sind gespannt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Der CCC ist einfach toll :) Durch unnachgiebiges Verweisen auf den demokratischen Rechtsstaat hat dieser Verein schon viel in die richtige Richtung gerückt. Viel Erfolg und weiter so!

  2. Falls das für GmbHs und AGs in öffentlicher Hand durchgeht könnte das für den ein oder anderen „Würdenträger“ ganz schön unangenehm werden. Man gibt sich ja gerne volksnah. Da paßt eine üppige Kompensation dafür, daß man im Aufsichtsrat der lokalen Stadtwerke „rumlummelt“ nicht ganz ins Bild :D

  3. Angesichts der Tatsache, dass die IHK´s zwar den deregulierten Markt predigen, aber immer noch auf der Zwangsmitgliedschaft für das Gewerbe bestehen, ist der Schuß vor den Bug des CCC sehr gut.

    Siehe auch:
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ihk-zwangsmitgliedschaft-bverfg-verfassungsbeschwerden-dominik-storr-interview/
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/heikler-fall-fuer-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-befasst-sich-mit-zwangsmitgliedschaft-in-handelskammern-1.1924713

    Vielleicht brauchen wirdaher bald keine Transparenz mehr :-)

    1. Die realistische Alternative ist halt direkte staatliche Regulierung statt Selbstverwaltung durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sollte man sich gut überlegen, ob man das besser findet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.