Täglich VDS-Fakten #9: Metadaten sind grundsätzlich personenbezogene Daten

Kein Generalverdacht! CC BY-ND 2.0 via flickr/campact

Dass Metadaten eben doch personenbezogene Daten sind und auch deshalb rechtlich genauso geschützt werden müssten wie Inhaltsdaten, erklären wir im neunten Teil unserer kleinen Serie Täglich VDS-Fakten.

Hans-Jürgen Papier: Eine Erhebung und Speicherung von Daten auf Vorrat, die flächendeckend, vorsorglich und anlasslos ist, verstößt gegen deutsches Verfassungsrecht. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland.

Niko Härting: Unter den Datenschutzrechtlern ist völlig unbestritten, dass „Metadaten“ teilweise Personenbezug haben. Umstritten ist nur, ob dies bei allen „Metadaten“ der Fall ist (dies sagen z.B. unisono sämtliche Datenschutzbehörden) oder nur teilweise (bei schatz197@gmail.com ist das streitig).

Konstantin von Notz: Metadaten sind der Schlüssel zur Massenüberwachung. Nur mit ihnen gelingt es, Kontakte und Verbindungen zwischen Personen herauszuarbeiten. Weil diese Daten stets auf bestimmte oder bestimmbare Personen verweisen, sind sie selbstverständlich personenbeziehbar und damit im Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze.

Ulf Buermeyer: Doch greift der BND bei der Auslandsaufklärung auch in der Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes ein. Und dieses Grundrecht erfasst Metadaten ganz unabhängig vom Personenbezug. Diese einfache verfassungsrechtliche Tatsache, die alle drei geladenen Gutachter im Sommer vor dem NSA-UA ausführlich dargelegt haben, wird von der Bundesregierung bisher leider ignoriert.

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5 Ergänzungen

  1. Wenn Metadaten nicht personenbezogen sind, dann braucht und darf man sie auch nicht speichern, dann man kann nur Personen vor Gericht stellen, keine Handys.

    1. Merkwürdige Argumentation. Darf man Wetterdaten auch nicht speichern?
      Das soll kein pro-VDS-Troll sein, um Gottes Willen, nur eine Frage zur Argumentation.

      1. speichert der Staat Wetterdaten für den Fall, dass er diese gegen einen Bürger einsetzen will?

  2. „Metadaten sind grundsätzlich personenbezogene Daten“ als Satz für sich allein genommen ist das blanker Unsinn.
    Daher auch der Einwand, bei der Übermittlung von Wetterdaten (als Beispiel) fallen auch Metadaten an. Das ist richtig.
    Der Themenkontext ist jedoch VDS. Bei der VDS steht der Bürger als potentieller Feind des Staates im Mittelpunkt des Interesses. Es werden Metadaten gesamelt, die zu Personen und Personengruppen gehören und führen.
    Über die Zeit gesammelte Metadaten erlauben eine sehr, sehr weitgehende Einschätzung, womit sich eine Person befasst und mit wem sie welche Interessen teilt. Die Einschätzung ist weitaus aussagekräftiger, als der Inhalt einzelner Nachrichten.
    Es ist folglich richtig, dass Metadaten personenbezogene Daten offenlegen, auch wenn einzelne Metadaten selbst keine personenbezogene Daten sind.

    1. Ja, der Betreff zählt zu den Metadaten. Es ist daher nicht immer klug, einen aussagekräftigen Betreff zu formulieren, der auf den Text schließen lässt, oder diesen sogar in einem Satz zusammenfasst.

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