Starker Anstieg bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten für polizeiliche Ermittlungen

Darstellung einer Funkzellenabfrage von brennenden Autos in Berlin.
Massenhafte Funkzellenabfragen in Berlin.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2013 vorgelegt. Dabei geht es einerseits um abgehörte Telekommunikation (§ 100a und b StPO) und andererseits um die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten (§ 100g StPO).

Wie die Behörde selbst erklärt entfällt der größte Anteil abgehörter Gespräche auf Mobiltelefone. Zur Erklärung heißt es vom Präsidenten des BfJ, dies spiegele die Bedeutung des Mobilfunks bei der Planung und Begehung von Straftaten wider.

70,3 % der Anordnungen betrafen die Mobilfunk-, 18,0 % die Internet- und 11,7 % die Festnetztelekommunikation. In rund 45 % der Fälle waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung. In der Statistik folgen „Bandendiebstahl“, „Mord und Totschlag“ und „Betrug und Computerbetrug“. Bei Letzterem zeichnet sich ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr ab.

Bundesweit wurden in 5.669 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet (2012: 5.678). Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen ist leicht gesunken.

Eine deutliche Zunahme ergibt sich aber bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten. Betrug die Zahl in 2012 noch 9.901 Anordnungen, stieg sie 2013 auf satte 12.572. Allein in Berlin ergab sich ein Aufwuchs von 185 auf 1.289 Fälle.

Die Auflistung nach § 100g StPO unterscheidet nicht zwischen Mobilfunk-, Internet- und Festnetztelekommunikation. Es kann also nicht nachvollzogen werden, inwiefern der deutliche Anstieg auf mehr Funkzellenabfragen zurückzuführen ist. Die Zahlen zu Berlin legen dies allerdings nahe. Regelmässig ist hier zu lesen, wie die Ausforschung von Mobiltelefonen längst zur polizeilichen Standardmaßnahme geworden ist – obwohl dies eigentlich nur dann erlaubt ist, wenn bei der Tatausübung mutmaßlich Telefone benutzt wurden.

Gewöhnlich werden die Statistiken für das Vorjahr im Herbst auf der Webseite des BfJ publiziert. Wieso die Zahlen für 2013 diesmal erst in 2015 herausgegeben werden, erklärt die Behörde nicht.

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4 Ergänzungen

  1. Anfangs haben sie das Mittel eben ganz vorsichtig genutzt um zu testen, wie die Öffentlichkeit darauf reagiert. Dann haben sie gemerkt: „Oh, reagiert gar nicht…“ und haben die Maßnahmen immer weiter und immer ungenierter ausgeweitet. Inzwischen wird vermutlich bei jedem Popeldelikt absolut jedes Mittel genutzt, egal ob es verhältnismäßig ist oder nicht. So etwas wie „Verhältnismäßigkeit“ kennt man bei der Polizei nicht. Da wird mit Raketenwerfern auch auf Fliegen geschossen, wobei die Fliegen eben entsprechend wehrlos sind, und zwar vor, während und auch nach solchen Maßnahmen.

    Die Gerichte sind ein schlechter Witz, die Justiz komplett unterwandert und untergraben. Die Polizei ist zu einem Staat im Staate geworden, sie kann tun und lassen, was sie möchte, kommt sogar mit einem Mord ohne größere Probleme durch. Und je mehr man sie gewähren lässt, desto schlimmer wird es werden.

    Eigentlich hätten wir als Volk längst dafür sorgen müssen, dass der Polizei im Missbrauchsfall solche Ermittlungsmethoden eiskalt wieder entzogen werden. Begründung: „Sie können damit nicht umgehen und verfügen über keinerlei Sensibilität oder Unrechtsbewusstsein. Kriminelles Verhalten darf nicht mit Gleichem vergolten werden.“

    Da dies jedoch nicht geschieht, ist die Polizei inzwischen außer Rand und Band, lacht sich kaputt und macht, was auch immer sie für richtig hält. Ab und zu gibt es ein kleines „Du Du Du“ und das wars aber auch schon, damit lässt es sich prima leben.

    Tatsächliche Straftaten werden nicht mehr verfolgt, stattdessen wendet man sich Bagatellen zu, die man per Mausklick ermitteln kann. Ist ja auch komfortabler, bei warmen Kaffee und Kuchen vor einem Computer. Wer will da noch nach draussen, da ist es kalt, manchmal regnet es und es bestünde immer die Gefahr, dass so ein echter Gewaltverbrecher sich auch mal zur Wehr setzt. Nene, zu gefährlich, da jagt man doch viel lieber Internet-Phantome.
    Vielleicht hat ja jemand irgendwo ein FKK-Bild eines Minderjährigen… da ist dann nach kriminalistischer Erfahrung auch sofort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, weil wer ein FKK-Bild besitzt, der hat bestimmt auch Härteres. Klingt seltsam, aber exakt DAS ist die derzeitige Herangehensweise der Polizei. Das kann man auch auf andere Bereiche anwenden. Mal sehen, ob es auch mal Hausdurchsuchungen bei Rauchern gibt. Denn wer Zigaretten raucht, der konsumiert bestimmt auch harte Drogen. Gleiche Argumentation, versteht nur keiner.

    Das liest man auch prima in der Kriminalstatistik. Einbrüche und Diebstähle werden so gut wie gar nicht mehr aufgeklärt. Stattdessen jagt man lieber Phantome oder Straftaten, die eigentlich gar keine sind, arbeiten auch mit böswilligen Unterstellungen, um ihre Maßnahmen zu untermauern und die Richter in den Gerichten spielen mit.

    Und weils so schön ist, nimmt man den Menschen auch überall das persönliche Eigentum weg, dringt in Wohnungen ein, verletzt massiv die Privatsphäre selbst bei Nichtigkeiten, denn man haftet sowieso nicht dafür und den Schaden hat grundsätzlich IMMER der oder die Betroffene. Bei den anstehenden Ermittlungen wird dann auch das gesamte soziale Umfeld nachhaltig und dauerhaft vernichtet (sorry: „überprüft und abgefragt“) und am Ende das Ermittlungsverfahren eingestellt. Vor dem Trümmerhaufen der kümmerlichen Restexistenz sitzt einzig und alleine der Beschuldigte.

    Und weil die Gegenwehr bei gleichgeschalteten Medien gleich Null ist, die Betroffenen auch keine Möglichkeit haben, sich zu wehren, wird das ganze immer weiter ausgeweitet. „Wehret den Anfängen“ haben wir verschlafen, mal sehen, was wir auch in diesem Jahr wieder an Polizeiskandalen vor den Latz geknallt bekommen. Liest ja eh keiner, muss also nicht einmal zensiert werden.

    Klingt jetzt extrem depressiv, ist es aber auch. Aber Realität tut eben manchmal weh.

  2. @ Friedrich: Was mir immer noch nicht so in den Kopf will – wir sind über 400 Mio. Mender EU und es erfolgt gegen die Ausspähung so gut wie keine Reaktion. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das alle meinen „was soll es, ich habe nichts zu verbergen“ ! Warum regt sich so wenig Widerstand? Eigentlich müssten doch sämtliche Datenschutzbeauftragte Sturm laufen und die Umsetzung des EU Grundsatzurteils zur Datenspeicherung einfordern. Haben wir Bürger den Zenit des Leidendrucks noch nicht erreicht oder warum geht der Widerstand gegen die staatlichen Überwachungspraxis immer noch gegen null?

    1. Überwachung ist wie Radioaktivität. Du brauchst eine hohe Dosis, um sie direkt und unmittelbar zu spüren. Meistens ist die Überwachungsdosis jedoch (absichtlich?) unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der meisten Menschen.

      Solange nicht jeder selbst oder im sozialen Umfeld mit überwachungsbedingten Falschverdächtigungen, Job- und Wohnungsverlust, Inhaftierung, finanziellen Nachteilen usw. geschädigt wird, solange hat man „nichts zu verbergen“ und „nichts zu befürchten“.

      Überschätze nicht die Intelligenz des Menschen. Der Mensch ist auch nur ein Tier, halt ein Hochentwickeltes. Vielleicht meint es die Evolution gut mit uns und wir entwickeln unsere Sinne weiter, um die scheinbar unsichtbare elektronische Überwachung zu spüren.

  3. @friedrich
    Unkommentiert kann ich Ihren unsachlichen Kommentar nicht stehen lassen.

    Zitat: „So etwas wie “Verhältnismäßigkeit” kennt man bei der Polizei nicht. Da wird mit Raketenwerfern auch auf Fliegen geschossen, wobei die Fliegen eben entsprechend wehrlos sind, und zwar vor, während und auch nach solchen Maßnahmen.“ Zitat Ende.

    Haben Sie nachprüfbare Beweise wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet wurde? Übrigens, die Fliegen sind gar nicht so wehrlos, wie Sie es hier darstellen. Rechtsbelehrungen, unabhängige Zeugen wie Nachbarn oder Ordnungsamtmitarbeiter und das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen sind Ihnen wohl gänzlich fremd.

    Zitat: „Die Gerichte sind ein schlechter Witz, die Justiz komplett unterwandert und untergraben. Die Polizei ist zu einem Staat im Staate geworden, sie kann tun und lassen, was sie möchte, kommt sogar mit einem Mord ohne größere Probleme durch. Und je mehr man sie gewähren lässt, desto schlimmer wird es werden.“ Zitat Ende.
    Von wem ist die Justiz unterwandert? Kann die Polizei tatsächlich tun und lassen was sie möchte? Haben Sie dafür Belege? Können Sie diese Behauptung etwas konkretisieren?

    Zitat: „Tatsächliche Straftaten werden nicht mehr verfolgt, stattdessen wendet man sich Bagatellen zu, die man per Mausklick ermitteln kann. Ist ja auch komfortabler, bei warmen Kaffee und Kuchen vor einem Computer. Wer will da noch nach draussen, da ist es kalt, manchmal regnet es und es bestünde immer die Gefahr, dass so ein echter Gewaltverbrecher sich auch mal zur Wehr setzt. Nene, zu gefährlich, da jagt man doch viel lieber Internet-Phantome.“ Zitat Ende.

    Wie kommen Sie darauf, daß tatsächliche Straftaten nicht mehr verfolgt werden und „man“ sich Bagatellen bei Kaffee und Kuchen zuwendet? Können Sie sich vielleicht mit dem Gedanken anfreunden, daß heutzutage im Smartphone-Zeitalter aber auch alles und jedes zu jeder Zeit und an jedem Ort angezeigt wird, was als anzeigenswert erachtet wird? Gehen Sie vielleicht auch mit der Tatsache d´accord, daß die Politik seit Jahren den Personalstand bei Justiz und Polizei kontinuierlich reduziert hat, die angezeigten Straftaten jedoch gleich hoch bleiben, wenn nicht sogar angestiegen sind?

    Haben Sie konkrete Vorschläge für den Bundesinnenminister, wie die Kriminalität in Deutschland zu bewältigen ist?

    Zitat: „Vielleicht hat ja jemand irgendwo ein FKK-Bild eines Minderjährigen… da ist dann nach kriminalistischer Erfahrung auch sofort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, weil wer ein FKK-Bild besitzt, der hat bestimmt auch Härteres. Klingt seltsam, aber exakt DAS ist die derzeitige Herangehensweise der Polizei. Das kann man auch auf andere Bereiche anwenden. Mal sehen, ob es auch mal Hausdurchsuchungen bei Rauchern gibt. Denn wer Zigaretten raucht, der konsumiert bestimmt auch harte Drogen. Gleiche Argumentation, versteht nur keiner.“ Zitat Ende.

    Sie vergessen, daß es immer jemanden geben muß, der die Angelegenheit zur Anzeige bringt. Und selbst dann ist der Sachverhalt, den Sie hier darstellen noch lange nicht dazu geeignet, eine Hausdurchsuchung zu initiieren. Dafür bedarf es konkreter Anhaltspunkte, die erwarten lassen, daß es noch „Härteres“ geben sollte. Ihr Beispiel mit dem Raucher entbehrt jeglicher Grundlage.

    Zitat: „Das liest man auch prima in der Kriminalstatistik. Einbrüche und Diebstähle werden so gut wie gar nicht mehr aufgeklärt. Stattdessen jagt man lieber Phantome oder Straftaten, die eigentlich gar keine sind, arbeiten auch mit böswilligen Unterstellungen, um ihre Maßnahmen zu untermauern und die Richter in den Gerichten spielen mit.“ Zitat Ende.

    Sie haben Recht, Einbrüche und Diebstähle werden so gut wie gar nicht mehr aufgeklärt. Wissen Sie auch warum? Weil mittlerweile der letzte minderbemittelte Tageswohnungseinbrecher kapiert hat, daß Terrassenfenster sich mit Schraubendreher bei getragenen Handschuhen prima spurenlos öffnen lassen. Die Polizei ist beweispflichtig und ohne tragfährige Beweise gibt es keine Täterermittlung. Und da die Polizei ja kaputtgespart wurde, muß entweder massiv technisch aufgerüstet, oder wer es sich leisten kann, ein Sicherheitsdienst engagiert werden. Ihr Statement, die Polizei arbeite mit böswilligen Unterstellungen ist Ihrerseits eine böswillige Behauptung.

    Zitat: „Und weils so schön ist, nimmt man den Menschen auch überall das persönliche Eigentum weg, dringt in Wohnungen ein, verletzt massiv die Privatsphäre selbst bei Nichtigkeiten, denn man haftet sowieso nicht dafür und den Schaden hat grundsätzlich IMMER der oder die Betroffene. Bei den anstehenden Ermittlungen wird dann auch das gesamte soziale Umfeld nachhaltig und dauerhaft vernichtet (sorry: “überprüft und abgefragt”) und am Ende das Ermittlungsverfahren eingestellt. Vor dem Trümmerhaufen der kümmerlichen Restexistenz sitzt einzig und alleine der Beschuldigte.“ Zitat Ende.

    Sie scheinen persönliche Erfahrungen mit Durchsuchungen bei Ihnen zu haben. Aber Scherz beiseite. Bei Durchsuchungen wird der Gegenstand, wonach gesucht wird genauestens benannt. Nichts anderes wird bei Auffinden oder Herausgabe mitgenommen. Alles andere, was während der Durchsuchung gefunden und nach Kenntnis der Durchsuchenden aus einer anderen Straftat stammen könnte, sind Zufallsfunde. Und wenn nichts gefunden wird, bleibt es beim Status des Unschuldigen, denn er ist nur Beschuldigter und nicht Angeklagter und später Verurteilter. Daher ist Ihre Behauptung, überall wird dem Menschen das persönliche Eigentum weggenommen eine böswillige Unterstellung. Außerdem wollen Sie dem Leser unterschwellig vermitteln, daß die Polizei bei einer Durchsuchung sich wie ein „Elefant im Porzellanladen“ benimmt. Haben Sie zuviel „Alarm für Cobra 11“ geschaut?

    Zitat: „Und weil die Gegenwehr bei gleichgeschalteten Medien gleich Null ist, die Betroffenen auch keine Möglichkeit haben, sich zu wehren, wird das ganze immer weiter ausgeweitet.“ Zitat Ende.

    Jede polizeiliche Maßnahme kann auf Antrag auf seine Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft werden. Das ist geltendes Gesetz und ich kann Ihnen nur abschließend ans Herz legen, von Ihrer hetzerischen Demagogie gegen die Sicherheitsbehörden Abstand zu nehmen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.