FernmeldegeheimnisReporter ohne Grenzen verklagt den BND

Reporter ohne Grenzen verklagt den Bundesnachrichtendienst wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses:

Wie aus dem jährlichen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 08. Januar 2015 hervorgeht, hat der BND im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung im Jahr 2013 schätzungsweise hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchforstet und schließlich mehr als 15.000 Mails mit Treffern ermittelt, die genauer untersucht wurden. Zu den Schwerpunkten der Arbeit von ROG gehören die Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und der ehemaligen Sowjetunion. Im fraglichen Zeitraum stand die Organisation mit zahlreichen Journalisten und zivilgesellschaftlichen Akteuren über Themen wie die Tätigkeit von Geheimdiensten in engem Austausch. Nach allem, was über die vom BND verwendeten Suchbegriffe bekannt ist, muss ROG deshalb davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden.

Reporter ohne Grenzen vertritt die Auffassung, dass diese Überwachungspraxis unverhältnismäßig ist und vom Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (kurz G10-Gesetz) nicht gedeckt ist.

Angesichts dieser Überwachung sieht ROG den Informantenschutz für Journalisten nicht mehr garantiert und die freie Berichterstattung in Deutschland bedroht. Den Medien ist es nicht mehr ausreichend möglich, ihrer Rolle als vierte Gewalt in einer demokratischen Gesellschaft nachzukommen.

Das passiert zusammen mit der Kanzlei von Niko Härting, die bereits im Februar 2013 beim Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Klage eingereicht hat – die leider scheiterte. Wir können die Aussichten der neuen Klage leider nicht einschätzen – wünschen aber viel Erfolg!

Dazu gibt es auch eine Online-Petition zur Unterstützung der Klage.

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Eine Ergänzung

  1. Aussichten? Gleich null.
    Wird verpuffen, weil ROG nicht nachweisen können, dass sie konkret betroffen sind. Sie vermuten das ja nur.
    Natürlich liegen sie damit richtig, aber das hilft vor Gericht nichts.

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