Täglich VDS-Fakten #1: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick

Nein zur Vorratsdatenspeicherung! CC BY-SA 2.0 via flickr/digitalegesellschaft

Aus gegebenem Anlass bringen wir ab heute jeden Tag eine Kurzmeldung zu einem bei uns erschienenen Blogeintrag, der die Vorratsdatenspeicherung thematisiert. Los geht’s mit einem Artikel zu einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Dort wird nachgewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mal bei der Aufklärung des Enkel-Tricks hilft. Dabei geht es um einen telefonisch durchgeführten Trickbetrug, bei dem vom Opfer durch einen vermeintlichen Verwandten Geld erbettelt wird. Die Studie kann man hier (pdf) downloaden.

Selbst bei der Untersuchung ebenso prominenter wie intuitiv zunächst einleuchtender Beispiele wie dem Enkel-Trickbetrug, der hauptsächlich per Telefon durchgeführt wird, können die Wissenschaftler keinen positiven Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquoten ausmachen.

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5 Ergänzungen

  1. @ NP-Redaktion

    Und warum nützt die VDS nicht gegen den Enkeltrick? Das geht so nicht! Wenn Ihr den VDS-Gegnern argumentative Munition an die Hand geben wollt, dann müsst Ihr an dieser Stelle den Grund nennen, warum die VDS nicht gegen den Enkeltrick hilft.

    Alles andere ist nutzlos!

    1. Hm? Die Studie ist doch verlinkt – Inhaltsverzeichnis –> S. 115, dann halt lesen. Besonders interessante Hinweise sind im Absatz S. 117 oben, Seitenwechsel S. 120/121, S. 121 unten. Das sind keine 10 Seiten Text. Fazit ist das in der Zeit, als es VDS in D gab, die Aufklärungsquote nicht gestiegen ist zumal der „Enkeltrick“ a) im Gesamtbild nicht häufig vorkommt und b) auch kumuliert keinen beträchtlichen Schaden anrichtet.

      1. @S.Wieder

        Das meine ich doch! Warum die VDS gegen den Enkeltrick nicht nützt, wird nicht nachvollziehbar begründet! Der Hinweis auf Statistiken, dass die Aufklärungsquote trotz VDS nicht gestiegen ist, dass der Enkeltrick im Verhältnis nicht so oft vorkommt, dass insgesamt keine Riesenschadensummen entstehen, als das ist irrelevant! Wenn Sie im Meinungskampf in den Medien, auf der Straße oder im persönlichen Umfeld überzeugen wollen, dann ist es zu wenig zu sagen: „Die Statistik lügt nicht, passiert ja gar nicht oft, gibt ja gar keinen großen Schaden!“

        Jedem Opfer, oder jedem, der ein Opfer kennt, müssen Sie plausibel machen, warum ermittlungstechnisch gesehen Verbindungs- und Standortdaten nicht zur besseren Aufklärung von Straftaten wie dem Enkeltrick führen.

        Solange wir(tm) diese Argumentation nicht leisten, werden wir in diesem Einzelpunkt wie bei allen anderen Überwachungsthemen keinen Blumentopf gewinnen!

        Wir müssen überzeugen! Das tun wir derzeit nicht! Warum? Weil unsere Argumente zu schwach sind und nicht ziehen. Wir verführen die Köpfe der Massen zu wenig!

  2. Enkeltrick wird in der Polizeistatistik überhaupt nicht einheitlich erfasst sondern fällt unter allgemeinen Betrug. Insofern ist die Studie schon deshalb fragwürdig, weil die statistischen Grundlagen eigentlich nicht gegeben sind. Hinzu kommen andere Statistik-Probleme.
    Die Anrufer sitzen im Ausland. Vor Ort wird das Geld von Mittätern abgeholt. Wird ein solcher vor Ort festgenommen gilt die Tat statistisch als aufgeklärt, unabhängig ob von den maßgeblichen Hintermännern jemand ermittelt wird. Gelingt das mit Hilfe der Daten, ändert sich an der Aufklärungsquote nichts, ist aber ein entscheidender Unterschied.

    Und die Studie setzt suggeriert, dass nach Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Daten mehr zur Verfügung standen. Auch das ist aber falsch. Denn auch nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung haben die Netzbetreiber Daten gespeichert auf die mit richterlichem Beschluss zugegriffen werden konnte. Bei genauer Betrachtung der Speicherdauer einzelner Netzbetreiber wird man feststellen, dass sich bei dem einen Netzbetreiber so gut wie gar nichts geändert hat, bei anderen aber entscheidendes.
    Neben Enkeltrick gibt es seit Jahren auch die Kriminalität durch türkische Call-Center.
    Mir fehlen bei den Kritikern der Datenspeicherung immer die Vorschläge, wie man Kriminalität die ausschließlich am Telefon stattfindet ohne Daten klären soll. Und niemand behauptet, dass es mit den Daten einfach ist und die Taten problemlos geklärt werden können.

    Der Hinweis auf Häufigkeit und Schaden ist völlig daneben. Kinder die verschleppt, missbraucht und getötet werden kommen statistisch gesehen noch deutlich weniger vor und richten in Anbetracht der wachsenden Weltbevölkerung auch keinen Schaden an.

    Die Studie zeigt nur, dass an einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik keiner interessiert ist.

    Und die Diskussion über den Zugriff auf die Daten nur bei schwersten Straftaten ist ohnehin scheinheilig, solange das Urheberschutzgesetz eine Sonderregelung beinhaltet, die den Zugriff auf Daten auch ohne Strafverfahren ermöglicht. Nur darüber sprechen die Bürgerschützer der FDP komischerweise nie.

    Wer’s ehrlich meint kann nur fordern, grundsätzlich keinen Zugriff mehr auf irgendwelche Daten zur Strafverfolgung (auch nicht auf die Daten die ohne VDS gespeichert werden) oder eine gesetzlich geregelte einheitliche Speicherung. Der populistische Kampf gegen die VDS mit dem Wissen, dass ja noch eine ganze Menge Daten vorhanden sind, von denen der Bürger nichts weiß, ist scheinheilig.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.