Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wieder Facebook u.a. wegen AGB abgemahnt

infografik-facebook-daten-vzbv-2015-02-25_753x401pxSehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht.

Aus der Pressemitteilung:

Kostenlos ist nicht kostenlos

In diesem Kontext ist die Aussage auf der Startseite „Facebook ist und bleibt kostenlos“ aus Sicht des vzbv irreführend. Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient. Aber dem einzelnen Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, dass es sich bei seinen Daten um ein kostbares und eigentlich unbezahlbares Gut handelt.
19 unzulässige Klauseln

Facebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert. 19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.

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6 Ergänzungen

  1. Ist ne US Firma mit Hauptsitz in Amiland. Die können auf alle anderen Gesetze der Welt pfeifen denn es gelten nur die Gesetze des Landes wo das Impressum ist. Deshalb funktioniert auch VPN so gut

    1. Alle Nutzer außerhalb US/Kanada haben Verträge mit der irischen Facebook Tochter. Für DS-Juristen ist die Anwendung dt. Rechts spannend.

      Facebook hätte es sich einfacher machen können, wenn es die Nutzungsbedingungen von Einwilligung und von den (rein informatorischen) Datenschutzbedingungen getrennt hätte.

      Nur die Nutzungsbedingungen kann momentan der Verbraucherverband nach UKlaG – http://www.gesetze-im-internet.de/uklag/ angreifen

      1. Trotzdem. Dann gilt halt das irische Recht und NICHT das Deutsche ! Bei der Webseite TARNKAPPE wird auch immer wieder der Anwalt Christian Solmecke zu DEUTSCHEN Recht befragt bei AUSLÄNDISCHEN Seiten ! Das ist doch vollkommen Latte ! NUR die Gesetze des Landes wo das Impressum ist gelten für die Seite ! Deshalb könnte auch Netzpolitik einfach ne Briefkastenfirma aufmachen und sagen wir verwalten es jetzt von dort aus – Südamerika z.B. Ab dem Zeitpunkt könnten die auf ALLE deutschen Gesetze scheißen und müssten nie wieder ne Mahnung Klage oder was auch immer von irgendwem befürchten. Das würde soviel Zeit Geld und Nerven sparen was man wiederum in das Projekt Netzpolitik stecken könnte. Ich empfehle dazu die Seite:

        http://www.deuru.com/faq

        P.S. wegen der irischen Facebook Zweigstelle. Habta euch ma angekuckt wie das aussieht? Ein Witz !

        http://blog.fefe.de/?ts=adb78188

      2. Sie polemisieren leider und missverstehen, dass ich Ihre nicht juristische Argumentation stützen möchte.

  2. Ist zwar löblich aber ich glaube das es die Datenschutzdebatte rund um Facebook auch schon zu den Usern geschafft hat, will sagen man weiß auf was man sich einlässt macht es aber trotzdem, da wird jedes verlangte Häkchen gesetzt und gut, ich kam schon immer gut ohne Facebook aus und werde es auch weiterhin!

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