Staatsschutzdateien: Undurchsichtige Speicherungen und mangelnde Kontrolle, mit Unterstützung der Regierung

Teilnahme an einer Demo – reicht das, um in einer Verfassungsschutzdatei zu landen? CC BY-SA 2.0 via flickr/2e14

Die Staatsschutz- und Projektdateien von Bundesverfassungsschutz, den Verfassungsschutzbehörden der Länder und Bundeskriminalamt sind mehrmals dafür kritisiert worden, zu viele Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage zu beinhalten. Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Linken haben daher eine Kleine Anfrage gestellt, die sich um die „Staatschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ dreht.

Schon 2012 Beanstandungen, Prüfungen erst zwei Jahre später

Grundlage für die Vermutung, es gebe Datenschutzdefizite in den Dateien und Datenbanken, ist insbesondere ein Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links-Zentralstelle“, die unter anderem die problematische Kategorie „Sonstige Personen“ enthielt unter der eine Vielzahl von Personen gespeichert waren, die zufällig im Umfeld tatsächlich Verdächtiger aufgetreten sind.

Obwohl der BfDI den Prüfbericht bereits 2012 veröffentlichte, begann das BKA mit der Prüfung der Dateien erst 2014, begründet das aber damit, man habe „die konzertierte Prüfung des kompletten Datenbestandes […] aus hiesiger Sicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ durchgeführt. Ulla Jelpke kommentiert:

Das BKA hat sich ganz schön lange Zeit gelassen, seine Dateien zu bereinigen. Das entspricht nicht gerade dem, was ich mir unter effektivem Datenschutz vorstelle.

Die Zweifel daran, dass die Dateienlandschaft des BKA den wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht wird, sind längst nicht ausgeräumt. Dagegen spricht, dass es nur in drei Dateien effektive Bereinigungen gegeben hat. Auch die hohe Zahl sogenannter Kontakt- oder Begleitpersonen sowie ’sonstiger Personen‘ lässt nichts Gutes ahnen, ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtzahl gespeicherter Personen mehr oder weniger konstant geblieben ist. Korrekturen hat es offenbar nur partiell gegeben.

Schulungen für Datenschutzsensibilisierung - reicht das? CC BY-SA 3.0 via Bundesarchiv/Klaus Franke
Schulungen für Datenschutzsensibilisierung – reicht das? CC BY-SA 3.0 via Bundesarchiv/Klaus Franke

Mitarbeiterschulungen statt zeitnaher Prüfung

Doch warum hat es so lange gedauert, bis das BKA tätig geworden ist? Begründet wird das mit „vorgeschalteten Mitarbeiterschulungen“, die Bewusstsein für die Defizite erzeugen sollten. Überhaupt beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf Sensibilisierungsmaßnahmen. Das Bundesinnenministerium – die offizielle Aufsichtsstelle des BKI – scheint das als hinreichenden Grund anzusehen, dem BKA zu vertrauen:

Die datenbesitzenden Stellen […] sind über die Problemstellung unterrichtet, sensibilisiert und in die Lage versetzt worden, die betroffenen Dateien eigenständig im Sinne der Auftragslage fortwährend zu prüfen sowie eine zukünftig datenschutzrechtlich konforme Speicherung zu gewährleisten.

Dabei reicht eine interne Prüfung ohne Kontrolle nicht. Das zeigt auch, wie von Jelpke erwähnt, dass maßgebliche Löschungen lediglich in drei Dateien ausgeführt wurden – in der Datei EGE Ausland-Z, die mit Entführungsfällen im Ausland assoziierte Personen enthält, sowie den Dateien IntTE-Z und IntTE-Z-S3 für internationalen Terrorismus. Besonders deutlich wird die vormals rechtswidrige und ausufernde Speicherung bei IntTE-Z-S3, dort wurden „von insgesamt 8170 Person/Ereignis-Beziehungen bislang 6815 Beziehungen gelöscht“. Das sind 6815 Beziehungen, die vermutlich lange Zeit rechtswidrig gespeichert waren – rund 83 Prozent des vormaligen Gesamtbestandes.

Das zeigt laut Jelpke, dass „bis zur Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte alle möglichen Personen in diesen Dateien gespeichert wurden, derer man habhaft werden konnte. Datenschutz wird in dieser Perspektive zur qualitätssichernden Begleitmaßnahme degradiert.“ Sie fordert auf, dass diese Haltung endlich überwunden werden müsse.

Mangelndes Vertrauen in Abgeordnete, daher keine Auskunft zu Datensätzen beim Bundesverfassungsschutz

Doch so viel zu den Dateien des BKA – mit Angaben zu den Datenbeständen des Bundesverfassungsschutzes wird anders umgegangen. Teile der Antworten sind als „Vertraulich – Nur für den Dienstgebrauch“, beziehungsweise „Geheim“ eingestuft. So etwa die Angaben zu den beim BfV zusammengeführten Dateien und den gespeicherten Personen. Eine komplette Auskunftsverweigerung gibt es auf die Frage hin, wie viele Datensätze zu wie vielen Personen verfügbar sind:

Angst, dass die Abgeordneten plaudern, deshalb gibts nichtmal in der Geheimschutzstelle Antworten - CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Orem
Angst, dass die Abgeordneten plaudern, deshalb gibts nichtmal in der Geheimschutzstelle Antworten – CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Orem

Auch die Hinterlegung der Antwort bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet aus, weil auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens das Wohl des Bundes gefährden kann. Eine Hinterlegung von Dateien mit Operativbezug […] in der Geheimschutzstelle würde die operative Zugangslage sowie operative Methodikfragen des BfV offenbaren.

[…]

In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

Eine deutlichere Absage an das Vertrauen in das Parlament könnte es kaum geben. Hier werden also bewusst Informationen zurückgehalten, weil man den Abgeordneten nicht vertraut. Dabei sollte eine derartige Grundlage kein Entscheidungskriterium dafür sein, ob Informationen als geheimer als „Geheim“ eingestuft werden, nur weil Verfassungsschutz und Bundesregierung das gerne so hätten. Jelpke kritisiert:

Der wiederholte Hinweis auf angebliche Geheimhaltungserfordernisse ist unsinnig. Durch Angaben zu Dateibezeichnungen und gespeicherten Personen würde ganz bestimmt nicht das Staatswohl gefährdet. Es bleibt leider eine Zukunftsaufgabe, die Sicherheitsbehörden des Bundes zu grundrechtskonformem Verhalten zu zwingen.

Bundesverfassungsschutz außer Kontrolle

Aber einiges erfahren wir doch noch über die Rolle des BfV im Vergleich zum BKA: Beim BfV fand nach 2012 keinerlei Prüfung statt, ob Daten rechtmäßig gespeichert waren und sind. Das ist unverständlich und ein nicht hinzunehmender Umstand – wieder einmal kommt die mangelnde bzw. hier nicht vorhandene Kontrolle über Geheimdienstarbeit zum Vorschein. Jelpke bemerkt, dass der Datenschutz beim BfV „offensichtlich besonders klein geschrieben“ wird. Anders sei nicht zu erklären, „dass dessen Dateien nicht ebenfalls einer Überprüfung wie beim BKA unterzogen werden. Der Verfassungsschutz bleibt damit seiner grundrechtswidrigen Einstellung treu.“

Das zeigt sich auch bei der Frage, ob es nicht eventuell sinnvoll wäre, eine Meldepflicht für fälschlicherweise erfolgte Eintragungen gegenüber Betroffenen und Datenschutzbeauftragen einzuführen. Die Bundesregierung findet das nur bedingt plausibel:

Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Ansatz – Sanktionen durch „negative Publicity“ – bei Sicherheitsbehörden sinnvoll bzw. notwendig ist. […] Zudem müsste eine solche Regelung […] auch sicherstellen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden nicht beeinträchtig […] würde.

Die Regierung drückt hiermit deutlich aus, dass sie die Intransparenz des Verfassungsschutzes deckt und „negative Publicity“ vermeiden will. Unangenehme Tatsachen will man unter den Tisch kehren, das Informationsrecht der Betroffenen wird weggewischt.

Eigentlich sollte er die Verfassung schützen, nicht den Kapitalismus
Eigentlich sollte er die Verfassung schützen, nicht den Kapitalismus

Kapitalismuskritik ist keine ausreichende Grundlage für Annahme der Verfassungsfeindlichkeit

Doch wie landet man in einer Kartei verdächtiger und beschuldigter Personen? Die Regelungen scheinen teils beliebig – besonders deutlich wurde das am konkreten Beispiel bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration, bei der viele der Teilnehmer – die lediglich von ihrem Versammlungs- und Demonstrationsrecht Gebrauch machten – in der Projektdatei „gewaltbereite extremistische Personen“ landeten, auf die sowohl BfV als auch BKA Zugriff haben. Die Regierung bestätigt, dass aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration nicht generell von einer verfassungsfeindlichen Einstellung ausgegangen werden könne, aber das BMI vertritt die Ansicht, „dass aus linksextremistischer Sicht die Nutzung der Kernkraft einen Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems darstelle.“ Aber: „Die bloße Absicht, das kapitalistische System überwinden zu wollen, reicht für eine Speicherung von Personen nicht aus.“ Überraschung – doch eines bleibt traurig: Denn soll sich das BfV nicht eigentlich um verfassungs-, ergo demokratiefeindliche – Bestrebungen kümmern und nicht Demokratie mit Kapitalismus verwechseln?

Und weiter zu gemeinsamen Projektdateien. Im vertraulichen Teil der Antworten (OCR-Volltext) erfahren wir von vier gemeinsamen Geheimdienstdateien. Einmal die Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP)“ von BND, BfV, MAD und diversen Landesverfassungsschutzämtern, von BKA und BfV geteilte Dateien zu „Gewaltbereiten Linksextremisten (GBL)“, „islamistisch-terroristischem Personenpotential (itP)“ und das „analytische Gesamtlagebild (GELA)“, das überdies von Landeskriminalämtern eingesehen werden kann.

Die IPB-Datei habe sich dabei als nicht sinnvoll erwiesen, GBL als „grundsätzlich geeignet“, itP wurde aus rechtlichen Gründen gelöscht.

Eines verwundert: Auskunftsersuche aus der Bevölkerung sei 2013 und 2014 nur in einem Fall komplett verweigert worden, insgesamt 13 zumindest teilweise. Das ist bei einer Anfragenmenge von 488 nicht besonders viele, zweifelhaft ist jedoch, wie aussagekräftig die betreffenden Antworten sind.

Fazit

Der Verfassungsschutz arbeitet in Hinblick auf die Speicherung von Personendateien weitgehend unkontrolliert. Beim BKA wurden weitreichende Löschungen durchgeführt, die zeigen, wie viele Personen vor dieser in den Dateien gespeichert wurden. Die Regierung stellt sich, wie so oft – hinter die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden und beweist damit ihre gleichgültige Haltung gegenüber der Wahrung der Rechte zu Unrecht Betroffener und ihre Unwilligkeit zu effektiver Geheimdienstkontrolle.

Volltext des vertraulichen – „Nur für den Dienstgebrauch“ – Teils der Antworten

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, DIE LINKE,

„Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ vom 7. Juli 2015,
BT-Drs. 18/5490

Frage 15: Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?

Teilantwort zu Frage 15:

An der beim BND auf Grundlage des § 9a BNDG errichteten Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan“ (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“), nahmen neben dem BND, dem BfV und dem MAD auch die LfVs der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen teil. Ziel der projektbezogenen gemeinsamen Datei war die Zusammenführung von bei den deutschen Nachrichtendiensten vorliegenden Erkenntnissen zu radikalen oder extremistischen Bildungseinrichtungen in Pakistan sowie zu Personen, die aufgrund eines Verdachts auf terroristische Aktivitäten durch die beteiligten Behörden beobachtet werden, und deren Reisen nach und Aufenthalte in Pakistan oder unmittelbar in einer der bekannten Madrassen. Auf diese Weise sollte eine behördenübergreifende Analyse ermöglicht werden. Der Wirkbetrieb der Projektdatei wurde am 3. Juni 2009 vorläufig aufgenommen, so dass dieser Tag als offizieller Beginn der Frist gemäß ä 93 Abs. 4
Satz 1 BNDG (2 Jahre) festgelegt wurde.

Beim BfV wurden insgesamt drei Projektdateien gemäß § 22a BVerfSchG errichtet. Es handelte sich neben der mit dem BKA geführten Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL) um die mit dem BKA geführte Datei „islamistisch—terroristisches Personenpotential“ (itP) sowie die mit dem BKA, den Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Landeskriminalämtern betriebene Datei „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA).

Frage 16: Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien (bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?

Antwort zu Frage 16:

  • Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“)

    Das Projekt hat sich als nur bedingt zielführend erwiesen. Letztlich ließen sich unter den vielen in Frage kommenden Madrassen (über 20.000) diejenigen, die für eine mögliche Radikalisierung ausreisender Personen relevant waren, nicht hinreichend identifizieren; zudem erwies sich im Laufe des Projektes, dass der Besuch einer Madrasse in Pakistan oftmals nicht das entscheidende Radikalisierungsmerkmal für ausreisende Persönen darstellte, sondern die Radikalisierung bereits vor Ausreise so weit fortgeschritten war, dass die Betroffenen sich – ohne Madrassen-Besuch – in Pakistan direkt militanten Gruppierungen anschlossen. Unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten spielte die Projektdatei also nur noch eine untergeordnete Rolle.

  • Projektdatei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL):

    Diese Projektdatei war grundsätzlich geeignet, das gesamte linksextremistische Gewaltpotenzial sichtbar zu machen und besser aufzuklären. Dabei waren nicht nur die Personen von Interesse, die in einer der Behörden bearbeitet wurden, sondern auch die Menge, die dem jeweils anderen Bereich nicht bekannt war.

  • „islamistisch-terroristisches Personenpotential“ (itP):
    Die Projektdatei „itP“ war erfolgreich. Das ursprünglich temporär ausgerichtete Projekt hat sich zu einer Daueraufgabe verfestigt. Aufgrund des Entfallens des Projektcharakters wurde die Projektdatei aus rechtlichen Gründen gelöscht.
  • „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA):
    Gegenstand und Ziel des der Datei zugrundeliegenden Projektes war die Erstellung von zwei analytischen Gesamtlagebildern zum islamistischen Personenpotential in Deutschland für den AK II und den AK IV bzw. die in deren Zuständigkeitsbereich assoziierten Behörden. Dafür wurden die in der Datei gespeicherten Daten in anonymisierter Form statistisch aufbereitet, ausgewertet und analysiert.

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10 Ergänzungen

  1. Was haben überforderte Politiker uns nur eingebrockt?

    Sie berauben uns mit ihren hohen Diäten (ca. 13.000 € incl. Gratifikationen). Was bekommen wir dafür zurück: Angst und Schrecken.

  2. Vielleicht passt ja diese Reportage zum Artikel, denn der „Terrorhintergrund“ lässt sich überall herauslesen …
    Terrorgefahr ! – Überwachung total?
    unter
    https://vimeo.com/124801984

    Die Attentate in Frankreich haben die Debatte über die Überwachung der Bürger neu entfacht. Der Dokumentarfilm stellt sich den aktuellen Fragen. Reicht die bisherige Datenkontrolle aus? Wie kann sich der Bürger gegen komplette Durchleuchtung schützen? Wie profitieren globale Konzerne von den Daten der Verbraucher? Und: Kann ein Überwachungsstaat Terror verhindern?

  3. bundesregierung:

    „In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“

    mit dieser begründung auf den bundestags-IT-hack geschaut … vielleicht sollte die bundesregierung dann mal damit anfangen, derart sensible informationen überhaupt gar nicht zu erzeugen!

    1. Und da geht es nur um die Frage zu wievielen Personen sie Daten gespeichert haben! :)
      Ich vermute dann mal: Über uns alle!

      Bedeutet: „Der Staat“ hat sich vom Souverän Volk distanziert und hat uns bezgl. unseres Selbstbestimmungsrechtes enteignet. Ende FDGO!

  4. Das Hinken auf beiden Seiten,der „christlichen ?“ politischen Verantwortlichen,schafft mehr Unsicherheiten als Klarheiten.Die Menschen wollen Information die der Wahrheit entsprechen,und keine
    Desinformation die Verwirrung im Volke stiften.Die Menschen wollen von ihren Volksverträtern das in sie
    gesetzte Vertrauen (Vertreter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland) durch konsequentes
    Handeln nach Vorschrift umgesetzt umgesetzt wird,und keine Dealermentalität in Justiz und Politik.Das
    Volk hat längst abgestimmt,falls die Obrigkeit die Wahlbeteiligung überhaupt noch zur Kenntnis nimmt.
    Die mit absoluter Mehrheit entmündigte nichtregierende Partei ist die Nichtwählerpartei,und noch dazu
    die einzig demokratische.Wenn netzpolitik.org,welche das Volk informiert,vom Staat im Staate,unrechtsstaatlich verfolgt wird,dann scheint es höchste Zeit,diesem Psychoterrordruck ein Ende
    zu machen,bevor der „Kessel“ explodiert.1989 kann sich jederzeit wiederholen,nur gibt es dann mit
    Sicherheit keine friedlichen Parolen.

  5. Moin!

    also ich denke die ganze Aktion wird langsam komplett überschrien.
    Der Verfassungsschutz ist nun mal vereidigt auf die Verteidigung der Verfassung
    und Grundrechte insb. Gesetze und nicht für die Intaktarbeit der Regierung oder
    sonstigen. Sonst würde wohl kaum auch der Verfassungsschutz gegen die
    eigenen Politiker ermitteln bei Verdacht.

    So wie ich es laut Medienberichten mitbekam, soll nun auch der Rücktritt von Herrn Dr. Maaßen
    verlangt werden. Hier muss ich der Nettique jetzt mal widersprechen und alle(!) Mitleser hier fragen:
    ,,was soll das nun für nen Scheiß?,,

    Es gibt nur 2 Versionen die in der ganzen Affäre reingreifen können. Entweder wollte das BfV
    gezielt, Informationen den Admins von Netzpolitik.org zuspielen, um die Behandlungsweise
    mit vertrauten Daten (viell. als vertrauenswürdig gesehene Journalisten) zu überprüfen, oder
    sie wollten der unkontrollierten Informationsweitergabe des Mitarbeiters vom BfV selbst nachgehen und hat sinnesgemäß eben (auch im o.g. Fall) Anzeige gegen Unbekannt erstattet, um auch zu testen wie weit der Generalbundesanwalt gehen würde, um das Gesetz durch zu bringen und ob er sogar
    bereit wäre die Pressefreiheit mit Landesverrat anzuklagen.

    Würde man das ganze logisch sehen, ist das was veröffentlicht wurde im Realprinzip langsam aber sicher eine Lapalie.
    Was jedoch erklärbar wäre, warum auch das BfV seine Befugnisse überschreiten möchte, kann ich
    nur auf die Kommunikation und mangelnde Zusammenarbeit mit dem Auslandsnachrichtendienst (BND) sowie den anderen Nachrichtendiensten sehen. Denn scheinbar besteht da einfach eine
    Kommunikations- und Zusammenarbeitslücke, wenn selbst der Inlandsnachrichtendienst
    so weit gehen muss um ähnliche Programme oder Überwachungspläne zu verfolgen wie der BND.

    Schlussendlich unterm Strich ist es aber auch Realität – wer hemmungslos und ohne Hintergedanken Sätze ins Netz veröffentlicht auch bei Facebook, ist selber Schuld wenn es danach Probleme gibt.
    Vergesst nicht, wir nutzen ALLE, US und chinesische Hard- sowie Software! Ebenso sind Facebook, Twitter etc.. US-Netzwerke, selbst das eigene Betriebssystem stammt nicht aus deutschen Boden.

    Zudem will einfach keiner (kann ich mir mittlerweile denken) verstehen warum Nachrichtendienste
    und diese Methoden wichtig sind. Es begreift und versteht einfach niemand, dass jederzeit ein Mensch,
    unabhängig seiner Qualifikation oder Persönlichkeit, bei einer Blitzreaktion ggf sogar vorausplanend
    das Potenzial enthält, andere Menschen in seinem Umfeld oder fremde, tödlich oder anderweitig schwer zu verletzen, aus welchen Überzeugungen auch immer.

    Meine Theorie auch zum Fall Snowden jetzt mal hingestellt. Meine Vermutung ist und bleibt immernoch, dass er als angesehener IT-Administrator bei der National Security Agency in einer
    internen Besprechung die Anweisung erhielt, diese Informationen zu veröffentlichen. Wenn er
    die Dienste wirklich in Frage stellen würde oder sie ,,ausschalten,, würde wollen, hätte er nicht
    den Satz gebracht: ,,ich mache dies alles, um die Nachrichtendienste und deren Arbeit besser zu machen,,. Es geht im Grundprinzip eigentlich nit mal mehr um Aufklärung, sondern nur um das Verständnis, dass alle da mit drin hängen – egal ob Regierungsmitarbeiter oder der kleine Normalbürger. Zudem wäre er (faktisch gesehen) schon längst von den US-Diensten ,,einkassiert,, worden.

    Denn egal ob Moskau oder China oder sonst wo, wenn man jemanden sucht, findet man ihn auch – da kann er in einem Berg versteckt sein, iwo zich Kilometer unterm Boden – das ist egal. Da aber die US-Nachrichtendienste scheinbar nicht mal öffentlich nach ihm suchen, erklärt es die Tatsache, dass
    er Unterstützung seitens Nachrichtendienst der USA erhalten muss. ~ denkt mal darüber nach, jeder für sich selbst der hier ,,herumheult,, wie ungerecht die Welt ist. *stink sauer*

  6. „nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens das Wohl des Bundes gefährden kann“
    Deutlicher konnten sie ja wohl nicht zugeben, dass sie mauscheln und Angst vor der Aufdeckung haben.
    Und sehr deutlich haben sie damit auch ausgesagt, dass der „Bund“ und das Volk nicht mehr deckungsgleich sind!

    Haben nicht früher mal Demonstranten gerufen: „WIR sind das Volk!“
    Unsere „Volksvertreter“ haben sich heute sehr weit von uns entfernt.

  7. Hat hier eigentlich schon mal einer das Bundesdatenschutzgesetz gelesen, ich habe es als eine PPP durchgearbeitet, sehr intressant und es lässt sich damit alles rechtfertigen.
    Wie heißt es da so schön – Zum Schutze der Öffentlichen Sicherheit (Kaugummi) und so können Sie sich alles erlauben.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
    Ein einziges Pfuschwerk und was die Datenschutzbeauftragte sagt, kann man echt vergessen.
    Die ist wie unsere K. es ist eine neue Welt und Sie hat keine Ahnung und davon noch mehr !!!

  8. Guten Abend zusammen!

    Ich muss Ihnen beiden hierbei widersprechen!

    Punkt 1: Jeder Mensch ist frei! er hat freie Handlungs- Denkens- und Orientierungsrechte, die er selbstständig jederzeit ausüben kann. Folgen bestehen erst, wenn ein anderer Lebensgefährlich zu Schaden kommt oder die Planung hierbei entsteht. Da man scheinbar in der heutigen Zeit mehr auf ,,aus dem Wind gezogene Hirngespinste sich in die Birne hämmert,, ,bildet man sich ein, dass man einer 100% korrupten Regierung untersteht, die pers. Daten dazu verwendet um jemanden erpressbar zu machen, sowie Nachrichtendienste nur dafür da sind, um diese ,,Korruption,, bzw die o.g. Behauptungen zu vertuschen.

    Punkt 2: Was auf Papier steht ist eines. Wenn man ein Leben lang nur auf ,,dem Papier,, lebt, hat man irgendwas im Leben (oder das Leben selbst) nicht ganz verstanden bzw besitzt dieser keinen Willen zum Überleben.

    Punkt 3: Früher schrie man auch Parolen oder betete in den deutschen Reichen den Kaiser an. Was war, kann man eh nit mehr Rückgängig machen, aber aus Fehlern der Vorzeit kann man lernen. Scheinbar
    will das nur niemand wahrhaben, zudem dass man in der heutigen Zeit aus allen Richtungen Rechte
    e i n f o r d e r t ,wie bspw dass die ,,Freiheit im Internet und Datenschutz zum repräsentativen Grundgesetz,, einfließen soll.
    Punkt A: wer im Internet Mist schreibt, soll sich nit wundern wenn Behörden aktiv werden.
    Punkt B: Wie soll Schutz funktionieren, wenn man eine Freiheit möchte? = geht nicht.

    Punkt 4: Im Fokus der Nachrichtendienste, seien es BfV, BND, NSA, FSB, GCHQ, Mossad ect… ist jeder Mensch uneingeschränkt seiner Position, seines Denkens und seines Auftretens eine Gefahr für menschliches Leben. Jeder kann austicken, sich ne Waffe besorgen und jemanden töten. Es muss nur ein (für ihn exestierender) Grund bestehen oder eine dementsprechende Behinderung. Alleine um diese Gefahr abwehren zu können, ist
    Punkt A: jeder Mensch uneingeschränkt eingeschlossen
    Punkt B: das Grundgesetz in gewisser Art und Weise ,,hinterziehend,, sozusagen ,,nutzloses Gekritzel auf Papier,,. Das BfV versucht eben wie jeder Inlandsnachrichtendienst aufgrund einer
    V e r e i d i g u n g zum GG auch dieses zu schützen. Deshalb greifen INDs nicht so offensiv ein, wie ein AND. Problem hierbei jedoch, ist dass die Arbeit eines ANDs nit 100% laufen kann, wenn ein IND Eingriffe außerhalb aufgrund schlechter Kommunikation mit dem eigenen IND arbeiten kann. Umgekehrt genau das selbe.

    Punkt 5: Wer Verstehen will, warum was so ist wie es ist- heult nicht rum, wacht auf und liest sich mal (auch im Kopf) meinen großen Text oben durch, wo ich versuche aus eigenen Infos etwas zu erklären.

    Punkt 6: Viele schreien hierzu Lande herum, haben aber 0 Bock oder 0 Peil worüber es überhaupt geht. Jeder will Leben wie Krösus und was machen, doch den Hintern bekommen nur nen Teil hoch. Die wo den hoch bekommen, sehen wie schwer es eigentlich ist, solche (gut gemeinten) Änderungen reinzuknallen. Die Folge, entweder sie begehen mehr Fehler als gewollt, oder ziehen sich zurück.

    Punkt 7: Ist es nicht im Sinne des logischen Denkens, wenn es heißt, dass der IND
    (ich kürze es ab sofort ab) Illigale Methoden anwendet um 100% zu überwachen
    Punkt A: die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem AND blockiert ist
    Punkt B: dem IND die Hände gebunden sind, da sie nicht wissen ob bei einer Spionageabwehr, sie nicht Ermittlungen des eigenen ANDs blockieren
    Punkt C: Die Übrwachung aus dem Ruder läuft, sobald man mal 1 Schritt tätigt, der dann wieder zu Arbeitsproblemen inner führt

    Wer sich diese 7 Punkte mal in die Birne hämmert und nachdenkt sollte mal klarer sehen. Denke aber ich schreibe wieder gegen den Wind, denn man möchte ja nur hören was ,,die selbst ernannten realen Probleme hervorruft,, und jede Info im wahrsten Sinne in den Hintern geschoben bekommen.

    Ich persönlich jedoch, kann den Nachrichtendiensten nur danken, dafür dass sie zumindest versuchen, irgendwie im allgemeinen das Gleichgewicht in der Welt herzustellen versuchen und dabei auch illigale Methoden anwenden in gewisser Art und Weise. (offen wäre auch mir lieber, doch wenn ich pers. die Einstellung und Aggressivitätsbereitschaft auf Basis von 0 Ahnung vieler anschaue und sehe mit welchem Desinteresse und ideologischer Verblendung sie der Welt entgegen schauen bzw wie oft (!) es diese Sichtweisen gibt, würde ich es nicht anders machen – ganz ehrlich)

    Aber die Zeit läuft weiter, vielleicht versteht man das irgendwann ja, warum und wieso.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.