Richterbund geht Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug

Quo Vadis, VDS? / Bild: Unione Cinematografica Italiana (1925).

Wie wir bereits letzte Woche berichtet haben, hat u.a. der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg, einige interessante Ideen für eine erhebliche Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. „Standortdaten für zehn Wochen speichern“ und „Zugriffsbefugnisse für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen“ kann man ja mal unverfänglich in einem Medium kundtun. In diesem Fall in der Deutschen Richterzeitung, ihres Zeichens „offizielles Organ“ des Deutschen Richterbundes, dem größten Richter- und Staatsanwaltsverband Deutschlands.

Nachdem nun Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzesentwurf des Kabinetts zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt hat, mangelt es nicht an ersten kritischen Stimmen. Auch der bereits erwähnte Deutsche Richterbund meldet sich zu Wort, in seiner Stellungnahme scheint er jedoch die Anregungen Sensburgs tatsächlich noch übertreffen zu wollen. Denn, so zu finden im vorangestellten „Grundtenor“ (Hervorhebungen von uns):

Die kurze Speicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten ist weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend. Auch der Katalog möglicher Straftaten, die einen Eingriff […] rechtfertigen, greift zu kurz. […] Zudem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Verkehrsdaten von E-Mails sowie von Daten über aufgerufene Internetseiten bei der Verkehrsdatenerhebung wie vorgesehen auszuklammern.

Zum Glück gibt's das Internet: Das gedruckte Grundgesetz ist gerade leider aus. Screenshot: bundestag.de (Stand: 28.05.2015)
Zum Glück gibt’s das Internet: Das gedruckte Grundgesetz ist gerade leider aus. Screenshot: bundestag.de (Stand: 28.05.2015)

Sieht man sich den „Grundtenor“ weiter an, wird jedoch eine noch größere Leerstelle in der Argumentation um die Vorratsdatenspeicherung offenbar:

Die geplante Neuregelung der Verkehrsdatenerhebung durch § 100g Abs. 2 StPO-E in Verbindung mit § 113 b TGK-E bleibt noch hinter der bisherigen Rechtslage zurück und entspricht damit nicht den Bedürfnissen einer effektiven Strafverfolgung.

Selbst die Strafverfolgungs-Hardliner vom Deutschen Richterbund finden also die vorgeschlagene Regelung nicht praktikabel. Wenn auch aus anderen Gründen. Und auch Bundesjustizminster Maas konnte bei der Pressekonferenz mal wieder nicht sagen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung legitim, geeignet, erforderlich und angemessen ist – Sachverhalte, die erfüllt sein müssen, wenn ein Grundrecht vom Staat gebrochen werden soll:

Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.

Für alle, die spätestens jetzt politikverdrossen sind: Kommt mit auf die Seite der guten Juristen (ja, die gibt es auch noch) und geht Samstag mit denen vor dem Bundestag demonstrieren. Und meldet euch mal bei den Genossen.

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15 Ergänzungen

  1. Apropos Richter:

    Wenn Maas davon ausgehen muss, dass das Gesetz in Karlsruhe zum „rechtsstaatlichen Gegenlesen“ vorgelegt wird – kann man sich noch einen Manipulation der Befugnisse des BVerfG vorstellen, mit denen das Gericht die Prüfung ablehnen muss oder mit denen sich das Gesetz auch am Grundgesetz formal als „Verfassungs-konform“ stempeln lässt?

    Das ist doch ein gesellschaftspolitischer Scoop, der von langer Hand vorbereitet wurde und in dem Maas eben nur zufällig das ausführende Organ war. Wenn das aber einem Plan folgt, dann muss man sich fragen, was „die“ vorhaben, um ihr Vorhaben nicht am BVerfG scheitern zu lassen. Denn Anlasslosigkeit, Gesamtrechnung, Speichern von Berufsgeheimnisträgern (mit lächerlichem Verwendungsverbot ..) – bei einem normal aufgestellten BVerfG dürfte das Gesetz doch keine Chance haben.

    Wo werden also die Vorkehrungen sein, mit denen man seine Investition vor dem BVerfG schützen will?

    1. Gute Frage. Vielleicht ist es auch gewinnbringed für Politiker heisse Luft zu produzieren, denn „wenigstens machen die was gegen die Kinderschänder & Bombenbauer (TM)“. Kann dann am BVerfG scheitern, aber man hats halt probiert und wird wiedergewählt.

  2. Hm, sind deutsche Richter nicht zur Neutralität verpflichtet?

    Erstaunlich was die VDS mangels Argumente so alles hervorbringt.

  3. Sind das die Richter, aus denen man dann mal die Verfassungsrichter rekrutiert? Na, dann kann ich mein Grundgesetz ja jetzt für Origami verwenden.

  4. Von Wikipedia: „Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) ein, …“ Noch Fragen? Es wird immer noch ekliger.

  5. warum erstaunt es jemand, dass es Richter mit dieser Einschätzung / Einstellung gibt? Wir haben in Deutschland renommierte Dozenten an juristischen Fakultäten die die Rettungsfolter für vertretbar halten und dafür auch juristisch nachvollziehbare Konstrukte entwickeln ohne das die Menschen auf die Barrikaden gehen = wo ist da bitte der Unterschied?

    1. Ihr läßt unwidersprochen doch das alles zu. Die heutige deutsche Diktatur ist nur durch das > mitmachen NIE < für das Volk gewirkt – denn sie existieren ja durch das Volk als Wertabschöpfkette – im Wertabschöpfprozess ! Früher sagte man dazu schlicht – Volks/ Menschenausbeutung der Intelligenzbefreiten !

    2. Sorry, so ist es richtig !
      Ihr läßt doch unwidersprochen das alles zu. Die heutige deutsche Diktatur ist nur durch das > mitmachen NIE < für das Volk gewirkt – denn sie existieren ja durch das Volk – das als Wertabschöpfkette – im Wertabschöpfprozess ! Früher sagte man dazu schlicht – Volks/ Menschenausbeutung der Intelligenzbefreiten !

    3. Letzte Mal ;-)
      Ihr läßt unwidersprochen das alles zu. Die heutige deutsche, politische Diktatur ist nur durch das Mitmachen des Volkes – so für die Politik möglich! Also nicht beschweren, ihr seid allein die Ursache dafür- daß diese Parteien, Politiker und Systemveränderungen möglich sind. Parteien, Politik und Banken haben noch NIE für das Volk gewirkt – denn sie existieren ja nur durch das Volk als Wertabschöpfkette – im Wertabschöpfprozess ! Früher sagte man dazu schlicht – Volks/ Menschenausbeutung der Intelligenzbefreiten !

    1. NEIN, sind sie nicht ! Sie sind nur dem Erhalt der Macht, Diktatur, Überwachung, Politik, Banken, etc. verpflichtet ! Um den intelligenzbefreiten, sich selbst produzierenden Rohstoff (Volk – Arbeitssklaven – Zwangsabgaben-Leister) für den Staatssystemerhalt und ihrer Existenzerhaltung – zu regulieren !

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