SPD-Innenminister Gall erklärt das mit den „vermeintlichen Freiheitsrechten“

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Verstoß gegen die Grundrechte! -- netzpolitik.org

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Verstoß gegen die Grundrechte! -- netzpolitik.orgEs gibt Politiker, für die Soziale Medien nicht so gut geeignet sind. Einer davon scheint Reinhold Gall zu sein. Der SPD-Innenminister aus Baden-Württemberg schaffte es zu trauriger Bekanntheit im deutschsprachigen Sozialen Netz, als er Samstag im Anschluß an den SPD-Parteikonvent seine mangelhaften Kenntnisse des deutschen Rechtsstaates in unter 140 Zeichen offenbarte. Das hatten wir schon kommentiert.

Weitere lesenswerte Kommentare finden sich u. a. bei Sascha Lobo: Wie man nicht für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert.

Größere Teile der Netzöffentlichkeit reagierten empört. Das geschieht zwar einigermaßen oft und manchmal besinnungslos – in diesem Fall aber liegt die Sache anders. Das mit Abstand Beste an diesem Tweet ist nämlich der Kommafehler. Alles drum herum ist schlimm: Dieser Tweet des SPD-Innenministers Reinhold Gall ist in wirklich jedem einzelnen Wort eine Katastrophe. Buchstäblich mit jedem einzelnen Wort.

Und bei Claus von Wagner auf Facebook:

2. Spannend ist auch, dass Herr Gall eigentlich zugibt, dass die Vorratsdatensicherung Freiheitsrechte einschränkt, sonst müsste er ja nicht großzügig auf sie „verzichten“. Ich sage allerdings bewusst „eigentlich“, denn Herr Gall spricht ja von „vermeintlichen“ Freiheitsrechten, also Freiheitsrechten die nur „vermeintlich“, sprich: im Kopf irgendwelcher VDS-Gegner existieren. Ergo: kann man diese Freiheitsrechte (in den Augen von Herrn Gall) ja gar nicht einschränken, weil es sie (in den Augen von Herrn Gall) gar nicht gibt. Was sein Angebot, „gerne“ auf sie zu verzichten, allerdings zu einer puren Provokation macht.

Natürlich fühlt sich Reinhold Gall falsch verstanden. Und nutzt wiederum Twitter, um darauf aufmerksam zu machen. Mit diesem Tweet:

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Wer erklärt Reinhald Gall jetzt mal vor seinem nächsten Tweet, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Provider mehr Daten speichern müssen als vorher und das selbstverständlich ein Grundrechtseingriff darstellt?

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19 Ergänzungen

  1. Nein.

    Was ist der doch gleich von Beruf?

    Ein Blick ins TKG … und schon weiß man den aktuellen Stand:

    Telekom & Co müssen nach Ende der Verbindung die Verbindungsdaten unverzüglich löschen.

  2. Lieber Herr Gall,

    ihr Genosse Gabriel warnte schon 2012 auf einer Veranstaltung zum Thema VDS vor Menschen
    wie Ihnen:

    „Es wird im Netz über dieses Thema viel verbreitet was in der Sache schlicht falsch ist. (…) Ich finde die Veranstaltung heute muss mal erstens dazu dienen zu klären, um was geht’s da wirklich und auch ‘n paar der Verschwörungstheorien abzuräumen. (…) Die Veranstaltung soll einfach dazu dienen die Argumente offenzulegen, äh, wie gesagt, diese Verschwörungstheorien, die da ‘rumgeistern im Netz, äh, mal aufzugeben und darüber öffentlich zu reden.”

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/21/gabriel-verschworungstheorien-zur-vorratsdatenspeicherung-geistern-im-netz-herum/

    Bitte unterlassen Sie es im Internet die Verschwörungstheorie zu verbreiten, dass wir in Unfreiheit leben.

  3. Selbst im Zurückrudern zeigt Reinhold Gall was die SPD aktuell ist: Eine dummdreiste Gefahr für die rechtsstaatliche Demokratie.

  4. Mal davon abgesehen dass IIRC die Telekom und Co nicht speichern dürfen, zumindest nicht lange, wer erklärt Herrn Gall eigentlich den Unterschied zwischen dürfen und müssen? Also wirklich, wie man mit so mangelhaften Deutschkenntnissen so weit kommt…

  5. Abgesehen von der ohnehin großen Dämlichkeit von Galls Gegenargument ist ja der staatliche Zugriff auf die Daten ein weiterer Grundrechtseingriff, ebenso die Speicherpflicht für die Berufsfreiheit der Provider.
    Ein Grundrechtseingriff wird zudem ja nicht bedeutungslos, nur weil an anderer Stelle bereits durch Private in diese Rechte eingegriffen werden. Ein Beispiel nach der Gall’schen Logik: Ein dich prügelnder Cop ist kein Eingriff in dein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn ich (als Dritter aka Provider) dich vorher schon verprügelt habe.

  6. Ja aber er hat doch recht. Telcos speichern doch schon alles (ob sie dürfen oder nicht) und mit der Bestandsdatenauskunft müssen sie es doch eh schon rausrücken. Ob nun 1 Monat oder 3 Monate macht den Braten wirklich nicht fett.

    Greetz,
    GHad

    1. „Ob nun 1 Monat oder 3 Monate macht den Braten wirklich nicht fett.“
      Das sagst du jetzt. Vielleicht (mit Sicherheit!) unterhalten wir uns aber in einem Jahr nicht mehr über 3 Monate sondern über 6 Monate („macht den Braten wirklich nicht fett“) und nach zwei weiteren Jahren nicht mehr über 6 Monate sondern über 9 oder 12 Monate („macht den Braten wirklich nicht fett“).
      Wann wird denn der „Braten“ für dich fett?

    2. Nach deiner Argumentation ist ein Grundrechtseingriff also deshalb weniger gravierend, weil auch andere Rechte verletzen?

    3. Hmm, was ich damit sagen wollte: Man müsste dort ansetzen wo die Daten anfallen. Man müsste den Telcos das Speichern verbieten! Alles andere ist doch eh schon gelutscht. Wen interessiert Richtervorbehalt, wenn der ungelesen unterschreibt? Wen interessiert eine Maximalspeicherfrist, wenn ich einen extra Aufwand hab um Daten zu löschen? Wen interessieren 3 Monate, wenn manche Telcos schon 1 Monat speichern?

      Das Unkraut ist schon gewachsen, es reicht aber net wenn wir bissle sprühen, an der Wurzel muss es raus. Von daher kann ich den Gall verstehen. Wir sind eh schon übern Rand (beim Speichern von Telco Daten), also können wir beim Fallen auch noch bissle mit den Armen wedeln. Ich hoffe nur der Aufschlag kommt bald und hart.

  7. „Wer erklärt Reinhald Gall jetzt mal vor seinem nächsten Tweet, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Provider mehr Daten speichern müssen als vorher und das selbstverständlich ein Grundrechtseingriff darstellt?“

    Hoffentlich niemand. Die Zeit und Mühe kann man sich sparen. Einem Innenminister der SPD kann man nichts verständlich machen, geschweige denn beibringen. Sonst wäre er
    a) nicht Innenminister, und
    b) nicht in der SPD.

    Seit Schily und Neumann sollte das bekannt sein.

  8. weiß herr gall am ende gar nicht, dass er „vermeintlich neu“ sagen hätte wollen würden wenn?

    vermeintlich neu, vermeintlich freiheitsrecht, vermeintlich spd? vermeintlich sagen, vermeintlich gall.

    was meint der mann bloß?

    .~.

    1. Gall ist nur eine Klanginstallation. Selber meint der nix.
      Bug oder Feature, die Interpretation liegt im Ohr des Rezipienten.

  9. Ich weiß gar nicht warum ihr euch aufregt. Dieser Herr steht doch schon lange für alles das was an der grün-roten Landesregierung in BW schlecht ist.

    Er schafft es die CDU, die hier im Land 50 Jahre lang an der Regierung war derart gut zu imitieren, dass niemandem mehr ein Unterschied auffällt.

    Er ist unter anderem auch für die Verschleppung eines IFG verantwortlich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.