Selbstauskunft beim Verfassungsschutz anfordern: „Ich habe netzpolitik.org gelesen!“

Die Humanistischen Union und AKtE, der „Arbeitskreis für die totale Einsicht“ haben mit Unterstützung von datenschmutz.de eine Kampagne gestartet, bei der sie dazu auffordern, für sich persönlich Akteneinsicht beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) anzufordern. Dieser Vorgang wird bisher dadurch wesentlich erschwert, dass das BfV für eine Akteneinsicht einen Grund verlangt, weshalb der Anfragende glaube, dass eine Akte bestehe. Diese Art der Selbstbezichtigung ist eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und liefert ganz nebenbei noch interessante Informationen über den Antragsstellenden.

Dieses Gesetz entstand in einer Zeit, in der große Aktenberge nach den betreffenden Informationen durchsucht werden mussten. Im Zuge der Einführung elektronischer Datenverarbeitung in den Ämtern sollte eine Suche nach dem Namen des/r Antragsstellenden keinen erheblichen Aufwand mehr bedeuten. Wir fordern deswegen die Praxis der Selbstbezichtigung zu beenden und das Recht auf Aktenauskunft auch bei Geheimdiensten zu stärken.

Da der Zwang zur Selbstbezichtigung derzeit noch besteht, geben Kampagnenstarter den Grund der Bezichtigung gleich mit:

Ich habe Netzpolitik gelesen: Wir geben als Selbstbezichtigung an, Netzpolitik.org gelesen zu haben. Da der „Verfassungsschutz“ seine Onlineüberwachung in letzter Zeit erheblich aufgestockt hat und Ermittlungen gegen Netzpolitik liefen, weil sie genau darüber berichteten, entspricht dieser Grund nach Angaben unserer Anwälte den gesetzlichen Vorgaben.

Wir freuen uns über die Aktion und die dadurch ausgedrückte Solidarisierung und hoffen, dass viele von euch die Möglichkeit wahrnehmen, die mit einem Generator für ein entsprechendes Anschreiben das Auskunftsersuchen wesentlich erleichtert.

Wer zufällig am nächsten Dienstag auf den Netzpolitischen Abend geht, kann dort auch direkt sein Auskunftsersuchen live erstellen, es wird einen kleinen Stand mit den notwendigen Materialien geben.

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39 Ergänzungen

    1. Gibts auch noch Gegenvorschläge statt lediglich einem Schlagwort? Oder bellt da ein getroffener Hund? :-)

      1. Martin, wer soll der getroffene Hund sein ? Oder begreifst du nicht, welche tragweite die Datenschnüffelei hat ? Ich lebe seit einem dreiviertel Jahrhundert in Deutschland und deshalb noch ein Zitat mit auf den Weg: Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft. George Bernard Shaw

  1. Super Sache. Gerade gemacht. Bin gespannt auf die Antwort. :-O :-)

    btw.: online Faxversand Alternative zu Postversand:
    Es gibt Anbieter die einen online Faxversand ermöglichen. Ist deutlich günstiger als Briefpost, außerdem hat man noch einen rechtssicheren Nachweis darüber, dass etwas und was verschickt wurde (nennt sich qualifizierte Empfangsbestätigung). Aus Gründen des Datenschutzes empfiehlt sich ein Anbieter mit Sitz in Deutschland. Ich nutze einen simplen, der pro Faxseite 7 cent verlangt.

    Wobei bei der elektronischen Übersendung natürlich die bekannten Dienste mitschnüffeln. Aber wenn man eh schon dem Verfassungsschutz schreibt, ist das ja mal zu vernachlässigen. ,-)

    Man könnte natürlich auch den Text in dem Fax „analog“ verschlüsseln. Schließlich rät das BSI ganz offiziell dazu, möglichst jede elektronische Kommunikation zu verschlüsseln. Aber das würde wohl, insbesondere aus Sicht des VS, etwas zu weit führen. Ist aber eine wie ich finde gute Idee für eine Netz-Kunstaktion. Anybody?

    1. btw.: Wenn man in das entspr. Link im Artikel generierte Vordruck-pdf seine eingescannte Unterschrift als png einfügt, spart man sich auch noch den Ausdruck auf Papier. Gleiches gilt für die geschwärzte Kopie des Personalausweises bei Faxversand.

  2. Schöne Aktion! Aber warum muss ich meine Daten online eingeben? Das Formular könnte doch einfach zum Downolad zur Verfügung gestellt werden damit man es dann offline ausfüllen kann. Datenschutz könnte man das dann nennen, oder?

    1. Ihr könnt ebenso gut ein pdf als Vorlage eines Anschreibens an das “Bundesamt für Verfassungsschutz” herunter laden, s. Absatz unter dem Generator: https://www.datenschmutz.de/bfvinfo. Ihr druckt es aus, fügt euren Namen und Adresse ein und schickt es gemeinsam mit dem (geschwärzten) Personalausweis an das “Bundesamt für Verfassungsschutz”. Falls es euch beruhigt: Wir speichern keine Daten, die in den Online-Generator eingegeben werden.

      1. Landesdatenschutzbeaufragter Hessen vor 2 Wochen (u.a. wegen Ausweis kopieren, zu diesem Punkt):

        Das PAuswG erlaubt es ausdrücklich, den Ausweis zur Identifizierung zu verwenden
        (§§ 14, 20 PAuswG).
        In seinem Urteil vom 28.11.2013 wies das Verwaltungsgericht Hannover darauf hin,
        dass nach dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern an den Bundesbeauftragten
        für den Datenschutz vom 01.02.2013 für das Anfertigen von Kopien des Personalausweises
        aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen zwar strenge
        Maßstäbe gelten sollten, jedoch kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot (mehr)
        bestehe (vgl. VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013, AZ: 10 A 5342/11).

    1. Jeder gemeldete deutsche Staatsbürger über 14 Jahren?
      Auch die neue Karte heißt immer noch Personalausweis…

      1. Genauer, „neuer Personalausweis“ (nPa), weil „elektronischer Personalausweis“ (ePa) laut einer aus Steuergeldern beim Hause Springer in Aufrag gegebenen PR-Strategie (!) nicht beruhigend genug klang. Ehrlichkeit war wohl nicht gut genug. Wenn die überzeugenden Argumente für eine unnötige Neuerung fehlen, ist der Fall für die ReGierung klar: dann muss halt Akzeptanzforcierung durch PR-Profis her.

        Nochmal schnell nachgeschaut und verbessert: nPa ist eine Maßeinheit für das Vakuum in manchen Köpfen, die Abkürzung für die Karte dagegen ist nPA.

  3. Wenn sie keine Akte über mich haben sollten, dürften sie dann aufgrund der Anfrage eine Akte anlegen? (legal, unabhängig davon, ob sie es rechtswidrig tun könnten.)
    Und wenn sie eine anlegen, müssten sie dann mit ja antworten oder könnten sie nein antworten, weil in dem Moment der Anfrage, ja wirklich noch keine Akte besteht, sondern erst mit der Antwort eine angelegt wird?

    1. Ja ist doch perfekt, wenn der Grund „Ich habe eine Anfrage gestellt“ für eine weitere Anfrage reicht.

    1. Denkt denn keine an die armen Tippsen? Die Schnüffler schnüffeln weiter, Akte n/a. Aber nur zu! Vielleicht irr ich mich auch.

  4. Für die „Grammarnazi“-Fraktion:

    Die Vorlage nimmt einem viel Arbeit ab, danke! Aber es sind auch ein paar Fehler im Text, was das Ganze etwas unseriös erscheinen lässt. Man sollte den Brief noch einmal genau lesen und ggf. leicht umschreiben, wenn man denn die paar Minuten Zeit investieren möchte.

    Und eine Frage:
    Kann man die angeforderten Informationen auch ins Ausland schicken lassen? Oder bin ich Terrorist, wenn meine Postadresse von meiner Meldeadresse abweicht? ;-)

    1. Danke für die Hinweise. Wir vermissten auch noch ein paar Kommas. Gern Details per Mail an den angegebenen Kontakt.

      Grundsätzlich kann man auch Auslandsadressen angeben. Mann muss auch nicht in Deutschland gewesen sein. Ein Terrorist bist du in diesem Fall nicht zwangsläufig aber es kann sein, dass sie sich sträuben dir an eine dritte Adresse Personenbezogene Daten zu schicken. Versuchen und schauen wie sie reagieren.

  5. Och, solange ich auf Facebook und Co schon alles frei Haus bekomme, brauche ich das doch gar nicht, oder?

  6. … schöne Sache, wer bis jetzt nicht auf der „Liste“ stand, ist nach dem versenden des Faxes drauf!
    … mit einem begründeten Verdachtsmoment oder wegen groben (Dumm-)Unfugs!
    Wer es gern machen möchte, nur zu! Habt keine Angst davor, das eines eurer Handys in einer der Listen erscheint und „fälschlicherweise“ mit einer terroristischen Vereinigung in Verbindung gebracht, da beide Handys sich im selben Zug/Bahnhof/Einkaufszentrum/Baumarkt befanden!
    … also, ich würde das so machen … das Umfeld sondieren und … ein Exempel nach dem Anderen statuieren!
    Warum?
    Nun … um diversen Journalisten das Umfeld zu versauern, den Nährboden für Anarchie (also die im Grundgesetz verbriefte freie Meinungsäußerung) zu entziehen!
    Angstmache?
    Aber nein, nur meine freie Meinungsäußerung!

  7. Die Antwort vom Verfassungsschutz vom 02.11.2015:
    Viel Juristen-Blabla, mein Auskunftsanspruch sei von vornherein gesetzlich beschränkt und mir wird Gelegenheit gegeben bis 23.11.2015 weitere konkrete Sachverhalte (z.B. Teilnahme an einer bestimmten Demo) und mein damit verbundenes besonderes Auskunftsinteresse darzulegen und meinen Auskunftsanspruch zu erweitern. Sie wollen damit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und einer Ausforschungsgefahr (von seiten des Bürgers … ich lach‘ mich schlapp) begegnen.
    So, irgendwelche Vorschläge, was ich nun bis 25.11. antworte?

      1. Eine Antwort vom VS vom 2.11.2015 ist bei mir eingetroffen.
        Verlangt wird eine Kopie des Ausweises ohne geschwärzte Unterschrift.
        Der Auskunftsanspruch sei gesetzlich beschränkt.
        Es wird Gelegenheit gegeben, weitere konkrete Sachverhalte anzugeben, um den Auskunfstanspruch zu erweitern.
        Die Darlegung eines konkreten Sachverhalts als Voraussetzung für die Auskunft sei nicht unzumutbar.
        Es wird darauf hingewiesen, dass die „hier geführten älteren Akten in der Regel ausschließlich in Papierform vorliegen.“

        Siehe dazu die FAQ vom Initiator auf http://www.verfassung-schuetzen.de/wissen/faq/
        Auszug / Zitat:
        Der “Verfassungsschutz” fordert von mir die Nennung weiterer “Sachverhalte”. Was soll ich tun?

        Es kann sein, dass euch das “Bundesamt für Verfassungsschutz” per Antwortschreiben auffordert, binnen eines Monats weitere „Sachverhalte” zu nennen, warum sie eure Daten gesammelt haben sollten. Ignoriert dieses Schreiben oder fordert das Amt auf, euch unverzüglich Auskunft zu erteilen. Das Bundesamt ist rechtlich dazu verpflichtet und will die Bearbeitung eures Anliegens nur verzögern. Wenn euch der „Verfassungsschutz” die Auskunft verweigert, weil in dem Fall der Bestand der Bundesrepublik in Gefahr wäre (§ 15 Abs. 3 BVerfSchG) oder sie sich ausgeforscht fühlen ( §15 Abs. 2 BVerfSchG), dann meldet euch bei uns unter kampagne [ätt] humanistische-union [punkt] de.

    1. Btw.: Der VS hat auf meinen durch obigen Artikel motivierten Antrag auf Selbstauskunft vom 13.11.2015 bis heute nicht reagiert. Btw.: Laut einer unverbindlichen/inoffiziellen Schätzung der HU (Stand Mitte Nov.) haben ca. 50 Personen an der Aktion Selbstauskunft/netzpolitik teilgenommen.

      Siehe auch
      22. Dezember 2015
      Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik
      https://netzpolitik.org/2015/auskunftsersuchen-bei-den-sicherheitsbehoerden-des-bundesinnenministeriums-statistik/#comment-2004425

      1. Heute kam der Bescheid vom BfV = die Antwort auf den Antrag gemäß § 15 Abs. 1 BVerfSchG Auskunft uber alle bei der Behörde zu meiner Person gespeicherten Daten.

        conclusio (mit meinen Worten): Im Zusammenhang mit dem Besuch der Webseite netzpolitik.org haben wir keine Daten über sie gespeichert. Es kann aber sein, dass wir Daten in anderen Zusammenhängen über sie gespeichert haben, wir sagen es ihnen aber nicht, wegen „Verwaltungsaufwand vermeiden“ und „Ausforschungsgefahr“. Nichts genaues weiss man also nicht…

      2. Danke!
        Anderes hätte mich doch eher verwundert. Ich wär ja auch nicht bei der Stasi durchs Tor (einige Zeit führte mich mein fußläufiger Arbeitsweg tatsächlich am „Personaleingang“ der Stasizentrale entlang) gegangen und hätte gefragt, was sie so über mich spitzeln.
        Du musst dich also selbst denunzieren oder auf nen Systemwechsel warten.
        Haider heißt jetzt Wixx, sonst ändert sich nix. :-(
        Auf diese Weise ist übrigens perfekt ausgeschlossen, daß je bemerkt werden kann, daß jemand völlig unschuldig, rechtswidrig oder unnötig bespitzelt wird oder wurde.
        SUUUPER!

  8. So, habe wie Synapsenkitzler auch eine Antwort bekommen. Netzpolitik hat auch bei mir nicht gereicht. Mehr hatte ich auch nicht angegeben

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.