Tarnidentitäten: Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und Doppeltarnung von US-Geheimdienstlern beim BND

Muster des Personalausweises

Durch den NSA-Untersuchungsausschuss haben wir erfahren, dass die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW), eine frühere Tarnbehörde des BND, auch Tarnpapiere ausgestellt hat. Nicht nur an Mitarbeiter des BND selbst, sondern ebenso an Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste, darunter Briten und US-Amerikaner. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (OCR-Volltext unten) des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko sehen wir, wie wenig Überblick die Bundesregierung über das Ausmaß der Vergabe falscher Papiere hat – oder haben will. Wir veröffentlichen hier auch einen Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW, der uns vorliegt. Dieser zeigt, wie reibungslos die Ausstellung funktioniert und wie wenig Kontrolle erfolgt.

Kein Überblick, wer auf Länderebene Tarnpapiere ausstellen darf

Tarnidentitäten ausstellen dürfen laut der Bundesregierung die Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst zum Zweck verdeckter Ermittlungen, der Tarnung von Agenten, aber auch um Zeugen zu schützen. Die Bundesregierung gibt vor, darüber hinaus keine Ahnung davon zu haben, welche Landesbehörden Tarnpapiere ausstellen. Hunko kritisiert jedoch, dass die Aufzählung nicht vollständig ist.

Auch andere Behörden dürfen ihre Mitarbeiter/innen mit falschen Papieren ausstatten, diese werden in der Antwort aber nicht benannt. Angaben zu Tarnidentitäten für ausländische Staatsangehörige werden ebenfalls vermieden.

Anzahl der ausgestellten Tarnpapiere: unbekannt

Die Regierung will nichts davon wissen, wie viele Tarnpapiere ausgestellt wurden und werden, da dafür keine Genehmigung oder Kenntnisnahme durch die Regierung notwendig ist. Selbst eine Schätzung verweigert sie, aufgrund der „gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung“ sei das nicht möglich. Hunko kommentiert:

Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Zahl der Mitarbeiter/innen von Polizeien und Geheimdiensten machen, die mit falschen Papieren herumlaufen. Es ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, wenn dieser nicht weiß, wie viele unechte Bürger/innen ihm angehören.

Doppeltarnung: Ausländische Agenten der Hauptstelle für Befragungswesen

Vor allem weiß die Regierung auch nicht, wie viele ausländische Personen von deutschen Behörden mit Tarnpapieren ausgestattet werden. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Befrager ausländischer Nachrichtendienste bei der HBW, die – teils ohne Anwesenheit eines deutschen HBW-Vertreters – Asylsuchende befragt haben, um daraus nachrichtendienstlich nutzbare Informationen zu ziehen. Dass manche dieser Informationen dazu genutzt wurden, Drohnenangriffe durchzuführen, ist anzunehmen.

Die Sorglosigkeit, mit der Mitarbeiter von ausländischen Diensten Befragungen durchführen durften, spiegelt sich auch im Ausstellungsverfahren ihrer Papiere wieder. So heißt es in einem Antrag, der 2010 dem damaligen BND-Präsidenten Ernst Uhrlau vorgelegt wurde:

Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC [Referat Steuerung und Koordinierung Sachgebiete und Außenstellen] als erforderlich und alternativlos angesehen.

Auf diese Art und Weise bekamen die ausländischen Geheimdienstler folgende Papiere:

Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.

Wir haben hier also eine Doppeltarnung. Ein Befrager eines ausländischen Geheimdienstes – hier der Defense Intelligence Agency (DIA) – tritt als deutscher HBW-Mitarbeiter auf. Die HBW ist ihrerseits wiederum eine Tarnbehörde des BND, die offiziell als Behörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes auftritt. Mehr Tarnung geht kaum, mehr Intransparenz und Fragwürdigkeit hinsichtlich der Rechtsgrundlage wohl auch nicht.

„Nur zu dienstlichen Zwecken“ – inklusive Wahlbenachrichtigung

Es geht nicht nur um die unechten Identitäten an sich, sondern auch die damit verbundenen Konsequenzen. Personen unter Legende dürfen Verträge abschließen und bekommen Wahlbenachrichtigungen – trotz der Tatsache, dass die Dokumente „nur zu dienstlichen Zwecken“ ausgestellt werden. Bei HBW-Papieren ist die Rede davon, dass Papiere zumindest nur „einsatzbezogen“ ausgegeben würden. Nach dem Einsatz seien diese sofort zurückzugeben.

Hunko hält es für unerlässlich, „dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere genutzt werden“. Dafür müsste es aber erst ein Interesse seitens der Regierung geben. Da damit eine Verantwortlichkeit verbunden wäre, müssen wir darauf wohl noch lange warten.


Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW

Betr: Ausstellung von Personendokumenten an einen AND-Angehörigen
hier: Neuer Befrager von USAMD

Bezug: Arbeitsanweisung für SIAA(1), Az 45-22 „Bearbeitung von Ausweisanträgen für Nicht-BND-Mitarbeiter“

1. Vorschlag

Herr Präsident stimmt zu, dass einem neuen Partnerbefrager im integrierten Befragungswesen die für seine Arbeit erforderlichen Personendokumente ausgestellt werden.

2. Zweck der Vorlage

USAMD als Partner im integrierten Befragungswesen hat im Rahmen des routinemäßigen Personalwechsels einen neuen Befrager ins System eingestellt. Dieser benötigt zur Erfüllung seiner Tätigkeiten deutsche Legitimierungspapiere (Personalausweis, Dienstausweis. Führerschein). Gemäß Bezugsverfügung ist vor Beantragung dieser Papiere die Zustimmung des Herrn Präsidenten erforderlich.

3. Sachverhalt

USAMD [geschwärzt] seit 1958 Partner im integrierten Befragungswesen. Dabei treten die AND-Befrager als Deutsche und Angehörige der Legendenbehörde HBW (Hauptstelle für Befragungswesen) auf. Sie erhalten einen deutschen Decknamen, der zugleich als Arbeitsname genutzt wird. Zur Untermauerung dieser Legende stellt der BND seit Beginn dieser Zusammenarbeit die entsprechenden Personendokumente zur Verfügung.

Im Zuge des routinemäßigen Personalaustausches hat USAMD nun einen neuen Befrager ins integrierte System eingestellt (DN [geschwärzt]), dessen Vorgänger kürzlich in die USA zurückversetzt wurde. Er wird an der Befra-Außenstelle Berlin eingesetzt.

Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.

Jeder AND-Befrager wird über den Einsatz von Deckausweisen sicherheitsbelehrt. Die Ausweise werden in der jeweiligen Befra-Außenstelle verwahrt und nur für die jeweiligen Einsätze gegen Unterschrift ausgegeben. Nach Beendigung des Einsatzes werden die Ausweise umgehend wieder abgegeben; der AND-Befrager hat somit nur eine einsatzbezogene Verfügungsgewalt über diese Dokumente: Der Gebrauch ist stets zu dokumentieren. Nach Ausscheiden des AND-Angehörigen aus dem integrierten Befragungswesen werden die Legendenpapiere an die Abteilung SI zum Vernichten zurückgegeben.

4. Stellungnahme

Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC als erforderlich und alternativlos angesehen.


Volltext der Kleinen Anfrage

Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden

BT-Drucksache 18/6478

Vorbemerkung der Fragesteller:

Diverse Behörden von Bund und Ländern haben die Möglichkeit, sogenannte Tarnpapiere an ausgewählte Personen auszustellen, etwa im Bereich des Zeugenschutzes oder im Rahmen des Einsatzes verdeckter Ermittler. Offenkundig arbeiten auch Mitarbeiter von Verfassungsschutzämtern sowie des Bundesnachrichtendienstes mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln wie Tarnpapieren. Zuletzt machten zwei in der Hamburger linken Szene eingesetzte verdeckte Ermittlerinnen mit den Tarnnamen „Iris Schneider“ und „Maria Block“ Schlagzeilen (www.grundrechte-kampagne.de/content/verdeckte-ermittlungen). Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist es für einen Rechtsstaat unabkömmlich, dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere ausgestellt werden.

1. Welche Behörden in Deutschland (auch des Bundeskanzleramts) sind für die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen – etwa im Rahmen einer Grundabdeckung oder eines Grundschutzes – zuständig und befugt?

Zu 1.
Folgende Bundesbehörden sind zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarnidentitäten zu veranlassen: Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), Bundespolizeipräsidium (BPOLP), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA).

Über entsprechende Zuständigkeiten von Landesbehörden hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

2. Auf welcher jeweiligen Gesetzesgrundlage vollzieht sich diese Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für die einzelnen Behörden?

Zu 2.
Die Befugnis zur Ausstellung der in der Fragestellung genannten Dokumente ergibt sich aus § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), ggf. in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), § 4 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG), §§ 110a Absatz 3, 161, 163 der Strafprozessordnung (StPO), §§ 20g Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG) sowie § 5 Absatz 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG).

3. Für welche Personenkreise (abgesehen von Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) kommen derartige Maßnahmen in Frage?

Zu 3.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt nur zu dienstlichen Zwecken. Die Papiere werden nur an Personen ausgegeben, die zur Nutzung bzw. Verwendung berechtigt sind. Im Bereich der Nachrichtendienste können das Mitarbeiter des BfV, des BND und des MAD sein, in Einzelfällen auch Mitarbeiter anderer Behörden in Amtshilfe sowie Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind, im Bereich des BKA und des ZKA deren Mitarbeiter und beauftragte Personen.

4. Ist es Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung gestattet, ohne Absprache mit dem Bund derartige Dokumente auszustellen?

Zu 4.
Ja.

5. Wo werden die Daten zu Ausweisdokumenten auf falsche Namen gespeichert, und welche Behörden greifen darauf zu?

Zu 5.
Bei den Bundesbehörden erfolgt die Speicherung in Dateien der jeweiligen Behörde, ein Zugriff anderer Behörden erfolgt nicht.

6. Auf welche Weise wird die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen durch Landesbehörden an Bundesbehörden kommuniziert bzw. hierzu eine womöglich erforderliche Genehmigung eingeholt?

Zu 6.
Die Bundesbehörden müssen keine Kenntnis über die Ausstellung von Ausweisdokumenten mit Tarnidentitäten von Landesbehörden erhalten. Es besteht kein Genehmigungsvorbehalt.

7. Inwiefern existieren hierzu gemeinsame Dateien von Bund und Ländern?

Zu 7.
Gemeinsame Dateien existieren nicht.

8. Wie viele deutsche Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Besitz von Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität oder im Besitz von sogenannten Alias-Pässen?

a) Wie viele davon sind auf Grundlage des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes bzw. eines der Vorgängergesetze ausgestellt worden?
b) Wie viele davon sind auf anderer Rechtsgrundlage ausgestellt worden? Auf welcher?

Zu 8., a) und b)
Die Fragen 8, 8a und 8b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl aller deutschen Staatsbürger mit Dokumenten im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.

9. Wie viele deutsche Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 außerhalb der sogenannten Zeugenschutzprogramme mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität (Ausweisdokumente, Tarnpapiere, Alias-Pässe) ausgestattet worden und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte Schätzung)?

Zu 9.
Die Bundesregierung verfügt nicht über die erfragten Informationen bzw. Zahlen. Eine entsprechende Statistik existiert bereits aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung nicht. Die ersatzweise erfragte Schätzung ist angesichts des erfragten Zeitraums von 45 Jahren sowie mangels Kenntnis der Bundesregierung über die Zahlen in den Bundesländern hochgradig unsicher und kann daher nicht abgegeben werden.

10. Werden deutsche Steuerbehörden über derartige geänderte Identitäten informiert, um dies bei der Steuererhebung entsprechend zu berücksichtigen? Falls nicht: Wie wird verhindert, dass Inhaber mehrerer Identitäten diese nicht zur Steuerhinterziehung nutzen?

Zu 10.
Deutsche Steuerbehörden werden nur in wenigen Ausnahmefällen über die Verwendung von Tarnpapieren informiert, da Tarnpapiere ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen genutzt werden. Diese Nutzung wird durch interne Regularien der Dienst- und Fachaufsicht kontrolliert.

11. Sollte die Ausstellung von Tarnpapieren mit der Arbeit für deutsche Behörden im Zusammenhang stehen, wie lange nach Ende dieser Tätigkeit werden derartige Papiere weiterhin ausgestellt?

a) Welche Gründe sind hierfür beispielsweise maßgeblich?
b) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um den Schutz der Person zu gewährleisten?
c) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um mit legendierten Personalien gehaltene Vermögenswerte weiterhin nutzen zu können?

Antwort zu Frage 11:
Die Fragen 11, und a) bis c) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ausgegebene Tarnpapiere werden grundsätzlich bei allen Bundesbehörden, die sie ausgegeben haben, sofort eingezogen, sobald die dienstliche Notwendigkeit zur Nutzung entfällt oder die gesetzlich begründete Tätigkeit beendet wird. Die Ausstellung von Tarnpapieren verfolgt den Zweck, den Inhaber der Dokumente oder auch andere im Sachzusammenhang gefährdete Personen vor Schaden zu bewahren. Der Schutzgedanke steht im direkten Zusammenhang mit der entsprechenden dienstlichen Tätigkeit. Im Einzelfall kann, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des BKA, eine Person Tarnpapiere als Schutzmaßnahme über den Einsatzzeitraum hinaus verwenden, wenn und solange Gefährdungshinweise für Leib, Leben oder Freiheit der mit Tarnpapieren ausgestatteten Person vorliegen. Solange die Gefährdungslage in diesem Fall andauert, ist auch eine neuerliche Ausstellung von Tarndokumenten erlaubt.

12. Wie wird eine Strafverfolgung bei Begehung unter Tarnidentität grundsätzlich
gewährleistet und umgesetzt?

Zu 12.
Die Inhaber von Tarnpapieren sind verpflichtet, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen sowohl strafrechtliche als auch dienstrechtliche Konsequenzen. Die Inhaber oder Nutzer von Tarnidentitäten werden in den die Tarnpapiere nutzenden Behörden mit Angaben zur Klaridentität erfasst. Auf diese Weise kann, soweit erforderlich, eine Identifizierung zur Strafverfolgung erfolgen.

Werden polizeiliche Maßnahmen im Aufgabenfeld des Zeugenschutzes gegen geschützte Personen durchgeführt, die mit einer Tarnidentität ausgestattet sind, ist durch technische und ablauforganisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die zuständige Zeugenschutzdienststelle über den Sachverhalt informiert und die notwendige Strafverfolgung gewährleistet wird.

13. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen inländische, von Bundes- oder Landesregierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?

a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungsverfahrens, Strafverfahrens machen?

Zu 13.
Die Fragen 13, a) und b) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beim BND sind zwei einschlägige Strafverfahren bekannt. Ein Verfahren wurde wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung im Jahr 2000 mit einem Strafbefehl (Geldstrafe) geahndet. Ein weiteres Verfahren wegen Betruges wurde im Jahr 2008 gegen Erteilung einer Auflage gemäß § 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Der auskunftsfähige Bestand richtet sich nach den Vorgaben der Aktenaussonderung.

14. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen ausländische, von anderen Regierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?

a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungs-/Strafverfahrens machen?

Zu 14,
Die Fragen 14, a) bis b) werden wegen ihres Sachzusammenhands gemeinsam beantwortet.
Soweit es den Fall des Mark Kennedy bzw. Mark Stone betrifft, verweist die Bundesregierung auf die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte, ausführliche Darstellung, Erläuterung und Bewertung des Sachverhalts durch die Bundesregierung in der 30. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2011 (Protokoll des Innenausschusses Nr. 17/30). Die in dieser Sitzung von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, und dem zuständigen Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, getätigten Aussagen und Bewertungen, mit denen die Frage erschöpfend behandelt wurde, hält die Bundesregierung weiter aufrecht. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Dabei versteht die Bundesregierung die Frage so, dass sie sich nicht auf strafbare Agententätigkeit als solche (§§ 98, 99 StGB) bezieht.

15. Inwieweit werden beteiligte Behörden, Stellen und Institutionen, die auf der Grundlage falscher Identitäten verbindliche Verwaltungsakte erlassen oder Verträge abschließen, vor unberechtigten bzw. nicht bindenden Verwaltungsakten bzw. Verträgen geschützt (Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Banken und Kreditinstitute, Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, etc.)?

Zu 15.
Inhabern von Tarndokumenten ist es gestattet, unter Legende am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Nutzung einer Tarnidentität lässt die Wirksamkeit von Verträgen und Verwaltungsakten unberührt.

16. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, welche Urkunden oder sonstigen Dokumente generell nicht zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?

Zu 16.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt entsprechend der Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall.

17. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, unter welchen Umständen und in welchem Umfang auch Wahlbenachrichtigungen für Bundes- oder Landtagswahlen zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?

Zu 17.
Sobald die einwohnermelderechtliche Erfassung im Melderegister erfolgt ist und damit systemtechnisch ein Wohnsitz generiert wurde, erfolgt bei anstehenden Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen die Ausstellung einer Wahlbenachrichtigung. Dieser Prozess wird automatisch gesteuert. Er dient nicht zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität.

18. Wie viele ausländische Staatsbürger sind derzeit im Besitz von durch deutsche Behörden ausgestellten Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität?

Zu 18.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Im Hinblick auf die Aktenaussonderung wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

19. Wie viele ausländische Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 durch deutsche Behörden mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität mit Ausweisdokumenten bzw. Tarnpapieren versorgt worden, und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte schätzen)?

Zu 19.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Dies ist unter anderem durch die gesetzlich vorgeschriebene Aktenaussonderung begründet. Im Hinblick auf die erfragte Schätzung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

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17 Ergänzungen

  1. „Personen unter Legende dürfen Verträge abschließen und bekommen Wahlbenachrichtigungen – trotz der Tatsache, dass die Dokumente „nur zu dienstlichen Zwecken“ ausgestellt werden.“

    —-

    Da kommt man ja glatt zu der Verschwörungstheorie, dass die Wahlen manipuliert sind…
    Besonders da die Anzahl der falschen Ausweise von der Art „anderer Rechtsgrundlage“ nicht bekannt ist.

  2. Überraschung! Die BRD hat gar keine 80 Mio Einwohner, 20 Mio. davon sind nur Tarnidentitäten. Und Bielefeld gibt es in Wirklichkeit doch nicht, das ist nur eine Tarnidentität von Wuppertal. Das erklärt natürlich auch die konstant seltsam hohen Wahlergebnisse von CDU/CSU: Mitarbeiter der Dienste wählen auch auf Tarnidentität eher konservativ.

    Au weia, mein Nachbar ist so selten zu Hause, der ist bestimmt auch nur eine Tarnidentität.

    Und ich? Bin ich eigentlich der der ich zu sein glaube, oder bin ich am Ende auch nur die Tarnidentität eines informellen Mitarbeiters des Verfassungsschutzes? Wer da nicht paranoid wird, hat keine Fantasie.

    Dienste zumachen, jetzt!

  3. Das lässt auch einen weiteren Grund vermuten, warum die Einwohnerzahlen basierend auf der jährlichen Fortschreibung der Meldeämter auf der einen und der Volkszählung 2011 auf der anderen Seite so krasse Differenzen aufweisen.

    Werden Tarnidentitäten über alle Gemeinden und Städte hinweg gleichmäßig verteilt oder häufen die sich in bestimmten Gemeinden?

  4. Die Beantwortung der Frage, wieviele Tarnidentitäten ausgegeben wurden können wir nicht beantworten, weil Teile der Antwort die Bevölkerung verunsichern könnten!

    Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ko..en möchte.

  5. Das gehört noch viel mehr thematisiert:
    […]Nicht nur an Mitarbeiter des BND selbst, sondern ebenso an Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste, darunter Briten und US-Amerikaner.[…]
    Denn das ist meiner Meinung nach der eigentliche Skandal, da sich die Frage aufdrängt was machen diese Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste im Namen der deutschen Identität?

    Wäre interessant zu wissen ob ausländische Nachrichtendienste es gegenüber Mitarbeitern des BND es auch so handhaben d.h. ein BND-Mensch bekommt z.B. eine US-Tarnidentität? Warum dünkt mich nur dass das nicht der Fall ist…..

    bombjack

  6. Sie werden uns weiter betrügen, einfach so. So wie immer
    Was juckt unsere Regierung, dass wir „Demokratie“ haben???

  7. @ Anna Biselli

    Sie schreiben: „Personen unter Legende dürfen Verträge abschließen und bekommen Wahlbenachrichtigungen – trotz der Tatsache, dass die Dokumente „nur zu dienstlichen Zwecken“ ausgestellt werden.“

    Ist die Tarnidentität eines verdeckten Ermittlers oder eines verdeckt operierenden Agenten noch plausibel, wenn er nie Verträge abschließt oder wählen geht?
    Gehört es nicht zu den dienstlichen Zwecken von Tarnausweisen, mit ihnen unauffällig ein normales Alltagsleben inklusive Vertragschlüssen und Wahlteilnahmen zu führen?
    Wenn Sie in der linken Szene aktiv sind, und an Wahlsonntagen nicht mit den Szene-„Freunden“ zum Wahlbüro gehen oder den VW-Bus für die Demo nicht beim Autovermieter mieten können, fallen Sie dann nicht auf?

    „Die Regierung will nichts davon wissen, wie viele Tarnpapiere ausgestellt wurden und werden“

    Natürlich will die Bundesregierung darüber keine Auskunft geben. Das Thema Tarnidentitäten ist sehr sensibel. Zu viele öffentlich bekannte Informationen darüber können verdeckte Ermittlungen und Operationen erschweren.

    Im Übrigen läuft es in der Regel so ab:
    Je höher in der Hierarchie eines Behörden- und Regierungsapparats man hochgeht, desto weniger will man von heiklen Dingen erfahren.
    Beide Seiten wissen das: Die Vorgesetzten und die darunter stehenden Beamten.
    Beiden Seiten nützt es: Die Vorgesetzten können im Skandalfalle ihre Hände in Unwissenheit waschen. Die untergeordneten Beamten können flexibel und unbürokratisch heikle Dinge abwickeln. Solange die Arbeitsergebnisse halbwegs stimmen, interessieren sich die Vorgesetzten nicht für das Zustandekommen dieser Ergebnisse.

    Wichtig: Die ganz heiklen Dinge werden nie niedergeschrieben. Im Nachhinein kann so auch keine Auskunft darüber gegeben werden (z.B. gegenüber Abgeordneten). „Never written down“ sagen die US-Kollegen. Nur mündlicher Austausch, an den sich hinterher im Skandalfalle niemand erinnern kann (bzw. will).

  8. der laxe umgang kann einen schon aufregen.
    hier geht es ja nicht nur um evtl. straftätlichen missbrauch, sondern auch um ganz normale zivilrechtliche haftungsfragen. wie soll ich eine derartige un-person jemals in haftung für irgendetwas nehmen (können), wenn diese person tatsächlich gar nicht existiert? wobei hier ja nicht mal absichtliche schäden etc. gemeint sein müssen, sondern z.b. nur versehentliche, für die ansonsten jeder andere bürger ggfs. bis zur kotzgrenze haften muss (verlusst von haus und hof)…

    falls das irgend jemandem zu theoretisch vorkommt (was soll da schon passieren):
    es werden ja offenbar „standardmässig“ auch führerscheindokumente ausgegeben. wie sieht es denn da mit der gesundheitlichen- und tatsächlichen eignung der un-personen zum führen eine kfz in deutschland aus? wird die bei vorher irgendwie geprüft? oder setzt man das einfach mal so voraus? wer trägt hier eigentlich die verantwortung bzw. wer haftet, wenn es zu einem (ggfs. schwerwegendem unfall kommt)? die un-person ja wohl nicht, die gibt es ja nicht.
    mit der reinen ausgabe von personaldokumenten ist ja zunächst mal keine erlaubnis zu irgend etwas verbunden (ausser hier zu arbeiten, zu wohnen und steuern zahlen zu dürfen) bei einer fahrerlaubnis sieht das aber anders aus. da geht es um konkrete gefährungen für leib und leben. entsprechende prüfvorgänge hier zu unterlassen wäre schon arg fahrlässig…

    aber wahrscheinlich ist das den verantwortlichen egal. ist denen ja auch egal, dass man gewohnheitsmässig beim rechtsbruch mitwirkt. z.b. indem man es nicht nur zulässt sondern ausdrücklich unterstützt, dass ausländische „befrager“ sich „glaubhaft“ als deutsche behörde ausgeben können.

    ansonsten stehen und fallen mit falschen dokumenten natürlich auch div. andere „haftungen“. eine un-person muss ja nicht befürchten, dass sie die konsequenzen z.b. einer falschen aussage unter eid zu tragen hätte.

    und wenn es keine genaue dokumentation über die ausgabe dieser dokumente gibt, dann gibt es natürlich auch keine dokumentation über „versehentlich verlorengegangene“ dokumente, die nun leider, leider nicht mehr zurückgegeben werden können…

    mit „aber das sind doch die guten, die machen doch sowas alles nicht“ zu argumentieren wäre blauäugig. die un-personen entstammen ja nicht einer irgendwie auserlesene elite. die menge der un-personen. intern haben die nämlich eine vergleichbar hohe arschloch-, betrüger-, verbrecher-, normalo-, hetero-, homo-, männer-, frauen-, oder sonstwie quote“ wie sie in allen anderen untermengen (parteien, vereinen, hausgemeinschaften, schulklassen etc.) auch anzutreffen ist. das spektrum ist da m kleinen ja nur wenig anders als im grossen.

  9. Habe das aufgesaugt, wie als wäre Ich nach einem Trip durch die Sahara endlich an eine Wasserstelle gekommen.

    Was müßen wir Oberbayern leiden. Zuerst rasiert man einen großen Teil unserer Landsleuteahnen aus, dann werden viele absichtlich desinformiert, gerade im Gesundheitswesen und dann ständig getäuscht, mit Willkür, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung.

    Einer der Gründe, warum das klappt ist, daß uns über die Medien über sogenannte zu Vermögen gekommene im Mittelpunkt des Newage stehenden Promis, die auch in vielen Fällen eine militärische Vergangenheit haben, von der nie geredet wird. Siehe Elvis Presley, Beatles…

    Das Shaef-Gesetz sagt, der Deutsche hat kein Vermögen. Gerade heute sprach ich mit einer Reisenden über dies. Dazu nenne Ich nur das Stichwort: Copyright Euro oder auch buntbedrucktes Papier.Interessant ist, daß der Adel der Briten deutsche Wurzeln hat. Auch in Russland sind sehr viele mit deutscher Herkunft.

    Das also Personen mit Tarnidentität nach Recherchen keine Straftaten begehen würden, halte Ich für ein Märchen. Denn die erste Straftat ist von einem jeden mit Tarnidentität die Vortäuschung im Rechtsverkehr zum finanziellen Nachteil von in erster Linie Personen, bei denen die Vermutung im Raum steht, daß sie deutsche sein könnten, wenn die Staatsangehörigkeit deutsch sein soll.

    Allerdings weigern sich die Stadtverwaltungen der BRD bei echten Bürgern, dies richtig zu formulieren. Wo schon wieder die Identitätstäuschung im Raum steht.

    Tatsächlich gibt es keine deutschen. Es gibt Bayern, Baden-Würtemberg, etc.

    Schier unglaublich, daß die chemischen Landesnachbarn viele Menschen nur deswegen töteten, weil sie eine der deutschen Landessprachen mächtig waren, dazu zählten auch Franzosen, ua.

    Deswegen guter Rat: sprecht eure Muttersprache und die ist nie deutsch, sondern wenn dann bayerisch etc.

    Macht sas guad

  10. @yummiweb
    Ich weiß das zwar nicht sicher, aber im Dokument oben steht „Personalausweis, Dienstausweis. Führerschein“ Ich denke, der Führerschein wurde und wird hier nur ergänzt (s. Punkt in der Mitte) wenn dieser auch im Ausland besteht und der deutschen Fahrerlaubnis zumindest gleichwertig ist. Es gibt eine entsprechende grundlage nach der auch ausländische Führerscheine hier anerkannt werden.
    Schäden bei einem Autounfall wird vermutlich – wie bei jedem anderen Bürger auch – eine Versicherungsgesellschaft tragen. Ich denke da besteht kein Unterschied zwischen falscher und richtiger Identität.

    Zum grundsätzlichen Thema hege ich aber ähnliche Gedanken und fühle mich sehr unwohl dabei. Ich denke allerdings, dass die Auskunfteien hierfür eine entsprechende Anlaufstelle werden. Mit den richtigen Abfragen könnte man meiner Meinung nach z.B. in den Datenbanken der Schufa sicher relativ schnell und gut sehen wer Tarn- und wer echte Identitäten nutzt. Die Tarnidentitäten sollten ja gemäß diesen Angaben immer nur für einige Zeit hier in Deutschland in Erscheinung treten. Bereinigt man diese Zahl anhand verschiedener Kriterien um offensichtliche Ein- und wieder Auswanderer kann man sich vermutlich zumindest ein grobes Bild über die ausgestellten Tarnidentitäten machen.

  11. Das ist doch mal Doppelte Staatsbürgerschaft einfach gemacht.

    Und jetzt wissen wir auch, woher die so supersicheren Ausweisfälschungen für die Ermordung des Hamas-Führers Mahmoud al Mabhous in Dubai stammen…
    heise.de/tp/artikel/32/32110/1.html

  12. Ich stelle mir jetzt, wegen der „Reibungslosigkeit“ bei der Ausstellung, die Frage, wie viele „verdiente“ Terroristen und Attentäter anderer Dienste, nicht nur der eigenen, sich gerade mit „Sauberen“ Papieren hier in Deutschland oder in aller Welt, z.B. Paris aufhalten bzw. aufhielten?

  13. „…wie wenig Überblick die Bundesregierung über das Ausmaß der Vergabe falscher Papiere hat – oder haben will … zeigt, wie reibungslos die Ausstellung funktioniert und wie wenig Kontrolle erfolgt … Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Zahl“ usw. .

    So wie die Bundesregierung beim Thema NSU von gar nichts weis und alles dafür tut, dass das auch so bleibt.
    Kann es sein, dass Merkels komisches Verhalten zum Thema Flüchtlinge/Einwanderung zum Teil daran liegt, wen sie mit Herrn Fritsche, den aktuellen NSU-Akten-SchredderMeister, ständig um sich herum hat -schlechtes Gewissen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.